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Vierteljährliches Abonnement: am Schalter 1 M.. durch den Boten ins Haus t M. 25 Pf., durch die Post t M. 25 Pf., durch die Post frei ins Haus t M. 50 Pf. sür äie könig^m und ^ädü dien ^e^öräen zu Ero^en^mn. Druck und Verlag von Herrmann Starke (Plasnick L Starke) in Großenhain. Für die Redaction verantwortlich: Herrmann Richard Starke. 76. Jahrgang Sonnabend, den 1. September 1888. Rr. 103. Bekanntmachung. Der für Montag, den S September 1888, in Gröditz anstehende Amtstag der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft wird auf Donnerstag, den «. September 1888, verlegt. Großenhain, am 31. August 1888. Die Königliche Amtshauptmannschast. 275. vr. Waentig. O. Von dem unterzeichneten Amtsgericht ist beschlossen worden, das Anfgebotsverfahren zu eröffnen I. . auf Antrag des Gutsbesitzers Carl Julius Otto in Rostig behufs Herbeiführung der Löschung der auf den ihm gehörigen Grundstücken Fol. 18 und 42 des Grund- und Hhpo- thetenbuchs für Rostig und Fol. 354 desjenigen für Naundorf bei Großenhain Rubr. III unter 1/1. auf den beiden ersterwähnten Folien laut Consenses vom 25. September 1824 unter letztgedachtem Tage, auf Fol. 354 laut Kaufs vom 3. September 1826 für Christiane Charlotte Mautzsch zu Hain eingetragenen 100 Thlr. Eonv. Mz. ----- 102 Thr. 23 Ngr. 3 Pf. im 14 Thalerfuße ----- 308 Mk. 33 Pf. Reichswährung sammt Zinsen zu 5 v. H. und den Kosten der Wiedereinhebung, Darlehn, deren jetziger Inhaber unbekannt ist; II., auf Antrag des Königlichen Finanzministeriums zu Dresden in Vertretung des Königlich Sächsischen Staatsfiscus behufs Ermittelung bezw. Ausschließung aller derer, welche an den nachfolgend aufgeführten, im Gewahrsam des unterzeichneten Amtsgerichs befindlichen Geldern und Werthsachen, als: 1) 41 Mk. 49 Pf. Depositum der Grnhne'schen Eheleute, seit dem 6. April 1843 bei dem hiesigen Gericht verwahrt, in der hiesigen Sparkasse verzinslich angelegt, ohne Zinsauf rechnung vom 1. Januar 1854, 2) 75 Mk. 98 Pf. Seiffarth'sches Depositum, bereits seit dem Jahre 1831 bei hiesigem Gericht verwahrt, in der hiesigen städtischen Sparkasse verzinslich angelegt, ohne ZinS- aufrechnung seit dem Jahre 1854, 3) 3 Thlr. 24 Ngr. 7 Pf. --- 11 Mk. 47 Pf. Friedrich Gottlob Schneiders in Großenhain Depositum, zu welchem am 13. November 1843 die letzte Einzahlung bei hiesigem Gericht erfolgt ist, in der hiesigen städtischen Sparkasse verzinslich angelegt, ohne Zinsaufrechnung seit 1. Januar 1854, 4) 1 Thlr. 6 Ngr. 6 Pf. ------ 3 Mk. 66 Pf. aus dem im Jahre 1842 beendeten Böhmig« schen Konkurse übrig gebliebener Bestand, in der hiesigen städtischen Sparkasse verzinslich angelegt, ohne Zinsaufrechnung seit dem 1. Januar 1855, 5) 8 Thlr. 3 Ngr. 1 Pf. ----- 24 Mk. 31 Pf. für den Weinhändler Carl Friedrich Stein in Meißen aus der Masse des im Jahre 1841 beendeten Willensteinffchen Konkurses zurückgehaltener Betrag, in der hiesigen städtischen Sparkasse verzinslich angelegt, ohne Zinsaufrechnung vom 1. Januar 1854 ab, 6) 7 alten ungleichen silbernen Kaffeelöffeln im Taxwerte von 10 Mk., welche, August Heinrich Seifert's aus Lunzenau Depositum bildend, bereits seit dem 25. Juni 1835 bei hiesigem Gericht sich hinterlegt befinden, 7) 6 Thlr. 19 Ngr. 3 Pf. -- 19 Mk. 93 Pf., Johann Christoph Baurath's in Großen hain Depositum, Zinsen von Erstehungsgeldern des dem gen. Baurath hier gehörig ge wesenen Grundstücks, bereits seit dem 10. April 1843 bei hiesigem Gericht verwahrt, in der hiesigen städtischen Sparkasse verzinslich angelegt, ohne Zinsaufrechnung seit dem Jahre 1854, irgend welche Ansprüche zu haben vermeinen; Hl., auf Antrag derselben Behörde behufs Ermittelung der möglicherweise vorhandenen unbe kannten Erben s) des am 21. April 1887 zu Priestewitz im Alter von 76 Jahren verstorbenen Ver sicherungsagenten Heinrich Franz Ludwig, eines Witwers, des Sohnes des Bürgers und Tischlers Josef Ludwig und seiner Frau Victoria geb. Rathmann, gebürtig aus Patzschkau in Schlesien, dessen Nachlaß aus einer Hhpothekenforderung im Betrage von 1350 Mk. sammt 4 Zinsen, auf Fol. 46 des Grund- und Hypothekenbuchs für Strießen eingetragen und aus einer Einlage in der Sparkasse zu Großenhain von z. Z. 2812 Mk. 74 Pf. ohne Zinsaufrechnung vom 1. Januar 1888, besteht; b) der am 20. Januar 1885 in einem Alter von ungefähr 60 Jahren in Großenhain ver storbenen, aus Dippoldiswalde gebürtigen Aufwärterin Auguste Florentine Ihle, (richtiger Name vielleicht: Eleonore Auguste), deren Nachlaß ein in der hiesigen Spar kasse hinterlegter Betrag von 612 Mk. 84 Pf., ohne Zinsaufrechnung seit dem 1. Januar 1886, bildet. IV., auf Antrag des Fabrikarbeiters Friedrich Wilhelm Hanisch und des Ziegelstreichers August Hanisch in Meißen, sowie der Wilhelmine Amalie geb. Hanisch verehel. Handarbeiter Reh feld in Lommatzsch behufs Herbeiführung der Todeserklärung ihres Vaters, des Schiffers Friedrich August Hanisch aus Leckwitz, welcher im November 1855 diesen seinen Wohn ort verlassen und vermuthlich von Magdeburg aus zu Schiff gegangen und weiter nach Amerika ausgewandert ist. Das Vermögen desselben besteht in einem hier verwahrten Ein lagebuch der hiesigen städtischen Sparkasse über 164 Mk. 44 Pf., ohne Zinsaufrechnung vom 1. Januar 1875 ab. V., auf Antrag des Professors vr. Adelbert Gebhardt in Leipzig behufs Herbeiführung der Todes erklärung seines am 12. Mai 1826 in Dresden geborenen Bruders Johann Carl Gustav Gebhardt, welcher im Jahre 1849 als sächsischer Soldat von Schleswig-Holstein aus ge flüchtet und nach Amerika gegangen, von dessen Leben jedoch seit der letzten, brieflich an seine Angehörigen im Jahre 1849 hierher gelangten Nachricht weder durch ihn noch durch einen Anderen Nachricht vorhanden ist. Das Vermögen desselben besteht in einem hier verwahrten Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden folgende Bestimmungen zur gehörigen Nach- achtung bekannt gegeben: 1) Der Jahrmarkt beginnt Dienstag, den 4. September Ä. e., früh und endet Mittwoch, deu 5. September a. e., Abends. Anßerbalb dieser Zeit ist der Einzelverkaus, sowie das Auslegen der Waaren verboten und nur der Großhandel am Montag, den S. September a. e., von Mittags 12 Uhr a« nachgelassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen des Marktausschusses, beziehentlich des Marktmeisters nachzugehen. 3) Die tarifmäßigen Stättegelder werden in den Verkaufsständcn durch den Marktausschuß eingeholt werden. 4) Bebufs der Controle ist an sämmtlichen Marktbuden, und zwar auf der rechten Seite von der Stellung des Verkäufers aus gerechnet, die Längengröße der Bude, im Metermaße ausgedrückt, in deutlich erkenn- und unverwischbarer Weise, am Besten mit Oelfarbe oder auf angeschlagenen Täfelchen anzugeben. Bei Bruchtheilmetern sind die Größen unter und bis mit 50 Centimetern für 0,s Meter und von 51 bi- 99 Centimeter für volle Meter zu rechnen. 5) Diejenigen Marktficranten, welche nicht im Besitze gelöster Stellen sind, dürfen nur die von dem Marktmeister iknen angewiesenen Plätze besetzen und haben bei der Anweisung eine Gebühr von 25 Pf. für jede gewöhnliche Verkaufsbude und bis zu 1 M. für größere Schaubuden, Schankzelte und dergleichen zu ent richten. Die eigenmächtige Einnahme nicht angewiesener Plätze wird verboten. Zuwiderbandelnde Haven die Plätze wieder zu räumen und im Weigerungsfälle zu gewärtigen, daß die Waaren und Vorrichtungen auf ihre Gefahr und Kosten werden entfernt werden. 6) Der Spirituosen- und Weinschank auf den für den Marktverkehr bestimmten Straßen und PläPen darf nur in geschlossenen Schankzelten und nur von solchen hiesigen Einwohnern, welche zum Schankbetriebe mit obrigkeitlicher Erlaubnis versehen sind, ausgeübt werden; der Spirituosen- und Weinschank in offenen Verkaussständen und gewöhnlichen Marktbuden und die Ausübung desselben durch Fremde bleibt schlechter dings untersagt. 7) Alles ruhestörende Ausrufen und Anpreisen von Waaren, wie solches nicht selten unter Verletzung von Sittlichkeit und Anstand stattzufinden Pflegt, wird strengstens verboten und zieht im Zuwiderhandlung-- falle neben der Bestrafung die Entziehung des Verkaussstandes nach sich. 8) An jedem Markttage sind Caroussels, Schieß- und Schaubuden, sowie Schankzelte 1» VIu-, Verlaufsstände und Bilden aller Art dagegen spätestens Abends 11 Uhr zu schließen. 9) In allen Buden und Zelten dürfen des Abends offne Lichter nicht gebrannt, sondern nur Lampen mit gut schließenden Glaschlindern oder Laternen in Anwendung gebracht werden. 10) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter fübrendcn Wagen ist lediglich in der Turnstraffe, Schloßgaffe und Frauengaffe gestattet. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihr Geschirre ein Privatunter- Kommen nicht haben, können letztere, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 11) Die Bestimmungen in § 13 der Marktordnung, nach welchen die Buden 4 Tage vor Beginn des Jahrmarktes aufgebaut werden können, jedoch binnen 2 Tagen nach beendetem Markte vollständig wieder beseitigt werden müssen, sind genau zu beobachten. 12) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- oder landesgesetz- lichen Bestimmungen eine böhere Strafe einzutreten bat, gemäß tz 34 der diesigen Marktordnung, der §§ 147^1 und 149,s der Gewerbeordnung resv. 300.u und 366.rs des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld oder ent sprechender Haft bestraft. Großenhain, am 31. August 1888. Der Itadtrath. Herrmann. Einlagebuch der hiesigen städtischen Sparkasse über 416 Mk. ohne Zinsaufrechnung vom ^Es wird daher als Aufgebotstermin betreffs der Hypothek unter l., der alten Depositen unter H. und der erblosen Nachlässe unter III. der 28. September 1888, bezüglich der Todeserklärung der unter IV. und V. genannten Abwesenden der 28. December 1888 bestimmt und werden zu I. die unbekannten Inhaber der bezeichneten Hypothek, zu 11. alle Diejenigen, welche Ansprüche an die daselbst angegebenen Verwahrungs posten zu haben glauben, zu III. die etwa vorhandenen unbekannten Erben, zu IV. Friedrich August Hanisch, , , . zu V. Johann Carl Gustav Gebhardt aufgefordert, und zwar die unter I., 0. und III. Genannten spätestens am 28. September 1888, Vormittags 10 Uhr, die unter IV. und V. Genannten spätestens am 28. Deeember 1888, Vormittags 10 Uhr, persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen und ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag zu I. die Löschung der Hypothek verfügt werden wird; zu 11. und 111. die unbekannten Interessenten bez. Erben für ausgeschlossen und ihrer Ansprüche werden für verlustig erachtet werden, die Verwahrungsposten und Nachlässe aber als herrenlose und bezw. erblose Güter an den Königlichen Staatsfiscus werden ausgeant wortet werden; zu IV. und V. die bezeichneten Personen werden für todt erklärt werden und ihr Vermögen den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird. Großenhain, am 7. April 1888. Königlich Sächsisches Amtsgericht. Schenffler. vr. von Fewson, Rfdr. All die Arger- und Eiulvohuersihaft von Großenhain. Zur Feier des für die deutsche Nation so hochwichtigen TageS von Seda«, des 2. September, werden die öffentlichen städtischen Gebäude beflaggt werden. Der unterzeichnete Stadtrath glaubt voraussetzen zu dürfen, daß auch die hiesige Bürger- und Einwohnerschaft durch Be flaggung der Privatgebäude ihren nationalen Sinn zum Ausdruck bringen werde. Großenhain, am 31. August 1888. Der ItädtrSth. Herrmann.