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Wochenblatt ... Amt für Fernsprecher: Siegmar Nr. 244. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Hs 43. Sonnabend, den 24. Oktober 1968. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nnr nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei de» Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bekanntmachung. Mit Ende dieses Jahres scheidet aus dem Gemeinderate ein Dritteil der Ausschußpersonen aus 2^ Ausschußpersonen aus der Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen (Klasse I). 1 Ausschuhperson für diese Klasse auf 4 Jahre (für eine bestehende Vakanz), 3 Ersatzmänner für diese Klasse, 2 Ausschuhpersonen aus der Klaffe der mindestbesteuerten Ansässigen (Klasse II). 2 Ersatzmänner für diese Klaffe, I Ausschuhperson aus der Klaffe der höchftbesteuerten llnansassigen (Klasse III), 1 Ersatzmann für diese Klasse, 2 Ersatzmänner aus der Klasse der mindestbesteuerten Unansassigen nötig. Die Wahl findet Montag, den 16. November 1S68 für Klasse I von 10 Uhr vorm, bis 1 Uhr nachm., für Klasse II von 5 Uhr bis 8 Uhr nachm., und Dienstag, den 17. November 1908 für Klasse III von 10 Uhr vorm, bis 1 Uhr nachm., für Klasse IV von V20 Uhr bis Vz9 Uhr nachm. im Wendler'schen Gasthofe hier statt und werden alle stimmberechtigten Gemeindemitgliedcr geladen, sich zur Vornahme dieser Wahl cinzufindcn, mit der Verwarnung, daß die bis zum Ablauf der festgesetzten Stunden noch nicht Erschienenen nicht weiter zur Teilnahme an der Wahl werden zugelassen werden. Die zu Wählenden sind auf dem im Termin abzugebenden Stimmzettel so genau anzugcben, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Nach den Bestimmungen der rev. Landgemeinde-Ordnung vom 24. April 1873 und dem Ab- änderungsgesctz vom 24. April 1886 sind im allgemeinen stimmberechtigt alle Gemcindemitglieder, die die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und im Gemeindebezirk ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Unan- säsjigen Frauenspersonen, sowie juristischen Personen steht ein Stimmrecht nicht zu. Wählbar ist jedes stimmberechtigte männliche Gcmeindemitglied, welches im Gemeindebezirk seinen wesentlichen Wohnsitz hat. Die Fälle der dauernden oder vorübergehenden Ausschließung vom Stimmrecht find in § 35, die Gründe der Ablehnung der Wahl in 8 38 der rev. Landgemeindeordnung bezeichnet. Einsprüche gegen die aufgestellte Wahlliste, welche von heute an 14 Tage lang bei Unter zeichnetem zur Einsicht ausliegt, sind innerhalb der in 8 42 der rev. Landgemeindeordnung festgesetzten siebentägigen Frist und zwar bis den 2. November 1908 abends 5 Uhr hier zu erheben, Ein wendungen gegen das Wahlverfahren aber nach 8 51 der rev. Landgemeindeordnung binnen .nack._der^SUmme.ua.uszüH.stmg unk-zwar--bjs-den 1. Dszsmber 1908 abends 5-Ahr beider Königl. Amtshauptmannschaft anzubringen. Reichenbrand, am 24. Oktober 1908. Der Gemcindcvorstand. . Vogel. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 20. Oktober 1908. Der Gemcindevorstand. Vogel. Gemeinde Reichenbrand. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sächs. Staatseisen- dahncn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Reservisten, Dispositionsurlauber und zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der in Grüna, Hotel Claus am Donnerstag den 12. November 1908 nachmittags 3 Uhr stattfindenden Konteollversammlung pünktlich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme. Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Zur Iahresklasse 1903 Zugehörige haben wegen der vorzunehmenden Fuhmessung in sauberer Fußbekleidung zu erscheinen. Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. Sämtliche Unteroffiziere (Feldwebel, Sergeanten und Unteroffiziere) haben zur Kontrollversammlung am linken Oberarm weiße, auf eigene Kosten zu beschaffende Binden zu tragen. 2m übrigen wird auf Punkt III und V der Paßbestimmungen hingewiesen. Königliches Bezirks-Kommando Chemnitz. Gefunden wurde in hiesiger Gemeinde ein Winterüberzieher. Zur Ermittelung des Eigentümers wird solches hiermit bekannt gemacht. Reichenbrand, am 22. Oktober 1908. Der Gemeindevorstand. Vogel. Nachstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 20. Oktober 1908. Der Gemeindevorstand. Alle im Gemeinde- und Gutsbezirk Ravenstein aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sächs. Staatseisenbahn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Reservisten, Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Grsatzbehörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der am Freitag, den 6. November 1908, nachmittags 1 Uhr in Chemnitz-Altendorf, Restaurant Wiesenburg stattfindenden Kontrollversammlung pünktlich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wWzulegen. Zur Iahresklasse 1903 Zugehörige haben wegen der vorzunehmenden Fußmessung in sauberer Fußbekleidung zu erscheinen. Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. Sämtliche Unteroffiziere (Feldwebel, Sergeanten und Unteroffiziere) haben zur Kontrollversammlung am linken Oberarm weiße auf eigene Kosten zu beschaffende Binden zu tragen. 2m übrigen wird auf Punkt III und V der Paßbestimmungen hingewiesen. Welcher Iahresklasse jeder einzelne angehört, ist auf dem Deckel des Militärpasses verzeichnet. Königliches Bezirks-Kommando Chemnitz. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Neustadt, am 23. Oktober 1908. Der Gemcindcvorstand. Geißler. Gemeinde Neustadt. als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Reservisten, Dkspositions Urlauber und zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der in Chemnitz-Altendorf „Restaurant Wiesenburg," am Freitag, den 6. November 1908 vormittags II Uhr stattfindenden Kontrollversammlung ^ Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schinne, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Zur Iahresklasse 1903 Zugehörige haben wegen der vorzunehmenden Fußmessung in sauberer Fußbekleidung zu erscheinen. Befteiungsgesu^e sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche Königliches Bczirks-Kominaiido Chemnitz. Bekanntmachung. für das laufende Jahr fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 15. November 1908 an die hiesige Genleindekassenverwaltung abzuführen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf dieser Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Neustadt, am 16. Oktober 1908. Der Gemcindevorstand. Geißler. Feuerwehr Neustadt. Am Rcformativnsfeste, Sonnabend, den 31. Oktober 1908, vormittags zwischen 10 bis 12 Uhr, soll eine Hauptübung der hiesigen Feuerwehr stattfinden. ^ Teilzunehmcn haben ^die gesamte k-elwilllge Feuerwehr und von der Pfllchtf.Ilern)ehr der direktor schriftlich anzubringen. ^ ^ ^ rL ch l5 "sch Neustadt, den 23. Oktober 1908. Der Fcucrlöschdircktor. Scherz«. Die Sparkasse zu Neustadt verzinst Einlagen mit 3>/2 o/o. Für Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkaffe expediert täglich vormittags von 8 —12 Ahr und nachmittags von 2 — 6 Uhr, Kontrollversammlung. Die Kontrollversammlung der in der Geineinde Rottluff wohnhaften Reservisten, Dispositie ns- Urlauber und zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen findet statt. Freitag den 6. November 1Y08 nachm. 1 Uhr in Chemnitz-Altendorf, Restaurant „Wiesenburg" Befreiungsgesuche siiw spätestens 5 Tage zuvor beim Haup^tmeldeamt des Bezirkskommandos einzureichen. 2m übrigen wird auf Punkt III und V der Paßbestimmungen verwiesen. Rottluff, am 21. Oktober 1908. Der Gemcindevorstand. Bekanntmachung. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur Nachachtung in Erinnerung gebracht. " uff, - - - Rottluff am 21. Oktober 1908. Der Gemcindevorstand. Durchgehende Geschäftszeit. Mit Genehmigung des Gemeinderates wird hiermit von jetzt ab an den Tagen vor Sonn- und Festtagen bei der diesseitigen Gemeindeverwaltung die durchgehende Geschäftszeit von vor mittags 8 bis nachmittags 3 Uhr eingeführt. Rottluff, am 19. August 1908. Der Gemcindevorstand. Einkommen- unk ErWNjungsstener-Ieklaraiionen. Mit heute ist die Austragung der aus Anlaß der im Laufe des nächsten Zahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer zu behändigenden Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens beendet worden. Die zur Deklaration aufgeforderten Personen werden auf die auf den Aufforderungen enthaltenen Er- läuterungen rc., sowie hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Versäumnis der 3wöchigen Einreichungsfrist den Verlust des Reklamationsrechts für das Steuerjahr 1909 zur Folge hat. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung bis heute nicht zugestellt worden ist, steht es frei, Deklarationen bis zum 10. November or. bei dem Unterzeichneten einzureichen. Zu diesem Zwecke werden im Gemeindeamte Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Rottluff, am 17. Oktober 1908. Der Gemcindevorstand.