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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 352. Sonnabend, dm 18. December. 1847. Bekanntmachung. . . Es sind die Stellen des Landtags-Abgeordneten für den zweiten Wahlbezirk des und Fabriksta^ dessen Stellvertreters, durch Austreten nach der Reihefolge des Elfteren aus der Standeversammlung, iur ^^Sung ge kommen, weshalb wegen der im Laufe des nächsten Jahres zu haltenden Stände-Bersammlung, im »wetten Wahlbezirke des Handels, und Fabrikstandes neue Wahlen angeordnet worden sind. Für diesen Zweck sind vayer die stimmberechtigten und wählbaren Mitglieder deS Handels- und Fabnkstandes tm hiesigen Verwaltungsbezirke demnächst in ein Verzeichniß zu bringen. .. , . . ^ ^ - cmr Da nun nach tzh. 1 und 3 des Gesetzes, die Wahlen deS Handels- und FabnkwesenS betreffend, vom 7. März 183V und h. 5K des Gesetzes, die Wahl der Abgeordneten zu den zu haltenden Ständeversammlungen betr. vom 44. Septem ber 1831 . ^ ». die, welche sich mit Abentrichtung der Landes- und Gemeinde-Abgaben ganz oder zum Lym, langer als em Jahr, nach vorgängiger Erinnerung. io Rückstände befinden, so lange diese Rückstände nicht abgesuhrt find, von der GtimwberechtigunG ausgeschlossen find; so «erde» alle dieSfallsige Restanten an die sofortige, läng stens binnen 8 Lagen zu bewirkende Abführung der Rückstände hiermit erinnert und dazu aufgefordert. Leipzig, de» 13. December 1847. Der Rath d e r G ta d r Leipzig. 1)r Gross. Noch etwas in Betreff der Rechts- und StaatS- verfaffung der Schweiz. Vor Kurzem war in d. Bl *) eine kurze Notiz über die Staats Verfassung die Schweiz gegeben, der manchem Leser in jetziger Zeit nicht unwillkommen gewesen sein wird. Nach stehendes möge alS Nachtrag dazu gelten und zur richtigen Auffassung der Rechtsverhältnisse beitragen, welche bei den gegenwärtigen Schweizer Angelegenheiten in Betracht kommen Der Bundesvertrag vom 7. Aug. 1815 besagt in Art. 6 „Es sollen unter den einzelnen Cantonen keine, dem allge meinen Bund oder den Rechten anderer Cantone nachrheilige Verbindungen geschlossen werden." Hieraus folgt die Wider rechtlichkeit des Sonderbundes. Die Tagsatzung, welche nach den Vorschriften des Bundesvertrags die Bundesangelegen beiten zu besorgen hat, hat damit auch für die Aufrechthaltung jenes Artikels Sorge zu tragen. Dieselbe war daher auch ermächtigt, gegen die, dem BundeSvertrage nicht angehörigen Stände mit bewaffneter Execution einruschreiten. Den des- sallfigen Beschluß hatte sie nach Art. 8 des Bundesvertrags zu fassen, in welchem es wörtlich heißt: „Die Lagsatzung erklärt Krieg und schließt Frieden, sie allein errichtet Bünd nisse mit auswärtigen Staaten; doch sind für diese wichtigen Verhandlungen drei Viertheile der Cantonstimmen erforderlich. In allen übrigen Verfügungen, die durch den gegenwärtigen Bund der Lagsatzung übertragen sind, entscheidet die absolute Mehrheit." Das letztere ist in diesem Erecutionsbeschluffe ge schehen, indem bekanntlich derselbe mit 12^ Stimmen (von 22) gefaßt worden ist. Die neuerlich in der Preuß. Allg. Zeitung aufgestellte Behauptung, eS seien zu diesem Beschlüsse aller EautonSstimmen nöthig gewesen, beruhtauf der ganz falschen Ansicht, alS ob eS sich hier um eine Kriegserklärung gehan delt habe. Unter dem Kriege kann, nach dem natürlichen und rm Staat-recht auch durchweg gangbaren Wortsinne, nur ein *) Nr, 3L9. — Z« der daselbst angegebenen Zahl der Beitrag-quoten der einzelnen Cantone muß eS bei Zug statt ISO — L2LV Schweizerftanken heißen. D. Ned. Krieg der Schweiz mit einem andern Staate verstanden wer den, nicht eine Erecution, welche die oberste Bundesdehörde gegen widerspenstige Bundesglieder verfügt, und die wohl zu dem führen kann, was man einen Bürgerkrieg zu nennen pflegt, aber darum keineswegs ein Krieg in der völkerrecht lichen Bedeutung ist. * Das neunte Abonnement-Coneert im Gewandhaufe Donnerstag den 16. Decemder wurde mit der Ouvertüre „die Waldnymphe" von Sterndale Bennet eröffnet, in welcher, wie in seiner andern „die Nojade," eine besondere Lieblichkeit, man möchte sagen keusche Jung, fräulichkeit in schmucklosem musikalischen Gewände aultritt. Dies ist der Grundcharakter von Bennei's Musik auch in Clavier-Eompositionen Auf diese schönen Vorlagen wurden, als der liebenswürdige Künstler vor lü Jahren unnr unS lebte, große Erwartungen für die Folge gebaut. Aber er hat wohl erkannt, daß sein Talent darüber hinaus nicht reicht, und nichts weiter geschaffen. Großen Enthusiasmus erregte Fräulein Schloß mit der Scene und Arie aus dem Freischütz, die sie (mit Ausnahme eines hohen Tons, den sie nicht rein fassen konnte) mit künstlerischer Vollendung sang. Mit min der glücklichem Erfolg wurde von Hrn. Franz Stahl au- München die Scene und Arie. „Liebe ist die zarte Blüthe" aus Faust von Spohr vorgetragen. Hr Stahl hat eine schöne, aber fehlerhaft gebildete Stimme Sie wird öfter- und namentlich wenn er, bemüht nach italienischer Schule zu vocalisiren, den Mund übermäßig weit und breit öffnet, unedel. Auch seine Eoloratur, die bei ihm durch eine gioße Stimm- Volubilität begünstigt wird, entbehrt der künstlerischen Fertig- bildung, und so kam es, daß eine solche gegen den Schluß hin unrein und unschön wurde und ihn um alle» günstigen Eindruck brachte. Die Instrument-Solo-Vorträge hatten heute zwei tüchtige Virtuosen §uS Leipzig übernommen. Herr Stegllch ^un. mit emem Concertino für Ventil-Horn vo»