Volltext Seite (XML)
Dresdner Journal. Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann. .V 331 18SI Dies»« Blatt erscheint mit Ausnahme 5 u «B Preis für da- Vierteljahr Thaler. de-Sonntag«täglich in lBogen und ist Insertion«-Gebühren für den Raum durch alle Postaustalten zu beziehen. einer gespaltenen Zeile 1 Neugroschen. Amtlicher Theil. Dresden, 3V. November. Se. Königliche Majestät haben geruht, dem König!, schwedischen und norwegischen Consul zu Dresden, Carl KaSkel, den Charakter als Kammerrath in der vierten Classe der Hofrangordnung bei- zulegen. Dresden, 4. December. Se. Majestät der König haben die erbetene Entlassung des ü I» suite der Armer stehenden Leutnant» der Reiterei, Edlen v. Querfurth, allergnädigst zu genehmigen geruht. Tage-geschichte. -j- Dresden, 12. December. Mittelst königlichen De kret» vom 6. December ist den Ständen die Budget vorlage für die Jahre 1852, 1853 und 1854 zur ver fassungsmäßigen Berathung zug,gongen. Dieselbe enthält folgende drei Hauplabthrilungen: 1. DaS ordentliche Staats budget für jedes der drei oben genannten Jahre; 1l. da» außerordentliche Staatsbudget auf die nämliche Finanzperiode und Ul. den Entwurf d,S bezüglichen Finanzgesetzes. Wir lassen hier vorläufig au» jeder dieser drei Abschnitte die Hauptgrundzüge folgen. I. Daö ordentliche Staatsbudget stellt sich für jedes der drei Jahre 1852, 1853 und 1854 wie folgt: Budget der Staatseinkünfte. V Nutzungen deS StaatSvermögenö und der Staatsanstalten: 1) Von den Domänen und andern Besitzungen 013,320 Thlr. 2) Von den Regalien und den damit verbundenen Fabrikation-- und DebitSanstalten 1,739,680 - 3) Zinsen von werbenden Capitalien, ingleichen Administration-- und zufällige Einkünfte .... 573,437 - 3,226,437 Thü- v. JährlicherErtrag d. Steuern i»od Abgaben (vergl. da» Finanzgesetz unter Ul.) 5,047,900 Thlr. 8umwa 8,274,337 Thlr. Budget des Staatsaufwandes. etatmäßig. transitorisch. n) an allgemeinen StaatS- bedürfnissen . . . 3,080,363 Thlr. 2,125 Thlr. b) Gesammtministerium rc. 26,694 , 905 - c) Departement der Justiz 268,390 - 30,730 - 6) Departement deS Innern 609,043 - 18,807 - e) Departement der Finanzen 416,812 - 9,803 - k) Militärdepartement . 1,944,619 - 6,898 . 8) Departement de» CultuS u.öffentlichenUnterrichts 249,619 - 1,565 - l>) Departement deS Aus wärtigen .... 79,400 - s i) Beiträge zu den Ausga ben d. Deutschen Bunde» 33,733 - 27,466 - li) Pensionsetat . . 599,069 - 36,332 - l) Baurtal ..... 781,850 - 114 - m) Reservefonds . . 50,000 , _ s 8,139,592 Thlr 134,745 Thlr. 8umw» 8,274,337 Thlr. U. Da» außerordentliche Staatsbudget beantragt die Summe von 3,872,000 Thlrn., die „aus den verfüg baren , soweit nöthig durch besondere Creditmaßregeln zu verstärkenden Cassenb,ständen" entnommen werden und auf nachstehende Positionen verwendet werden soll: 1) für Ergänzungen der sächsisch-schlesischen StaatSeisrnbahn 100,000 Thlr. 2) für dergleichen beim StaatStelegraphen- wesen 28,000 , 3) für die Zwickauer Kohlenbahn . . 330,000 - 4) für den Bau einer StaatSeisenbahn zwischen Zittau und Reichenberg . 2,000,000 - 5) für Wiederherstellung der zerstörten Theile deS Zwinger» und einige noth- wendige Reparaturen an den übrigen Theilen desselben 130,000 . 6) zur Erbauung einer Kaserne für die zur Bewachung der ArbeitSanstalt in Zwickau stationirte Militärabtheilung 12,000 - 7) zum weitern Ausbau der für die Zwecke der LandeSanstalten zu Huberlusburg erkauften vormaligen Steingutfabrik daselbst 28,000 - 8) zu Herstellung eines Nebengebäudes bei dem Schullehrerseminar in Grimma 4,000 - 9) zu Beschaffung der erforderlichen Lo ¬ kalitäten für die künftigen BezirkS- verwaltungSbehörden 100,000 - 10) fernerer außerordentlicher Bauaufwand wegen Umgestaltung der Untergerichle 640,000 - 11) alS höchster Betrag der nach ß. 8 des Gesetzes vom 15. Mai 1851 für die infolge dieses Gesetzes wegfallenden Rechte zu gewährenden Entschädigung 500,000 - 8umma 3,872,000 Thlr. lll. Nach dem Entwürfe des FinanzgesetzeS sollen die Steuern und Abgaben für die Jahre 1852, 1853 und 1854 in gleicher Höhe ausgeschrieben werden, wie solche für das Jahr 1851 erhoben worden sind, nämlich ») an ordentlichen Steuern und Abgaben: 1) die Grundsteuer nach v Pfennigen von der Steuer einheit, 2) die Gewerbe- und Personalsteuer, 3) der Grenzzoll von ein«, auS- und durchgehenden Maaren, 4) der Elbzoll, 5) die Branntweinsteuer für inländischen Branntwein, 6) die Biermalzsteuer, 7) die Weinsteuer für inländischen Wein, 8) die Tabaksteuer von inländischen Tabaksblättern, 9) die UebergangSsteuer von vereinSländischem Fleisch werke, Wein, Most, Branntwein, Bier und Tabak, 10) die Rübenzuckersteuer, 11) die Schlachtsteuer, 12) die Stempelsteuer; t>) an außerordentlichen Steuern und Abgaben: 1) ein Zuschlag zur Grundsteuer nach 2 Pfennigen von jeder Steuereinheit, 2) einer dergleichen nach Höhe eines vollen Jahrcs- betragS der Gewerbe- und Personalsteuer, 3) die geordneten Zuschläge zur Schlacht- und Stem pelsteuer. — Mittelst königk. DecretS vom 6. December ist bei der ll. Kammer ein auf Vereinfachung der Regie und gleich mäßigere Mitleidenheit der Staatsangehörigen gerichteter Entwurf zu einem Gesetze, die Schlacht st euer, ingleichen die UebergangSabgabe von zollvereinsländischem Fleischwerke betreffend, nebst den Motiven eingegangen, welcher bestimmt, daß die so lästige Verwiegung deS Schlachtviehes ganz wegfallen und für alles Vieh, welches zum Verkauf (zur Bank) oder zum HauSverbrauch geschlachtet werden soll, möge dasselbe erkauft oder in eigener Wirtschaft erzeugt und aufgezogen worden sein, mit alleiniger Ausnahme der Lämmer, der Span» oder Saugferkel, der Ziegen und der Ziegenböcke, künftig die Schlachtsteuer, einschließlich deS darunter begriffenen außerordentlichen Zuschlags, sowohl in Städten, als auf dem platten Lande, bis auf Weiteres nach folgendem Tarife erhoben werden soll: 1) für einen Ochsen 7 Thlr.; 2) für die übrigen Gattungen deS Rind viehes ausschließlich der Kälber, als Kühe, Kalben, Fersen, Stiere, Samenrinder 3 Thlr.; 3) für ein Kalb 9 Ngr.; 4) für ein Schwein 25 Ngr.; 5) für ein Schaf, einen Schafbock oder Schöps 7 Ngr. Ferner wird darin bestimmt, daß die Uebergangsabgabe von zollvereinsländischem Fleisch werk: von frischem, geräuchertem, gepökeltem oder sonst wie zubereitetem Fleische der Rinder, Schweine, Kälber und des Schafviehes; von Fett (einschließlich deS JnseltS, jedoch ausschließlich des eingeschmolzenen Fettes vom Rind- und Schafvieh, sowie der nur zum Gewerbegebrauch bestimmten Fettsortcn) und Kleinodien solches Viehes; von Würsten aller Art: für das Zollpfund 5 Pf. betragen soll. — Dieser Gesetzentwurf sowohl, als auch die Budgetvorlage sind zu vörderst der zweiten Deputation zur Prüfung und Bericht erstattung überwiesen worden. Wien, 10. December. (W. Bl.) Ihre königl. Hoheiten Prinz Johann von Sachsen und Gemahlin treffen im Laufe der nächsten Tage hier ein und nehmen ihr Ab steigquartier in der k. k. Hofburg. — Die „L. Z. C." schreibt: Das neue Zollstrafgesetz, dessen Kundmachung noch vor Activirung deS neuen österreichischen Zolltarife- erfolgen wird, liegt zur Allerhöchsten Vorlage vorbereitet. In Rück sicht der Aollordnung haben bereits commissionelle Verhand lungen begonnen, die ohne Unterbrechung täglich fort gesetzt werden. Wie man hört, sind die Bestimmungen des neuen GefällSgesetzeS besonders geeignet, dem Schmuggel zu steuern. Berlin, 10. December. (Sp. Z.) Der engere Ausschuß des deutschen evangelischen Kirchentages und der Cen- tralauSschuß für die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche, welche die in Elberfeld stattgehabten Verhandlungen vollständig in Druck erscheinen lassen, haben jetzt einen vor läufigen Bericht und eine Zusammenstellung der Haupt ergebnisse in zwölf Artikeln veranstaltet. Der Beschluß über die christliche Gymnasialbildung lautet nach dem Be richte wörtlich dahin: „Unsere Staatsgymnasien sind ihrer Fundation und Einrichtung nach christliche, d. h. zur För derung christlicher Jugendbildung bestimmte Anstalten, und wenn sie in unfern Tagen in demselben Maße dieser Be stimmung nicht entsprechen, als Sitte und Bewußtsein un- sers Volkes überhaupt dem Christenthume entfremdet ist, so ist dies kein Grund, sich von demselben zurückzuziehen, sondern verpflichtet dies die evangelische Kirche und jeden evangelischen Christen, vor Allem dahin zu wirken, daß sie dieser ihrer Bestimmung vollständiger entsprechen. Privat gymnasien könnten bei .den gegenwärtigen Verhältnissen nützlich sein, insofern sie durch den christlichen Geist, der in ihnen herrscht, eine heilsame Nacheiferung solcher StaatS- gvmnasien veranlassen können, da, wo dies weniger der Fall ist." Der Bericht meldet zugleich, daß die Herren v. Belh- mann-Hollweg, Stahl, Hengstenberg rc. von Neuem zu Mitgliedern des engern Ausschusses des Kirchentages, der im nächsten Jahre nach Bremen ausgeschrieben ist, gewählt worden sind. — 11. December. (N. Pr. A.) Der Graf v. Bille (nicht Taschenbuchliteratur. Dir Zeit, in welcher gewisse ästhetisirende Kreise de» deutschen Publikums, meist leichtbefriedigte Liebhaber deS Schönen, schüchterne Dilettanten und lileraturkundige Damen mit behaglicher Spannung von Jahr zu Jahr warteten, bi» ihnen von irgend einem gefälligen Sammler ein saubere» kokette» Bändchen mit eleganten Novellen, Gedichten und zierlichen Bildern gereicht wurde, damit sie mitten im Winter auch ihre „Veilchen und Rosen" der Belletristik pflücken und sie am Theetische Herum reichen konnten, — diese Periode ist von einem breitrrn, selbst« ständiger«, realer« Gebühren der Literatur weit zurückgedrängt und wi?d sich selbst au» den Lesezirkeln der kleinern Städte ver lieren. Wenn man fie jetzt in einer Album« und Goldschnitt« literatur, in welche sich die kleine unverschämte Verschämtheit de» eitlen Laienthum» flüchte», wieder aufzuwärmen versucht, so ist da» nur ein künstliche» Bestreben ohne Bestand, ein Schleichweg de» schlechten Geschmack», Papirrschnitzel und seichte Produkte in guter Gesellschaft einiger bessern Sachen unter dem Deckmantel eine» graziösen Etikett» zu verkaufen. Oft geschieht die» erstere nicht einmal, und die wohlfriflrtr Ausstattung muß den Vertrieb allein übernehmen. Ganz besonder» veraltet und verwerflich aber erscheinen jene Taschenbücher, in denen sich irgend ein bestimmter Autor, auf dir Gewohnheit de» kauflustigen Publicum» pochend, allein da» Terrain vorbrhält, um durch stoffliche, rein materielle, mit rohen, tendenziösen Phrasen versalzene Novellen einen ordinären Leser« frei» noch ordinärer zu machen. Diese» Princip verfolgt Theodor Mügge in seinem „Viel« liebchen". Sieben zum Theil sehr schlechte Stahlstiche, leider nach guten Künstlern gestochen, zieren e», jeder natürlich nach der alten beliebten Art von einem Dutzendgedicht erklär». Die beiden Novellen darin sind mit einer wahren Comparserie der frivolen Schriststellervirtuofität zusammengewürfelt. Fast um nicht» besser, ja in den Stahlstichen viel schwächer noch ist das „Vergißmeinnicht", herau»gegeben von Jeanne Marie. Einige bedeutungslose Gedichte von der Verfasserin, Theodor Ehrhard und Herloßsohn reihen sich an eine sehr ver fehlte Novelle von der Genannten und an rin übernatürlich blafirte» Märchen von Putllitz und eine Erzählung mit dem gequälten Titel: „Fernweh", von Gisek an. Ein wenig höher steht: „Gedenke mein" (Wien bei Pfautsch und Voß). Die Novellen von Maffow, Patuzzi, Sieg! und Siegmund bieten allerdings keine Erquickung, aber die Bilder sind etwa» sorgfältiger gemacht, und unter den Gedichten sind wenigsten» bei größerer Auswahl einige bekannte Namen. DaS eleganteste der Taschenbücher in dieser kleinen Rund schau ist da» für deutsche Frauen, vor langen Jahren von Aloy» Schreiber begründet und mit dem wohlklingende« Namen „Cornelia" getauft. Herr I. M. Apelt setzt e» bereit» bi» zum siebenunddreißigsten Jahrgange fort. Unter den Stichen (denn wir müssen auf diese Zierde immer da» Hauptgewicht dieser fast sämmtlich geistlosen Unternehmungen legen) sind einige kehr sauber und ansprechend. Von den drei Erzählungen aber ist leider eine Novelle von Rellstab und ein Märchen von einem Anonym»»; wa» noch übrig bleibt ist eine langmüthige, halb« historische Geschichte von Bernd v. Guseck, die nicht viel frischer duftet als da» Gänseblümlein des Berliner Wolfgang Menzelchen. Durchaus noch auf der besten Stufe der in dieser kleinen Rundschau erwähnten Almanache steht das „Rheinische Taschenbuch"*), heranSgegeben von Drärler-Manfred. Es enthält di« lobenSwerthern Stahlstiche, in welchen man wenigstens das Bestreben sieht, illustrirend mit den Bewegungen der neuern Kunst Hand in Hand zu gehen. So bieten denn auch die Novellen einige erquicklichere Namen, wie z. B. Josef Rank, Wolfgang Müller, Heeringen, Bechstein. Hiermit soll aber nicht gesagt sein, daß eine Geschichte de» letzter«, in der Goethe und Knebel die Hauptrollen spielen, gelungen sei. Sie ist ermüdend, voll schwach anlehnender Production und kraftlos. Ebenso ver fehlt scheint uns Ranke'» Bestreben in seiner „Geschichte armer Leute". Sie ist mit forcirten Farben gemalt, eine neue Er findung: schwarz in schwarz für grau in grau. Auch mit dem Taschenbuche „Aurora" von Gabriel Seidl geht dir Morgenröthe nicht über diese Literatur auf. ES bringt neben mittelmäßigen Stahlstichen in der That eine sehr mittel mäßige Prosa von Steinbach, Walter», Turnegg und Stelz hammer, von denen deS letzter« Erzählung: „Die erste Wanderung", noch al» die beste den Sperling von der Vogelstange abschießt. Unter den zusammengewürfelten Gedichten sind einige von be kannten Namen, z. B. von Grillparzer, Hammer-Purgstall, Bube und Seidl. Auch ein gewisser Schilling hat eine Folge von Ge- *) SLmmtlichr Taschenbücher tn Drr«den Ärnold'sche Buch Handlung.