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Wo 11 'I0l(t-i »st,tu WSW m i, .. u-fül.-i.-i,«--. Dienstag NX SrschM s.LImst^igV uub :i>y«Üa,S^N'-A« durch , Xull* Pastakstal- ten. PrrtS pj-o Quatt. liO Rgr. - -Xi li»- '^Äin'nÄekhatteitW ^GekWtt Hp den Bürger nnd ÜapdGßM 6. Februar 1855. Z>kieffsts> Pf-fi- ,d>e ile^r.ch^ct „.IMWen i'xchiWiM" W' >^',r X X -Itzt-WM- ' '! ' ! ' .--V r;,!ij -lüilb -chbnn'a^»,W,-itr»AiE Wll-.-sW'Nt Verantwortlicher Rcdacteur: Carl Aechne in Dippoltzitzwa-ldis. ,j, 5 X - -.1! - MMWMWWWMS "X er - -i-'-.". u . ,xr-,-> . ,i,n.-'-::,..'n.rrl rr^-^'r' -'7'?r.- Dippoldiswalde, den 3. Febr. 1853. Dazu- kommt,-daß,.cheh.-eineti, hk*a>MuMEW- hie .-.-'i'! «j. > StadtgemMd« keinen, perusti-rey Pachers, haben wWe. (SOuß te, Artikels aus vor. Nr.) Schwach Abgabe d,«r Pqlszei «n ,d^ tzhaat, bleib-Nähie Wir wfnhen, un^ nun zuhi Kampfe gegen eine an- Geschäfte des Bürgermeisters immerhin-umfänglich geM^ dem neuerdings tzufgetauchte Idee. nm .einen bedeutenden Theis, seiner Zest in Änspkuch Ku Wan wils,, paS Pürgermsssteramt mit einem zum nehmen, Pie Besoldung deffelheu, dürfte dsther, . jW«l ' Mchteramte.nicht.,Whigch; 'Juxisten besehen, und unter wenn man bedenkli daß die Wahl einen Äewerbtreibenden Beibehaltung der ipolizeigewalt-zu Besorgung der, richter- treffen,-könnte, hex über dem öffentlichen-Amtx jejNz Ge- chernden , Geschäfte beim Stghtrathe, werbe vernachlässigen müßte, nicht zu kürzlich bemessen liche Qualität erstchernden . , . ,. entweder einen solchergestalt befähigten Juristen requiriren, oder einen also befähigten Rathmann mit Besoldung ress), auf Lebenszeit angestbllt wissen. Diese durch Ausführung dieser Idee herbeigeführte Thtilung der Geschäfte kann offenbar nur Unheil im Ge folge haben. -ES ist es»« bekannte Thatsache, daß seit Jahrhunder ten die Kenntniß de« Rechts apS dem Volke Verschwunden und fast auSschyrßtichtS. Eigenthum der Ami stmssashe ge worden ist. Eine, natürlich« Holge dävchi, wird, Än vor liegenden Fallesein, daß da«, rechtskundige MtgllSd tm Rathe (wenn man ein solches anstellen will): wenigstens in Mn, RechtSkenntniffe vorauSsetzenden, Angelegenheiten di« entscheidende Stimme in Anspruch nehmen, und dabei der nicht juristisch befähigte Bürgermeister zu einer sehr unbedeutenden Person herabstnken würde. Es würde dies um so greller hervortreten, wenn in solchem Falle die Potizeigewalt betbchättrn werden sollte; denn dann befände sich das wesentlichste Fundament der Autorität des Stadt- raths, die obrigkeitliche Gewalt, zum größten Theile min destens nicht in den Händen drS Bürgermeisters, welcher 1 gleichwohl insoweit die Vertretung für die Handlungen .seine- Stellvertreters mit zu übernehmen hätte. Wäre aber auch die Polizei an den Staat abgetreten, was bei Anstellung eine« juristisch nicht befähigten Bürgermeister«, wk wir gern zugeben, fast go t Hwe n d i g e Voraussetzung ist, so bliebe immer noch ein bedeutender Theil der Ge schäftes z. B. die Leitung und Eutschsidung streitiger Ver- waltungSsachen, die Protokollführung bei Landtags- und lStadtverordnetenwahlen, in GrandverstcherungSaNgrlegen- heitm und bei Verhandlungen, wo es sich um Abgabe ^rechtsverbindliche«-Erklärungen Handelh die Abnahme von «Eiden bei Bürgerverpflichtunge« Und Anstellung von städti- ,schr» Qffleianten tt. ifl den Händen 'des rechtskundigen iRnthSmttgltede« Mr müßte einem zu requirirenden Pro- ^okvllauteN oder Mota«naufgetragen werden. Alles dies )wäre nicht nur geeignet, die nothwendige Autorität des 'Vorstände- im Stadträthe zu mitergraben ünd nach Be finden denselben, besonder-! wenn et sticht einmal der Elaffe idrr sogenannten Literaten, iangehörtt, zum Werkzeuge frem, .der Einflüsse zü machen / sbirdern 'könnte auch sehr leicht Idi« Quellt unseliger Reibereien und Rängstreitigketten wer- iM, ufltzer denen ha- öffentliche Jntersss«-nur leiden könnte. „,!N werden, Daneben müßte der juristisch befähigte, Aaih- mann oder zu xequirirends Protokollant bezahlt werden, und außerdem nach Befinden bei verkommenden Disseren zen, wohin besonders in neuerer Zeit die immer häufiger werdenden Heimathsstreitigkeiten zu rechneG, der Stadt gemeinde in jedem Falle rin wkhe-.zn hHorttenO Wor . bestellt-werd««', -v Wir vermögen Ms ; daher vpn - den M- der hrpör- ßehendM^McaW j^ -wfigE 'Bürgermeister,a^ anfie- . regten Neuerungen in prrl M-mmensetzung de« Stqdt- raths keinen Segen- zu versprechen, können namentlich die Gründe für die gewünschten Verändere ngen, soweft sie uns bis jetzt-zu Dhmn gekommen, -nicht für Gewichtig ge nug zu halten, um die zeither bestandene und bewährt befundene Verfassung über Bord zu werfen, und glaube» endlich, daß bei der Verwaltung überhaupt di« leitenden Persönlichkeiten den Ausschlag geben, yichst aber die bloße Form. Ist es uns gelungen, in l Beitrag zum Verständ.niß der, sprochenen Fragen geliefert, zu haben und Me entgegen- gesetzte Meinungsäußerung hexvorzuxufW,,so-ist nyser Zweck erreicht. Im Nebligen schließen wir mit eineme lIc>E soll qiü wnl zi pvusvx-r-Ä. 'l "N-iK ' ' ' l!>', - r-qesgoschi-bre. Die Bu-ndcVverlaNimIung Wirb in de.n nächftt« Tagen über eine der wichtigsten Fragen hebamren, welche je voll ihr zur Entschelhung gebracht worben sind; es ist dies die MobilisirungSfrages In -den letzten aM Tagen Wb einige djpipmatische Lsc^ itenstücke in die Oeffmtlichkeit gelangt, Mö k>M» M -ersehen, bis zu welcher bedenklichen Höhe big Per, Wickelung jwischozt den beiden demschen ,Großmächten gediehen ist. In einer Eireulardepesche rzom sch. Jan, sucht Oesterreich die Nothwendigfeit eiyeplMohMrWg ausführlich M begründen. Es hofft wenig YM ches zu -etöffnenden FriedenSverhaydlWgön und Pkrh,e -stH durch diese in seinen militärischen Maßtiahmen-Nicht beirren baffen; eben so wenig köjinten gber auch da durch die Verpflichtungen -eeinkrächtistt Nterben, weiche zwischen Oesterreich /und sesnen deutschen Bundesge«