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Amts- und Knzeigeblatt für öen elmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung . . » Bezugspreis vierteljährl. M. I.SOeinschließl. des „Illusir. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „ Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Neichspostanstalten. Tsl.-Kdr.: Kmtrblatt. Eibenstock, Larlsfeld, yundrhübel, iLUUkblUit Nenhride, Gberftützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, UMenthal usw. z Erscheint täglich abends mit Ausnahme der t Sonn-undFeiertagefnrdenfolgendenTag. z Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Z Pfennige. Im amtlichenTeilediegespaltene t Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. NO. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ^?2S0 — 62. Jahrgang. ------ Somtag, den 3. Oktober 1S1S Die Anfertigung der Dienstbekleidungsstücke für die Stratzenwärter des hiesigen Bezirkes soll für die Jahre 1916 bis mit 1920 neu verdungen werden. Die Preislisten mit Vertragsbestimmungen sind bei dem unterzeichneten Bauamte kostenlos zu beziehen, auch kann daselbst die Bekleidungsordnung eingesehen werden. Die Ange bote sind spätestens bis zum 11. Oktober 1915, vormittags 11 Uhr, verschlossen, post- und bestellgeldfrei und mit der Aufschrift „Dienstkleidung 1916/26" an das unterzeichnete Bauamt einzureichen. Die Bewerber bleiben bis mit 24. Oktober dss. Js. an ihre Angebote gebunden und haben diese als abgelehnt zu betrachten, falls ihnen bis dahin kein Bescheid zugehen sollte. Schwarzenberg, am 30. September 1915. Königliches Straßen- und Wasser-Bauamt. Die Musterung md Aushebung der Untauglichen aus Eibenstock findet Atenslag, den 5. Hktoöer 1915, vormittags ' 9 Mr in der Gastwirtschaft „Zentralhalle" hier statt. Zu gestellen haben sich: 1. sämtliche im wehrpflichtigen Alter befindliche Personen, die auf Grund des 8 15 Reichsmilitärgesetzes wegen körperlicher und geistiger Gebrechen von jeder weiteren Gestellung vor den Ersatzbehörden im Frieden befreit sind — ' das sind diejenigen, die die gelben Scheine besitzen — sowie 2. sämtliche Landsturmpflichtige l. Aufgebotes (das sind diejenigen, die in den Jahren 1895 bis 1876 geboren sind), soweit sie nicht zurückgestellt sind oder bei einer früheren Musterung nicht die Entscheidung tauglich zum Dienst mit der Waffe (Kriegs- Garnison-verwendungsfähig) oder zu Arbeitszwecken erhalten haben. Die Gestellungspflichtigen haben sich vormittags ',8 Uhr im Musterungsraum in nüchternem Zustande, mit reingewaschenem Körper und in reiner Wäsche einzufinden. Wer offensichtlich infolge Genusses geistiger Getränke mit gemindeter körperlicher Taug lichkeit erscheint, hat seine Bestellung für einen anderen Musterungstag zu gewärtigen. Sonderärztliche Zeugnisse (vor allem augenärztliche), Augengläser sowie die Mili tärpapiere, Ausmusterungsschein, Landsturmschein, Ersatzreserve- und Militärpaß) sind unbedingt mitzubringen. Unentschuldigtes Ausbleiben oder unpünktliches Erscheinen ist strafbar. Bis zum 4. Oktober dfs. Js. nachm. 6 Uhr find in der Ratskanztei die Ramen derjenigen zu melden, die etwa noch als Befestigungsarbeiter in Krankreich weilen «nd zur Stammrolle hier gemeldet worden find. Im Musterungstermine brauchen nicht zu erscheinen: die von der Gestellung ausdrücklich befreiten (im Auslande aufhältliche, von der Gestellung entbundene Wehrpflichtige, die im Dienste der Eisenbahn, der Post und Telegraphie stehenden und die als unabkömmlich bezeichneten Wehrpflichtigen, 8. diejenigen Wehrpflichtigen, die nachweislich auf Grund von mit Dienststem- ' pel versehenen Zeugniffen beamteter Aerzte oder amtlichen Bescheinigungen an folgenden Fehlern leiden: Verkürzung oder Mißgestaltung des ganzen Körpers, Geisteskrankheit, Fallsucht (Epilepsie), chronischen Gehirn-, Rücken marks- und anderen chronischen Nervenleiden, Blindheit beider dingen, Taub heit beider Ohren, Verlust größerer Gliedmaßen. Kriegsbeschädigte aus den Jahren 1914/15 sind ebenfalls von der Musterung befreit. Hierbei wird noch bemerkt, daß von der Heranziehung zur Ergänzung des Heeres und der Marine ausgeschlossen bleiben . Personen, die zur Zuchthausstrafe verurteilt sind — dauernd — 8. Personen, die durch Straferkenntnis aus dem Heere vdcr der Marine ent fernt sind — dauernd — L. Personen, die mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft sind — für die Dauer, während welcher sie unter der Wirkung der Ehreustrafcn stehen. Gtadtrat Eibenstock, den 22. September 1VU> Die Stiftung „Heimatdank" wir- als Dank -er Heimat an -ie Verteidiger -es Vaterlands für alle durch den Krieg im Gebrauche ihrer Glieder oder an ihrer Gesundheit geschädigten Krieger und ihre Angehörigen begründet. Vie Erwerbsfähig keit unserer Invaliden fall wieder ganz oder teilweife hergestellt und in geeignete Sahnen gelentt werden; für ihre und ihrer Angehörigen Ankunft soll vermittelnd und helfend gesorgt werden. §ür uns alle haben diese vaterlandsoerteidiger Leben und Gesund heit in surchtbaren Kämpfen, Strapazen und Entbehrungen aufs Spiel ge- seht. , Var ganze Volk muh sich also an der Stiftung beteiligen, hoch und Mrdrig, Keich und Staat, Gemeinden und private müssen Mittel für die sen vank der Heimat bereitstellen, mögen noch so grobe Opfer aur Anlab -er Krieger schon geleistet sein. viel Geld ist erforderlich, denn dar Heer der Invaliden zählt nach dem Kriege nach Lausenden, die Mahregeln der Zürsorge für fie find ebenfo manniafaltig wie kostspielig. Berufsberatung und AurbUdung (krüppel- «nd Blindenfürsorge!) Arbeitrvermittelung, Ansiedelung, Werkzeug und Ma- schinenbeschaffung, Varlehnrgewährung und Seldbeihilsen find solche Matz- Organe der Stiftung sind die Vereine „Heimatdank" in den revidierten Städten und Amtshauptmannschaften, die Kreisverbände für die über die Kräfte der Vereine hinausgehenden Aufgaben mit dem Kreisbeirate, der Landesrat und der Vorstand. Auch in Eibenstock wir- ein Verein „heimatdank" gegrün-et. Zur Gründungsoersammlung den 2. Ott. s9s5, «Kvuuckn UlLr im Er-geschotz -es Rathaushotels wir- Jedermann dringlichst und sreundlichst eingeladen. Eibenstock, den 29. September 1915. Der Stadtrat. Hefte. Nachstehende Bekanntmachung bringen wir in Erinnerung. Gtadtrat Eibenstock, den l. Oktober lM». Verwendet die Küchenabfälle zur Viehfütterung. Zu einer Zeit, in der uns der Feind die Nahrungsmittelzufuhr abschneidet, um Deutschlaud «uszuhungern, bedarf es nicht allein deS sparsamen Umganges mit dem täglichen Brote, sondern es ist auch unbedingt nötig, zu verhindern, daß zur Vieh fütterung geeignete Nahrungsmittelreste nutzlos umkommen. Wer gegenwärtig noch Küchenabfälle, (Kartoffel-, .Kraut-, Speise- usw. Reste) unter Miill und Asche wirst, statt sie der Viehfütterung dienstbar zu machen, treibt Verschwendung und hat es noch nicht begriffen, daß es jetzt gilt, einen jeden Haushalt „in Kriegszustand zu versetzen." Die Viehhalter werden ermahnt, sich die wertvollen Küchenabfälle nicht entgehen zu lassen und sie abzuholen, während alle Hausfrauen darauf halten wollen, daß sich Abnehmer für die Abfälle finden. Falls im Einzelner, nicht bekannt ist, wem die Küchenabfälle angeboten werden können oder von welchem Haushalte die Abholung erfolgen kann, werden die Beteiligten gebeten, ihren Namen an Ratsstelle — Kanzlei — aufzugeben, worauf ein Ausgleich von Angebot und Nachfrage gern vermittelt werden wird. Gtadtrat Eibenstock, -en 23. Januar M.',. H-ll-. Kartoffelversorgung. Um eine regelmäßige Kartoffelversorgung im nächsten Winter zu ermöglichen, wollen wir die Kartoffeln, die wir namentlich für Unterstützungszwecke benötigen, mög lichst noch in diesem Herbste beziehen. Sollten Bürger den Wunsch haben, daß bei dieser Gelegenheit auch für sie Kar toffeln mit bezogen werden, so erklären wir uns zur Entgegennahme schriftlicher Bestellungen bis zum 6. Oktober 1915 bereit. Wir werden uns bemühen, einen vorteilhaften Abschluß zu erzielen, vermögen aber aus unserer Vermittelung keinerlei Verbindlichkeiten zu übernehmen. Gtadtrat Eibenstock, den 2. Oktober l9l.',. Hell-. Der Preis für das aus städtischen Beständen abzugebende Fett wird hiermit fest- gcsetzt: für Renin ans 1,40 Mk. das Pfund, für Schweineschmalz auf 1,70 Mk. das Pfund. Etadtrat Eibenstock, den 2. Oktober !9lö. Die städt. Metall-Annahmestelle ist nur noch Donnerstag und Freitag, den 7. und 8. dss. Ms. sowie Donners tag bis Sonnabend, den 14. bis 16. dss. Mts. je vormittags geöffnet Gtadtrat Eibenstock, den 2. Oktober M.v Tie Verzeichnisse der in den Gemeinden Schönheide und Schönheiderhammer wohnhaften Personen, welche zu den, Schösfenamte und zu dem Geschworenen amte berufen werden können, werden vom 2. Oktober dieses Jahres ab eine Woche lang zu Jedermanns Einsicht ausgelegt werden und zwar das Verzeichnis für Schönheide im Rathause daselbst Zimmer Nr. 10, dasjenige für Schönheiderhammer an Erpeditiousstelle des dafigen Ge- meiudevorstandes. Unter Hinweis auf die ergangenen Gesetzesbestimmungen, welche in den Gemeinde ämtern zum Aushang gebracht sind, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Einsprachen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der erwähnten Listen inner halb deren Auslegezeit bei den Unterzeichneten schriftlich angebracht oder zu Protokoll erklärt werden können. Schön Heide und Schönheiderhammer, am 29. September 19l5, Die Gcmeindevorstände daselbst. Die weibliche Jugend wird hierdurch zum Besuche des Jugendheims eingcladen, das für sie bis auf Weitere» Mittwochs von 8 Uhr abends an geöffnet ist. Eibenstock, den 2. Oktober 1915 Die Berwaltnng des Städt. Jugendheims Fr. Grundmann.