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Steinhäuser zu Löbau übertragen worden, wogegen die laufenden bezirksärztlichen Geschäfte durch den vr. Herrmann allhier werden besorgt werden. Bautzen, den 26. März 1872. Königliche KreiS-Direetlsn. von Beust. von Zezschwitz. Bekanntmachung, betreffend die Packetbeförderung mit der Post. Aus den Kreisen des Pudlicums ist der Wunsch laut geworden, eine Milderung der Folgen der Unbestellbarkeit von Packeten dabin eintreten zu sehen, daß auf Verlangen des Abs-nders das unbestellbare Packet nicht sofort nach dem Aufgabeorte zurückgesandt, vielmehr der Absender zunächst schriftlich von der Un- bestcllbarkeit benachrichtigt werde, um eine etwaige anderwcite Verfügung über das Packet treffen zu können. Demgemäß soll für den Umfang des Reichspostgebiets künftig folgendes Verfahren bei Packeten ohne Werthangabe zulässig sein. Ein Absender, welcher bezüglich des von ihm eingelieferten gewöhnlichen oder recom« mandirten Packetes im Falle der Unbestellbarkeit die sofortige Rücksendung vermieden zu sehen wünscht, hat auf der Adreßseite des Begleitbriefes in hervortretender Weise den Vermerk: „Wenn unbestellbar, Nachricht" nicderzuschrcibcn. Diesem Vermerk ist Name und Wohnuqg des Absenders hinzuzufügen, so daß der selbe leicht auszufinden ist. Der Vermerk kann auch mittelst Stempelabdrucks hergsstellt werden. Bleibt ein solches Packet demnächst am Bestimmungsorte unbestellbar, fo fragt die daselbst befindliche Postanstalt zuvörderst bei dem Absender schriftlich an, ob das Packet zurückgeschickt, oder an eine andere Person, sei es in demselben oder in einem anderen Orte des Reichspostgebiets, ausgehändigt werden solle. Für die Benachrichtigung wird das einfache Briefporto von 1 Gr- bez. 3 Kr. in Ansatz gebracht. Die Antwort muß direct an die rückfragende Postanstalt fraNkirt abgeschickt werden und eine klare vollständige Bestimmung über das Packet enthalten. Die Bezeichnung mehrerer Personen, welchen das Packet der Reihe nach zuzusühren sei, ist nicht gestattet. Geht bei der Postanstalt innerhalb 16 Tagen nach Absendung ihrer Anfrage eine Antwort nicht ei», so wird das Packet nach dem Aufgabeorte zurückgeschickt. Ist das Packet auch an den zweiten Adressaten unbestellbar, so kann, wenn der Absender ein bezügliches Verlangen ausgesprochen hat, vor der Rücksendung noch einmal in derselben Weise die anderweit« Bestimm ung des Absenders durch die Postanstalt eingeholt werden. Sollte alsdann die Bestellung an den dritten Adressaten ebenfalls ohne Erfolg bleiben, so muß die Rücksendung erfolgen. Berli», dm 25. Mär, 1872. Kaiserliche- General - Postamt. Stephan. Oeffentliche Sitzung dep Handelskammer Zilian Mittwoch, den 3. April d. I., Bormittags 1«z Uhr, im Konferenzzimmer der Kammer, Bautzener-Str. 3701. allhier. Zittau, den 28- März 1872. Adolph Wauer, Vorsitzender. Tagesordnung» I. Wahl eines Delegirten der Kammer zur Landes-Commission sirr die Wiener Weltausstellung. II. Antrag der Handelskammer Leipzig, die Regelung der Bankfrage im deutschen Reiche betreffend. BekauntmachNKg. Bei dem bevorstehenden Logis- und Dienstbotenwechsel werden die hiesigen Hausbesitzer, Untervermiether, Pensionatinhaber oder sonst hierzu Verpflichtete, an die rechtzeitige An- und Abmeldung etwa vorkommender Veränderungen, sowie an Meldung zu- oder wegziehender Personen hiermit erinnert. Stadtpolizeibehörde Bautzen, den 26. März 1872. Heerklotz, Stadtrath. H. Der Dienstknecht Andreas Liebscher aus Kittlitz hat sich aus eine -egen ihn hier eingegangene Anzeige zu verantworten. Da dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort hier nicht bekannt ist, so wird genannter Liebscher hierdurch öffentlich vorgeladen, den 23. April 1872, Vormittag» 1« Uhr, Behufs seiner Vernehmung an unterzeichneter Gerichtsamtsstelle persönlich sich einzufindeu. Gleichzeitig werden alle Criminal- und Polizeibehörden ersucht, Liebschern beim Betreffen aus diese Vorladung aufmerksam zu machen und darüber kurze Nachricht anher gelangen zu lassen. Weißenberg, den 25. März 1872. Da» Königliche Gericht-amt. , Fmrich. Marche, Ass. . In der Nacht vom 10. zum 11. März d. I. sind von einem Gartenzaune hinter der Mühle zu Wuischke hinweg, allwo sie zum Trocknen ausgehangen gewesen, ein dunkler, graumelirter Tuchmantel, noch ganz gut und mit schwarzen Hornknöpfen versehen, sowie nach Angabe des Eigenthümers besonders daran kenntlich, daß hinten der Gürtel querüber fehlte, dort aber sechs Stück Knöpfe, allemal drei Stück unter einander, angebracht waren, sowie ein Paar alte Stttfel- schäfte, nicht minder find am Abende des 2. März d. I. in der Schänke zu Kleinsaubernitz aus der gerade unverschlossenen Unterstube links vom Eingänge drei Stück ganz neue Kopfkissen mit Federn, aus roth- und weißgekästelter Bettkissenleinewand gemacht, spurlos entwendet worden. Zu Entdeckung der Thäter sowie zu Wiedererlangung des Gestohlene» macht man beregte beide Diebstähle hierdurch öffentlich bekannt. Weißenberg, den 26.März 1872. Da- Königliche GertchtSamt. - Feurich. In der Nacht vom 14. zum 15. dz. Mts- sind aus dem unverschlossenen Pferdestalle des Rittergutes Zescha a. eine neusilberne Spindeluhr mit weißem Zifferblatte und römischen Zahlen sowie stählernen Zeigern, auf deren Rückseite ein auf einem Aste sitzender Vogel eingravirt und von deren Zifferblatte zwi chen den Zahlen II und III em Stückchen abgesprungen ist, nebst schwär,wollener Schnüre und daran befestigtem kleinen messingenen Uhrschlüssel, b. aus einem ledernen Zugbeutel 1 Thlr. 10 Ngr. Geld m - Thalerstucken, v. eine graublauwollene Unterziehjacke, welche an den Aermeln schon etwas ausgebesiert war, und S. eine feine dlauleinene Schürze, an der einen Ecke mt N. gezeichnet, spurlos entwendet worden, was zur Ermittelung des Thäters und behufs Wiedererlangung des Ge stohlenen hiermit zur öffentlichen KenntM gebracht wird. Königswartha, den 26. März 1872. Königliche» Gericht-amt. Gevler.