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TagMM Anzeiger. Amtsblatt dis König!. BkzirlSgmt-ts »nd des Raths der Stadt Leipzig. M 20«. M-Si Sonntag den 28. Juli 186l. Tagesbefehl an die Eommunatgarde zu Leipzig den S2. Juli L8«1 Der Sammelplatz deS IV. Bataillons ist von heute an bis aus Weiteres um Roflplatze in der Nähe des Hotel de Pruste. Das Commando der Communulgurde. von Zenker, Vice-Eommandant. Bekanntmachung. Aus dem Ritterplatze sind circa 2700 ^ Ellen Pflaster von bossirten Steinen herzustellen und sollen diese Arbeiten im Wege der Submission vergeben werden. Darauf Reflectirende haben ihre Forderungen bis den L. August ». v. ver siegelt in der Marstalls-Erpedition abzugeben, woselbst alles Nähere zu erfahren ist. Die Wahl des mit der Ausführung zu Beauftragenden, so wie jede weitere Bestimmung bleibt dem Rathe Vorbehalten. Leipzig, den 27. Juli 1861. Des Ruths Deputation zu den Pflasterungen. Leipzig, 27. Juli. Im heutigen Morgenblatt des Leipziger Journals befindet sich ein Artikel über die Verhandlungen der Herren Stadtverordneten bei Berathung der Rathsvorlage über Erbauung neuer Buden, worin gesagt wird, daß trotz des ab lehnenden Beschlusses der Gemeindevertreter die betreffenden Ar-1 beiten an den Buden bereits vergeben sein sollen. Ferner heißt es darin: „Wenn im Rathscommunicate ausgesprochen gewesen wäre, daß die Buden auf jeden Fall gebaut werden müßten, und Haß es sich nur darum handle: ob die Gemeinde oder ein Privatunternehmer den Gewinn ziehe, so würde wohl der Beschluß anders ausgefallen sein, durch welchen die Stadtverordneten ledig lich den Bau verhindern, nicht aber der Stadt eine Erwerbsquelle und damit jedem einzelnen Bürger eine Erleichterung der Steuer last abschneiden wollten." Der nachstehende Abdruck der Zuschrift des Stadtraths an die Herren Stadtverordneten giebt über das Sachverhältniß Auskunft. Daß der Rath nicht eine Arbeit bereits vergeben haben konnte, welche zur öffentlichen Submission erst kommen sollte, liegt auf der Hand. Der RalhSdeputirte hat in den Sitzungen des Bau ausschusses und des Marktausschusses den Herren Stadtverordneten erklärt, daß die Frage, ob die Buden zu bauen seien, ihrer Zu stimmung nicht unterliege, daß es eine reine Finanzfrage sei, ob der Rath den angebotenen sicheren Gewinn annehmen oder Privat leuten überlassen wolle. Auch der Herr Referent hob in der Plenarsitzung der Herren Stadtverordneten diesen Gesichtspunkt sehr deutlich hervor. Noch nie haben auch die Herren Stadt-j verordneten das Recht in Anspruch genommen, mitbeftimmen zu können, ob die Meßbudcn so oder so ausgestellt werden. Die Zuschrift des Raths an die Herren Stadtverordneten lautet: An die Herren Stadtverordneten. Durch die mit Ihrer Zustimmung beschlossene Verbreiterung der Fahrbahn am Markte, deren Umbau vor Beginn der Michaelis- mrsse vollendet fein wird, wird es nöthig, die Budenreihen, welche von Ost nach West laufen, zu verkürzen. Um mlt der Entfernung einer Anzahl Buden vom Markte nicht auch Diejenigen, welche ze'kher darin feilhielten, verdrängen zu müssen, haben wir auf eine andere Einrichtung Bedacht ge nommen. Durch Wegfall der entbehrlichen Zwischenräume zwischen den Rückseiten der Buden, welche bei einzelnen Reihen bis zu zwei und zu drei Ellen ansteigen, ist es zu ermöglichen, den nöthigen Raum zu Aufstellung von noch zwei Budenreihen auf dem Markte zu gewinnen, wenn den darin aufzustellenden neuen Buden eine Tiefe von 2^/r Ellen und dem Durchgänge in diesen Reihen eine Breite von 4 Ellen gegeben wird. Wenn man die Gänge mit einem Gla-dache überdeckt, so brauchen diese Buden weder Planen, noch hölzerne Schutzdächer an der offenen Seite, wie sie bei andern Buden durch Aufklappen der ober» Hälfte der V-rder- siiten angebracht werden, noch vor den Buden liegende Fußtritte. Es darf daher die Gangbreite von 4 Ellen in den Reihen solcher Buden als ausreichend angenommen werden. Die übri gen Reihen behalten eine Normalbreite von 5 Ellen 10 Zoll, während sitzt der Gang in der dritten Budenreihe nur 5 Ellen, in der zwölften Reihe 5 Ellen 5 Zoll Breite hatte. Zu dem Be schluß, es nicht bei einer neuen Budenreihe bewenden zu lassen, sondern gleichzeitig zwei neue einzurichten, gelangten wir, weil eine Reihe nicht ausreicht, um so viel Stände abzuqeden, als durch die Verbreiterung der Fahrbahn aus den alten Reihen ent fernt werden müssen. Sobald dieses Project unter den Feilhaltenden bekannt wurde, fanden sich eine große Anzahl Bewerber um Stände darin aus den meisten der alten Budenreihen, so daß die Stände sich in nächster Messe füllen werden, und die durch den Fährverkehr be dingte Beseitigung einer Anzahl Buden nur für sehr Wenige, welche ihre alten Plätze ungern aufgeben, drückend sein wird. Als Miethzins ist den Bewerbern 4 Thlr. für die laufende Elle g stellt worden, wozu bei äußeren Eckplätzen noch ein Auf schlag von 20 Thlrn., bei den Eckplätzen im Mittelgange von 15 Thlrn. kommt. Es liefert dies bei 320 Ellen Budenlänge in jeder Hauplmesse — in der Neujahrmesse ist nur geringer Begehr nach Marktbuden — einen Mielhertrag von 1560 Thlrn. Wir haben über beide Reihen von Herrn Aimmermeifter Per- litz, von welchem das Projekt ausgegangen ist und der alle neuen der Stadtgemeinde gehörigen Buden gebaut hat, sie aufbewahrt, im Stande erhält und in den Messen aufftellt, und dies, wie wir anerkennen müssen, so pünktlich und ordentlich besorgt, daß er noch zu keinen Beschwerden Anlaß gegeben hat, einen Kosten anschlag, den wir im Original anfügen, anfertigen lassen. Die ser ist nach vorgängiger Prüfung von unserem Bauamte in den Preisen durchgängig angemessen und die Construction der Buden als gut gewählt, besonders als ein Vorzug bezeichnet worden, daß die Construction gestatte, jeder einzelnen Abrheilung ohne neue Kosten in jeder Messe eine andere Größe zu geben. Wie der Anschlag ergiebt, werden die gesammten Herstellungs kosten 5974 Thlr. 4 Ngr. 1 Pf. betragen. Mit dieser Capital- anlage wird nach Obigem ein Mielhertrag von 3120 Thlr. jähr lich und nach Abzug der in jeder Hauptmesse zu bezahlenden Kosten für Aufbewahrung, Reparatur incl. Glasbruch, Aufbauen und Abbrechen an 278 Thlr. 8 Pf. ---- 556 Thlr. 1 Ngr. 6 Pf. einen Reingewinn von 2563 Thlr. 28 Ngr. 2 Pf., und nach Abzug von 5o/o als Amortisation und jährliche Rückzahlung, an das Stammvermögen noch einen Jahresnutzen von 2445 Thlr. abwerfen. Bei diesem Ergebnisse der Berechnung, welche voraussichtlich eben so wenig trügen wird, wie die zeitheriqen, welche in unserem Haushaltplane eine Einnahmepoft von 14000 Thlr. liefern, haben wir nicht in Zweifel darüber sein dürfen, daß die Kosten dieser Anlage die Stadtgemeinde übernehmen, den ungemein hohen Nutzen sich nicht entgehen lassen dürfe offen, zur H, Wir haben daher beschlos Herstellung der beiden Buden«