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Dresdner Journal. Verantwortlicher Redaeteur: I. G. Hartmann. .V I m ttrschetnt «tk Ausnahme der Sonn» und Festtage täglich Abend« und Ist durch alle Postanstalten zu beziehen. Mittwoch, den 16. Juli. Pret» für da« Bterteljahr Thaler. Insertion«-Gebühren für den Raum einer gespaltenen Zeile l Reugroschen. 1856 Amtlicher Theil. Dresden, 2. Juli. Se. Majestät der König haben dem Erdleknrichter Johann Gorthelf Hübner zu Kleinwolmsdorf aus Anlaß der am 5. dieses MonatS stattgefundcnen Feier der fünfzigjährigen Bekleidung deö Richteramts die zum Ver dienst-Orden gehörige Medaille in Gold zu verleihen geruht. Nichtamtlicher Theil. Redersicht. TageSgeschichte. Telegraphische Nachrichten. — Dresden: Neue Telegraphenbureaux. — Wien: Wohl befinden der Kaiserin — Berlin: Entscheidung bezüg lich der Verbindungsbahnen in Köln. Vom känigl. Hofe. — Hamm: Anstellung eines frühern schleswig - holstein- schen Beamten. — Hannover: Die Ablehnung der be antragten Verfassungsänderungen durch die Zweite Kam mer. — Stuttgart: Prinz Albrecht von Preußen an gekommen. — Soden: Herzog von Nemours eingetroffen. — Weimar: Die Großherzogin-Großfürstin von Eisenach zurück. — Gotha: Ausatzbestimmung zu dem Gesetze über die Separation der Grundstücke und Gesetz über die recht lichen Verhältnisse der Lehngüter. — Wiesbaden: Her zogin Pauline beigesetzt. Kammerbeschlüsse über das Mi litärbudget. — Oldenburg: Die Rhein-Nahebahn. — Marburg: Personaländerungen an der Universität, v. Sybel nach München berufen. —Kiel: Die Anklage gegen Minister v. Scheele. — Paris: Schluß der Se- natSsession. Au Fortoul'S Begräbniß. Der „Nord" über Bemühungen behufs einer Annäherung zwischen Rußland und Oesterreich. Gefolge und Gepäck des Grafen v. Mornp von Havre abgegangen. — Turin: Die Befestigung von Alessandria. — Rom: An- trittsaudienz des Generals Kissel,ff. — Mailand: Ver handlungen in Porto d'Anzio. — Bari: Verbot der Ge treideausfuhr. — Genua: Das Kirchengut des Bischofs von Mailand nicht besteuert. — London: Lord Palmer ston über »die Donauschifffahrt. Eorvette „Danzig" in Falmouth. General Putiatin. Reklamation von Hon duras. Der Milizaufstand in Nenagh. Herzog von Cam bridge Oberbefehlshaber der Armee. — Stockholm: Diplomatisches. — St. Petersburg: Militärisches. SchifffahrtSlhätigkeit im schwarzen Meere und in Archangel. Local» und Provinzialangelegenheiten. Dresden. Die Telegraphenleitunq nach Freiberg. Die bevorstehende Dresdner GcwerbeauSstellung. Unglücksfall. — Leipzig: Jubiläum deS Bestehens der BrockhauS'schen Buchhand lung. Dienstjubiläum. Entdeckung eines Diebes, vr. d'Al- noncourt s-. — Meißen: Stadtbauangelegenheiten. Die Localgewerbeausstellung. — Penig: Ein bevorstehendes Jubiläum. — Elster: Badevergnügungen. Frequenz. Feuilleton. Vermischtes. Inserate. Tageskalender. Börsennachrichten. TageSgeschichte. Telegraphisch« Nachrichten. Madrid, Montag, 14 Juli. ESpartero hat sein Entlassungsgesuch eingereicht und die Königin dasselbe angenommen. Der KriegSminister General O Donnell ist mit Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. Madrid ist ruhig. London, IS Juli. In der Nachtsitzung deS Unterhauses beantragte Lord John Russell, wie er angekündigt hatte, die Vorlage der Eorresponden; be züglich der italienischen Angelegenheiten, indem er in seiner Rede aussprach, daß er keine Täuschung der Liberalen Italiens, keine active Intervention Eng lands, aber Verhinderung anderer Interventionen wolle. Lord Palmerston erwiderte, England verlasse Italien und Sardinien nicdt, doch verbiete DiScretion näheres Eingehen in die Verhandlungen. Lord John Russell erklärte sich durch Lord Palmerston s Erklärung be friedigt und zog seine Motion zurück. Im Oberhause frug Lord Lyndhurst wie Lord Russell im Unterhause, und Lord Clarendon ertheilte dieselbe Antwort wie Lord Palmerston. Dresden, 15. Juli. Mit dem heutigen Tage werden zwei neue königlich sächsische Staatstelegraphenbureaux, näm lich zu Tharand und Freiberg eröffnet. (S. Localnachrichten.) Wien, 13. Juli. Die Wiener Blätter enthalten nach stehendes Bulletin: Laxenburg, 13. Juli, 7 Uhr früh. Ihre Majestät die Kaiserin haben den größten Theil der Nacht ruhig geschlafen und befinden Sich den Umständen ange messen wohl. Die neugeborneErzherzogin ist gesund und kräftig. Seeburger m. p., k. k. Leibarzt'; Ur. Bartsch m. p., Professor. Berlin, 14. Juli. Die „Zeit" schreibt: Wie man hört, ist von Seiten des hiesigen Handelsministeriums die Weisung nach Köln gegangen, bei der Anlegung der dortigen Verbin dungsbahnen, welche mitten durch diese Stadt gebaut werden sollen, vom Dome so fern zu bleiben, als es sich irgend er reichen lasse. Auch wird eine der Linien nicht durch den Garten deS erzbischöflichen Palastes geführt, wie es früher in Absicht gestanden haben soll. — Die „Elb. Z." berichtet: Wie man härt, wird die verwitwete Kaiserin von Rußland am 6. August hierher zu rückkehren. Se. Maj. der König dürfte alsdann zum Em pfange seiner erlauchten Schwester von seiner Badereise wieder hier eingetroffen sein. Se. königl. Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm wird, dem Vernehmen nach, die Kaiserin-Witwe nach St. Petersburg begleiten und später den Krönungsfcier- lichkeitey in Moskau als Vertreter Sr. Maj. des Königs beiwohnen. Der kais. russische Hef- wird sich bereits gegen Ende deS Monats August nach Moskau begeben. Man hört gegenwärtig mit ziemlicher Bestimmtheit in den höhern Kreisen versichern, daß die Königin Victoria und der Prinz Albert Berlin im Laufe des MonatS September besuchen werden, um der am 20. September d. I. hier statthabenden Vermählung der Prinzessin Louise mit dem Prinz-Regenten von Baden beizuwohnen. Die Vcrmählungsfeier Sr. königl. Hoheit deS Prinzen Friedrich Wilhelm mit der Prinzessin Victoria von Großbritannien ist, wie man hört, auf den 1. September des Jahres 1857 anberaumt. Die Arbeiten zum Umbau des vom hochseligen König hier bewohnten Pa lastes werden anfangs August beginnen und binnen Jahres frist vollendet sein, so daß der Palast von dem erlauchten Paare wird bezogen werden können. Nach Meldungen auS London dürfte Ihre königl. Hoheit die Prinzessin von Preußen mit der Prinzessin Tochter den Prinzen von Preußen nach Ostende begleiten und auch mehrere Wochen daselbst verweilen. Gegen Ende August wird die ganze prinzliche Familie hierher zurückkehren, mit Ausnahme des Prinzen Friedrich Wilhelm, welcher sich von St. Petersburg aus mit der russischen Kaiser familie um diese Zeit nach Moskau begeben wird. Die ver witwete Kaiserin von Rußland gedenkt nach Andeutungen in den hiesigen höhern Kreisen nach den Krönungsfeierlichkciten ihre Reise nach Sicilien anzutreten. Hamm, 12. Juli. (Elbf. Z.) Die erfolgte Wahl des frühern schleswig-holsteinschen ActuarS, jetzigen Bürgermeisters Jahn zu Höxter, zum Bürgermeister der Stadt Hamm hat die Bestätigung der Bezirksregierung zu Arnsberg erhalten. Hannover, 13. Juli. (N. A.) Die Vorlage der Regie rung, welche sich auf mehrere Abänderungen deS Landesver- faffungSgeseheS von 1840 und auf daS Wahlgesetz von dem selben Jahre bezieht und über welche ich Ihnen seiner Zeit berichtete, hat in Zweiter Kammer daS Schicksal erlitten, welches ihr von allen Seiten her prophezeit wurde. Der Verfassungsausschuß hatte auf Ablehnung der sämmtlichen von der Regierung beantragten Verfassungsabänderungen an getragen, hinsichtlich der Abänderungen zum Wahlgesetze aber war derselbe der Ansicht gewesen, dieselben theils anzuneh- men, theils abzulehnen. Die Zweite Kammer hat nun die fraglichen Verfassungsabänderungen, mit Ausnahme einer einzigen derselben, sämmtlich verworfen. Auch diese würde übrigens gefallen sein, wenn nicht bei der Abstimmung meh rere oppositionelle Mitglieder gefehlt hätten; indessen ist es möglich, daß sie bei der letzten Abstimmung im Sinne der Opposition entschieden, d. h. verworfen werden wird. Es mag hier bemerkt werden, daß sich die bis jetzt angenommene Verfassungsabänderung auf die Versammlung des Staats raths bezieht, welche über die Competenzconflicte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden zu entscheiden hat. Ueber die Verhandlungen, welche bei dieser Gelegenheit in Zweiter Kammer stattfanden, ist im Ganzen zu bemerken, daß sie verhältnißmäßig kur; waren. Die Opposition brauchte nicht viele Kräfte ins Treffen zu schicken, da ihr der Sieg von vornherein gewiß war. Die entschiedenere oppositionelle Nuance ließ, bevor auf die Sache selbst eingegangen wurde, durch den Abgeordneten v. d. Horst einen Protest abgeben, dem Herr v. Borries entgegen trat, weil der Bund entschie den habe. — In Erster Kammer wird morgen die Vcr- sassungsangelegenheit zur Verhandlung kommen. 1:» Stuttgart, 11. Juli. (N.Pr.Z.) Se. k. Hobeit der Prinz Albrecht von Preußen ist mit Gefolge, von Dresden nach Wildbad reisend, hier angekommen. Soden, 11. Juli. <F. Pz.) Vor einigen Tagen ist der Herzog von Nemours, von Wien kommend, zum Besuch bei der Herzogin von Orleans hier eingetroffen- Weimar, 12. Juli. (F.Pj.) Gestern gegen Abend kehrte die Großherzogin-Großfürstin von Eisenach zurück, um dem nächst die Reise nach St. Petersburg und Moskau anzu treten. Vor ihrer Abfahrt halte der Großherzog einen feier lichen Gottesdienst in der prachtvollen rcstaurirten Schloß kapelle der Wartburg veranstaltet. Au demselben waren auch die in Eisenach tagenden Mitglieder der Zollconferenz geladen worden. Gotfia, 10. Juli. (F. Pz.) Durch das heutige Regie rungsblatt wird eine Ausatzbestimmung zu dem Gesetz über die Separation der Grundstücke veröffentlicht, nach welcher zur Erleichterung der Zusammenlegung die Provokation auf letztere auch in einzelnen Abteilungen einer Ortsflur nach gelassen wird. — Ebenso enthält das Regierungsblatt ein Gesetz über die rechtlichen Verhältnisse der Lehngüter, welches die Tendenz der allmählichen Beseitigung der Lehen mit mög lichster Berücksichtigung wohlerworbener Rechte verfolgt und dadurch die früher gegebenen allgemeinen Bestimmungen über die Unstatthaftigkeit der Errichtung neuer Lehen zur Ausfüh rung bringt. Es werden demgemäß die bisherigen Erblehen, sowie diejenigen aufgehoben, zu welchen ein Mitbelehnter nicht vorhanden ist; das Institut der Lehnträger, sowie die Er richtung von Afterlchen findet nicht mehr statt, Veräußerungen von Bestandthcilcn eines LehenS bedürfen nicht mehr der Zustimmung der Mitbelrhntcn. Feuilleton. Grundsätze deS k. sächsischen Strafproceßrechts. Gin Leitfaden zu akademischen Vorlesungen und zum Selbst» studium. Bon Dr. Friedrich OSkar Schwarze, k. sächs. OberappellationSrath rc. Leipzig, Voigt u. Günther. I8ö6. Bei den Umgestaltungen, welche der Organisation der Gerichts, bebürden und dem gerichtlichen Verfahren, zunächst in den Straf, fachen bevorstehen, muß eS sowohl für die RechtSlehrer als namentlich für den bereit« in der Ausübung seines Berufe« be griffenen Juristen, dem mit diesen neuen Einrichtungen ein neues Studium sich nothwendig macht, im hohen Grade erwünscht sein, wenn von den bei Aufstellung der neuen Gesetze zumeist Be. »heiligten die Hilfsmittel zu solchen Studien geboten werden. AIS ein solche« Hilfsmittel stellt sich die oben genannte Schrift dar, der wir hauptsächlich DaS zum Verdienst anrechnen, daß fit in richtiger Lrkenntniß der Gefahren, welche von jeder neuen Eodification, zumal von einer mit durchgreifenden Abänderungen de« frühern Recht« oder Verfahren« verbundenen, der Wissen, schäft drohen, ausdrücklich auf die fortdauernde Wichtigkeit der seitherigen, durch die Wissenschaft und die Prari« frstqestellten allgemeinen Grundsätze de« Strafprocesse« hinweik. Der Ver- saffrr erklärt ausdrücklich in dem Vorwort«, daß e« ein» un- richtige Auffassung der Aufgabe und Stellung der neuen Straf, proceßordnung sein würde, wenn man glauben wollt», daß sie von den seitherigen allgemeinen Grundsätzen de« Strafprocesse« sich völlig lv«gerissen habe, unp^daß insbesondere der Praktiker de« Studium» dr« gemeinen Strafprocesse« entbehren könne, da «r für jeden ihm vorkommrndrn Fall ausreichende Belehrung in den Bestimmungen der Strafproceßordung finden werde und bei seiner Thätigkeit nur diese Bestimmungen zu berücksichtigen habe. Eine solche Auffassung würde bald eine geistlose und verderbliche Praxis erzeugen und durch diese die ungebahnte Verbesserung unsrer Strafrechtspflege im Keime ersticken. ES sei leider eine nicht unbekannte Erfahrung, daß mit Einführung geschlossener und selbstständiger Gesetzbücher eine gewisse Trägheit in der wissenschaftlichen Behandlung deS RechlS und eine trostlose Be. quemlichkeit bei der Anwendung der neuen Gesetze sich ein. schleiche. Der gehoffte Nutzen solcher Gesetzbücher könne nur durch eine wissenschaftliche Behandlung und Entwickelung ihrer Grundprincipien verwirklicht und nur mit ihr und durch sie eine gesunde Rechtspflege inS Leben gerufen und erhalten werden. Deshalb bat der Verfasser. bei Ausstellung der Grundsätze deS neuen StrasproceßrechlS diejenigen Principien deS allge meinen ProceßrechtS mit ausgenommen, welche zugleich die un- abänderliche Grundlage auch deS neuen ProceßrechtS bilden und bei dem Studium de« letzter» die sichern Führer zu einem rich tigen Verständniß und einer zweckcnisprechen Anwendung des selben sein werden. E« ist in diesen Blättern nicht der Ort dazu, auf da« Materielle der vorliegenden Schrift einzugehen, da die« blo« für Männer von Fach Interesse haben würde. Wir können un« darauf be- schränken, die Schrift im Allgemeinen den Rechtsgelehrten zur sorgfältigsten Beachtung zu empfehlen. Dagegen haben wir un« nicht versagen können, im Vor stehenden den Bewei« zu geben, daß e« bei Aufstellung de« neuen SlrafproceßgesktztS für unthunlich gehalten worden ist, von den zeitherigen, durch die Wissenschaft und Prari« kestgestellten all gemeinen Grundsätzen de« StrafprocesseS sich völlig loSzureißen, und daß von dem neuen Gesetze nur dann eine gesunde Rechts- pflege zu hoffen ist, wenn dieselbe auf den seitherigen Grundsätzen sorlbaur. DicS mögen Diejenigen bedenken, welche leicht damit fertig find, über da« seitherige Verfahren, sowie über die Rechts wissenschaft überhaupt summarisch den Stab zu brechen. Wie die Gesetze de« Denkens zu allen Zeiten und unter allen Völkern dieselben sind, so sind auch die allgemeinen Grundsätze deS RechlS vom Schöpfer in die menschliche Vernunft gelegt und bleiben zu allen Zeiten und unter allen Verhältnissen dieselben. — Nicht stelS und überall sind die Menschen sich derselben bewußt gewesen, nicht Alle find gleich geschickt dazu, diese Grundsätze zu formu- liren und in einem Systeme zusammenzustellen. Es ist die Auf- gäbe der Wissenschaft, die Schätze zu sammeln und zu ordnen, welche die bedeutendsten Geister aller Zeilen und Völker zu Tage gefördert haben ; die Stus» der Ausbildung, auf der in einem Staate die Rechtswissenschaft steht, ist zugleich der Gradmesser für die Stufe, auf welcher sich die Gerechtigkeit in einem solchen Lande befindet. Darum aber erscheint »S als eine Verletzung deS RechlS selbst, wenn man in neuerer Zeit di» Rechi-pflege von der Rechtswissenschaft loSzureißen strebte, und e« ist eine un- glückliche Verblendung gewesen, wenn man geglaubt hat, durch Verwerfung der Rechtswissenschaft dir Rechtssicherheit zu fördern. Wohl mögen die Formen, in denen bei einzelnen Völkern daS Recht gehandhabt wurde, hier und da, und auch bei unS, einer Verbesserung bedürfen. Aber diese Verbesserung kann nicht in einer Aufhebung der durch lange Forschungen und Ersah- rungen aufgrfundenen allgemeinen RechiSgrundfätze bestehen, und eben so wenig darin, daß Diejenigen, welch» die wissenschaftliche Erforschung de« RechtS zu ihrer Lebensaufgabe gemacht haben, verdrängt werden sollen, um von Personen ersetzt zu werde»,