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EMall un- Alyctger. Amtsblatt der «iinigl. Amts-aii-tmamlchast Großenhain, des Mnigl. MWerichts mrd des StadttathS za Ms« Druck und Berlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaktion vcrantworüich : T. Langer in Riesa. 16. Donnerstag, den 30. Januar WO. 48. ZAhlU. «öch-mt in Riesa wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag. — «bonnemenspreis vierteljährlich I Mark 2b Psg. — Bestellungen nehmen alle lkaiserl. P öcihUi. , PMwten. die Srreditioncn in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem auSgebreitcten Leserkreise eine wirksameVrrisskn'. lichung finden, erbitten wir uns bis Montag, rcsp. Mittwoch, Freitag oder Sonnabend Bormittags 8 llbr. Jnsertivnsvreis die dreigelpaltene CorpuSzeile oder deren Raum 10 Psg. Verordnung Ntt die Ltlldträthe, Bürgernicister und Gcmcindcvm stünde Behufs Aufnahme ei-ncr Inventur bei der Altersrenienbauk sind Er örterungen über den Lebciisbcstaud der Rentenanwärtcr erforderlich und cs wird sich deshalb die Altcrsnnieubaukverrvaltuug in gleicher Weise wie dies bereits in den Jahren 1882 und 1886 geschehen, wiederum an die betreffenden Gemeindebehörden mit dem Ersuchen nm Ertheilung der nvthigen Auskunft wenden. Auf Antrag des Finanzministeriums ergeht an die Stadträthe, Bürger meister und Gemeindcvorsläude Anweisung, den bezüglichen Anträgen der Aitersreutenbankverwallung Folge zu geben, ohne dafür Kosten zu berechnen: Die Antwortschreiben an die Altersrentenbankverwaltung sind zwar un- sraukirt, jedoch mit der Bezeichnung als portopflichtige Dienstsache abzusenden. Dresden, am 25. Januar 1890. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Paulig. Bekanntmachung. In der in Nr. 8 dieses Blattes abgcdruckten, die bevorstehende Reichs- taMvahl betreffenden Bekanntmachung muß cs in dem derselben beigefügten Verzeichnisse der Wahlbezirke u. s. w. bei Poppitz unter laufender Nr. 101 in Spalte: „Wahllocal" anstatt Wugks Gasthof „zur Linde" u. s. w.: WugkS Gasthof „zur Stadt Riesa" Brandeat.-Nr. SS heißen Großenhain, den 27. Januar 1890. Die Königlikke Amtshanptmannschast. L 232. Or. Waentig. B. Zu der im Jahre 1889 veranstalteten Sammlung für den Unterstützungs fonds der aus der Königlichen Blindenanstalt entlassenen Blinden sind nach- stehends angegebene Beiträge zur Weiterbeförderung eingegangen: 6 M. — Pf. Gemeinte Heida, 6 Ak. — Pf. Gemeinde Mehltheuer 2 M. 72 Pf. Gemeinde Lichtcnsee, 5 M. — Pf. Gcmcide Zeithain Großenhain, am 21. Januar 1890. Die Königliche Amtshanptmannschast. 189 L. vr. Waentig. B. Im Gasthofe z.nn „Kronprinz" hier sollen Sonnabend, den I. Februar dies. Js., von Bormittags 10 Uhr an, eine Anzahl Herren- und Damenstiefel, Filzschuhe und Filzpantoffel, eine Näh maschine für das Schuhmachergewerbe, 6 Flaschen Glanzwichse, 20 Paq. Eisen- und 130 Paq. Holzstifte, sowie 10 Paar Ballschuhe gegen sofortige Bezahlung ver steigert werden. Riesa, 29. Januar 1890. Der Gcr.-Bollz des Kzl. Amtsger. Eidam. Bekanntmachung. Nachdem zur wirksameren Durchführung der Bekämpfung der Vagabondaze und Bettelei im ganzen Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Großen hain die Nainralverpstegung armer Reisender verbunden mit Ar- beitsztvar-K eingeführt und in der Stadt Riesa eine Naturalverpflegstation eingerichtet worden ist, werden die Bewohner unserer Stadt unter Hinweis auf 8 36i * des Strafgesetzbuchs dringend ersucht, ansprechenden Bettlern Nichts zu verabreichen. Riesa, den 28. Januar 1890. Der Stadtrath. Klötzer. In letzter Zeit ist es mehrfach vorgekommcn, daß Fortbildnngsschitter, welche von auswärts hierher verzogen waren, sich nicht rechtzeitig zur Schule anmeldetcn und deswegen in Strafe genommen werden mußten. Es wird deshalb hierdurch bekannt gemacht, daß ß 9, Abs. 9 der Schulordnung der Stadt Riesa bestimmt, daß sortbildungsschulpflichtige Knaben, welche im Lause des Jahres zuziehen, sich längstens binnen S Tagen nach ihrem Eintreffen an zumelden haben. Gleichzeitig wird Äbs. 8 in Erinnerung gebracht, welcher lautet: „Die Fortbildungsschule haben auch solche hier aushältliche und aus der Volksschule entlassene Knaben zu besuchen, welche einem anderen Bundesstaate an gehören." Riesa, am 24. Januar 1890. Die Direktion der städtischen Schulen- Bach. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 29. Januar 1890. — In der gestern unter Vorsitz des Herrn Rendant Thost abgehaltenen Stadtverordneten- Sitzung, in welcher 17 Mitglieder des Collegiums, die Herren: Thost, Mühlmann, Pietschmann, Starke, Hering, Bretschneider, Heinrich, Hammitzsch, Kreyß, Nitzsche, O. Barth, Thalheim, Donat, Fritzsche, H. Barth, Müder und Schütze und als Rathsdeputirte die Herren Bürgermeister Klötzer und Stadtrath Riedel anwesend waren, wurde Nachstehendes verhandelt und beschlossen. 1. Nach einer auf das Jahr 1888 ausgestellten Uebersicht des Vermögens der Stadt Riesa betrug am 31. Dezember 1888 das Aktivver mögen der Stadt bei 3708056 Mark 82 Pfg. Aktiven und 2 509 641 Mark 49 Pfg. Passiven 1198 415 Mark 33 Pfg. Die Aktiven setzen sich wie folgt zusammen: An Werth der Grundstücke 1958523 Mark, an Stammverwögenscapitalien und Fonds 1564171 Mark, an Gerechtsamen 25 825 Mark, an Cassenbeständcn 51013 Mark, an Cassenresten 4132 Mark, an Mobilien und anderen Juventargezen- ständen 99 524 Mark und an verschiedenen Vorrälhen 4837 Mark. Von den Collegien wurde die Aufstellung für richtig anerkannt und genehmigt. 2. Die Stadtbibliothekskassenrechnung auf das Jahr 1888, welche bei einer Einnahme von 391 Mark 24 Psg. und einer Ausgabe von 396 Mk. 32 Pfg. mit einem Vorschuß von 5 Mark 8 Pfg. abschlüßt, wurde dem RathSbeschlusse gemäß einstimmig für richtig gesprochen. 3. Die Vorlage, Vorschläge für die Wahl eines Bezirksvorstehers betreffend, wurde auf di: nächste Sitzung vertagt und dem Stadtrath zur Er wägung anheimgegeben, eine anderweite Abgrenzung der Bezirke, event. eine Vermehrung derselben vorzu-, nehmen. 4. Auf ein Gesuch des Bcauereipächters Herrn Anion Vogl um Ermäßigung desPachtzinses aus Rücksicht für die von ihm an die Stadt zu zahlende Biersteuer wurde übereinstimmend mit dem Rathsbesktlusse beschlossen, dem Gesuchsteller auf das Jahr 1889 100 Mark an der Pachtsumme zu erlassen. 5. Der Rathsbeschluß über den Verkauf einer Baustelle an der Kastanienstraße neben dem Grund stücke des Herrn E. Samr an den Maurer Herrn Friedr. Aug. Schmidt hier für den Preis von 3 Mk. pro Hs Meter wurde einstimmig genehmigt. 6. Ebenso wurde dem Rathsbeschlüsse über Er werbung von Land zu Straßenbauzwecken von dem Hausbesitzer Herrn Friedrich Aug. Härtel und der Rentnerin Frau Wilhelmine Hofsmann (Haupt straße Nr. 38 und 39) einstimmig zugestimmt und die diesbezügliche Vereinbarung zwischen Herrn Bürger meister Klötzer und den Vorgenannten genehmigt. 7. Ebenso wurden die Rathkbeschlüsse über Erlaß von Schulgeld in einem Falle und über Erlaß von Schulgelder- und Anlageurester in einem zweiten Falle bis mit Ende 1888, sofern Restant sich verpflichtet, die laufenden Steuern regel mäßig zu zahlen und die Steuerreste auf 1889 vom 1. April c. an mit wöchentlich mindestens 1 Mk. ab zutragen, genehmigt. Hierauf nach Vo,lesen und Vollziehen dcs Protokolls Schluß der Sitzung. — Das königl. Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Vorschläge des Plenums der Brandversicherungs-Kammer genehmigt, daß bei Er hebung der Brandversicherungs-Beiträge für den ersten Termin dieses Jahres bei derGebäude versicherungs- Abtheilung der E-laß eines halben Pfennigs von der Bcitragseinheit staltsinde. — Diese Beiträge sind daher am 1. April dieses Jahres nur mit Einem Pfennig von der Beitrags-Einheit zu leisten. — In dem Jnstratentheile verschiedener Blätter ist in neuerer Zeit als ein wirksames Mittel gegen Lungen- und Halslsiden, Asthma rc. der Absud einer „HomeriLna." benannten Pflanze mit dem Bemerken empfohlen worden, daß Pockete dieser Pflanze zu dem Pieife von einer Mk. bei Ernst Weidcmann in Lieben burg am Harz käuflich zu haben seien. Aus Anlaß dos m geht dem „Dr. Anz." von dem Dresdner Wohl- fahrts).olizeiamte die Mittheilung zur Veröffentlichung zu, daß die betreffende, von ihrem angeblichen Entdecker, einem gewißen Paul Homero in Triest, mit dem Namen „Hoinerruna" belegte Pflanze mit dem so genannten „Vogelknöterich" — koliß-onuirr rrviculus — identisch ist und der angepriescnen heilkräftigen Wirkung gänzlich entbehrt, daß mit deren obenein zu ewem unverhältnißmäßig hohen Betrage erfolgende Vertrieb lediglich auf eine schwindelhafte Ausbeutung des Publikums hrnausläuft. — Die Frage, ob Postscheine als Quittung dienen können, ist durch Entscheidung des Reichsgerichts dahin beanwortet worden, daß der Postschein über eine mittels Postanweisung gemachte Zahlung noch nicht als Quittung, betreffend die Tilgung einer Schuld, ange sehen werden könne. Vielmehr liefere in diesem Falle der Postschein nur den Beweis, daß an eine bestimmte Person ein gewisser Betrag bei der Post eingezahlt wurde. Da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen er scheint, daß der Postanweisungsbetrag an eine andere Person als an den Adressaten (z. B. an dessen Ver wandte, Ehegatten rc.) ausgeliefert wird, so wirb der