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Dautmin MUchrichten. Verordnungsblatt der AretSha»pt»annschaft Bantzen zugleich als ttoufistorialdetz-rde der vberlaufitz. A ul t s 6 t a t t der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt »ad Ostcitz, deS Hauptsteueramts Bautzen, iugleichen der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemnnderäthe zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orga« der Handel»- und Gewerbekammer z» Zitta«. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunde« wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr). — Fernsprech anschlutz Nr. dl. Die vautzkner Nachr. erscheint«, mit Ausnahme der So«n> ui Festtage, täglich abends: Preis deS vterteljährl. Abonnement» 8^. ZnserttonSgebühr für de« Siam« eine» Petit-SpeatteÜ! aewöhnltchen Satzes 12'/, 4, in geeigneten Fälle« unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen« u. and. schwieriger Satz entsprechend teurer. RachwriKgebühr für jede Anzeige und Jnserti»« 20 Pfg., für briefl. «uSkimstserteUuug 10 Pfg. (und P-rto). Bis früh 9 Uhr eingehende Inserate finden in dem abends eischeiE'E Blatte Ausnahme! Inserate nehmen die Expedition und dk AnnoncenburcauS an, deSgl. die Herren Walde in Löbau, Stauß in Weißenberg, LiovitiL in Schirgiswalde, Luhr in KönigShoin b« Q^-ttz, Reuß-;er t: Obn-Lunnersdors und v» Ltndmau in Pul»«is'. Rk. 208. Donnerstag, den 7. September, abends. 1893. Bekanntmachung. Auf die Dauer des dem Herrn Bezirksarzt vr. Wengler in Bautzen vom 12. bis mit 30. September dieses Jahres ertheilten Urlaubs ist die Stellvertretung desselben dem Herrn Bezirksarzt Dr. Svaun in Kamenz übertragen worden. Bautzen, am 7. September 1893. Königliche Kreishauptmannschaft. von Salza und Lichtens«. Gsche. , Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen Johann Budig eingetragene Grundstück, Nestbauergut No. 21». 2ll>, 216, 61, 62, 69s, 70o, «2, 143, 168, 16S, 171,232 233, 234, 235, 237, 218,26a, 261 239, 415, 417, 418, 419, 439, 44M, 451 des Flurbuchs, Bcandv'rsicheiunaScataster No 6 und Fol. No. 5 des Grundbuchs für Gödeln, nach dem Flurbuch- 21 H klar 0.2 Ar — 37 Acker 286 IHR. groß, mit 314,19 Steuereinheiten belegt und auf 16870 geschätzt, soll an hiesiger Gertchtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 16. September 1893, Vormittags /,10 Uhr, als Versteigerungstermtu, sowie der 23. September 1893, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des VertheilungSplans anberaumt worden Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangperhältniffeti kann in der Gerichtsschrciberei des unterzeichneten Amtsgerichts eir. gesehen werden. Bautzen, am 18. Juli 1893. Königliches Amtsgericht. Arnold. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuchs aus den Namen Andreas August Beyer Lackircr tn Bautzen, etngetlagene Grundstück, Wohnhaus Nordstraße No. 22, DrandverstcherungLkataste, No. 4531,, No 4t4n des Flur uvd Fottum 1018 deS Grundbuchs iür die Stadt 8auy-n, nach dem Flurbuche 2,5 Ar ----- 14 IHR. groß, mit 30073 Steuereinheiten belegt und auf 20590 g>schätzt, soll an hiesiger Gertchtsstelle zwangsweise versteigert wirken und es ist der 16. September 1893, Vormittags 11 Uhr, als BerstcigerungStermin, sowie / der 23. September 1893, Vormittags 11 Nhr, als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplaus anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres RangverhältniffeS kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Bautzen, am 18. Juli 1893. Königliches Amtsgericht. Arnold. Bekanntmachung. Der Bezirks Obstbauveretu zu Bautzen beabsichtigt am 11. Okwbrr 1893, von Nachmittag» 2 Uhr, an in den Räumlichkeiten der hiesigen BcauhauSgarten-Restauratton bet Gelegenheit der tn der Zett vom 6 bi« mir 11. Oktober 1893 ftattfindrnden Ausstellung von F üchten und Erzeugnissen des Obst- und Gartenbaues, von Heräthen, Werkzmqcn n. s. w. eine Verloosunz ausgestellter Ob jecte zu veransta'ten und hat hierzu die ersordcrltche Genehmigung erhalten. Solches wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß di: Ver'oosung nach Maßgabe deS nachstehenden Verloosungsp'.anes stattfiuden wird. Bautzen, den 6. September 1893. Der S t a d t r a t h. Abthetlung für Bottzetsachen. Lindner. S. VerloofnngSplit«. 2200 Loose L 60 H. geben eine Einnahme von: 1320 ^l Hiervon sollen tn Abzug gelangen: I. 5"/o Reichtstempeüteuer 6ä./r 2. 10°/, LoosonkausS-Vcovtsion 132 - 3. 10"/, Spesen, Drucksachen, Ankündigungen re. 132 > 330 .4! so daß zum Ankauf veiblttbcn: 990 4 1 9 G e w i n n e nach solgendcr Zusammensilllunp: 1 Gewirm zu 59 ---- 50 .4L I - - 30 - -- 30 . 2 Gcwinrc - 20 ----- 40 - 4 > -15 ----- 69 - 10 - - 10 « ---- 100 - 10 - - 8 ----- 80 - 16 - -5 . 80 - 20 - - 4 , 80 - 40 - . 3 . ,20 - 76 - -2 ----- I.' O - 140 - - 1 ----- 140 - 100 - OM - --- 60 419 Gewumc — 9;X) Bo steheudcr LerlooümgSplan wlrk qenehmtgt. Bautzen, den 6. Seplemb.r 1Z93. Der Stadtrath AdipeUung fül Poüzeisachen. Liuduer. S. Es ist ein Bild, auf dem für den Von da an wird Bis zu einem Einkommen von 9500 einer gründlichen Vergleichung zu unterwerfen. eine Sache, für die sie etwas gezahlt haben, höher als ung mitteloser Angehöriger, als Grunde für eine Stener- der Einkommensteuer auch für s Sachsen herbciwünschen, macht nur dabei auf die Schwierig Wir schließen mit dem Wunsche, daß die dankenswerte kann höher hinauflangen als jener. 6. L. Neueste Teteqrapptfche Korrespondenz» Bewerber den Vorsprung hat, während sie bei dem Ziel Gesetzgebung steht gleichsam auf den Schultern Mark, bekommen wir - bildlich geredet - den Ein- der sächsischen. Es wird sich für Sachsen nun darum druck eines Wettlaufes, bei dem bald dieser, bald jener gefunden, wurden heute die Manöver nördlich Teterchen fortgesetzt. Der Kaiser hatte sich mittels Sonderzuges von Urville dorthin begeben, die Fürstlichkeiten waren mit einem Zuge von hieraus nach dem Manövcrfelde gefahren. handeln, dies Verhältnis umzukehren und auf Grundlage des preußischen Einkommensteuergesetzes ein noch besseres Metz, 6. September, nachm. Nachdem in der Nacht ein Zusammenstoß mit Kavallerie bei Busendorf statt» zu schaffen, welches den Gedanken der ausgleichendcn Ge rechtigkeit noch konsequenter zum Ausdruck bringt. Es kann nur auffallen, daß das „Vaterland" als erstes wünschenswertes Ziel der Revision hinstellt: eine Ent lastung der mittleren — nicht der untersten— Steuer klassen und eine stärkere Belastung der höheren und höchsten. Es wird dies damit motiviert, daß das Auf bringen der direkten Steuern dem Mittelstand am schwersten falle, schwerer als den unteren Klassen, wo der ') Anm. Eigentlich sind cs zwei Gesetze, die einer Revision em pfohlen werden, das Einkommensteuergesetz nnd dasBereins- gesetz. Letzteres lassen wir einstweilen aus dem Spiel. Eine gute Anregung für den Landtag preußischer Kollege sofort einen bedeutenden Sprung vor- wärts zu einem höheren Steuersatz thun muß, sobald seine Jahreseinnahme auch nur um ein Geringes die Summe von 9000 Mk. überschreitet. In den weiteren Einnahme-! Das erste Zusammentreffen fand um 10 Uhr vormittags klassen von 9000—30000 Mk. behält der Preuße oder in^statt. Das 8. Corps versuchte von Tromborn aus die Preußen lebende Steuerzahler diesen unerwünschten Vor- günstige Stellung, welche das 16. Corps nördlich von sprung, aber dieser ist ein verhältnismäßig geringer. >Teterchen inne halte, zu forcieren, wurde jedoch abgewiesen. bisherige sächsische Emkommensteuergesetz (vom 2. Juli 18 c8si S^uerklassen machen sollen. Uebrigens möchten wir der! Summe von 3000 Mk. übersteigt, für jedes Kind unter immer verhältnismäßig noch das beste sei, wo- ^^^11 Einrichtung der völligen Steuerbefreiuung bis! 14 Jahren 50 Mk. in Abzug gebracht; z. B. ein Haus- E f'wlchweigend über das spater erschienene preu- ggO Mark Einkommen nicht unbedingt den Vorzug zvater, der 4 solcheKinder zu versorgen hat, wird statt auf ßrsche Gesetz gestellt wird. An diesem Punkte mochten wir Az wird diesen Leuten von geringem Einkommen.1100 Mk. Einnahme nur auf 900 Mk. taxiert, zahlt also nun mit unserer Erörterung einsehen, die auch nur eine dadurch die ehrenvolle Geuugthuung geraubt, daß gar keiueSteuer. Bis zu einem Einkommen von 9500 Anregung für kalkulatorische Kopfe dazu sein soch 0? wenigstens ein Scherflein zur Erhaltung des/Mark werden auch andere, au ßerordentliche Verhält- das preußische und das sachsiiche Einkommensteuergesetz Staates beitragen. Aermere Leute aber schätzen bekanntlich nisse, z.B. längere Krankheit, Verpflichtung zur Unterhalt- cBetrag so geringfügig sei, daß er nicht sehr empfunden.Anders gestaltet sich das Bild bei den höheren Klaffen werde. Die Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Anschau- von 30000 Mk. an. Es ist st.. Bild, ...st dc... f». de;: gegeben — eine Revision'^,,. w^d sich vielleicht am besten durch eine Vergleichung'Steuerzahler Sachsen, für den Socialpoli tikerPreußen und Abänderung des sächsischen Einkommensteuergesetzes und des sächsischen Gesetzes beurteilen lassen, j in einem günstigeren Lichte erscheint. Von da an wird betreffend. Es wird dabei ausdrücklich hervorgehoben, daß Preußen beginnt die Steuerpflichtigkeit erst bei nämlich die Progressive in Preußen viel schärfer oder stärker, es nichts anderes sein soll als eben eine Anregung zum Einkommen von mehr als 900 Mark, eine Bestimm- Mehr und mehr läßt der preußische Steuerzahler den sächsi- Nachdenken und Besprechen der Sache, und daß das Bmtt^. die älter ist als die Miquelsch: Steuerreform. Ji scheu in der Höhe des Steuerbetrages zurück. Bei einem eme Spalten auch für entgegengesetzte Ans^ beginnt sie schon dei einem Einkommen von! Einkommen von über 100 000 Mk. bis W5000 Mk. inkl. werde. Veranlaßt zu dieser Kundgebung 300 Mk., allerdings in der ersten Stufe nur mit zahlt mm in Sachsen 3000 Mk., in Preußen aber 4000 st dieses Organ des konservativen ^andesverems worden Betrag von 50 Pfg., der aber in den nächst höheren Mark Steuer. In diesem Tempo, d. h. in dem Prozentsatz durch eine Menge von Zuschriften und gelegentliche Neußer- Stufen sehr rasch steigt, so daß ein Individuum, welches! von'3"/„ und 4"/°, geht es weiter. — lWenn erst die „Er- ungen, dss a"f dw Notwendigkeit hmwlesen, dieser Dache als 800 Mk. Einkommen hat, schon 6 Mk. Steuern gänzungSfteuer" ins Leben getreten sein wird, so werden ^"u^uaher zu treten. ) Es ist zu vermuten, daß das s ,^.^ „ruß. Das kann man doch nicht als einen kaum! die oberen und obersten Stufen in Preußen noch viel höher Preußische Einkommensteilergesetz vom 24. -M" "lcht^ Steuerbetrag ansehen! „Die Pr 0 gessive, besteuert sein.— Dagegen finden fürdie unterstenSteuer- ohneEmfluß auf jene dem .Vaterland" zugesend^ Skala setzt zu zeitig und zu scharf ein",istufen in Preußen unter Umständen noch besondere Er ¬ gebungen gewesen ist, wiewohl das Blatt selbst kemen mit Recht das .Vaterland". EL hätte nur unserer leichterungen statt. Einem jeden Familienvater werden von Bezug darauf nimmt. ES wird vielmehr Magst daß das ^^ch^ nach die Anwendung davon auf diese u ntersten 'dem steuerpflichtigen Einkommen, sofern dies nicht die Latznitz, 7. September. (Tel. d. B. N.) Infolge ungefähr gleichzeitig ankömmen; d. h. ein Mann, der 9000 Kenterns eines Bootes des Torpedoschulschiffes ,,Blücher" Mark Einkommen hat, zahlt in Preußen und in Sachsenzsind drei Matrosen ertrunken. Der,.Blücher" dampfte den gleichen Steuersatz von 252 Mk. ES ist nur der mit den Leichen nach Kiel. Unterschied, daß der sächsische Steuerzahler auf dieser Steuer-' c» stufe ein wenig ausruhen kann, nämlich bis sein Jahres einkommen bis auf 9600 Mk. gestiegen ist, während sein ,, Vergleichen wir nun weiter die sächsische und die preu- Anregung, die das „Vaterland" gegeben hat, in recht vielen So 'st es hnr: Tüe^sche Stcuerskala bei einem Einkommen von 900—9000 sächsischen Blättern Beachtung finden möge. 6l. L. Wenn wir von dem Emschatzungs- und Veranlagungs- was ihnen gescheukweise zugefallen ist. Bei rich- Herabsetzung anerkannt. Das.Vaterland" wurde eine solche verfahren absehen, worin man natürlich in Preußen bei Volkserzichung könnte auch für die Steuer dieserGe- .Individualisierung' t "" " " s" der Neuheit der Sache noch manches zu lernen haben wird, l geltend gemacht werden. N ir müßte die Steuer l Sachsen herbeiwünschen, macht nur dabei auf die Schwierig- so scheint dem frecher dieses das preußische Gesetz doch w^lich geringfügig sein, also z. B. bei einem Ein- keiten solcher Bestimmungen aufmerksam. Der Vorgang noch eme hohere Stufe „der ausglelchenden Gerechtlg- kEEn von 800—900 Mk. nur etwa 1 Mk. -- höchstens !Preußens zeigt aber doch daß die Sache nicht unmöglich ist. kei t" erstiegen zu haben. Das ist für Sachsen auch keine 2 Mark ... . Schande. Wer auf den Schultern eines anderen steht, der