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Sonnabend. Rr. 3S. 30. März 1878. Weißcrih-Deitung. Amts-Alatt für die Königs. FmtshaupLmannfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemter und die Stadträtl-e zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Au beziehen durch aste Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeite, oder deren Nam», berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 3L. Mai L878 das dem Hausbesitzer Friedrich Wilhelm Richter in Rechenberg zugehörige Haus ar und stück Nr. 57 des Katasters, Nr. 52 des Grund- und Hypothekenbuchs für Rechenberg, welches Grundstück am 21. März 1878 ohne Berück sichtigung der Oblasten auf 2260 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den, an hiesiger Gerichtsstelle sowie im Erbgerichts-Gasthofe zu Rechenberg aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frauenstein, am 23 März 1878. Königliches Gerichtsamt daselbst. Küchler. An die Schulvorstände der Ephorie Frauenstein im Dippoldis- waldaer Schulaufsichtsbezirk. Das Königliche Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts hat im Einvernehmen mit dem hohen evange lisch-lutherischen Landesconsistorium mittelst Bekanntmachung vom 19. September v. I. verordnet, daß die unter dem Titel: „Der religiöse Memorirstoff für die evangelischen Volksschulen des Königreichs Sachsen" (Dresden, Verlag von Alwin Huhle, C. Adler's Buchhandlung, ü, 25 Pf.) zusammengestellten Bibelstellen, Kirchenlieder und Choralmelodieen spä testens von Ostern 1878 ab den Lehrplänen sämmtlicher evangelischer Volksschulen des Landes einzuordnen sind. Den Schulvorständen wird daher die Einführung des genannten Schriftchens in ihren Schulen zu Ostern dS. Js. hierdurch dringend empfohlen. An die Herren Geistlichen und Lehrer wird von den Unterzeichneten deshalb noch besondere Verfügung ergehen. Frauenstein und Dippoldiswalde, den 15. März 1878. Die Königl. Superintendur. Der Königl. Bezirksschulinspector. IÜ6. vr. Haste. ZNushacke. Bekanntmachung. Vom 1. April dieses Jahres an wird der Hebebezirk des Unter-Steueramtes Frauenstein und der damit zu sammenfallende Theil des dortigen Obercontrolebezirks von dem Verwaltungsbereiche des Hauptzollamtes Marienberg ab- getrennt und demjenigen des Haupt-SteueramteS Freiberg überwiesen. Dresden, am 19 März 1878 Königliche Zoll- und Steuer-Direction. Hertel. Bekanntmachung. Nachdem zu unserer Kenntniß gekommen, daß wiederholt schon ohne vorher bei uns eingeholte Erlaubniß Kies aus bem hiesigen städtischen Steinbruch weggefahren worden, so machen wir hiermit bekannt, daß nach Z 370, sub 2, des Straf- Gesetzbuches für das deutsche Reich die unbefugte Wegnahme von Erde, Lehm, Sand, Kies u. s. w. aus fremden Grund stücken mit Geldstrafe bis zu 15V Mark oder mit Haft bestraft wird. Dippoldiswalde, am 28. März 1878. D e r St a d t r a t h. Borgt, Brgrmstr.