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Wcherih-Ititling Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. 74. Jahrgang Sonnabend, den 16. Mai 1908 Nr. 55 ng !Nt und statt. vor der Königlichen Oberersatzkommission verpflichteten Per- i. a lt- er der och der die oß- in litz, der md ien er- im )es u h M ein der um M) ger üs- »g en !l- lt, Nt >e- tet es es T 5 5 ch et- rn n- sn» 22. lAsi im SIN 22. Iltlsr im geahndet werden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des Bezirks erhalten hiermit Veranlassung, für rechtzeitige Aushändigung der ihnen demnächst zugehenden Eestellungs- ordres Sorge zu tragen, übrigens aber auch sich selbst in den betreffenden Aushebungs terminen zu den obgedachten Zeiten zum Zwecke etwaiger Auskunftserteilung einzu finden und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Sind die Gestellungspflichtigen eines Ortes für verschiedene Tage beordert, so haben die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände, sofern sie nicht an mehreren Tagen im Aushebungsorte anwesend sein wollen, am betreffenden letzten Terminstage mit zu erscheinen. Sind Zurückstellungsgesuche auf die durch Krankheit bedingte Arbeits- oder Aufsichts unfähigkeit unterstützungsberechtigter Angehöriger der Gestellungspflichtigen gestützt und ist deren Krankheit nicht durch Zeugnisse beamteter Ärzte bescheinigt, so haben sich diese Angehörigen im Aushebungstermine persönlich vorzustellen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat spätestens 3 Tage vor dem Aushebungs geschäft auf eigene Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Der Nachweis über ein solches Leiden kann auch durch das Zeugnis eines beamteten Arztes erbracht werden. Stotterer haben beim Oberersatzgeschäft Zeugnisse von beamteten Ärzten beziehent lich Lehrern vorzuzeigen. Inserate «erden mlt H Pfg., solche aus unser« Amtshauptmannschaft Gasthof „Zürn Stern" in Frauenstein ^ski»ev, von ki»ük S Ukr» sn, Gasthof „Zum Löwen" in Lauenstein är es it- ", e- it- Das Oberersatzgefchaft im Aushebungsbezirk Dippoldiswalde findet sin 20. unil 21. Mai Drosos ^skno», von knük 7 Ukn sn, er er n er !l- I» id >y 7, ck- N. Das Wahlreformproblem in Sachsen. In der nun schon seit langen Monaten schwebenden Angelegenheit einer Reform des Landtagswahlrechtes in Sachsen ist jetzt endlich eine erste Entscheidung gefallen. Die Wahlrechtsdeputation der Zweiten Kammer hat in zwei Sitzungen den Wahlrechtsentwurf der Regierung mit Stimmeneinheit abgelehnt und statt dessen die zwischen den Konservativen und den Nationalliberalen vereinbarten Kompromißvorschläge gegen vier Stimmen angenommen. Das Scheitern des vom Minister Grafen Hohenthal vor gelegten Entwurfes einer Wahlreform kann nicht weiter überraschen, die betreffende Regierungsvorlage fand von Anfang an nur eine recht kühle Aufnahme in den Kreisen der sächsischen Volksvertretung. Sowohl der Vorschlag der Wahl eines Teiles der Abgeordneten durch Vertretungs körper wie auch das Prinzip der Verhältniswahlen fanden bei den Parteien der Zweiten Kammer keine Gnade, auch in sonstigen Einzelheiten begegnete der Regierungsentwurf einer abfälligen Kritik im Parlamente Sachsens, sodaß seine jetzt erfolgte gänzliche Verwerfung durch die Wahl rechtsdeputation mit Sicherheit schon zu erwarten stand. Die Beseitigung dieses merkwürdigen Gebildes einer Wahl reform, wie sie nicht sein soll, dürfte denn auch im Lande selbst wohl fast allenthalben mit Befriedigung ausge nommen werden, die Hohenthalsche Wahlreformvorlage hat sich eben kaum irgendwo begeisterte Freunde zu er werben vermocht. Indessen, auch der von der Wahl- rechlsdeputation der Abgeordnetenkammer jetzt einstweilen angenommene Kompromiß kann gewiß nicht als etwas Ideales bezeichnet werden. Er ist bekanntlich erst nach sehr schwierigen Verhandlungen zwischen der konservativen und der nationalliberalen Landtagsfraktion zustande ge kommen und stellt zwar in manchen Stücken eine Ver- besserung des Regierungsentwurfes, aber sicherlich noch keineswegs eine wirklich zeitgemäße Landtagswahlreform dar, er verdankt seine Entstehung eben nur der Not der Umstände. Was die hauptsächlichsten Einzelheiten des Wahlrechtskompromisses anbelangt, so sei hier nochmals wiederholt, daß an die Stelle des bisherigen Dreiklassen wahlrechtes das Mehrstimmrecht treten soll. Wer über fünfzig Jahre alt ist, erhält eine Stimme mehr; wer ein kleines Anwesen von mindestens 75 Steuereinheiten besitzt, desgleichen; auch ein Handwerker mit mindestens zwei Gehilfen wird einer zweiten Stimme gewürdigt; ebenso Beamte mit 1860 Mark Gehalt; ebenso diejenigen Wähler, die mindestens 2200 Mark versteuern. Auch die Bildung wird berücksichtigt, insofern alle Wähler, die glücklich die Qualifikation zum einjährigen Dienst erhalten haben, einer zweiten Wahlstimme gewürdigt werden. Im ganzen kann es ein Wähler in Sachsen also auf vier Stimmen bringen. Mit der vorläufigen Annahme dieses Wahlrechtskompro misses in der zuständigen Deputation der Zweiten Kammer ist jedoch die Situation noch immer nicht genügend ge klärt. Bor allem hat Minister Graf Hohenthal in der Deputation nach Ablehnung der Regierungsvorlage mit großer Offenheit die Erklärung abgegeben, die Regierung müsse bis auf weiteres auf ihren soeben abgelehnten Vor schlägen bestehen bleiben, zumal da das Kompromiß zwischen den Nationalliberalen und den Konservativen ohne jede Zustimmung der Negierung perfekt geworden sei. Angesichts dieser Stellungnahme des leitenden Staats mannes Sachsens ist eigentlich nicht gut daran zu denken, daß sich die Regierung noch nachträglich mit dem Wahl rechtskompromisse befreunden könnte. Es bliebe daher wohl nur das eine übrig, daß vie konservative und die nationalliberale Landtagsfraktion schließlich mit sich reden ließen und den Regierungswünschen doch noch etwas ent gegenkämen. Das scheint denn auch versucht werden zu sollen, denn wie weiter über die betreffenden Verhandlungen der Wahlrechtsdeputation berichtet wird, beschloß sie, die Kompromißvorschläge mit den übrigbleibenden Paragraphen der Regierungsvorlage zu verarbeiten. Ob Graf Hohen thal auf diese „Verarbeitung" eingehen wird, das muß sich ja bald zeigen. mit 12 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen aus der ersten Seite (nur > von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pfg. - Tabellarische und komplizierteJnserate mit entsprechendem Aus schlag. - Eingesandt, lm redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 30 Pfg. mt rte »er m. lb- na 'ch Ä im Gasthof „Zum Stern" in Dippoldiswalde, iliesv« von ki»ük 0 Uki» sn, 1 ganzen Sache, daß den beiden Mädchen ein Automobil entgegengekommen ist, welches unterhalb der Teiche in folge eines Defektes unmittelbar an den Mädchen halten mußte. Natürlich mußte der Führer das Automobil ver lassen, um zu sehen, wo der Defekt war. Das Automobil gehört einem Dresdner Herrn und war außer diesem noch mit einer ganzen Familie^ die noch zwei Kinder mit hatten, besetzt. Das Automobil konnte infolge des Defekts nicht nach Dresden fahren, sondern ist im Gasthof Rein holdshain über Nacht stehen geblieben. Bei ihrer Flucht hat das eine Mädchen noch sein Ledertäschchen mit In halt verloren. — Das Dienstmädchen Damm ist infolge der erlittenen Brandwunden am 13. Mai abends im Stadtkrankenhause gestorben. — Am Mittwoch Nachmittag geriet der Arbeiter Zinke auf hiesigem Bahnhof mit dem Oberschenkel zwischen die Puffer und fand im Krankenhaus Aufnahme. — Der Regenwurm. Wenn ein tüchtiger Regen niedergegangen ist und Bäume und Pflanzen reichlich er frischt worden sind, dann steigt aus der nassen Erde der Regenwurm zum Lichte empor. Die Feuchtigkeit ist sein Element; überall, wo es der Erde an einer gewissen Feuchtig keit nicht fehlt, ist er daher zu finden. Er bevölkert das Innere des Bodens in sehr reichlicher Zahl; am liebsten aber weilt er im Garten. Seine Feinde schätzen ihn als Leckerbissen außerordentlich, und er ist ihnen völlig wehrlos gegenüber gestellt. Seine Vorsicht ist seine einzige Waffe, seine Furchtsamkeit sein einziger Schutz. Unter der Erde lebt er in feinen Kanälen, die er sich mühsam selbst gebohrt hat und an deren Ende er sich ein festes Winterlager schafft. Der Regenwurm nährt sich von frischen Pflanzen blättern, die er in seine Wohnung schleppt, und von den organischen Bestandteilen der Erde. Er verschlingt mit dem Maul die Erde und bringt sie als Exkremente an die Erdoberfläche, auf diese Weise seine Gänge bohrend. Die oberste Erdschicht wird so einer wesentlichen Durcharbeitung unterzogen, und eine größere Zahl von Regenwürmern kann schon eine gute Arbeit leisten. Der Regenwurm leistet also als Kulturpionier eifrige Arbeit, allerdings mag er auch manches Pflänzchen verspeisen, wenn es ihm gelingt, es in seinen Bau zu schleppen. Auf freier Erde gibt er sich nicht gern dem Genüsse der Mahlzeit hin, da sind doch zuviel Feinde bereit, ihn zu verspeisen, denn er macht auf Lolales und Sächsisches. Dippoldiswalde. (Merkwürdiger Ueberfall.) Am Mittwoch abend, den 13. Mai, gegen 3/4io Uhr, sind zwei ca. 25 Jahre alte Damen ganz erschöpft von Reinholdshain gekommen und haben fortgesetzt Hilferufe ausgestoßen. Dieselben haben in einem Gasthause, sowie auch verschiedenen andern Personen erklärt, daß sie von einem großen Mann, der aus einem ihm entgegen kommenden Automobil ausgestiegen sei, verfolgt worden sind, weshalb sie um Hilfe gerufen haben. Nach den von uns eingezogenen Erkundigungen beruhen diese Angaben vollständig auf Unwahrheit. Die beiden Mädchen haben sich vermutlich gefürchtet und aus Angst haben sie sich die Verfolgung des Mannes eingebildet. Richtig ist an der Mit achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmter, Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. - Druck und Verlag von Carl Jehnr in Dippoldiswalde. 's 1 k ! > 1 Dl« Mestzeritz-Zettang' erscheint wöchentlich drei mal : Dienstag, Donners- tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- denAbenden ausgegeben. Alle zur Gestellung „ . sonen werden daher aufgefordert, an den ihnen durch besondere Gestellungsbefehle noch bekannt zu gebenden Tagen pünktlich und in reinlichem Zustande zu erscheinen, auch ihre Losungsscheine mit zur Stelle zu bringen. Zuwiderhandlungen hiergegen oder gegen sonstige, während der Aushebung er gehende Anordnungen der behördlichen und polizeilichen Organe werden ebenso wie ungebührliches Betragen in oder vor den Aushebungslokalen, sofern nicht andere gesetz liche Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen Volksschullehrer haben den Nachweis zu führen, daß sie die Schulamtskandidaten- Prüfung bestanden haben und bei einer Volksschule angestellt sind, bezügliche Zeugnisse sind vor dem Aushebungsgefchast anher einzureichen. , . Behinderung am Erscheinen infolge Krankheit ist durch das Zeugnis eines be amteten Arztes sofort zu bescheinigen. » . -,, Diejenigen Militärpflichtigen, welche inzwischen ihren Aufenthaltsort wechseln, haben dies sofort der Ortsbehörde ihres zeitherigen als auch ihres künftigen Aufenthaltsortes zu melden. Seiten der Ortsbehörden sind solche An- und Abmeldungen mit möglichster Beschleunigung in Form eines Stammrollenauszuges anher anzuzeigen. Dippoldiswalde, am l. Mai 1908. . . . Obi» TivilvvnsitLvniIv ikvi» Itvnigl ki»sntrn» Kommission nvs 545 e Kuskodungsbo-inkos OippokMsvmIilv. Die Gemeinde kÄdsodain hat beschlossen, die vom Kommunikationswege Falken- Hain—Bärenburg beziehungsweise von der Falkenhainer Dorsstraße abzweigenden, nach dem Schmiedeberger Staatsforstreviere führenden beiden Wege Nr. 418 und 425 des Flurbuchs für Falkenhain — den letztgenannten Weg jedoch nur vom Ende der be- bauten Dorfflur ab —, sowie den vom Kommunikationswege Falkenhain—Altenberg abzweigenden, nach dem Bärensteiner Rittergutsfoiste führenden Weg Nr. 419 desselben Flurbuchs für den öffentlichen Verkehr einzuziehen. Die beiden Wege Nr. 425 und 419 sollen als Feld- und Wirtschaftswege für die anliegenden Grundstücke fortbestehen. Etwaige Widersprüche hiergegen sind gemäß 8 14 des Gesetzes über die Wegebau pflicht vom 12. Januar 1870 binnen drei Wochen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzudringen. Nr. 313 c Königliche Amtshauptmannfchaft Dippoldiswalde, am 9. Mai 1908. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg- — Alle Poftan stalten, Postboten, sowie »nfereAusträger nehmen Bestellungen an. - - Amtsblatt für die Königliche AmtshaicptmnMlchast, das Königliche Amtsgericht md deg Stadtrat zu Dippoldiswalde. Auf Blatt 179 des Handelsregisters, die Firma Schubert L Smentek, Stuhl- und Möbelfabrik in Großölsa betr., ist heute eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Dippoldiswalde, den 13. Mai 1908. 1 kex 76/08. Königliches Amtsgericht. Sonnabend, den 16 Mai d. 2., mittags 12 Ahr, sollen im Gasthofe zu Großölsa nachstehende anderwärts gepfändete Sachen, als: I Tskvlvmgon mit k*1snv, 1 8vk1ittvn mit I^lüsokrtvvlro un^ «in Soknoibtisoli öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. Dippoldiswalde, am 14. Mai 1908. (2 257/08. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts.