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: se»e 8 tnr It Gebirge-. : Kleinkunst, istern (Than- .omertmeister >thee Eoebe- ille. Söder grünen Na- uszko: ffant. e: Serenade en: Lovings ist eine Auf- >: Dr. Hof- andit Tara- t und Lied: Schumann: !r. Ueberm Rezitationen 1. Stille, r, Sopran). Nachtzauber. Wurni-M.). :r. — Hugo sikant (Fred tarl Graes: irl. fieri u. Frl. Dr. Arm- iska Bruck: ,te. Themen schristen be« r rulse. —, Ivan Tur- im höchsten Sinn einer :. lEIfriede Rubinstein: ri. lSalon« te Wegner, Frühlmgr» Bretiinger« Sturmflut. Schlap, miv :»hofer. .7. 70.7, z rri z.rs i-ö!» t s? 7.VS o.vs o.ek strie .AK», 7.7S «s.» >.S s« bS.» 8L t >00 r.s 7r«» 7 ns I rs 1.7- ss.s >.e ?9.» >,7ö SS > «I ,.rs o.k SS.« I.ss ».V I >rs t S7 ISS r ZI >.s St SS «r >,s iss s» ncßsu !s z. Luxurt litt» I vier« I« i; xeeigne? mrncn. «Irkttky ; Witwe mH nur Zause. Neu-: i., Ausbess.^ uenbunä, ku«str.t2li: ettrkit ! VortrLgs ^ »tev eattr annschalt > a sxer (8) !501—STtXj :nd «xsn (ch !8O1-2S0y Italer Uhr lasa-lab -nde Tage ^ »n l-Inck« (8j alaß »irsmin 'r-7^ intrttt Kummer 164 — 25. Jayrqang -mal wöchentl. Bezugepreis für Juli 3.00 einschl. Bestellgeld. Anzeigenpreife: Die Igelp Petitzeile Stellengesuche 2« L. Die Petitreklamezeile. 89 Mllli- Meter breit. » -<l Offertengebiihren für Selbstabholer «r 4. bei Uebersendung durck: dl« Polt außerdem Portozuscklag. Einzel-Rr 1» H. Sonntags-Nr 15 H. sSeschäftlicher Teil: I, Hillebrand in Dresden. SöMsche Sonnabend, 24. Juli Tm Falle höherer Gewalt erlischt ,ede Nerpflicktun au» Lieferung sowie Erfüllung v Anzeigenaustragv u Leistung v Schadenersatz Tür undeutl u d. Fern ruf übermitt An,zeigen übernehmen wir keine Ve, antwortung Unverlangt eingesandte u. m Nückvort nickt versehene Manuskripte wer? nickt c»,f!'--"ahrl Sprechstunde der Redaktion 2-3 Uhr nachmittags Sauvtschriftleit.-. Dr. Joseph Albert Dresden D o iHzeuun a ttsmntk vlelillü'.ISl!«^! 8 am hieumurkN Skr«- IsSüLs-irSvel ne» »ns ^ebr-uckt »«tchitte.ft»«,, DruN „»» Verlag, Saionm- «uchdruSree, »mbH.. Dresden-«. I. Potlertlrnfte 17. Fermul 2lvlL PoN'cheikkonw Dresden ,S7"7 bmrNonI«: vagenae » ^rlu«»e. 5r»»>>e Für christliche Politik und Kultur :»edak»ion der TachttiMe» VolkSzenung Dresden-ANNadt l. Policrllrahe >7 gernrin Mil und MVI2. ^ Das neue Mieterschuhgesey von P. Tremmel, M. d. R. Der Reichstag hat in seiner Sitzung am 26. Juni 1926 das Mieterschutzgesetz in zweiter und dritter Lesung durch einstimmige Annahme verabschiedet. Der Kampf um die Gestaltung war sehr heftig. Sowohl von seiten des organisierten Hausbesitzes, als auch der organisierten Mieter wurden die Mitglieder des Wohnungsausschusses mit Zuschriften bombardiert. Am zahlreichsten kamen diese Zuschriften von den Organisationen der Hausbesit zer, wobei es an versteckten Drohungen nicht fehlte. Der größte Teil der Abgeordneten ließ sich durch solche Zu schriften nicht beeinflussen, sondern hat nach objektiver Prüfung der Sachlage seine Beschlüsse gefaßt. Das neue Gesetz war notwendig, weil das bestehende Gesetz am 1. Juli ablief und eine Verlängerung desselben nicht geboten schien, weil sich im Laufe der Zeit eine Reihe Härten ergeben haben, deren Beseitigung zweckmäßig erschien. Am heißesten umstritten war der 8 1 des Gesetzes, bei dem man eine grundlegende Aenderung herbeiführen wollte. An die Stelle der Räumungsklage sollte das K ü n d i g u n gs r e ch t der Vermieter treten. Mit Rücksicht auf die w e i t e r b e st e h e n d e Wohnungs not und die dadurch bestehende Ungleichheit auf dem Wohnungsmarkte, sowie mit Rücksicht auf die allgemeine Wirtschaftsnot hielt man den Zeitpunkt, eine solche grundsätzliche Umstellung herbeizuführen, für ver früht. Wenn auch von dem Kündigungsrecht nur un ter ganz bestimmten Voraussetzungen Gebrauch gemacht werden konnte, bestand doch die Gefahr, daß ein großer Teil der Mieter aus Furcht, die Wohnung zu verlieren, und aus Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen, eine höhere Miete zugestanden hätte. Die Zahl der Prozesse wäre so gestiegen, daß die Gerichte sie nicht alle hätten bewältigen können. Auch die Reiäisregierung hat die äußersten Bedenken in dieser Beziehung geäußert. Hin zu kommt, daß die bayerische Regierung im Wohnungsausschuß durch ihren Vertreter gegen jede Lockerung der Zwangswirtschaft Einspruch erhoben hat. Aus dem vorgenannten Grunde wurden alle Anträge, die eine grundsätzliche Umstellung des Mieterschutzgesetzes bezweckten, abgelehnt. Um die Befreiung der gewerblichen Räume von der Wohnungswirtschaft wurde ebenfalls stark ge dämpft. Mit Rücksicht darauf, daß die Verhältnisse in Deutschland ans diesem Gebiete verschieden gelagert sind znd der Einzelhandel sowie das Kleingewerbe sich scharf gegen die Freigabe der gewerblichen Räume wandten, traten unsere Vertreter dafür ein, daß die Länder auf diesem Gebiete vorangehen sollten. Bremen und Würt temberg haben von der Ermächtigung, die Zwangswirt schaft für gewerbliche Räume zu lockern, bereits Ge brauch gemacht. Die Auswirkungen dieses Vorgehens werden sehr verschieden beurteilt. Nur für den Fall, daß der Vermieter einen zu gewerblichen Zwecken ver mieteten Raum für eigene Zwecke dringend be nötigt, kann er auf Räumung Klagen, ohne daß Ersatz rau in gestellt zu werden braucht. Nach § 3 des neuen Gesetzes tritt für den Ver mieter insofern e ne Erleichterung ein, als bei Miet rückständen bis zu einem Monat auf Räumung geklagt werden kann, gegenüber Rückständen von d r e i Monaten im alten Gesetz. Unsere Vertreter stimmten dieser Aenderung zu, weil der seitherige Zustand gegen über dem Teil der Vermieter, die die Miete ganz oder teilweise zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes brau chen, eine große Härte bedeutete. Dies bedeutet selbst verständlich gegenüber den Mietern, die unverschul - d e t mit ihrer Miete in Rückstand gekommen sind, eine wesentliche Härte. Auf Antrag unseres Zentrumsver treters ist gegenüber denjenigen Mietern, die unverschul det in diese Notlage kamen, ein Ausgleich geschaffen, indem man dem 8 10 einen zweiten Absatz anfllgt, der besagt, daß bei Eingang einer Klage, welche die Auf hebung eines auf Wohnraum bzw. Mietsverhältnisses auf Grund des 8 3 verlangt, der Gerichtsschreiber der FUrsorgebehörde unter Angabe des rückständigen Miet reicht werden, daß möglichst vor dem Termin der Ver mieter durch die Fürsorge abgefunden wird und es zur Durchführung des Verfahrens nicht kommt. Bei der Ersatzraumfrage ist eine Aenderung inso fern eingetreten, als an Stelle der Bezeichnung „an gemessener Ersatzraum" jetzt „ausreichender Lrsatzraum" getreten ist. Diese Umänderung war not wendig, um Mißbräuchen bei Durchführung des Verfah rens vorzubeugen. In allen Fällen, in denen der Haus besitzer AMruch auf Wohnraum für sich und seine-La- -1' Amerika hat -em »omanttfcherr Unsinn währen- -es Weltkrieges gesrvhnl — Dev Völkerbun- als Lehrnre»ster London. 23. Juli. (Drahtbericht.j Die englisch-amerikanische Schuldenkon troverse dauert an. Gestern abend veröffentlichte das eng lische Schatzamt die Antwort auf die vor einigen Tagen in Wa shington herausgegebene Schuldenbilanz, in der betont wurde, daß man einen großen Unterschied machen müsse zwischen eng lischen Anleihen, die ausschließlich für kommerzielle Zwecke und solchen, die für militärische Zwecke ausge nommen worden seien. Das wird in der englischen Antwort ent schieden in Abrede gestellt. Nur eine falsche Auslegung der Tatsachen könne zu einem solchen Schluß führen. Wenn die Vereinigten Staaten rechtzeitig militärisch in Europa einge griffen hätten, dann würde es Amerika auch nicht nötig gehabt haben, seinen europäischen Verbündeten so große Summen Gel des zu leihe,, und Großbritannien würde- in der Lage gewesen sein, die Erfordernisse der Verbündeten, die durch das Eingreifen der amerikanischen Armee entlastet worden wären, aus seinen eigenen Hilfsmitteln zu decken. Aller menschlichen Voraussicht nach würde dann Großbritannien niemals bei den Vereinigten Staaten Schulden gemacht haben. Die engl i,ch« Press« greift Amerika scharf an, tveil Amerika cs ,o überaus eilig mit der Eintreibung der an andere Länder gelicl>ene» Kriegsgelder habe, während es L(Amerika) doch früher den Weltkrieg seinen eigenen Krieg genannt habe, für den cs zu opfern bereit sei. Auf diese Angriffe schreibt heute die amerikanische „World", daß Amerika den Krieg nicht mehr ats eine heilige gemeinsame Sache betrachte, weil die europäischen Alliierten bei Kriegsende gezeigt hätte», daß Amerika dem romantischen Unsinn gefrönt habe »nd die europä ischen Sieger de» Waffenstillstand zur Teilung der Beute mißbrauchten. Ats die Alliierten Deutschland die Kolonien »ahmen und ihm das nnmöglichc törichte System von Wiedergutmachungen aufrrlegtcn, war es für Amerika mit dem Gedanken der heiligen Allianz vorbei. Es ist Zeit für Europa, crnziijehcn, daß dieser Gefühls Um schwung zu dem Mißtrauen gegen Europa haupt sächlich ans der Tätigkeit des Völkerbundes folge. Es sei Amerikas Ucberzengnug, daß es von de» europäischen Alliierten zum B.ste» gehalten worden sei. Morgan und Mellon in Paris Paris, 23. Juli tDrahtbericht) An Cherbourg trafen gestern an Bord des Damvscrl ,,'Majestic" »er amerikanische Schaksekrctar Mellon uni der bekannte J-inanzmann Morgan ein. Sic haben sich sofort nach Paris begeben. Wie „Associated Preß" aus Washington meldet, herrscht ln amerikanischen Regicrnngskrcisen ein Mitgefühl mit den finanziellen Schwierigkeiten Frankreichs, das jedoch durch den raschen Kabinettswcchiel beeinträchtigt werde. Mag deutet auch an. daß Frankreich dahin benachrichtigt sei, diß diq amerikanische Regierung die Kredite Frankreichs in Amr« rika solange nicht gntheißen könne, als bis die Ratifizierung des amcrikanisch-französischcn Schuldcnvertrages im fran zösischen Parlament ausgesprochen werde. Der stell vertretende Schatzsokrctär W : n st o n verwies auf das Pro>s gramm der Finanzsachverständigen als den einzige» Ans-t weg und als einziges Mittel zur Stabilisierung des Franken, Ein Leitartikel der „World" ermahnt in einer Be sprechung der Tumulte in Saint Sulpice die ameri-s ramschen Touristen zur Rttckiichtnahmc ans die französische Stimmung. „Newjork Times" sagt, die allgemeine Hoff nung liege darin, daß das französi'chc Volk ans den Er fahrungen der letzten Tage die Notwendigkeit einer so<^ fertigen Frankregnlierung eingesehen habe. Die Hilfe frem der Zentralbanken und Kredite des Anstandes dürsten nicht ans sinnlosem Rationalstolz abgelehnt »oerden. Deulschlan-s Ausnahme in -en Völkerbund Berlin. 23. Fuli (Drahtb.). Me der Londoner Vertreter der Vossischen Zeitung aus diplomatischen Kreisen erfahren haben will, soll Deutschlands Anfang September in der ersten Sitzung des Völkerbundes und! des Völkerbundsrates zum Mitglied des Bundes und zum stän-, digen Mitglied des Rates gewählt werden, und zwar ohne, vorhergehende Verhandlungen, einsach auf Grund! eines Antrages des Vorsitzenden der sogenannten ersten Kommission, der darauf Bezug nehmen wird, daß bereits im März seitens dieser Kommission sestgestellt und der Vollver sammlung mitgeteilt worden sei, daß Deutschland die Boro- sctzungen der Wählbarkeit erfüllt habe. milie in seinem Hciuse erhebt, ist eine wesentliche Er leichterung in der Stellung von Ersatzraum eingetreten. Diese Erleichterung war im Interesse der Erhaltung und guten Bewirtschaftung der Grundstücke notwendig. Bei Untervermietungen ist insofern eine grund legende Aenderung eingetreten, als die Bestimmungen des Gesetzes nur noch Anwendung auf solche Untermie ter finden, die in dem Mietraum eine eigene Wirtschaft oder Haushaltung führen. Auf ledige Untermieter ohne eigenen Haushalt findet das Gesetz somit keine Anwen dung: Familien dagegen, die in Untermiete wohnen, unterstehen nach wie vor dem Schutze des Gesetzes. Fis kalische Gebäude genießen keine Vorrechte mehr, son dern sind den Werkswohnungen gleichgestellt. Neubestimmungen wurden in das Gesetz ausgenom men betr. Teilung großer Wohnungen von fünf und mehr Wohnräumen. Darüber sagt der neue 8 33: „Wird durch Teilung einer unbenutzten Wohnung von fünf und mehr Wohnräumen eine neue wirtschaftlich und räum lich selbständige Wohnung gewonnen, so findet der erste Abschnitt des Gesetzes keine Anwendung. Nach Artikel 5 des Gesetzes findet auch das Reichsmietengesetz auf diese neu gewonnenen Wohnungen ebenfalls keine Anwen dung mehr. Das Gleiche gilt, wenn im Einverständnis des Mieters eine große Wohnung geteilt wird. Als neue, d. h. der Zwangswirtschaft nicht unterliegende Wohnung gilt der Teil einer Wohnung, in dem eine Küche nicht vorhanden ist: dasselbe gilt für gewerbliche Räume, sofern sie nicht vor dem 1. Oktober 191« zu Wohnzwecken bestimmt oder benutzt waren und zu Woh nungen umgebaut wurden. Mit diesen Bestimmungen des Gesetzes soll erreicht werden, daß in stärkerem Maße große Wohnungen geteilt und gewerbliche Räume Wohn zwecken zugefllhrt werden, um so mehr Wohnraum zur Entlastung des Wohnungsmarktes zu schaffen. Zugleich will man durch die Befreiung der neugewonnenen Wohn- räume einen Anreiz schaffen zur Teilung großer Woh nungen. Neu in dem Gesetz sind die im 8 "10a vor gesehenen Strafbestimmungen gegen Wucher mit Wohn-, und gewerblichen Räumen. Dieser Paragraph besagt: ..Wer kür die Mietweise oder auf Grund eines sonstigen Rechtsverhältnisses erfolgende Ueberlassung von Räumen.oder im Zusammenhang damit für sich oder^ einen anderen einen Mietzins oder sonstige Vergütung fordert, anniinint oder sich versprechen läßt, die unter Be-! rücksichtigung der gesamten Verhältnisse als unan» gemessen anzusehen sind, wird wegen Wuchers^ mit Räumen mit Geldstrafe oder mit Gefäng -, nis bestraft. Ist die Tat fahrlässig begangen, so ist: auf Geldstrafe oder auf Gefängnisstrafe bis zu einem! Jahre zu erkennen. Ebenso wird bestraft, wer für die Vermittlung einesj Nechtsgeschüftes der in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Art eine Vergütung fordert, annimmt oder sich versprechen läßt, die unter Berücksichtigung der gesamten Verhält nisse als unangemessen anzusehen sind." Dieser Strafbestimmung wurde noch ein 8 40b an-, gefügt, der sich insbesondere gegen Behörden richtet, die! sich ebenfalls des Wuchers mit Wohnräumen schuldig! machen. Das Gesetz ist bis zum 1. Juli 1 927 befristet. Es wurde noch eine Entschließung nngeiioinmeii,! wonach die Länder beauftragt werden sollen. Nicht-! Unten aufzustellen, was eventuell als Wucher bezeichnet wird. Neben einigen Uebcrgangsbestimmungen sind dies die wichtigsten Aenderungen des neuen Gesetzes. Sie! bedeuten zweifelsohne einen wesentlichen Fortschritt gegenüber dem seitherigen Zustande. Zum Schluß noch einige Worte über die Art des Kampfes, wie er während der Beratungen des Gesetzes! sich abspielte. Während die beiden Linksparteien die Anträge dev Mieterorganisationen sich zu eigen mochten, war es ditzi Wirtschafts Partei, die in erster Linie die Interzj essen der Hausbesitzer vertrat. Gegen die einseitige Berichterstattung in der Hausbesitzerzeitung ha-, ben sowohl die Vertreter der Deutschen Volkspartei. aH auch unsere Vertreter des Zentrums schärfsten Einspruch erhoben, weil sich in der Oeffentlichkeit ein ganz falsches Bild Uber die objektive Stellungnahme der Parteien ergab. Die Wirtschastspnrtei. die versuchte, durch Steh luna von Massenanträgen sowohl im Ausschuß als auch