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Riesa, Strehla und deren Umgegend ^§22. Freitag, den 28. November 1831. Kirchennachrichten von Riesa. Am I. Sonntage des Advents predigt in der Kirche zu Riesa: Vormittags 8^ Uhr Herr Rector öl. Richter über Jerem. 31, 31 — 34. '..o <k>- l ^ ^ MV 'I Getaufte vom 21. bis 27. November: ' m Wilhelm, Joh. Gottfried Wilhelm Förster's, Hausbes. und Zimmermanns in Weyda, S. Karl Friedrich Clemens^ Karl Friedrich Gottlob BorsdorfS, Gutsbes. in Poppitz, S. — Amalie Auguste, Friedrich August Förster's, Hausknechts in R., T. — Wilhelm Ferdinand, Karl Münnich's, Tagearb. und Hausbes. in R., S. Beerdigte: Frau Johanne Friederike Starke, Joh. August Starke's, Windmühlenbesitzcrs u. ans. B. in R>, Ehefrau, 33 I. 1 M. 16 T. alt, an Abzehrung. -- Karl Friedrich August Graf, Handarb. in R., 26 I. 11 M. 22 T> alt, an Auszehrung. — Jgfr. Christiane Friederike Hoppe, Joh. Gottfried Hop-, pe's, Handarb. und Auszüglers in Nickritz, ehel. 3. T., 27 I. 5 M. 3 T. alt, verstarb in Poppitz an epileptischen Zufällen. — Kirchliche Nachrichten aus Strehla. Getaufte vom 6. bis 26. November: Hedwig Antonie, Carl Friedrich Obenaus, Gutsbes. in Oppitzsch, T. — Carl Herrmann , Franz Joseph Dietrichs, Hausbesitzers S. — Friedrich Hcrrmann, Christianen Sophien Hosmann, S. — Beerdigte: Bertba Eiyilie, Mstr. Gottlob Gabriel Hofmanns, Schuhmachers, T., 1 I. 4 M. — Ncgiue Emilie, Mstr. Johann August Schillers, Schuhmachers, T. 6 M. — Carl Friedrich Felder, H.ausbes. 51 I. 10 M. — Ernestine Emilie, Heinrich Portigs, begüterten Einwohners in Leckwitz, T., 2 M. alt - Jgfr. Johanne Friederike, weil. Carl Gottlieb Frcibergs, beg. Auszüglers in Görzig, hinter!, ehel. 3. T., 41 I. 5 M. alt. — Mstr. Samuel Heinrich Mietzsch, B. und Seiler 47 I. 6 M. alt. Die neuesten Erfahrungen haben gelehrt, daß einzelne Gemeinde» und resp. ihre Vertreter die den betreffenden Gemeinden obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen zum Schnecauswerfen auf den ihre Fluren durchschncidende» und ihre» Orten benachbarten Chausseen, der Verwaltung derselbe» die nöthige Mannschaft gegen Vergütung'von 6 Pf. für die Arbeitsstunde unweigerlich und so oft es verlangt wird, gestellt», so wie die Winterbahn über ihre Felder unweigerlich dulden zu müssen, in Zweifel zu ziehen scheinen, oder doch wenigstens sehr nachlässiig, ja sogar erst nach be kämpfter Renitenz zu erfüllen bereit werde». Man nimmt hiervon Anlaß, Namens der König!. Chauffeeverwaltung hiesigen Bezirks, hiermit ausdrücklichst zu erklären, daß jene Verpflichtungen 'aus Grund des Gesetzes unverändert forbestehen, und daß Ungeneigtheit und fernere Renitenz in deren gebührliche» Genügeleistung mit den gesetzliche» Zwangsmitteln und Strafen angesehen werden müßte». Namentlich würde die von den behufig aufgebotenen Gemeinden verweigerte oder nur unvollständig gestellte Mannschaft durch sofort anzunehmcnde Lohnarbeiter ersetzt, und der verlagsweise bestrittene Lohn, in so weit er den gesetzlichen Satz übersteigen sollte, von den , säumigen Kockmunen durch die GerichtSochrigkeit exekntivisch wieder eingetrieben iverden, vorbehältlich der auf Renitenz und Ungehor«. fam gegen gesetzliche Bestimmungen einzuleitenden resp. criminellen Untersuchung. Zugleich werden die im Straßenbau-Mandate von 1781 ertheilten ebenfalls jetzt noch vollständig geltenden Vorschriften bezüglich des Räumens der öffentlichen Plätze und Wege von dem die Passage darauf hindernden Schnee, so wie hinsichtlich des Absteckens der Kommunitationswegc und Winderbahuen mittels dazu geeigneter Stangen, auf welchen Strohwische oder sonstige wohlbemetkbare