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AachrWen U Michos Druck und Verlag: Günz Sule, Naunhof del Leipzig. Wart' L Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2 39. Jahrgang Sonnabend, den 5. Mai ^923 Mmmer 55 Anzeigenpreis: Die Sgespaltene Petitzell« 20 Pfg., amllichr SO Pfg^ Beklametetl (3gefp.) 50 Pfg. Tabell. Satz SOtztz Ausschlag. Bei undeutlich geschriebenen, sowie durch Fernsprecher ousgegebenen Anzeigen find wir sür Irrtümer nicht haftbar. und Ltmgegend (AlbrechWatn, Ammelshain. VeuKa, VorSdors. Eicha, Erdmannshain, ZuchShain, Grofi »nd Kleinsieinbe z, Klinga, Köhra, Lindhardt, pomßen, Stau-nl-, Threna vsw.) dieses Statt ist amtliche» Organ de- Stadtrate- zu Naunhof; e- enthält Vekanntgaben des Bezirk-verbandes, der Amishauptmannsch t Grimma und des Finanzamtes zu Srtmma nach amtliche« Serösfentlichungen. Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, nachmittag 4 Uhr Bezugspreis: Monatlich ohne Austragen l-55 WK., Post ohne Bestellgeld monotl. 1.55 Mk. 3m Falle höherer Sewall, Krieg, Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieserung der Zeitung oder Rück zahlung des Bezugspreises. Amtliches. Oeffenttiche Impfungen. Die diesjährigen öffentlichen unentgeltlichen Impfungen sollen Montag, den 7. Mai 1928 nachmittags 2 Llhr im Nathaussaale oorgenommen werden. Zur Impfung vorzustellen sind die Kinder, die l) in Naunhof IM Jahre 1927 geboren sind, 2) nach Ausweis der Impsltslen der vorhergegangenen Jahre der Impfpflicht nicht Genüge geleistet und 3) im vorigen Jahre oder im laufenden Jahre in Naunhof zugezogen sind und ihrer Impspslicht noch nicht genügt haben. Die Ellern, Pflegeeltern und Vormünder solcher Kinder werden hierdurch ausgeforderi, diete mit reingewafchenem Körper und re nlich gekleidet zu dem anderaumten Termin und zur Vornahme der Impfung zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ürztliches Zeugnis IM Impftermine nuwzuweisen bezw. um die Befreiung beim Vorzeigen der «moer im Impftermine nachzufuchen. Eine Woche nach der Impfung, also Montag, den 14. Mai 1978, nachmittags 2 Llhr sind die geimpften Kinder im Zmpfraum zur Nachschau vorzusbllen. Eltern, Pflegeellern und Vormünder, deren Kinder und Pflege- befohlenen ohne gentzüchen Grund und trotz der gegenwärtigen Auf forderung der Imptung oder dem ihr folgenden Nachschautermme entzogen geblieben sind, werden auf G »nd von § 14 des Reicks- -wp'a-tetzes non- 8. April 1874 mit Geldstrafe bis zu 50 Ml. oder mit Hast bestraft. Nach dielen gesetzlichen Beslimmunpen werden Ellern, Pfl ge- eltern und Vormünder mit einer Geldstrafe dis za 20 RM. bedroht, die den Impsdesreiungsnachweis sür ihre K nder, Pfleglinge und Mündel zu lüyren und innerhalb der vorgefchriebenen Zät oorzu- legen unterlassen. Zur Verhütung der Usbertrogung ansteckender Krynkheiten, wird bestimm«, batz aus e nem Kau e. IN welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern Diphtheritis, Lroup Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartlge Entzündungen oder die natürlichen Pocken yer-i^n, oie Impinuge nichi zu oein allgemeinen Impsiermin gebracht werden dürsen. Naunhof, am 30. April 1928. Der Stadirat. Nach den Vorschriften der hiesigen Stratzenpolize ordnung Hot jeder Grundllücksdesitzer oder sein Sirlla-rt'e'er die auf der Sirnk- und dem Fukw ge vor seinem Grundstück sich bildenden Aasenteile jährlich mindestens einmal gründlich beseitigen zu tunen. Dn,e Psyau auf A^nyul.ung erUreMi siw aus oie geiamie Breite der Strotze, in den durch zwei Grundslücksrethen eingeschlossenen Strotzen ober bis aus die Kä ste der Strotze in der ganzen Länge des Grundstücks, also auch out die SchnMqennne. Die hiesigen Kausb sitzer oder deren Stellvertreter werden des halb hierdurch oeranlaht, die Stratzen und Fuhwege noch Vor Pfingsten >n der vorgenannten W-tse zu reinigen. Naunhof, am 3. Mat 1928. Der Stadtrat. Im Gauseschritt. Glorreicher Triumphzug. — Grenzvolk. — Trauriges Spiel. Ganz plötzlich ist der Sommer über uns gekommen, kaum daß, noch vor dem wunderschönen Monat Mai, die Knospen anfgcgangen und die linden Lüfte entfacht waren, die endlich, endlich den scharfen Nachwinter abgelöst hatten. Und nun drängen sich anch schon die Hochsommer ereignisse, als hätten sie Augst, den Anschluß an vcn nenen Bildstreifen zn versäumen, der vor unseren bald allzusehr verwöhnten Augen abzurollen beginnt. In Newyork und in Washington durchkosten deutsche Flieger alle Wonnen eines glorreichen Triumphes. Zn gleicher Zeit erhebt sich an der deutschen Ostseeküste ein italienisches Luftschiff zum Flug über den Nordpol, der eben erst den Besuch eines amerikanischen Fliegers erhalten hatte und danach, wenn dem General Nobile — wie wir hoffen wollen — sein kühnes Wagnis gelingt, auch bald über ständige Verlassenheit nicht mehr zu klagen haben wird, über die liebliche B e r g st r a s; e im badischen Land aber rast unterdessen ein verheerender Hagel- und Wirbelsturm hinweg, der die arglosen Stadt chen und Dörfer in ein Jammertal verwandelt. Noch schlimmer werden bulgarische und griechische Landschaften heimgesucht, unter denen die Erde zu beben nicht aufhört, so daß unsagbares und wohl auch unstillbares Leid über ganze Völkerscharen ausgegossen wird. Zn Insterburg wiederum hat sich eine sogenannte Hell seherin vor Gericht zu verantworten, der erstaunliche Fähigkeiten, im Schlafzustand verborgene Dinge und Ge schehnisse zu erkenuen und anszusagen, nachgerühmt werden und die in der Tat höchst verwunderliche Proben dieser übernatürlichen Begabung vor ihren Richtern ablegt. In der Nähe der deutsch-französischen Grenze zieht ein Hochverratsprozeß vor französischen Ge schworenen die Aufmerksamkeit auf sich, der sich zu einer Art nachträglicher Volksentscheidung über die Behandlung unseres verlorengegangenen Reichslandes in den dunklen Schicksalstagen vom November 1918 auszuwachsen scheint. Schon läßt sich mit Händen greifen, wie die ganze Prozeß führung darauf angelegt ist, um die Ricklin und Genossen von vornherein eine Atmosphäre moralischer Minder Wertigkeit wie patriotischer Unzulänglichkeit zu verbreiten, so daß eigentlich nur noch der Grad der Verurteilung, aber gar nickt etwa erst die Frage ihrer Schuld oder Unschuld zur Erörteruna sieht. Reichsreform und Reformberalungen der Länder. Erste Tagung des Ausschusses. Im Neichskanzlerpalais in Berlin trat der im Januar von der Länderkonferenz beschlossene Ausschuss für Verfassungs- und Verwaltungsreform zu seiner ersten Sitzung zusammen. Den Vorsitz führte für den aus Er holungsurlaub befindlichen Reichskanzler Dr. Marx sein Stellvertreter, Reichsjustizminister Hergt. An der Sitzung nahmen die neun von der Reichsregierung be rufenen Mitglieder teil, nämlich: die Reichsminister Dr. von Keudell, Dr. Köhler, Dr. Curtius und Dr. Schätzel, Reichsminister a. D. Hamm, die Uni- versitätsprofessoren Geheimräte Dr. An schütz und Dr. Triepel, Unterstaatssekretär a. D. B u s ch und NcichS- tagsabgeordneter Dr. B r ü n i n g, sowie die neun Länder- Vertreter Ministerialdirektor Dr. Brecht (Preussen), Ministerpräsident Dr. Held (Bayern), Ministerial direktor Dr. Pötzsch-Heffter (Sachsen), Staats minister Bolz (Wüttemberg), Gesandter Honold (Baden), Staatsminister Dr. Leutheusser (Thürin gen), Staatspräsident Adelung (Hessen), Bürgermeister Dr. Petersen (Hamburg) und Ministerpräsident D e i st (Anhalt). In Begleitung der Ländervertreter resp. als Stell vertreter waren u. a. anwesend: Staatsminister Dr. Stützel und Gesandter Dr. von Preger (Bayern), Ge sandter Dr. Bosler (Württemberg), Gesandter Dr. Nuß (Hessen), Senator Dr. Strandes (Hamburg) und Universi-- Reichsverwaltung tätsprofessor Dr. Nawiasky. Staatsminister a. D. Reicys- sparkommissar Sämisch nahm als Generalsachverständiger an der Sitzung teil, die Reichskanzlei war durch Staats sekretär Dr. Pünder vertreten. Das Arbeitsprogramm. Nach kurzen Begrüßungsworten durch den Vorsitzen den erstattete der Reichsminister des Innern, Dr. von Keudell, ein Sachreferat über das Arbeitsprogramm, an das sich eine vorläufige Aussprache anschloß, die sich im wesentlichen um die Geschäftsordnung bewegte. Es handelte sich namentlich um die Frage, welches Ge wicht die Stimme des Reichskanzlers als des Ausschußvorsitzenden bei der Abstimmung haben soll. Da neun Stimmen der Reichsregierung und ihrer Vertreter den neun Stimmen der Länder gegenüberstchen, so kommt dem Stimmrecht des Kanzlers besondere Bedeutung zu. Im weiteren unterhielt man sich über den vom Reichs- innenminister vorgetragenen Entwurf für die Arbeits teilung und die Verteilung der Referate. Auch die Frage der En- und Exklaven wurde in Betracht gezogen. H- Oie Kohlenpreiserhöhung vor dem Kabinetisrai. Das Reichskabinett nahm einen Bericht des Neichs- wirtschaftsministers Dr. Curtius über die Frage der Kohlenpreiserhöhung entgegen. Im Anschluß hieran be richtete Reichsminister des Innern Dr. v. Keudell über die Vorbereitungen zur Sitzung des Ausschusses für Ver fassungs- und Verwaltungsreform. Außerdem wurden einige laufende Angelegenheiten erledigt. Morgen Sonntag von 10-12 llhr ist letzterTermin sich davon zu überzeugen, ob jeder Wahlberechtigte in der Wählerliste eingetragen ist. Versäume das niemand! Das tragische Schicksal des Hauptaugeklagten, der m deutscher Zeit gegen den Verdacht des Franzoseutums und jetzt in französischer Zeit gegen den Verdacht straf barer Hinneigung zum Deutschen Reich sich wehren muß, kann gewiß als typisch gelten für die schmerzvolle Lage dieses Grenzvolkes, das durch die Jahrhunderte nicht zur Ruhe gekommen ist und jetzt, unter französischer Herrschaft, trotz allem Überschwang der Bcfreiuugsszenen nach den, Weltkrieg, am allerwenigsten seinem eigenen Wesen und Wollen nachleben kann. Aber die Elsasser haben in deut scher Zeit ihren Zabernprozeß gehabt und sie haben nun unter der Verwaltung ihres Herrn und Meisters Poineard ihren Kolmarer Prozeß. Man brauch! sie zu Vergleichen nicht erst aufzufordern, sie sind kritisch genug veranlagt, um zu überlegen, ob sie in deutscher Zeil so wenig Gerechtigkeit zu erwarten gehabt hätten, wie sie ihnen in diesem Autonomistenprozcß schon nach seiner ganzen Anlage und Aufmachung offenbar bevorsteht. Wir Deutschen werden uns natürlich davor hüten, falsche Schlußfolgerungen aus den Erscheinungen dieses forensi schen Dramas zu ziehen; vergessen aber können wir nickst und werden wir nicht, daß es im Grunde unsere Lands leute und Stammesgcnossen sind, um deren Schicksal dort unten in Kolmar jetzt gewürfelt wird; daß wieder ein Stück deutschen Volkstums vor der Frage seiner Selbstbehauptung oder seiner gewaltsamen Vernichtung steht, und daß wir also nicht als unbeteiligte Zuschauer diesem traurigen Spiel folgen können, wie es uns vielleicht die Franzosen, aber auch wohl mancherlei Leute diesseirs des Rheins zumuten möchten. Dieser Kampf wird, gleich viel wie in Kolmar über ihn entschieden wird, mit dem Urteil der Geschworenen nicht beendet sein. * Man soll ein Urteil allerdings nicht schelten, bevor es ergangen ist, aber der Kolmarer Gerichtshof wird, das läßt sich wohl ohne weiteres voraussehen, diesem Schick sal in keinem Fall zu entgehen vermögen; das liegt schon in der Ungerechtigkeit der Sache, mit der man ihn befaßt hat, von selbst begründet. Anders steht es mit der Ent scheidung des Reichsgerichts in der Frage des Notfrontkämpferverbotes, obwohl sie doch gegen die Reichsregierung oder vielmehr gegen den Reichsminister gefallen ist. Man mag sich zu ihr stellen wie man will, in jedem Falle aber darf man sich ihrer als eines neuen Beweises für die ab s o l u t e U n a b - hängigkeit unserer Rechtsprechung freuen. Leider hat sich ja auch bei uns schon die Gewohnheit ein gebürgert, den Gerichten, je nachdem sie Anhänger der einen oder der anderen Partei bestrafen oder freisprechen, eine unterschiedliche Rechtsprechung vorzuwersen, ohne Rücksicht darauf, ob nicht die Strafe in dem einen und der Freispruch in dem anderen Falle durch die ver schiedenartige Gestaltung der Sachlage selbst gerecht fertigt und geboten war. Es ist das eine üble, eine sehr bedauerliche Gewohnheit, die gar nicht rasch genug wieder ausgegeben werden kann. Wenn die Ablehnung des Rotfrontverbotes durch das Reichsgericht wenigstens die eine Wirkung haben sollte, den allgemeinen Respekt vor der Unabhängigkeit unserer Gerichte wieder zu festigen, so könnte man sich dieser Tat unseres höchsten deutschen Gerichtshofes auf allen Seiten nur herzlich freuen. Dr. Sy. Oer Nichtwähler. Die Zusammensetzung des künftigen Deutschen Reichstages ist ganz wesentlich dadurch bestimmt, ob der 20. Mai, der Wahltag, ein strahlend schöner Maiensonntag ist oder ob der Himmel zu dem Getriebe der Menschlein ein griesgrämiges, regennasses Gesicht zieht. Beides ist nämlich ein Grund für die unerfreulichste Erscheinung unseres olitischen Lebens, den Herrn Nichtwähler und die Frau oder das Fräulein Nichtwählerin, diesen ihren Beruf auszuüben und das Wahllokal zu meiden: entweder, weil man eine Landpartie machen „muß", oder, weil „das Wetter zu schlecht" ist. über die Wesensart besagter Zeitgenossen zu schreiben, würde lange Zeitungsspalten füllen; aber ihre Haupt- eigenschasi ist meist eine natürliche Faulheit oder noch schlimmer — die Verantwortungslosigkeit. Ist eine Gleichgültigkeit, die freilich — nach den Wahlen — dann ins Gegenteil umschlägt, wenn nun durch das Wahl resultat an ihren materiellen Interessen, ihrem Geld beutel unangenehm gerührt wird. Tann geht — zu spät — ein ebenso lautes wie nutzloses Geschrei los. Dann wird mit der Faust auf den Stammtisch gehauen, daß das Bier aus den Gläsern spritzt. Dann schreit er, weil er „an die Wand gequetscht wird". Geschieht ihm schon reckt; denn — warum mied er deu Gang zur Wahl urne! Dorthin zu gehen, hat einen nicht unwichtigen Zweck, den nämlich, für die kommenden Jahre sein Schicksal zu bestimmen! Der Kampf gegen und um den Nichtwähler ist das eigentliche Problem dieses Wahlkampfes und hoffentlich Werder, nicht wieder weite Kreise diese erste „Bürger"- pflicht versäumen. Oas Kotfeontkämpferverboi. Amtliche R i ch t i g st e l l u n g e n. Von Regierungsseite werden mehrere in Berlin er schienene Meldungen zu dem vom Reichsgericht als nicht rechtskräftig erklärten Verbot des Rotsrontkämpfer- bundes richtiggestellt. Ein Blatt hatte geschrieben, daß in der Angelegenheit vermutlich auf Veranlassung des Reichsjustizmin'isters Hergt ein Gutachten des Reichs justizministeriums erstattet sei, wonach ein solches Ver bot rechtlich zulässig sei. Die Nachricht ist unrichtig. Vom Reichsjustizministerium ist ein Gutachten über die Frage nicht erstattet worden. Von anderer Seite war behauptet worden, der Reichsminister des Innern hätte vor dem Ersuchen an die Länder um Verbot des Rotfrontkämpferbuudes schon Erkundigungen darüber eingezogen, wie das Reichsgericht zu entscheiden gedenke. Diese Mitteilung entspricht in keiner Weise den Tatsachen. Irgendwelche Er'undigungen sind beim Reichsgericht nicht eiugezogcn, .«och ist sonst auf das Reichsgericht eingewirkt worden