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Dresdner Nachrichten : 12.11.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-11-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189711127
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18971112
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18971112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1897
-
Monat
1897-11
- Tag 1897-11-12
-
Monat
1897-11
-
Jahr
1897
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 12.11.1897
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Landtagstasel, König!. Dekrete. Hoinachrickteu, LaadtägSeröff»»na. Lanätaasver T" ' " Thronrede zur Eröffnung des Landtags. Meine Herren Stände! Ich habe Sie zur Wiederaufnahme Ihrer verfassungsmäßigen Thätigkeit berufen und heiße Sie herzlich willkommen. Ihr diesmaliger Zusammentritt erfolgt noch unter dem Ein drücke der verheerenden Heimsuchungen, von welchen verschiedene Landcstheile durch die Hederich wemmungen im Monat Juli dieses Jahres betroffen worden sind. Habe Ich es zu jener Zeit mit tiefer Betröbniß zu empfinden gehabt, daß durch die verhängnißvolle Katastrophe, welche auch Opfer von Menschen leben gefordert hat. ein beträchtlicher Theil der Bevölkerung jener Landestheile durch Verlust an Hab und Gut schwer geschädigt worden ist, so gereicht es mir nuumehr zur lebhaften Befriedigung, daß. unter wirksamer Tkeilnahme opferreicher Wohlthätigkeit, die erlittenen Schäden zum Theil schon haben ausgeglichen werden können. Es ist Mir Bedürsniß, angesichts des in allen Kreisen und insonderheit auch außerhalb der Grenzen des engeren Vater landes zu Gunsten der Bedrängten bethätigten Wohllhätigkeits- sinnes Meinen königlichen Dank zum Ausdruck zu bringen. In der Erkcnntniß, daß zur Behebung des in den heimgesuchten Gegenden entstandenen Schadens die unverzügliche Gewährung außerordentlicher Staatsbethilfe dringend geboten sei. hrt Meine Regierung, in der Voraussicht Ihrer späteren Gutheißung, die hierzu nöthigen Schritte bereits eingcleitet und auch aus den vor handenen verfügbaren Beständen größere Beträge angewiesen, um insonderheit den In ihrem Besitze Geschädigten vorläufig die nöthige Hilfe zur Sicherung ihrer Existenz und ihres Eigenlhums angedeihen zu lassen. Ueber die zu diesem Behnse bereits ge machten und ferner noch erforderlichen Aufwendungen sind Ihnen von Meiner Regierung in einem Nachtragsetat auf die lausende Linanzperiodc die nöthigen Anträge unterbreitet worden, und Ich darf erwarten, daß dieselben bei Ihnen eine wohlwollende Auf nahme finden werden. Hat nun auch die über ein verhältnißmäßig weites Gebiet verbreitet gewesene Katastrophe beklagenswerihe Störungen im Erwerbsleben verursacht und ist ferner die trotz augenblicklicher Preissteigerungen noch immer unter einem beengenden Drucke stehende Landwirthschaft obendrein durch die Unbilden der Witterung während der diessährigen Erntezeit in ihren Erträgnissen erheblich geschädigt worden, so kann doch die wirthschaftliche Lage des Landes, angesichts der auf dem Gebiete des Handels und der Industrie zu verzeichnenden Stetigkeit des Wachsthums im All gemeinen. als eine günstige bezeichnet werden, wenngleich einzelne Industriezweige unter dem Zusammenwirken verschiedener ungünstiger Umstände, insbesondere aber unter der durch Zollmaßnahmen im Auslände herbeigeführten Störung der Ausfuhr ihrer Erzeugnisse zu leiden haben. ES soll und wird das eifrigste Bestreben Meiner Regierung sein, für die Förderung der Interessen der in ihrer Fortentwickelung und Ausdehnung gegenwärtig beengten BecusS- und Erwerbsstände nach Möglichkeit Sorge zu tragen. Die Landesfinanze» gewähre» zur Zeit ein erfreuliches Bild günstiger Entwickelung. Aus allen finanziell weientlich in Betracht kommenden Gebieten der Staatswirthschait zeigen sich Mehreiträgnisse gegen den Voranschlag im Etat, namentlich auch bei dem Staatseisenbahnbetriebe, welcher infolge unerwarteter Steigerung des Verkehrs überaus günstige Ergebnisse geliefert hat und noch liefert. Es ist daher auch möglich gewesen, beim Vor anschlag für die nächste Finanzperiode, ungeachtet mannigfacher Mehrersordernisse, das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben ohne Steuererhöhung zu erreichen. Allerdings hat dies nur geschehen können unter theilweiser Zurückstellung der von Mir uud Meiner Negierung gehegten und auch von Ihnen getheilten Wünsche bezüglich der Wiederaufnahme erhöhter Schuldentilgung und der Wiedereinstellung aller Aufwendungen für Bauten zu unproduktiven Zwi cken in den ordentlichen Etat. Muß dieses Ziel fortdauernd tm Auge behalten und kann andererseits aus eine unbegrenzte Fortdauer der dermaligen günstigen Verhältnisse nicht »ist Sicherheit gerechnet werden, so gilt es, in Zeiten Vorkehrungen dahin zu treffen, daß der Staatskasse in Zukunft ohne Schwierig- t»it erhöhte Mittel zugesührl werden können, soweit es das Le- diirfnlß erfordert. Dieser Aufgabe sollen dir Ihnen von Meiner Regierung unterbiriieten Vorschläge zur Weitersührung der vor 20 Jahren begonnenen Reform der direkten Steuern dienen. Dl« bezügliche Vorlage folgt den auf den letzten Land tagen und auch schon früher auS Ihrer Mitte gegebenen An regungen, indem sie. behufs gerechterer Vertheilung der Steuerlast nach der wirklichen Leistungsfähigkeit, von der übernächste» Finanz- Periode ab eine erhöhte Heranziehung des sundirten Einkommens in Aussicht nimmt. Diese« Ziel wird zu erreichen gesucht durch Beschreitung deS Weges der VermögrnSbesteuerung nach den beiden Richtungen der fortlaufenden Besteuerung des Vermögens- brsitze« und der einmaligen Besteuerung de« lukrativen BermögenS- erwerb« durch Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen. Die fortlaufende Besteuerung de« Vermögensbesitze« wird durch den Vorschlag der Einführung einer allgemeinen, allenthalben nach gleichen Grundsätzen zu veranlagenden, neben der Einkommensteuer alljährlich zu entrichtenden Vermögenssteuer angeftrebt. Die ein malige Besteuerung de- lukrativen BermögenSrrwerbS ersordert Milthmaüliche Witterung: Wllllenstein--Trilogie, N>cvoö-Eoucert. I Allmähl Witcerungswechsel einen weiteren Ausbau der bestehenden Erbschaftssteuer unter lassen. Die deren progressiver Ausgestaltung und unter Einbeziehung der willkommene gegenwärtig befreiten Verwandtschaftsgrade in den Kreis der Steuerpflichtigen, unbeschadet der schonenden Rücksichtnahme aus die bei dielen Graden in Betracht kommende, auch das wirthschast- liche Gebiet erfassende Intimität der in der Familiengcmeinschast begründeten Beziehungen zum Erblasser. Wenn der zur Neu- einsührring vorgeichlagenen allgemeinen Vermögenssteuer auch das im Grundbesitz angelegte Vermögen zu unterwerfen sein wird, so erscheint die gegenwärtig in der Grundsteuer erfolgende Präzipual- besteuerung des Grundbesitzes, weiche von dessen Vertretern immer als eine Ungerechtigkeit empfunden worden ist, nicht länger an gängig. Es wird Ihnen daher vorgeichlagen, die Grundsteuer aus dem Staaissteuersystem auszuscheiden und sie, unter voller Ansrechterhaltung der bestehenden Grundsteuerverfassung und der Vrrwallung dieser Steuer durch den Staat, ausschließlich für Rechnung der Schulgemeinden forterheben zn lassen. Hierdurch findet zugleich die den letzteren zeitbec nach Höhe der Hälfte der Grundstcuereinnahme gewährte und bis zum Schluß der nächsten Finanzpcriode noch fortzugewährende Dotation aus der Staats kasse vom Anfang der übernächsten Jinanzperiode an ihre Er ledigung. Neben der Steuerreform werden Ihnen, und zwar mit Wirkung bereits vom Jahre 1899 ab, auch einige Abänderungen des Einkommensteuergesetzes vorgeschlagen, um diese in ihren Grundlagen unverändert zu erhaltende Steuer von einigen ihr noch anhastenden Härten zu befreien und zugleich den von Ihnen ans dem vorigen Landtage geäußerten Wünschen noch Steuerbefreiung der Gemeinden und sonstigen inristischen Per sonen des öffentlichen Rechts, sowie der milden Stiftungen und der gleichen Zwecken dienenden Personenvercine Rechnung zu tragen. Die finanziellen Beziehungen der Bundesstaaten zum Reiche entbehren zur Zeit leider noch immer der von den verbündeten Regierungen angestrebten grundsätzlichen festen Regelung, ohne welche die Flnanzwirthschast der Bundesstaaten immer empfindlichen Störungen auSgesetzt bleiben muß. Meine Regierung wird d'e endliche Erreichung der crsebnten Neichs- finanzresorm fortgesetzt im Auge behalten und die aus dasselbe Ziel gerichteten Bestrebungen der anderen Bundesregierungen ihrerseits stets nachdrücklich unterstützen. Für die Förderung der landwirthschastlichen In teressen dürften die aus veterinärpolizeilichem Gebiete geplanten Maßnahmen zweckdienlich erscheinen, welche durch die Ihnen zu gehenden Gejrtzenlwürse über Einführung einer allgemeinen obligatorischen Fleischbeschau und einer Schlachtvichversicherung. sowie über die Bekämpfung der Tuberkulose der Rinder in Vor schlag gebracht werden. Hrernächst wird Ihnen, in Enrsprechung der wiederholt zum Ausdruck gebrachten Wünsche, ein Gesetz entwurf über die VerwaltungSrechtsvslege, sowie eine Gesetzesvorlage zugehen, welche die Aushebung der im Gesetze vom 22. November 185», das Vereins- und Versammlungs- recht betreffend, über den Verkehr der Vereine unter einander ge troffenen einschränkenden Bestimmungen bezweckt Im neuen Etat macht sich die Bereitstellung von Geldmitteln für Verbesserung der Eiscnbahnanlagen und für Vermehrung der Betriebsmittel in außergewöhnlich hohem Maße nöthig, um den Anforderungen des über Erwarten ge stiegenen Verkehrs allenthalben genügen und dabei die Sicherheit und Ordnung des Belricbes ausrecht erhalten zu können. Auch ist zu diesem Zwecke eine in mehrfacher Hinsicht veränderte Organi sation sowie eine Vermehrung des Bctricbspersonals bei der Staats- eisenbahnverwalrung beabsichtigt. Gleichzeitig wird eine Verbesserung der Gehalte der unteren Sroatseisenbahnbeamten in Vorschlag gebracht, deren Einkommen z» den in den letzten Jahren gestiegenen Arbeitslöhnen sowie zu den Beamtengehalten in anderen Sraots- verwattungSzweigen nicht mehr durchgängig im richtigen Verhätt- niß steht. Die Umgestaltung der Dresdner Bahnhöfe nimmt ihren planmäßigen Fortgang und nähert sich links der Elbe ihrer Vollendung. Für die kommende Etatperiode ist auch der weitere Ausbau unseres Eisenbahnnetzes durch Anlage einer Anzahl neuer Linien vorgesehen, bezüglich deren Ihnen die Anträge Meiner Regierung zugehen weiden. Das am 1. Januor 1900 in Wirksamkeit tretende Bürger liche Gesetzbuch für da« Deutsche Reich und die damit in Verbindung stehenden weiteren Ncichsgesetze erfordern zu ihrer Ausführung in Sachsen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen. Die entsprechenden Entwürfe werden Ihnen zur verfassungs mäßigen Berathung vorgelegt werden. Dasselbe wird getchehrn mit zwei Kirchengesetzen über die Ausübung des Kirchen- patronatS und über, die Besetzung geistlicher Stellen ln der evangelisch-lutherischen Kirche, soweit darin das Gebiet der staat lichen Gesetzgebung berührt wird. Die von der LandeSiynode seit längerer Zeit erstrebte Erhöhung des Minimaleinkommens der evangelisch-lutherischen Geistlichen soll durch eine Erhöhung d«S Staatszuschusse« zu den Zulagen an Geistlich« und geistliche St-llen ermöglicht werden. Auch die Besoldung-Verhält nisse der Lehrer an den höheren UntrrrichtSanstaltea habe« sich in den letzten Jahren als der Besserung bedürftig erwieken. Diese wird fick durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Ein führung von DienstalterSzuiagen und der Erhöhung der Anfangs« und Tadgehalte in kräftiger und nachhaltiger Weise erreich« Freitag, 12. November 1897. in Aussicht genommene Steuerreform wird auch die Füglichkeit schaffen, die Dienslalterszuiagen der Volksschullehrer in dem durch das nothwendige Bedürsniß gegebenen Nmsange auf die Staatskaffe zu übernehmen und eine sehr wünschenswerlhe Erhöhung der Gehalte der Volksichullchrer ohne Mehrbelastung der kleineren und ärmeren Schulgemeinden durchzuiühren. - So mögen denn die Verhandlung« auch dieses Landtags zum Heil und Segen des Landes gereich«. Dem Herzensbedürfnisse unseres königlichen Her« und Führers und seinem treuen landesväterltchen Pflichtgefühle enispiingt es. in der Ansprache an die Landesvertrelung vor Allem bei schwer« Ueberschwemmungskatustrophe zu gedenken, die in dem letzten Sommer unter engeres Vaterland betroffen hat, und zugleich in Worten des Dankes der Genugthuung Ausdruck zu geben, daß der opiecwillige Wohlthätigkeiissinn inneihaiv und außerhalb Sachsens bemüht gewesen ist. den Bedrängten Htlie zu gewähren. Nicht minder verdient aber auch anerkannt zu werden, daß sich die Re gierung unverzüglich entschlossen hat. eine außerordenitiche Staats-, Unterstützung einireten zu lassen: die Höhe und der Umiang der Staatshilse werden sicher, wie die Thronrede erwartet, die volle! Billigung der Stände finden. — Die Auslassungen der königlichen Ansprache über die allgemeine wirchschailliche und finanzielle Lage sind überwiegend erfreulicher Art. Im Besonderen wird aller dings die Fortdauer des landwirthschastlichen Noihstandes aus drücklich anerkannt und auf die Schädigung hmaewieien, die ein zelne Industriezweige durch die rücksichtslose Zollootlilk der Ber einigten Staaten von Nordamerika erleiden Wie in den letzten Thronreden wird auch diesmal wieder trotz der günstigen Ent wickelung der Landesfinanzen die unabweisiiche Nothwendigkeit der Retchsfinanzreionn betont. Die Verantwortung, daß diese Reform verzögert wird, trögt ausschließlich der Reichstag, da die Bundesregieruugen und insbesondere unsere sächsische Regierung nach wie vor eifrig bestrebt sind, eine feste Regelung der finanziellen Beziehungen der Einzelstaaten zum Reiche durchzuictzen. — Mit Befriedigung wird <s allenthalben begrüßt werden, daß wiederum, wie in den vorausgegangeuen Finanzperioden, intensive Sorgfalt auf die Vermehrung und den Ausbau unterer Verkehrsmittel gelegt und daß eine weitere Erhöhung der Beamtengehalte tder Lchier an den höheren Unterrichrsonstalten, der cvangcliich-lutherrichen GeiMichen und der unteren Staarseisendahnbeamteni beabsichitgt wild. Von besonderem Interesse ist die Ankündigung einer Vor lage, die die längst und von fast allen Seiten erwünschte Auf hebung des VeromdungSverbots für politische Vereine bezweckt; man darf wohl hieraus entnehmen, daß. wie vielfach erwartet wurde, im Reichstage ein entsprechender Gesetzentwurf in der bevorstehenden Tagung nickt eingcbracht werden wird — Möge die strenge Sachlichkeit, die die Thronrede auszeichnet und die überall nur aus das höchste Ziel der allgemeinen Landeswodltahrt gerichtet ist, für den Verlaus und den Ausgang der LandragS- berathungen und für das Zusammenwirken der Regierung und der- Volksvertretung vorbildlich sein. Die nach dem Etat bei Weitem wichtigste Vorlage, welche den Ständen zugegangen ist, beirifft die W e i t er i ü h rung de, Reform der direkten Steuern. Nach dieser vorgeschia- genen Reform werden vom Jalire 1900 ab, wenn man von der nur eine ganz untergeordnete Rolle spielenden, lediglich aus wirch- schastsvolitfich« GesichtSpunkien eingcsührten Steuer vom Ge werbebetrieb im llmherziehen absiebk. als direkte Skaatssteuern in Sachsen bestehen: die Einkommensteuer, die Vermögenssteuer und die ErbichaslS- und Schenkilnasiteuer. In dem System der direkten Skaatssteuern befindet sich also nicht mehr die Grund steuer, doch sei von voiherein gleich erwähnt, daß es sich nach dem Vorschlag der Regierung nicht um die förmliche Aushebung und also radikale Beseitigung der Grundsteuer bandelt, sondern nur um ihre Ausscheidung aus dem System der direkten Staat ssteuer», da sie auch fernerhin zur Befriedigung von Gemeinde- bedürfnissen sorterhoben werden soll. Die Reform soll eine M edr ei n n a h m e an direkten Staatssteuern von 5,700,000 Mk. im Gefolge haben uud zwar in der Weise, daß die nenerngesührte Vermögenssteuer ein Steueraufkommen von 5,000,000 Mk. und die neue Erdichails- und Schenkungssteuer gegen die dcrmalige Erbschaftssteuer ein Mehrauikvmmeu von 2,50 ,000 Mk. ergiedt, während die Ausgabe der Grundsteuer für den Staat einen Aus fall von 1,800,000 Mk. mit sich bringt. Es ist mit Sicherheit zu erwarten, daß diese Vorlage in beiden Kammern zu Auseinander setzungen führen wird und zwar dürste namentlich die neueinzu- führenbe Vermögenssteuer aus Widerspruch stoßen in Erwägung des Umstandes, daß erst vor zwei Jahren dir progreinve Einlommensteuer bei uns eine Erhöhung in den oberen Klaffen erfahren bat und die neue Vermögenssteuer aus eine Ergänzung, d. h, nochmalige ganz bedeutende Erhöhung der Einkommensteuer hinauskommt. Es wird dies in der Regierungsvorlage auch ganz offen zugegeben. An anderer Stelle wird zwar auSgesührl. daß nach solcher Neuordnung des Steuersystems die bisher vor- aenommen« Steuerzuschläge. wenn es aalt, zur Befriedigung der SkaotSbedürsnisse die Steuerkiosl des Landes in erhöhtem Maße anzuipannen, inZukunft nur alS .äußerstes AuSkunftsinitlel" in Frage komme» würden: es ist dies aber iür die Steuerzahler ein lehr fragwürdiges Aeguivalrnt, denn mit dieser Neuordnung des Steuersystems werden die Zuschläge einfach in Permanenz erklärt. Ebenso ist der Umstand, daß die Neuordnung erst mit dem Jahre 1900 tn Krast tritt, «in trhr geringer Tv'st.— Die jetzt von der Re gierung vorgeschlagene Reform ist eine Fortsetzung der Reform der direkten Steuern vom Jahre 1878, auf welcher unier jetzt bestehen des System der direkten Staaissteurrn bericht. Diele Reform be zeichnet zweifellos einen wesentlich« Fortschritt aus diesem Gebiete, insofern dieselbe mit den bisherigen Ertragssteuern in der Haupt sache brach und durch Erhebung der Einkommensteuer zur hanpt- sächlichen Steuer den Grundsatz zur Geltung brachte, daß die Be« tbeikiguna des Einzeln« an dee Tragung der Staatslast« sich nicht mehr, wie es bei dm Erteaassteuern der Fall war. nach äußeren Merkmalen und einer auf dle>e nach gewissen schematischen Regeln gestützt« muthmaßlichen Veranschlagung der Leistungs fähigkeit, sondern nach der ln dem tbatsächlich erzielten Einkommen zum Ausdruck gelangenden wirklichen Gestaltung derselben zu richten habe und auf diesem Wege Jeder seinen Kriiitrn entsprechend zur Britragslciftung für die StaatSbedürtnisse hecanzuzteden sek Dieser Zustand konnte aber nach zwei Richtung« hin nicht voll befriedig«. Einmal ließ di« Einkommensteuer dm bet Bemessung Psnnd's «N ««"dermitch. Vrtsdier Nslkerrt Gtbr. Pfund. Lutzaerlr. 7».
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