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-r. Sahrgmrg. «G Sonnadend, 4. Februar 192« Gegründet 1SSS Vr«-ta»tck»M> Mackrlckt»«- F»r»lo,«ldrr-S<>»meli>u»k»rr: 2» Sckl -l» ttk S1achta«1vrLch«i 20 011 B«Mg-.«ebühr MLLLL'»" <kin,»I»»««rr 10 <vk««»1. S-,»» lUiv M». a»a«b«br. SckrMI-0»», mi» Lmw«»»schäft»v»>i »»»t«»st»aß« SS Druck ». Brr lag vmi Ltevtck ck »l«1ck«e-t 1» Vr««-«» PoAckrck'KonIo 10SS D»e»d«« Nackdruck mn «N sevtltckei Ö»«ll»nanaad, >.Dresdner Nackr.'> luizista Unverlana«» SckriOftack» werde» nick' ausdewadrt. Zlsdl ^ilsenslr /^Itbsr-llkilTilss Sisr-- und Spsiss-l_Oka! Weiks Sasse SI»»It»««Ie ^ St»»ISe>»>, Kall UN« ckunii»! Sei». K1I»«i>»»»«e PII»n«p Voe»0>»«»>« ^ autUSpN«,»« Sk«>«« Uvden frsitag: S«rK» IssK-rß«»« Thüringens Ermächtigungsgesetz gebilligt. Uebertragung der Steuern an das Reich. — Berlin zur Briand-Rede. Eine erregte Landlagsslhung in Weimar. Weimar, 8. Febr. Rach einer sehr stürmische« Sitzung. in der das Ermächtigungsgesetz «egen der Ueber tragung der Steucrvcrwaltung aus das Reich angenommcu «urde, wnrde der Landtag von Thüringen bis »um 22. Februar vertagt. Die Erregung im Hause war so grob, dab eS un möglich war. die Tagung noch zu Ende zu sühren, so dab -er Präsident kur- entschlossen die Verhandlungen abbrach. Das thüringische Finanzministerium wird durch das an- genommene Gesetz ermächtigt, die Verwaltung der Grund- erwcrb- und Auswertungsteuer vom bebauten Grundbesitz, so wie die Zuschläge der Gemeinden und kreise zur Grund- und Gewerbesteuer durch den Reichsminister der Finanzen den Reichssinanzbehörden übertragen zu lasse» und die Maß- »ahmen zu treffen, die es infolge der Uebertragung sür er- forderlich hält. Eine volksparteiliche Entschließung. die eben- falls Annahme fand, ersucht die Regierung bei den weiteren Verhandlungen mit dein Reich energisch dahin zu wirken, -ah, wenn die Erhebung der Landcssteuer und die Verwalt tung der Gemeinde- und Kreiszuschläge von den Gemeinden aus da» Reich übergeht, nicht nur die Beamten, sondern auch eine möglichst grobe Zahl von Angestellten, die bislang in de» Gemeinden diese Steuerarbciten erledigt haben, von den Finanzämtern übernommen werden. Neues reparalionstechnisches Abkommen. Abänderung des ErhcbungSvcrsahrens der BIprozcutigen Rcparationsabgabe. PariS, 8. Febr. Die in der Zusatzcrklärung de» deutsch- französischen Handelsvertrages vom 17. August 1627 vor- gesehenen Verhandlungen über die Abänderung des Er- hebuttgsverfahrens der 26prozc»tigen Reparationsabgabe, die Die Trauerseier für Marschall Saig. Die deutsche Botschaft flaggt halbmast. London, 8. Febr. Heute fand in der Westmtnsterabtet eine offizielle Trauerseier für Mari'ck-all Hatg statt. Eine große Menschenmenge hatte sich in den Straßen, durch die der Trauerkondukt seinen Weg nahm, angesommelt. Der Trauer feier wohnten u. a. der P r i n z v o n W a l e S. der Prinz von Bork und Prinz Henry als Vertreter des Königs und zahl reiche Offiziere der ehemals alliierte» Armeen, mit Mar- schall Foch und Marschall Pötatn an der Spitze, sowie fran zösische und belgische Truppenabordnungcn bei Die deutsche Botschaft batte die weithin sichtbare Flagge auf halbmast ge- setzt. Dieses Zeichen der Ehrung dem ehemaligen Feinde gegenüber wurde vom Publikum augenscheinlich hoch ge würdigt. ,W.TB.) die frq«zSstsche Regterirckg von den nach Frankreich etngesühr- ten dentschen Waren erhebt, haben zu einem Abkommen geführt, das heute im französische» Ministerium sür Auswärtige An gelegenheiten van den deutschen und den iraiizösischc» Unter händler» paraphiert worden ist. Das Abkomme» wird, sobald es die Zustimmung der zuständigen Stelle» erhalten hat, in Kraft gesetzt werben Ans Grund dieses Abkommens, das dem deutsch-englischen Abkommen über die Mprozentige Repara- tionsabgabc lNacevery Act) entspricht, sollen auch im deutsch- französischen Ausfuhrhandel die einzelnen Erhebungen dadurch ersetzt werdend daß aus Grund freiwilliger Ablieferung von Devisen durch die deutschen Exporteure der Ertrag der Rcpara- tionsabgabe beim Generalagenten sür die Reparationen in pauschaler Form sichergestellt und von ihm a» die französische Negierung überwiesen wird. Mit diesem Abkomme» fällt also die mit dem bisherigen Verfahre» der Erhebung der Abgabe bei den einzelnen Sendungen verbundene und den deutsche» Handel erschwerende Form fort. Vom Existenzkampf der Landwirte. Kundgebung -er mecklenburgischen Dauern, j Schwerin, 3. Febr. Sieben Extrazüge waren neben den fahrplanmäßigen Zügen von der Reichsbahndirektion ein gelegt, »m die vielen Tausende von Landwirten aus allen Teile» Mecklenburgs heute zur Massenkundgebung in die Landeshauptstadt zu bringen. Die Versammlung der rund 18000Demo»stranten mußte wegen Raummangel unter freiem Himmel nbgchalten werden. Dr. Wcndhausen-Spoten- Lors, der Vorsitzende des Mecklenburgischen Landbundes, sprach über das Thema: „Was wir wollen". Er ging insbeson dere aus die Not der mecklenburgischen Landwirtschaft ein und wars der mecklenburgischen Staatsrcgierung Mangel an land wirtschaftlicher Gesinnung vor. In einer einstimmig angenom menen Entschließung sordcrt der Mecklenburgische Land bund n. a. bis 15. Februar d. I. die Auszahlung der bewillig, ten NotstandSkrcdite, von denen 1.2 ^Millionen Ende Oktober »nd 1,8 Millionen Ende November vom Reiche der mecklen burgischen Negicrnng überwiesen sind. Falls die Forderungen «ich« bald bewilligt werden sollten, werde der Landbnnd einen Volksentscheid ans vorzeitige Beendigung der Wahldancr des Landtages herbcisiihrcn. <W. T. B.) Vertreter -er Lan-wlrtschaft bei Siri-enburg. Berlin, 8. Febr. Amtlich wird mltgeteilt: Der Herr Reichspräsident empsing heute Abordnungen des Reichs« landbundeS unter Führung seiner Präsidenten Gras llalckrcuth «nd Hepv: der Vereinigung der deutschen Bauernvereine unter Führung des Vizepräsidenten Stamcriohann, sowie der Deutschen Bauernschaft unter Führung ihres GeschästösiihrerS Lübke. Die Herren erstatteten dem Herrn ReichSvräsidenten Bericht über die gegenwärtige Notlage der Landwirte nnd nnterbreiteten ihm eine Reihe von Vorschlägen znr Wiederherstellung gc- »rdnctcr und gesicherter Verhältnisse in der Landwirtschas«. Einheitliche Aeqelunq des Pflanzenschutzes. Berlin, 8. Februar. Gelegentlich der Beratungen de« Etats des ReichscrnährungsmInIsteriumS im Haushalt- «iisschuß de» Reichstags erinnerte Aba. Hemeter lD.-N.) an die von ihm im Vorfahre eingebrachte und vom Reichstag angenommene Entschließung, durch die die MeichSregterung ersucht wird, zum Schutze derheimtschenErzeugung -em Reichstage alsbald de» Entwurf eines Pflanzen, schi, tzgesetzeS vorz » lcgen. Er bat bte RctchSregterung um Au»kunft, wtewett die Vorarbeiten sür dieses Pflanzen- schutzgesetz bisher gediehen seien. Der Bortreter de» Reich», l enüthrnngOministert««,» gab hierauf nachstehend« Erklär««»: Im November d. I. findet tn Rom eine internatio. nale Pslanzenschutzkonferenz mit dem Ziele statt, ein einheitliches Vorgehen aller Staaten tm Kampfe gegen die Krankheiten und Schädlinge der Kulturpflanzen herbetzu- führen. Da der Ausgang dieser Verhandlungen auch für die innere Gesetzgebung von ausschlaggebender Bedeutung ist. müssen weitere Arbeiten an dem im Referentcnentwurs vor liegenden Pflanzenschutzgcsetz zunächst zurückgestcllt werben. Im übrigen möchte nicht verhehlt werden, daß In der Frage, wer die Kosten des Vollzugs des Pflanzcnschubgesctzes zu tragen habe, eine Einigung zwischen Reich nnd Ländern noch nicht erzielt ist. Deulsch-lfrhechisches Abkommen über land wirtschaftliche Wanderarbeiter. Berit«. 8. Febr. Amtlich wird mitgeteilt: In den letz- ten Tagen fanden im Reichsarbeitsministerium Verhandln», gen zwischen Vertretern der zuständigen deutschen und tscheckw- slowakischen Ministeriell über die Anwerbung tschccho-slowaki- scher Wanderarbeiter »nd ihre Beschäftigung in der deutschen Landwirtschaft statt. Die Verhandlungen haben zu einer Ver einbarung geführt, die am 2. Februar d. I. vom Reichs- arbeitSmtntsterlnm unterzeichnet wurde nnd durch einen Notenwechsel tn Kraft gesetzt werde» soll. Der Berliner Besuch -es Königs von Afghanistan. Berlin, 8. Febr. Wie bte Tclegraphcn-Unton erfährt, wird der König von Afghanistan Aman ttllah Khan voraus- sichtlich am 21. ober 22. Februar in Berlin eintreffen. Der König wirb fürstlich etngeholt werden und im Prtnz.Albrecht. Palais Wohnung nehmen, das ihm für die Dauer seines Berliner Aufenthaltes von der RctchSregterung zur Ver. füguna gestellt wird. Der König wird sich vorauSsschtlich acht bis zehn Tage tn Berlin aufhalten und sich dann nach Mokkan begeben. Chinas Weg zur Souveränikül. Spanier «nb Belgier der chinesischen Gerichtsbarkeit uut er stellt. Peking, 8. Februar. Dur Tagesbefehl der Pekinger Re gierung wurden ab 1. Februar alle spanischen und belgischen Staatsangehörigen der chinesischen Gerichtsbarkeit unterstellt. Der Tagesbefehl fußt aus der abgclaufenen Frist der „un. gerechten Verträge" mit btestn Länder». Die Gesandten habe» Protest gegen de« Befehl «t»g«le»t, . . KriegsschS-engesehun-Dawes-Aeoislo» Ueber eine Woche hat sich ein RetchStagSauSschuß mit dem Kriegsschädengesetz beschäftigt. Es ist hin nnd her debattiert worden, auch die Verbände der Kriegsgeschädigten durften ihre Ansichten äußern: aber die Regelung ist doch wieder im Sande der Unentschlossenheit und des parlamen tarischen Bürokratismus steckengeblieben. Die Sozial, demvkratie ist mit ihrem Einspruch gegen die Weiter beratung durchgedrungen, weil die Regierungsparteien sich nicht darüber klar waren, ob die Vorlage ein Schluß- oder Zwischcngesetz werden sollte. Die Behandlung dieser Frage und auch die der Nentnerhilfe sind wahrlich keine Ruhmes blätter sür deutsche Parlamentsarbeit und Negterungstnitlativc und stechen auffallend ab von der ganz und gar unbürokratischen Fixigkeit, mit der seinerzeit die Rnhrindnstrie entschädigt wurde. Und doch hätte es erste Pflicht des Reiches fein müssen, gerade Rentner »nd KrtegSgeschädigtc nach dem Grundsatz der Gerechtigkeit und Billigkeit so schnell wie mög lich für ihre Verluste zu entschädigen. Die Regierungsvorlage sicht als Schlußentschädi. gnng sür die ersten 200 Mark 100 Prozent, für wettere 8000 Mark 50 Prozent, sür wettere 80 000 Mark 28 Prozent, für weitere 100000 Mark 18 Prozent und darüber hinaus 10 Proz. vor. Barabsindungen sollen aber nur sür die 300 000 Klein- gcschädigten lbiö 20000 Mark) geleistet werden. Die sogenannten Großgcschädigtcn will man durch schlecht verwertbare Nctchsschnldbnchcintraguiigen ziifriedenstcllen, die mit 0 Prozent verzinst nnd in 20 Jahren getilgt werden sollen. Für zum Wiederaufbau angcmcldcte produktive Betriebe werden zwar erhebliche Sätze als Zuschläge gezahlt. Jedoch würden wiederum die Endsummen bei vielen Ge schädigten durch die Festsetzung der Höchstgrenze auf 2,5 Proz. des wirklichen Gcsamischadenö heruntcrgcdrückt. Die Ge sa m t b e l a st » n g des Reiches ist aus 1,5» Milliarden Goldmark berechnet worden, während die Lia»idativnsschäden sich aus 6F Milliarden Reichsmark belaufen. Für die Kleingeschädigten, die 301 Millionen Reichsmark Abfindung bei einem Verlust von 473 Millionen Mark erhalten sollen, würden sogleich 165,5 Millionen Reichsmark in bar aus- geworfcn. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuldbnch- eintragungen berechnete Dr. Köhler 160 Millionen Reichsmark jährlich. Ohne Zweifel ist diese Summe für den angespann ten RcichshauShalt ein nicht leicht zu tragendes Gewicht. Trotzdem verbesserte der R c i ch ö w i r t s ch a f t S r a t die Vorlage noch beträchtlich zugunsten der Geschädigten, ohne jedoch die von ihnen gewünschte Gcsanijabfindung von 2,8 Milliarden Reichsmark zu bewilligen. Der NcichSrat hatte sich zunächst für den verbesserten Entwurf entschieden, aber auf sehr ernste Vorstellungen der Negierung hin schließ lich doch wieder die Vorlage Dr. Köhlers hergestellt, weil er sich -essen Einwendungen hinsichtlich der drückenden Finanz, läge des Reiches nicht verschließen konnte. Wie erinnerlich, haben die Verbände, die der „Arbeitsgemeinschaft für de» Ersatz von Kriegs-/nid Verdrängungsschädcn" <Bund der Ausländsdeutschen, die Hanseatischen LiqnidativnSgcschädigten» Reichsverband der Kolonialdeutschcn, Deutscher Ostbunb, Hilfsbund für die Elsaß-Lothringer) angehörcn, im Reichs- tagSauöschuß ihre Wünsche äußern können. Ihre Gesamt- fvrderung von 2,8 Milliarden Reichsmark wollten sie in vier- zig Jahren durch jährliche Zahlungen von 167 Millionen Reichsmark getilgt sehen. Einmütig lehnten sie ein Schluß- gesctz ab. Selbstverständlich müßte eine vorläufige Regelung gefunden werden, die eine „angemessene Entschädigung" zu sichere. die Notlage der Kleingeschädigten besonders berück sichtige nnd unbedingt im Hinblick auf die eventuelle DaweS» Revision nnd das bevorstehende Haager Urteil einen „V o r - behalt außenpolitischer Art" enthalte. Der han seatische Vertreter wies noch besonders darauf hin: daß sich unter den liguidterten AuSlandsunternehmungen zahlreiche Firmen befänden, die für den Wiederaufbau und Ausbau »nserer Absatzorganisationen non beträchtlicher Bedeutung wären. Dieses sehr beachtenswerte Argument muß man sich vor Augen halten, »m die von sozialdemokratischer Seite vorgebrachten Einwände gegen die „unsozialen Wiederaufbauzuschlägc" als agitatorisches Wahlmlttel an nageln zu können. Wenn man die rein finanzielle Sette der Regelung der KrlcgSschäbcn betrachtet und sich der enormen Belastung unserer ReichSsinanzen bewußt ist, so ist kaum zu erwarten, wohl auch tm Interesse da» Reiche» kaum zu verantworte«, daß die Gesamtsorberung bar Kriegsgeschädigten anerkannt wirb. Wir verkennen nicht t-p» Opfer, bte sie der Nation und dem StaV« »e»r«ht h«»»,