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Postämtern zu 85 Kreuzern angenommen. Geschästsßtlle -er „vres-ner Nachrichten". Politische-. Die „streikenden Getreidehändler" haben vor dem Berliner Bezirksausschuß einen runden und glatten Ersolg davvngetragen, indem die Verfügung des Berliner Polizeipräsidenten vom II. Juni 1897 betreffend das Verbot der sogenannten Feenpalast- verfammlung aufgehoben worden ist. Tie Presse der Börsianer, die sich noch bis zum letzten Augenblicke vor der Entscheidung so stellte, als stehe sie dem Ausgange der Sache kühl bis an's Herz hinan gegenüber, läßt jetzt einen dichten Sprühregen von Trinmpb- artikcln niedergehen und aller Orten, wo Jobberherzen schlagen, ist mau vor Entzücken ganz aus dem Häuschen, gratulirt sich, fällt sich in die Arme und schwärmt von „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit", als sei eine neue Morgenrölhe angebrochen wie ain Ende des vorigen Jahrhunderts. Das Leicht erregbare, zu Uebertrcibungen geneigte orientalische Temperament gefällt sich in solchen Exaltationen. Jndeß nur sachte! Die Entscheidung der letzen Instanz steht noch aus und selbst wenn diese zu demselben Ergebniß führen sollte, so wäre damit doch immer noch nicht das letzte Wort in der Frage gesprochen, sondern dann hätte die Ge setzgebung die unabweisbare Pflicht einzugreiscn, um einen halt baren, mit der staatlichen Autorität verträglichen Zustand zu schaffen. Daß der schließlich gegenüber der Obstruktion der unver söhnlichen Börsenelcmente einzuschlagendc Weg klar vorgezeichnet ist, ergiebt sich aus einem kurzen Rückblick aus den bisherigen Verlauf dieses eigenartigen „Konflikts" zwischen der legitime» Staatsgewalt und einem kleinen, aber mächtigen Kreise von In teressenten. die der fälschlichen Meinung sind, ihr Einfluß reiche so weit, daß sie selbst ein verfassungsmäßig zu Stande gekommenes, ihnen unbcauemes Gesetz wieder von der Bildstäche hinwegtrotzen könnten. Das neue Börsengesetz vom 22. Juni 1890 verfolgt einen doppelten Zweck: einmal soll dos Termingeschäft in seinen ver derblichen Wirkungen beschnitten und zum Anderen eine ehrliche, der wirklichen Marktlage entsprechende Preisnotirung herbeigesührt werden. Um die erste Absicht zu erreichen, schreibt das geuannte Gesetz vor, daß der Börsenterminhandel in Getreide und Mühlen- fabrikaten sowie in Antheilen von Bergwerks- und Fabrikunter- nchmungen vollständig und bedingungslos untersagt ist. Soweit andere Gegenstände in Betracht kommen, wird der Börsentermin- handcl zwar erlaubt, aber von der Eintragung der Kontrahenten in ein Börsenregister abhängig gemacht, dessen Benutzung zur Folge hat, daß zwischen den Eingetragenen der Einwand des Spiels gegen ein Differenzgeschäst nicht geltend gemacht werden kann. Ohne Eintragung in dos Börsenregister kann ein giltiges Termingeschäft überhaupt nicht zu Stande kommen. Die zweite Gesetzesadsicht, die Ermöglichung thatstichllch richtiger Preis- iivlirungen, soll durch Mitbelheiligung landwirthschastlicher Ver treter erreicht werden. Gegen die Verwirklichung der entsprechenden Vorschriften des BörsengesctzeS wurde alsbald nach dessen Inkraft treten von den Berliner Börientnteressenten eine ungemein lebhafte Agitation in s Werk gesetzt. Zunächst verkündeten dir Börsen blätter geheimnißvoll, es sei ein „sicherer Weg zur Umgehung des Gesetzes" — nebenbei eine nette Illustration zu der Art, wie von lener Seite der vielgepriesene „Rechtsstaat" ausgesaßl wird — ge funden worden, und gleich darauf kam die Mittheilung, daß die bisherige Organisation der Börse aufgelöst sei und sich an ihrer Stelle „freie Vereinigungen" gebildet hätten, die im Feenpalast tagen würden. Die Erfinder dieses Kniffes glaubten, durch Be seitigung gewisser formeller Merkmale der bisherigen Börse das jobbermäßigr Treiben der Einwirkung des Gesetzes, das eine regel rechte „Börse" voranssetze, entzogen zu haben. Es wurde nun zunächst im Feenpalast ruhig weiter „gefixt" und dem Gesetz rin Schnippchen geschlagen. Diesen idyllischen Zustand störte der Oderpräsibcnt der Provinz Brandenburg, indem er im Mai dieses Jahres an den Vorstand des Vereins Berliner Getreide- und Produklenhiindler ein Schreiben richtete mit der Namens des preußischen Handrlsministers erlassenen Aufforderung an den be- zelchneten Vorstand, entsprechend den Vorschriften des Börsen- gesetzkS für die als Börse zu erachtenden sogenannten freien Ver sammlungen im Feenpalast eine Börsenordnung einzureichen. AlS hieraus die Börsianer nicht reagirten und auch alle weiteren güt lichen BermittelungSversuche der Negierung erfolglos blieben, ent schloß man sich an leitender Stelle zu einer durchgreifenden Maß regel : eS wurde Im Juni dieses JahreS die Auflösung der Feen- palastversammlung verfügt. Die Betroffenen antworteten auf dieses Vorgehen der Negierung mit der Einreichung der Klage bei § Börsengesetz vollinhaltlich gegen alle Angriffe zu vertheidigen, es. dem Berliner Bezirksausschuß, dem zuständigen Gerichtshose erster-wenn nothwendlg, zw.ckenisprechend zu ergänzen und seinen Be- Jnstanz im Verwaltungsstreitversahren, der jetzt zu Gunsten der Kläger entschieden hat. In der Zwischenzeit hat aber die Agitation gegen das Börsengesetz keineswegs geruht, sondern die Börienkreise haben alle ihnen zu Gebote stehenden Hebel benutzt, um das ver haßte Gesetz zu diskreditiren, und in der letzten Zeit ist die börsianische Presse sogar ganz unverblümt mit der dreisten Zu- mulhung herausgerückt, daß der Regierung, um wieder „geordnete Zustände" herzustellen, weiter nichts übrig bleibe, als die Auf hebung des Gesetzes herbeizusühren. Nachdem nunmehr der Berliner Bezirksausschuß den Gegnern des Börsengesetzes dadurch zu Hilfe gekommen ist, daß er die „freien Vereinigungen" als nicht unter den gesetzlichen Begriff „Börse" fallend definirt hat, werden naturgemäß verstärkte Be mühungen zur Wiederbeseltigung des Gesetzes zu erwarten sein. Demgegenüber ist es ganz belanglos, ob die Herren Spekulanten demnächst in den Feenpalast mit klingendem Spiel wieder ein- zuziehen gedenken oder ob sie dem Heiligen Geisthospital, in dem sie sich zur Zeit etablirt haben, auch ferner den Vorzug ihrer ge schätzten Gegenwart zu Theil werden lassen. Die einzige Frage, um die es sich für die Regierung und das deutsche Volk handelt, ist die: „Was soll nun werden, damit die staatliche Autorität den Berliner Getreidehändlern gegenüber voll und ganz bewahrt bleibt?" Zunächst wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, an das die Berufung gegen das Erkenntniß des Bezirksausschusses gelangt, abzuwarten sein. Erfolgt auch von dieser Stelle aus eine Verurtheilung des behördlichen Vorgehens, so muß unverzüglich an eine Aenderung des Gesetzes herangetretcn werden. Die Re gierung wird im gegebenen Augenblick mit ungeschmälerter Autorität aus ihrem Schein bestehen können, weil sie gleich von vornherein erklärt hat, sie habe durch die Auflösnngsmaßregcl ledig lich eine gerichtliche Entscheidung über die juristische Tragweite des Begriffes „Börse" herbetsühren wollen, um klare Bahn zu schaffen. Hiernach versteht es sich von selbst, daß eine entsprechende Ergänzung des Börsengesetzes stattzufinden hat, falls die jetzige Streitfrage rechtskräftig zu Ungunsten derjenigen Auffassung ent schieden werden sollte, die das Gesetz bereits in seiner vorliegenden Fassung als ausreichend zur Unterdrückung des Terminhandels in jeder Form betrachtet. Der Vorwurf, daß es zu dem jetzigen uneranicklichen Verhältniß gekommen ist, trifft nicht die Negierung als ausführende Behörde, sondern die oft geradezu dilettantische Rascharbeit der Gesetzgebung. Bei Materien so einschneidender Art und mit solchen Widersacher» muß doch zum Mindesten eine sorgfältige Feststellung der Grund begriffe verlangt werden. In den, vorliegenden Falle hätte es sich vor nehmlich darum gehandelt, den Begriff der „Börse" zu fixiren und Vorkehrungsmaßcegeln gegen die mit Sicherheit vorauszuiehenden Versuche zur Umgehung des Gesetzes zu treffen. Daran haben aber weder die die Vorlage ausarbeitenden Geheimräthe, noch die Kommissionsmitglieder des Reichstags, noch die Redner im Plenum gedacht. Das ist eine Flüchtigkeit in der Abfassung der Gesetze, die leider nicht vereinzelt dasteht. Es mag z. B- in diesem Zu sammenhang an einen weiteren erheblichen Fehler erinnert werden, der mit Bezug auf das Börsengesetz bei der Berathung des Bürger lichen Gesetzbuchs begangen worden ist. 8 69 des Börsengeietzes bestimmt, daß gegen Ansprüche aus Börientermingeschästen, die zwischen Eingetragenen im Börienregister geschlossen worden sind, der Einwand des Spieles nicht erhoben werden darf. 8 761 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dagegen erklärt den Spteleinwand gegen stimmungen unnachsichtlich Gehorsam zu verschaffen. Fsernschretb- unv Feriiwrech-Berlllite vom 22. November Äs-' r.bi *Kö!n Der „Köln, deutsche Botschaft bat das wird aus Kanea gemeldet: Die berkommanvo verständigt, daß ein deulsches Panzerschiff eine Ersatzlruppe für die abgeholte Truppen ablheilung nach Kanea bangen wird. Berlin. Der „Rcichsanzeiger" veröffentlicht nunmehr amt lich die Ernennung des früheren Staatssekretärs Freiherrn v. Marschall zum Botschafter in Konstantinopel. — Nachdem der wirthschafiliche Ausschuß und dessen Kvmmvsionen am 15. und 16. d. M. die Gmndjüge einer Pcoduktionsstatistik berathen haben, sind durch das im Reichsjustizamt des Innern für den wirtbschaftlichen Ausschuß gebildete Bureau die AusffihrungS- arbeilen in den Gruppen der Textilindustrie, Metallindustrie, chemischen,Glas-.Papier- und keramischen Industrie, Handwlrtlilchafl. Nahrungs-und Gcnußmttiel alsbald in Angriff genommen worden. Das Verfahren richtet sich nach den Verhältnissen des einzelnen Produktionszweiges. In der Gruppe für Textilindustrie wird im den nächsten Tagen die Vernehmung einer größeren Anzahl von! Sachverständigen erfolgen. In den übrigen Gruppen sollen zu nächst Fragebogen verschiedener Art zur Versendung gelangen. Berlin. Ueber die Besetzung von Kiaotschau von deutschen Streilkrästen liegt folgende amtliche Mittheilung der chinesischen Regierung in Peking an ihre Gesandtschaften im Auslande voro Als es bekannt geworden war, daß die Banditen im Distrikte von- K»-Beh zwei deutsche Missionare geiödtet halten, wurde der! Gouverneur von Schantung angewiesen, den hohen Beamten der! Provinz den Befehl zur unverzüglichen Verhaftung und Bestrafung der Schuldigen zu ectheilen. Am 15. d. M. berichtete der Gouver neur telegraphisch, daß 4 Verhaftungen erfolgt seren. Dies wurdei dem deutschen Gesandten mrtgetheilt. aber die deutschen Kriegsschiffe! halten am 14. d. M. Truppen gelandet nnd der Garnison eine 48stünbige Frist gestellt, nm sich zucückziiziehen. Der Gesandte! gab dem Tiungli-Aamen Kenntnis; von diesem Vorgehen Die! Meldung von der Landung der Deutschen ging am 15. d. M. inj Peking ein und rief das größte Erstaunen hervor. Die chinesische, Regierung befahl darauf in Anbetracht der freundlichen Beziehungen! zu der deutschen Regierung dem Gouverneur, die Garnison strengj in der Hand zu behalten nnd die Truppen zurückzuziehen, mit dem! Aufträge, ohne weitere Befehle nichts vorzunehmen. Die „Nat. ! Ztg." bemerkt dazu: Der Gouvenieur. der angewieen wurde, die! schuldigen „Banditen" zu bestrafen und vier merkwürdiger Weisej gerade verhaftet hatte, als die Nachricht von der deutschen Landung! eintraf, ist selbst verdächtigt, an der Mvcdthat mitschuldig zu sein ! Die Hinrichtung einiger armer Teufel, welche mit dem Uebersall! der Mission wahrscheinlich weniger zu schaffen hatten, als der Gouverneur, kann nicht als Genugtlmung. noch weniger kann sie als Sicherheit gegen die Wiederholung derartiger Verbrechen erachtet werden. Chinesische Memchenleben sind in China sehr wohlfeil. Die „Post" schreibt: Soweit sich von hier aus über sehen läßt, hat cs nicht den Anschein, als würden die deutschen Schiffe bald die Pucht von Kiao-Tschau wieder verlassen, noch auch als ob das gelandete Detachement den Boden Chmas bald wieder mit dem Aufenthalte an Bord vertauschen würde. Der Hafen von Kiao-Tschau würde für uns eine eminente Bedeutung erst erhalten, wenn auch ein Theil des kohlcnreichen Hinterlandco in den Besitz des Deutschen Reiches kommen würde. Ob an maß- aebender Stelle Erwägungen angestrebt werden, die sich in dieser Richtung bewegen, wissen wir nicht, indes; dürste schon die nächste Zukunft lehren, daß. wenn Deutschland an der Kiao-Tschaubucht. wo übrigens unseres Wissens schon früher eingehende Vermessungen unsererieilS vorgenommen worden sind, dauernd Fuß fassen sollte, es ein größeres Grbicl als in diesem Augenblick von deutsche» Matrosen besetzt gehalten wird, in Anspruch nehmen würde. Als selbstverständlich würde man dabei annebmen muffen, daß die deutsche Regierung in Ostasien nicht handelt, »hne Vvrhcr eine Verständigung mit den anderen für uns in Betracht kommenden L <8* AZ >Il2 Mächten erzielt zu haben, ebenso wenig, das; auch China der Aus breitung des deutschen Einflusses in seinem Lande nicht unffuuvathifch gegenübersteht. ES erscheint nicht unmöglich, daß Verhandlungen kr.. rr>" wegen einer deutschen Marinestaiion in China schon seit langer Zeit Ansprüche auS Differenzgeschäflen fnr schlechthin zulässig. Da nun und daß über eine solche auch bei Gelegenheit der letzten das Bürgerliche Gesetzbuch als das spätere Geetz dem Börsengesetz! Kaiscr-Entrevne gesprochen worden ist. In unterrichteten Kreisen ».„.„„kt r„ k 70, >.»« « na nimmt man übrigens an.daß möglicherweise noch weitereVerstärkunaen in Ostasien nvlhlg werden könnten, als die Entsendung des Kreuzers „Kaiserin Augusta" der dort weilenden Krcnzerslvrte zu bringen im Stande ist. Aus Kiel wird gemeldet, in dortigen Martnckreisen verlaute, daß die Bildung einer zweiten Kreuzer- Division für Ostasien, bestehend aus „Kaiserin Augusta", „Gcsivn" und „Deutschland , beschlossen sei. - Der Streit zwischen dein Meiereibesitzer Bolle nnd den Berliner Katholiken ist beigelegt. In einer gestrigen öffentlichen Katholikenvcrsammlung theilte Pfarrer Lenz mit, daß er persönlich mit Kommerzieurath Bolle unterhandelt habe, um eine Beilegung des Streits Hcrbeizuführen. Dies sei ihm auch gelungen. Herr Bolle habe in Gegenwart von engen die Erklärung abgegeben, daß er keinen katholischen Ürbeiler zwingen werde, den, evangeliichen Gottesdienste beizu wohnen. daß ferner keine katholischen Angestellten ihres Glaubens bekenntnisses wegen aus seiner Meierei entlassen werden sollten und er bereit sei, die bereits Entlassenen, sofern sie in Roth ge rochen sind, zu unterstützen. Bremen. Heute Vormittag fand hier ein Duell zwischen zwei Offizieren des l. hanseatischen Infanterie-Regiments statt. Einer derselben wurde schwer verwundet. Frankfurt a. M- Der „Franks. Ztg." wird ans New- Bork gemeldet, zwischen Frankreich und Haiti ist eine erhebliche Erkaltung eingetreten, da Frankreich gegenwärtig fünf Schaden ersatzfordernngen hat nnd außerdem der dmigllchen Forderung be treffs Rückzm lung der Haiti schen Staatsanleihe von 50 Mill. FrcS. nicht entsprochen ist. LudwigShasen. Infolge GasauSströmmig erstickte die zum Besuch« bei einer verwandten Familie weilende 26jährige Tochter des KommerzicnralhS Siegle in Stuttgart. Wien. Der Macineansschuß der ungarischen Delegationen nahm daS Marinebudget unverändert an. Im Lause der Debatte bati« Admiral Freiherr v. Sterneck aus die Nolhwendigkeit einer Verstärkung der Flotte binaewiesen, welche abgesehen von den der Flotte voraezeichnrten militärischen Aufgabe» auch für den Schutz und die Wahrung des Ansehens der Monarchie erforderlich sei. vorgeht, so hebt 8 764 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den 8 69 des Börsengesetzes formell auf. Zur Beseitigung dieser unbeabsichtigten Wirkung ist nachträglich der Erlaß einer besonderen sogenannten „authentischen Interpretation" nothwendig gewesen, derzufolge 8 69 des Börsengesetzes von dem 8 764 des Bürgerlichen Gesetz buchs unberührt bleibt. Langsamere und sorgfältigere Gesetzesarbeit ist die eine Moral allgemeiner Natur, die sich aus dem formellen juristischen Obsiegen der Berliner Getreidehändler aus Anlaß des Streites über den Begriff „Börse" ergiebt. Die weitere besondere Nutzanwendung des Falles liegt darin, daß die Regierung nunmehr keinen Augen blick länger zögern darf, die leidige Angelegenheit mit aller Energie zum endgiltigen Austrag zu bringen. In jedem Verzüge liegt Gefahr und zwar «ine Gefahr nicht zu unterschätzender Art, weil cs sich um die Wahrung der staatlichen Autorität gegenüber einer regelrechten, woblorganisirten und mit starken Machtmitteln aus gerüsteten Fronde handelt- DaS nationale Bewußtsein, das Volks- gewissrn verengt die Tnrchfühuing des begonnenen Kampfes bis zum bitteren Ende. Nichts köantc verhäng,ilßvoller lein, als wenn die Regierung sich vv» inlerejsirter Seite in de» täuschenden Walm wiegen ließe, die gesunden natürlichen Instinkte unseres Volkes seien in der Feindschaft gegen das müßige, ouSbculende Speku- lantentbum erlrihmt und würben es mit dummer Nesignatian ertrage», wenn die Staatsgewalt die Waffen streckte vor dem Heerbanne der Börse. Schon das erste Anzeichen einer solchen Rückwärts- konzentrirung würde einen Slurm der öffentlichen Empörung ent fesseln, dessen Wirkung leicht weiter reichen könnte, als selbst den besonnenen Freunden der Börsenreiorm lieb wäre. Will daher die Regierung einer weiteren, in ihren Folgen nicht absehbaren Ver schärfung der augenblicklichen Lage ans dem in Rede stehenden Gebiete Vorbeugen, so kann sie das nur erreichen, indem sie klar und deutlich ihre nnbeugiamc Entschlossenheit bekundet, daS