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187« R». »8« Donn««tag, den «. Aagnft Aachener Aachrichten Redacteur und Verleger: K. M. Monse in Bautzen. len Die „Bautzener Nachrichten" werden täglich (außer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausgegeben. — Vierteljährliches Abonnement LV Ngr. Jns«üionSbekag L Spaltzeile 1 Ngr. — Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen werden. )ber tzorker- nmcr ,erru ndcr lf da- sosm n vom mnter. lmgeiv )e uni -6 Uh, hrlick eselbe« hirgi« fes hen en tNN :eit, ,rps len. Loos, önigl lange» llelolir Bekanntmachung. Anher erstatteter Anzeige zufolge sind am Nachmittage des zweiten Pfingstseiertages dieses Jahres aus einen» in dem Hose des hiesigen Stadtkellers stehenden Kutschwagen ein Plaid und ein seidener Regenschirm, welche beide mit einem Riemen zusammengeschnallt gewesen, spur- und verdachtlos entwendet worden, was hiermit zu Entdeckung des Thaters und Wiedererlangung der entwendeten Gegenstände bekannt gemacht wird. Weißenberg, den 30.Juli 1870. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Feurich. Marche, Assess. KreiMatt für den kreis - Directions -Lyirk Laatzen Amtsblatt für die Hericht^ und Verwaltungsbezirke Rautzen, 8chirgiswatda> Mnigswarlha, Meisenberg, Herrnhut, Ostritz, Rernstadt und Reichenau. kel nn en. M. ng. daß das vorhandene Bataillon (vergl. Kriegsschauplatz) Saarbrücken unter Gefecht verlassen will. Berlin, 2. August, Nachmittays. (W. T. B.) Die soeben er schienene „Prov.-Corr." bringt einen Artikel, welcher überschrieben ist: „Zur allseitigen Betheiligung an der Anleihe". Da- halb- officielle Organ schreibt: „Die eimnüthigc Erhebung des Volke- wird in den nächsten Tagen Gelegenheit und dringenden Anlaß finden, sich wirksam zu bewähren. Soll der Kampf für die Ehre und die höchsten Güter Deutschlands glücklich durchgeführt werden, so muß die Regierung über ausreichende Mittel ver fügen und die Truppen mit Allem versorgen, was zur Erhaltung milk- tairischer Schlagfertigkeit. erforderlich ist. Je mehr die Regierung vermag, die nothwendigen Operationen mit vollster Energie zu betreiben, desto zu versichtlicher ist zu erwarten, daß mit dem Siege vollständiger Ersatz aller Kosten errungen werde. Vor Allem wird die Energie der Kriegführung beitragen, die Kriegslasten auf möglichst kurze Zeit zu beschränken. So wird herr- 8-ua noth Telegraphische Rachrichte«. * Mainz, 2. August. Se. Majestät der König hat die folgende Proclamation erlassen: „An die Armee! Ganz Deutschland steht einmüthig in den Waffen gegen einen Nachbar staat, der uns überraschend und ohne Grund den Krieg erklärt hat. Es gilt die Vertheidigung des bedrohten Vaterlandes, un serer Ehre, des eigenen Herdes. Ich übernehme heute das Com- mando über die gesammten Armeen und ziehe getrost in einen Kampf, den unsere Väter in gleicher Lage einst ruhmvoll bestanden. Mit Mir blickt das ganze Vaterland vertrauensvoll auf Euch. Gott der Herr wird mit unserer gerechten Sache sein. Wilhel m." Saarbrücken, Dienstag, 2. August, Vorm. Größere fran- jösische Truppenmassen rücken auf Saarbrücken an. Es scheint, Generalverordnuug an die Geistlichen und Kirchenbuchführer des Landes. Nach § 141 der Verordnung vom L4. December 1866 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 327) haben bedürftige Ehefrauen von zum Dienst ein- derufenen Reservisten und Landwehrmäunern, um die in 8 26 des Gesetzes vom 24. December 1866 geordnete Unterstützung erlangen zu können, für sich und ihre Kinder Trau- und Taufscheine beizubringen. Obwohl Man voraussetzt, daß die Geistlichen und Kirchenbuchführer, wenn sie um Ausfertigung dieser Zeugnisse angegangen werden, Kosten dafür nicht fordern würden, so findet Rian doch sür angemessen, hiermit ausdrücklich anzuordnen, daß die obengedachlen Nachweise mit Rücksicht aus den Zweck, zu welchem sie verlangt werden, den Betbeiligten in kürzester Form und uncutgeldlich zur Verfügung gestellt werden Dresden, am 2.August 1870. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. von Falkenstein. Bekannt maehung. Bei der großen Zahl eingehender Anfragen bcziialich des freiwilligen Eintritts in den Kriegsdienst hält das stellvertretende General-Commando des Königlich Sächsischen Xll. Armee-Corps es sür angemessen, im Nachstehenden diejenigen Bestimmungen zur Kcnntniß zu bringen, welche in fraglicher Hinsicht zu beachten sind. Die Annahme der einjährig Freiwilligen bleibt nach wie vor an die 163—167 und 169 der Militair-Erfatz-Jnstruction gebunden. Die bei den Ersatz-Trnppentheilcn der Cavaleric und reitenden Artillerie eintretenden einjährig Freiwilligen haben — vergl. § 170, r — nch selbst beritten zu machen, werden jedoch für die Dauer des mobilen Zustandes mit ihren Pferden in die Verpflegung der Truppen aufgenommen; die bei der Ersatz-Äbthcilung des Train-Bataillons während der Mobilmachung eintretenden einjährig Freiwilligen sind uncntgeldlich beritten zu machen. Die Truppentheile sind außerdem ermächtigt, Individuen, welche nicht ersatzpflichtig sind — d. h. weder bei dem DevartementS-Ersatz-Geschäft ausgehoben wurden, noch der Ersatz-Reserve oder überhaupt der militairiscken Controle zugchören —, als Capitulanten resp. Freiwillige für die Dauer des Krieges demnach eventuell zu einer kürzeren als ein- oder dreijährigen Drenf!- zeit anzunchmen, und ist bei derartigen Einstellungen das Lebensalter nicht entscheidend, dagegen völlige Felddienstfähigkeit unabwcislichcS Bedürfnis. Ausdrücklich wird daraus aufmerksam gemacht, daß die in dem gegenwärtigen Departements-Ersatz-Geschast ausgehobcncn Rccruten keinen Anspruch aus Einstellung vor dem Termin ihrer Einbeorderung haben und daß in dieser Beziehung die Bestimmungen des 8 126,< der Militair-Ersatz-Jnstruction in voller Geltung verbleiben. Dresden, am 31.Juli 1870. Der stellvertretende commandirende General. Frhr. von Haufe», Gencrallieutenant. Weira öeM L. nne bn sie imi WhltNN OcW e ldgraß dieM- gen sehr md M- Aufforderung. Zu Feststellung der in der Zeit vom 21. bis mit 28. Juli getragenen Einquartierung ergeht an sämmtliche hiervon betroffene Einwohner hiesiger Stadt hiermit Aufforderung, ihre dessallsigen Leistungen, soweit dies nicht bereits geschehen,lim Einquartierungsbureau schleunigst anzumeldcn. Bautzen, den 2. August 1870. Der Stadtrath. Löhr, Brgrmstr. Nachdem sür den abwesenden Dienstknecht Karl Gottlieb Ernst Stöckel von hier der Stadtrath Herr Ernst Gotthelf Hüllner hiesigen Orts als Abwesenheitsvormund heutigen Tages allhier in Pflicht genommen worden ist, so wird Solches andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Weißenberg, am 28. Juli 1870. Königliches Gerichtsamt. Feurich. Grünewald, Rendl.