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K». SSL Donnerstag, den 23. September L8«». Aautzener Machrichten. Kreisblatt fiir den Lreis-Directions-öeM Änutzen. Äml8blatt für die Gerichts- und Vermuftunyskezirke ZZautzen, Schirgiswalda, Rönigswarlha, weißenderg und Herrnhut. Redacteur und Verleger: G. M. Monse in Bautzen. Bci Drucksachen, welche gezcn die ermäßigte Taxe versandt werden, ist cs bisher gestattet gewesen, Anstriche NM Rande zu dem Zwecke anzubringcn, um die Aufmerksamkeit des Lesers auf eine bestimmte Stelle der zur Versendung cingelicferlen Druckschrift hinzulenkcn. Dagegen war cs nicht erlaubt, einzelne Stellen zu Unterstreichen. Es sollen fortan auck Unterstreichungen g stattet sein, sofern nicht er» sichilicb ist, daß durch das Unterstreichen einzelner Worte der Zweck einer brieflichen MittheilNUg erreicht werden soll. Ferner soll die Verbesserung von Druckfehlern auch bei fertigen Drucksachen fortan nicht mehr zu den verbotenen Aenderungen gerechnet werden. Diese Vorschriften gelten auch für den Wc-bselverkchr. Es find mit Rücksicht hierauf in dem Reglement vom l t.Dccember 1867 zu dem Gesetzt libcr das Postwesen des Norddcuischcn Bundes vom 2. November 1867 und in dem Reglement zu den Postverträgen el. cl. Berlin, den 23, Aocmbcr 1867 nachstehende, von dem Herrn Bundescanzler genehmigte, beziehungsweise mit den bethciligtcn Postverwaltungen vereinbarte Acnderungcn erforderlich: 1) Im 8 14 der bezeichneten Reglements fällt im Absatz VII. der letzte Satz: „Anstriche am Rande, zu dem Zwicke, die Aufmerksamkeit des Lesers auf eine bestimmte Stelle hinzulenken, sollen jedoch gestattet sein," fort. An dessen Stelle tritt folgmdcr Passus: „An- und Unterstreichungen sollen jedoch gcstattct sein, so weit dieselben nicht bestimmt find, eine briefliche Mittheilung zu nsctzcn." 2) In demselben 8 14 tritt am Schlüsse de- Absatzes XI. folgender Passus hinzu: „Auch bei fertigen Drucksachen soll dir naimügliche Correciur bloßer Druckfehler gestattet sein." Perlin, den 16. September 1869. General' Pvft-Amt. Bekanntmachung. Der Polizeiobservat 1. Elaste, Earl Gottfried Neitsch au- Ober-Cunewalde, dessen dermaliger Aufenthalt unbekannt ist, wird hindurch aufgcfordert, entweder sofort in feine Hcimoth znrückzukehren, oder, dafern er in fester Arbeit stehen sollte, dies unter Beifügung nun »olizrilich beglaubigten Bescheinigung seines Arbeitsgebers anher anzuzeigen. Niusalza, am 18. September 1869. Das Königliche GerichtSamt. Klohr. Zwangsversteigerung. Aon dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen Montag, den äi. October 1869, bik Carl Gottlieb August Dittrich zu Scidau zugehörigen beiden Feldgrundstücke Folinm 341 und Folium 493 de- Grund, und Hy. Mhlkcnbuchs für die landvoigtciliche Scidau, von dcnen das erstere am 24. Juli 1869 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 450 Thlr., las letztere an dem nämlichen Tage ebenfalls ohne Berücksichtigung der Oblasten ans 575 Thlr. gewürdcrt worden ist, nothwendiger Weise er,steigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Gerichtsstelle und im Petrasch'schen Gasthofe zu Seidau aushängenden An. schlag hierdurch bekannt gemacht wird.' Bautzen, am 29. Juli 1869. König!. Gerichtsamt daselbst. Bodel. v, M. Bekanntmachung. Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen den 28. October L869 di, dem Fischhändler und Bäcker Michael Barth in Sdier zugehörigen Grundstücke, bestehend »> aus der Häuslernahrung Nr. ^5 des Kataster-, Nr. 27 a, 27 d, 187, 296, 305 und 313 des Flurbuch-, Nr. 14 de- Grund» und HypothckcnbuchS für Sdier, b> aus dem sogenannten Forsthause Nr. 17 de- Katasters, Nr. 29», 29b, 29 e de- Flurbuche« Nr. 47 de« Grund» und Hypothetenbuches für ernannten Ort, von wrlchen Grundstücken das zu » auf 1876 Thaler und da ¬ zu b auf 800 Thaler «m 18. August 1869 ohne Berücksichtigung der Oblasten gewürdert worden ist, nothwendiger Weife versteigert werden, wa» unter Bezug» nahm, auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Klein'schm Schankwirthschaft zu Sdier au-hängenden Anschlag hierdurch bekannt Al« »nach! wird. Bautzen, am 20. August 1869. Königliches GerichtSamt. Bodel.