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Mnigkch Sächsischer StaatsMrzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 42. > Beauftragt mü der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenge» in Dresden. <- Dienstag, 20. Februar 1912. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 8 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 12S5, Redaktion Nr. 4S74. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im AnkündigungSteile 80 Ps., dieispaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 7ü Pf., unter dem RedaktionSstrich (Eingesandt) 1bv Pf. PreiSermäßigg. aus GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Der Bund der Landwirte hielt gestern in Berlin feine Generalversammlung ab. Der bayerische Landtag ist auf den 27. Februar ein berufen worden. , Ter ungarische Ministerpräsident erklärte im Abgeord- n tenhans«, er sei bereit, einen Beschluß des Hauses anzu- nchmen, der die Regierung anweist, die Wahlreformvorlage innerhalb einer bestimmten Frist dem Abgeordnetenhause vorzulegen. Rach einer Meldung des Renterschen Bureaus aus Lohaja (Arabien) haben die Italiener 5VV Mann in Farsan gelandet. China hat die europäische Zeitrechnung angenommen. * Der Brief deS kolumbischen Gesandten Ospina in Washington, worin dieser einen Besuch des Staatssekretärs Knox in Columbien als inopportnn bezeichnet, hat eine ernste diplomatische Lage geschaffen, da das Ttaatsdepar« tement den Brief als eine Beleidigung der Bereinigten Staaten von Amerika betrachtet. * Die Aufständischen in Mexiko sind jetzt in 18 Staaten mit kriegerischen Operationen beschäftigt, am ernstesten in Coahuila und Durango. Amtlicher Teil. Dresden, 20. Februar. Ihre König!. Hoheiten Prinz und Frau Prinzessin Johann Georg, Herzog und Herzogin zu Sachsen, sind mittags 11 Uhr 30 Min. nach Wien gereist. Persoualveränderungen in der Armee. Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 10. Febr- Kohl, Oberstltnt. beim Stabe des 3. Jnf.- Regts. Nr. 102 „Prinz-Regent Luitpold von Bayern", zum Oberst befördert und zum Kommandeur deS 7. Jnf- Regts. „König Georg" Nr. 106 ernannt. — 19. Febr. Hoch, Oberstltnt. beim Stabe des 6. Jnf.-Regts. Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg", vom 1. März ab zur Vertretung des beurlaubten Kommandeurs des 4. Jnf.-Regts. Nr. 103 nach Bautzen kommandiert. Die Majore: v. Zeschau, Bats.-Kommandeur im 2. Gren.- Regt. Nr. 101 „Kaiser Wilhelm, König von Preußen", zum Stabe des 3. Jnf.-Regts. Nr. 102 „Prinz-Regent Luitpold von Bayern", Rothe, Adjutant des General kommandos XII. (1. K. S.) Armeekorps, zum Bats.- Kommandeur ernannt und in das 2. Gren.-Regt. Nr. 101 „Kaiser Wilhelm, König von Preußen", — veHetzt. Die Hauptleute: v. Plato, Komp.-Chef im 1. Jäg.-Bat. Nr 12, zum Adjutanten des Generalkommaiidos XII. (1. K. S.) Armeekorps ernannt, Demiani, Adjutant der 6. Jnf.-Brig. Nr 64, zum Komp.-Lhef ernannt und in das 2. Jäg.-Bat. Nr. 13 versetzt. Die überzähligen Hauptleute: Bramsch im 8. Inf.-Regt. „Prinz Johann Georg" Nr 107, zum Komp.-Chef ernannt und in das 1. Jäg.-Bat. Nr. 12 versetzt, v. Wittern im 1. (Leib-) Gren -Regt. Nr. 100, zum Adjutanten der 6. Jnf.-Brig. Nr. 64 ernannt. Die Oberltnts.: Kaufmann im 9. Inf.- Regt. Nr 133, vom 1. April ab auf weitere sechs Monate zur Dienstleistung bei der Artilleriewerkstatt kommandiert, Hoenicke von der Uuteroffiziervorschule, mit dem 1. April zur Unteroffizierschule versetzt, v. Zehmen im 8. Jnf.-Regt. „Prinz Johann Georg" Nr. 107, vom 1. März ab auf ein Jahr ohne Gehalt beurlaubt. Die Ltnts.: v. Römer, kommandiert zur Dienstleistung bei den Prinzen Söhnen Sr. Majestät des Königs, zum Oberltnt. befördert, Lindenhayn von der Unterofsizierschule, in das 12. Jnf.-Regt. Nr. 177, Harzig von der Unterofsizicrvorschule, m das 6. Inf.-Regt. Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg", Albrecht von der Untcrofsiziervorschule, in das 15. Inf.-Regt. Nr 181, Stark von der Unteroffizierschule, in das 11. Jnf.-Regt. Nr. 139, Engelhardt von der Unterofsiziervorschule, zur Unterofsizierfchule, Lange, Fischer im 11. Jnf.-Regt. Nr. 139, Ziller im 8. Jnf.-Regt. „Prinz Johann Georg" Nr. 107, Lößnitzer, im Schützen (Füs.-) Regt. „Prinz Georg" Nr. 108, — zur Unteroffiziervorschule, — mit dem 1.April versetzt, Thalacker im 7. Jnf.-Regt. „König Georg" Nr. 106, vom 1. März ab auf ein Jahr ohne Gehalt beurlaubt. Die Fähnriche: Bauer im 5. Jnf.- Regt. „Kronprinz" Nr. 104, diesen mit einem Patente vom 22. Februar 1910, Reichel im 10. Jnf.-Regt. Nr. 134, — zu Ltnts. befördert, v. Hinüber, Rittm. im Garde-Reiter Regt., vom 1. April ab auf ein Jahr ohne Gehalt zur Dienstleistung bei der Kaiserl. Gesandt schaft in Stockholm, v. Stieglitz, Oberltnt. im 2. Ulan.- Regt. Nr. 18, vom 1. April ab auf weitere sechs Monate ohne Gehalt zur Dienstleistung bei der Gesandtschaft in Weimar, v. Dziembowski, Ltnt. im 1. Huf.-Regt. „König Albert" Nr. 18, vom 1. April ab auf ein Jahr ohne Gehalt zur Dienstleistung bei der Gesandtschaft in München, — kommandiert. Im Beurlaubtenstande. 9. Febr. v. Schimony- Schimonsky, König!. Preuß. Ltnt. a. D., bisher im Gren.-Regt. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schlesischen) Nr. 10, in der Armee anaestellt und zwar als L?nt. der Res. des 3. Hus.-Regts. Nr 20 mit einem Patente vom 25. September 1908 unter gleichzeitiger Kommandierung zur Dienstleistung bei diesem Regt, auf ein Jahr. — 19. Febr. Zschweigert, Oberltnt. der Landw.-Jnf. 1. Aufgebots des Landw.-Bez. Plauen, zu den Offizieren der Ref. des 2. Gren -Regts. Nr. 101 „Kaiser Wilhelm, König von Preußen" versetzt. Die Ltnts. der Res.: Kubitz des 6. Jnf.-Regts. Nr. 105 „König Wilhelm 11. von Württemberg", Roßberg des 1. Hus.-Regts. „König Albert" Nr. 18, Degener des 2. Ulan.-Regts. Nr. 18, die Ltnts. der Landw.-Jnf. 1. Aufgebots: Hüttner des Landw.-Bez. I Dresden, Saupe des Landw.-Bez. Großenhain, Huth, Ltnt der Landw.-Feldart. 1. Auf gebots de- Landw.-Bez. Döbeln, — zu Oberltnts. be fördert. Die Bizefeldwebel bezw. Bizewachtmeister: Seyffarth, Kell de- Landw.-Bez. I Dresden, zu Ltnts. der Res. de- 3. Jnf.-Regt-. Ne. 102 „Prinz-Regent Luitpold von Bayern", Richter de« Landw.-Bez. Bautzen, zum Ltnt. der Res. des 4 Jnf.-Regts Nr. 103, Weigelt des Landw.-Bez. Chemnitz, zum Ltnt. derNes. des 5. Jnf.-Regts. „Kronprinz" Nr. 104, Herr des Landw.-Bez. I Leipzig, zum Ltnt. der Res. des 8. Jnf.- Regts „Prinz Johann Georg" Nr. 107, Rönsch, Spies, Pache, Friederiszick, Erber, Nitzsche desLandw.-Bez.I Dresden, Agricola des Landw.-Bez. Döbeln, —zu Ltnts. der Res. des Schützen- (Füs.-) Regts. „PrinzGeorg" Nr. 108, Selbmann, Koppermann des Landw.-Bez. Zwickau, zu Ltnts. der Res. des 9. Jnf.-RegtS. Nr 133, Schierg- hofer des Landw.-Bez I Dresden, zum Ltnt- der Res des 12. Jnf.-Regts. Nr. 177, Grimm des Landw -Bez. Zwickau, zum Ltnt. der Res. des 2. Hus -Regts. Nr. 19, Schmalfuß des Landw.-Bez Auerbach, zum Ltnt. der Res. des 2. Feldart -Regts. Nr. 28, Rudloff des Landw.- Bez. Zittau, zum Ltnt. der Landw.-Jnf. 1. Aufgebots, — befördert. L. Abschiedsbewilligungen Im aktiven Heere. 19. Febr. Fischer, Oberltnt. im 7. Jnf.-Regt. „König Georg" Nr. 106, mit Pension zu den Offizieren der Landw.-Jnf. 2. Aufgebots übergeführt. d'Elsa, Major z. D., mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des 10. Jnf.-Regts. Nr. 134, v. Stieglitz, charakteris. Rittm z. D , mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des 1. Hus -Regts. „König Albert" Nr. 18, — unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension der Abschied bewilligt. Im Beurlaubtenstande. 8. Febr. Hast, Oberltnt. der Landw.-Feldart. 2. Aufgebots des Landw.-Bez. II Dresden, behufs Überführung zum Landsturm 2. Aufgebots der Abschied bewilligt. 19. Febr. Den Hauptleuten der Res.: Sulzberger des 4. Feldart.-Regts., Nr. 48, behufs Überführung zum Landsturm 2 Aufgebots mit der Er laubnis zum Tragen der Landw.-Armee-Uniform, Jahn des 2. Pion.-Bats. Nr. 22, mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, den Rittmeistern der Res.: v. Criegern des Garde-Reiter-Regts., wegen dauernder Feld- und Garnisondienstunfähigkeit unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Er laubnis zum Tragen der Uniform des Garde-Reiter-Regts., Roßberg des 1. Ulan.-Regts. Nr. 17 „Kaiser Franz Joseph von Osterceich, König von Ungarn", mit der Er laubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, Fritsche, Ltnt. der Res. des 2. Häg-Bats. Nr. 13, wegen dauernder Feld- und Garmsondienstunfähigkeit, Thor- west, Hauptm. der Landw.-Jnf 1. Aufgebot- des Landw -Bez. I Leipzig, behufs Überführung zum Land sturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, Barth, Rittm. der Landw-Kav. 1. Aufgebots des Landw.-Bez II Leipzig, behufs Über führung zum Landsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armee-Uniform, v. Harling, charakteris. Rittm. der Landw.« Kav. 2. Aufgebots des Landw.-Bez. II Leipzig, behufs Überführung zum Land turm 2. Aufgebots mu der Erlaubnis zum Tragen der nsherigen Uniform und Fortgewährung der gesetzlichen Pension, Aßer, Hauptm. der Landw.-Feldart. 2. Auf ¬ gebots des Landw.-Bez. Zittau, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform der Reserveoffiz, des 1. Feldart.- Regts. Nr 12, — der Abschied bewilligt. Den Oberltnts der Landw-Inf. 2. Aufgebots: Gerth-Noritzfch, Rauschenbach des Landw-Bez. I Dresden, Augustin des Landw.-Bez. I Leipzig, Gloeckler, Rietschel des Landw-Bez. Plauen, Kasten, Oberltnt. der Landw.- Fußart. 2. Aufgebots des Landw.-Bez. Plauen, — be hufs Überführung zum Landsturm 2 Aufgebots der Ab schied bewilligt. 6. Im Sanitätskorps. 19. Febr. Schütz, Unter arzt im Garde-Reiter-Regt-, vr. Günther, Unterarzt der Res. im Landw.-Bez. II Leipzig, — zu Assistenz ärzten befördert. Den Stabsärzten der Res.: vr. Oppe im Landw-Bez. II Dresden, vr, Schmiedt, vr. Frey tag im Landw.-Bez H Leipzig, vr. Neubaur, Stabs arzt der Landw. 2. Aufgebots im Landw.-Bez. II Leipzig, — behufs Überführung zum Landsturm 2. Aufgebots, vr. Magnus-Alsleben, Stabsarzt der Ref. im Landw.- Bez. II Leipzig, vr. Mittelhäuser, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots im Landw.-Bez. II Leipzig —, diesen sechs mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, vr. Degenkolb, Stabsarzt der Res. im Landw.- Bez. Glauchau, vr. Müller, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots im Landw.-Bez Glauchau, — diesen beiden behufs Überführung zum Landsturm 2. Aufgebots, — der Abschied bewilligt. v. Im Veterinärkorps. 19. Febr. Die Stabs veterinäre (mit dem Titel Oberstabsveterinär): Blumen tritt beim 1. Ulan.-Regt. Nr. 17 „Kaiser Franz Joseph von Österreich, König von Ungarn", Stiegler bei der mit dem stränge de^ charctkte^^f Unterveterinär der Res. des Landw-Bez. II Dresden, zum Veterinär der Res. befördert. Nach 8 4 und 8 5 des Statuts der Friedrich-Wilhelm- Stiftung für den Kurort Marienbad ist das Finanz Ministerium berechtigt, alljährlich bis Ende März drei Personen, welche die Marienbader Heilquellen und Bäder brauchen wollen und die Kosten hierfür nicht aus eigenen Mitteln tragen können, dem Stiftungsvorstande zur Ge währung von Beihülfen vorzuschlagen, die in Geldunter stützung (je 100 M) bestehen. Die zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehörigen Beamten, die in diesem Jahre eine solche Beihülfe zur Kur in Marienbad zu erhalten wünschen, werden aufgefordert, ihre Gesuche längstens bis zum 15. März dieses Jahres anher einzureichen, und zwar, soweit das Finanzministerium nicht selbst die Dienstbehörde ist, durch Vermittlung ihrer vorgesetzten Dienstbehörde. 478 ». V. n. Dresden, den 13. Februar 1912. 1,55 Kinanzministertum. Als Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 1911 bestrittenen Verläge «) an Viehseuchen - Entschädigungen (Verordnung vom 4. März 1881, Ges.- u. B.-Bl. S. 13 flg.), d) an Entschädigungen für nichtgewerbliche Schlach tungen (Gesetz vom 2lpri/l906 Ausführungs- Verordnung vom 2. November 1906, Ges.-u. B.-Bl. S. 74 und 364 flg.), sind nach der Biehaufzeichnung vom 1. Dezember 1911 zu leisten für jedes im Privatbesitz befindliche Pferd zu »: 1 M. 81 Pf., Rind unter 3 Monaten zu »: 64 Pf., Rind von 3 Monaten und darüber zu »: 64 Pf., zu b: 1 M. 57 Pf., zusammen 2 M. 21 Pf., sowie für jedes im Reichs- oder Staatsbesitz befindliche Rind von 3 Monaten und darüber zu d: 1M. 57 Pf. Die Erhebung dieser Beiträge erfolgt demnächst durch die Gemeindebehörden. Wegen der Einhebung und Ablieferung der Beiträge verbleibt cs bei dem zeitherigen Verfahren. Diese Verordnung ist in sämtlichen Amtsblättern ab zudrucken. 24» UV. Dresden, am 16. Februar 1912. Ministerium des Inner«. i2»s