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WaöenauerAnzeiger Zeitung für Uaraudt. Seifersdoks) Usa, Gbernnundues, Ndan^ Hechtntz uhn. Amtsblatt für den Stadtrat zu Aabenau. Erscheint Montag, Mittwoch und Freitag nachm. Abonnementspreis 1,50 Mk. vierteljährlich. — Inserate kosten die Spaltenzeile oder deren Raum 15 Pf., für auswärtige Inserenten 20 Pf., Reklamen 30 Pf., im amtlichen Teil 35 Pf., tabellarischer Satz entsprechend höher. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch aufgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Verantwortung. Nummer 29. Fernsprecher: Amt Deuben 212« Dienstag, den 7. März 1916. Fernsprecher: Amt Denben 212« AkHxggNg. Für die Redaktion verantwortlich Hermann Mardeck in Rabenau. — Druck und Verlag von Hermann Marden in Rabenau. Merkblatt zur vierten Ariegsanleihe. 4'ß °ß Deutsche Weichsschaßauweisungm. 5'1° Deutsche Weichsanleiße, MjWU bis IM. Mehr als achtzehn Monate sind verstrichen seit Be ginn des gewaltigen Krieges, der dem deutschen Volke von seinen Feinden in unerhörtem Frevel aus Neid-, Rach- und Eroberungssucht aufgezwungen worden ist. Harte Kämpfe waren bei der Ueberzahl der Feinde zu bestehen. So schwer und blutig auch das Ringen war, unsere Truppen haben das Höchste geleistet und sich mit unvergänglichem Ruhm bedeckt. Auf allen Kriegs schauplätzen in West und Ost haben sie glänzende Waffen erfolge errungen, an ihrer todesmutigen Tapferkeit sind die mit allen Mitteln ins Werk gesetzten Angriffe der Feinde zerschellt. Die Feinde sind jedoch noch nicht niedergerungen, schwere Kämpfe stehen uns noch bevor, aber wir sehen diesen mit zuversichtlichem Vertrauen auf unsere Kraft und unser reines Gewissen entgegen. Auch das hinter der Front kämpfende deutsche Volk hat sich allen durch den Krieg hervorgerufenen wirtschaftlichen Erschwernissen durch Fleiß und Sparsamkeit, durch Ein teilung und Organisation gewachsen gezeigt; es wird auch fernerhin in Selbstzucht und fester Entschlossenheit durchhalten bis zum siegreichen Ende. Der Krieg hat fortgesetzt hohe Anforderungen an die Finanzen des Reichs gestellt. Es liegt daher die Notwendigkeit vor, eine vierte Kriegsanleihe auszu schreiben. Ausgegeben werden 4»/,prozentige auslos bare Reichsschatzan Weisungen und 5pro- zentige Schuldverschreibungen derReichs- anleihe. Die Schatzanweisungen werden cingeteilt in 1« Serien, die von 1923 ad jährlich am 1. Juli fällig werden, nachdem die Auslosung der einzelnen Serie 6 Monate vorher stattgefunden hat. Der Zeichnungs- Preis ist für die Schatzanweisungen auf 950/g festgesetzt. Da die Schatzanweisungen eine Laufzeit von durchschnitt- 11*/, Jahren besitzen, so stellt sich im Durchschnitt die wirkliche Verzinsung etwas höher als 5°/o. Dabei besteht die Aussicht, im Wege einer früheren Auslosung und Rückzahlung zum Nennwert noch einen beträchtlichen Kursgewinn, bestehend in dem Unterschied zwischen dem Nennwert und dem Ausgabekurs von 95«/», zu erzielen. Dem Inhaber der ausgelosten Schatzanweisung soll aber auch das Recht zustehen, an Stelle der Einlösung die Schatzanweisung als 4Vz prozentige Schuldverschreibung zu bezahlen, und zwar ohne daß sie ihm vor dem 1. Juli 1932 gekündigt werden könnte. Der Zeichnungspreis für die fünfprozentigen Schuld verschreibungen der Rcichsanleihe beträgt 98,5« Mark, bei Schulbucheintragungen 98,30 Mark für je 100 Mark Nennwert. Die Schuldverschreibungen sind wie bei den vorangegangenen Kriegsanleihen bis zum 1. Oktober 1924 unkündbar, d. h. sie gewähren bis zu diesem Zeit punkt einen fünfprozentigen Zinsgenutz, ohne daß ein Hindernis bestände, über sie auch schon vor dem 1. Ok tober 1924 zu verfügen. Da die Ausgabe 1^0/0 unter dem Nennwert erfolgt und außerdem die Rückzahlung zum Nennwert nach einer Reihe von Jahren in Aussicht steht, so ist die wirkliche Verzinsung höher als 50/0. Schatzanweisungen und Schuldverschreibungen sind nach den angegebenen Bedingungen im ganzen betrachtet "lr gleichwertig anzusehen. Beide Arten der neuen Kriegsanleihe können als eine hochoerzinsliche und unbedingt sichere Kapitalanlage allen Volkskrcisen aufs wärmste empfohlen werden. Für die Zeichnungen ist in umfassendster Weise Torge getragen Sie werden bei dem Kontor der Relchsyauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweig- anstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlnng (Preußische Staatsbank) und der Preußischen Zentral-Genoffenschaftskasse in Berlin, der König lichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweig anstalten sowie sämtlicher deutschen Banken, 5 Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbünde, bei jeder deutschen Lebensversichcrungsgesellschäft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft, endlich für die Schuldner schreibungen der Reichsanleihe bei allen Post anstalten am Schalter erfolgen. Bei solcher Aus dehnung der Vermittlungsstellen ist den weitesten Volks kreisen in allen Teilen des Reichs die bequemste Gelegen heit zur Beteiligung geboten. Wer zeichnen will, hat sich zunächst einen Zeichnungsschein zu beschaffen, der bei den vorge nannten Stellen, für die Zeichnungen bei der Post bei der betreffenden Postanstalt, erhältlich ist und nur der Aus füllung bedarf. Auch ohne Verwendung von Zeichnungs scheinen sind briefliche Zeichnungen statthaft. Die Scheine für die Zeichnungen bei der Post haben, da bei ihnen nur zwei Einzahlungstermine in Betracht kommen, eine ver einfachte Form. In den Landbestellbezirken und den kleineren Städten können diese Zeichnungsscheine durch den Postboten bezogen werden. Die ausgesüllten Scheine sind in einem Briefumschlag mit der Adresse „an die Poft" entweder dem Postboten mitzugeben oder ohne Marke in den nächsten Postbriefkasten zu steken. Das Geld braucht man zur Zeit der Zeich nung noch nicht sogleich ZN zahlen ; die Einzahlungen verteilen sich auf einen längeren Zeitraum, können vom 31. März ab jederzeit voll sind verpflichtet: des gezeichneten Betrages Mt. bis zum 30°/o 2O°/o 25«/» 25<>/o Die Zeichner bezahlen, Sie 18. April 1916. 24. Mai 1916, 23. Juni 1916, 20. Juli 1916 zu bezahlen. Im übrigen sind Teilzahlungen nach Be dürfnis zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen. Auch die Beträge unter 1000 Mark sind nicht sogleich in einer Summe fällig. Da die einzelne Zahlung nicht geringer als 100 Mark fein darf, so ist dem Zeichner kleinerer Beträge, namentlich von 100, 200, 300 und 400 Mark, eine weitgehende Entschließung darüber eingeräumt, an welchen Terminen er die Teilzahlung leisten will. So steht es demjenigen, welcher 109 Mark gezeichnet hat, frei, diesen Betrag erst am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Der Zeichner von 200 Mark bracht die ersten 100 Mark erst am 24. Mai 1916, die übrigen 100 Mark erst am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Wer 300 Mark gezeichnet hat, hat gleichfalls bis zum 24. Mai 1916 nur 100 Mark, die zweiten 100 Mark am 23. Juni, den Rest am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Cs findet immer eine Verschiebung zum nächsten Zahlungstermin statt, solange nicht mindestens 100 Mark zu bezahlen sind. Wer bei der Post zeichnet, muß bis spätestens zum 18. April d. I. Dollzahlung leisten, soweit er nicht schon am 31. März einzahlen will. Der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1917 fällig. Der Zinsenlauf beginnt also am 1. Juli 1916. Für die Zeit bis zum 1. Juli 1916, frühestens jedoch vom 31. März ab, findet der Ausgleich zugunsten des Zeichners im Wege der Stückzinsberechnung statt, d. h. es werden dem Einzahler bei der Anleihe 5o/„ Stückzinsen, bei den Schatz anweisungen 41/90/0 Stückzinsen von dem auf die Einzah lung folgenden Tage ab im Wege der Anrechnung auf den einzuzahlenden Betrag vergütet. So betragen die 5o/g Stückzinsen auf je 100 Mark berechnet: für die Einzah lungen am 31. März 1916 1,25 Mark, für die Einzah lungen am 18. April 1916 1 Mark, für die Einzahlungen am 24. Mai 1916 0,50 Mark. Die 41/2 °/o Stückzinsen betragen für die Einzahlungen zu den gleichen Terminen auf je 100 Mark berechnet: 1,125 Mark, 0,90 Mark und 0,45 Mark. Auf Zahlungen nach dem 30. Juni hat der Einzahler die Stückzinsen vom 30. Juni bis zum Zahlungstage zu entrichten. Bei den Postzeichnungen werden auf bis zum 31. März geleistete Vollzahlungen Zinsen für st)0 Tage, auf alle anderen Vollzahlungen bis zum 18. April, auch wenn sie vor diesen: Tage geleistet werden, Zinsen für 72 Tage vergütet. Für die Einzahlungen ist nicht erforderlich, daß der Zeichner das Geld bar bereitliegen hat. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkasse oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen. Sparkassen und Banken werden hin sichtlich der Abhebung namentlich dann das größte Entgegen kommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung vor nimmt. Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so eröffnen ihm die Darlehenskassen des Reichs den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten. Für diese Dar lehen ist der Zinssatz um ein Diertelprozent ermäßigt, näm lich auf 51/4, während sonst der Darlehenszinssatz 51/2 o/§ beträgt. Die Darlehensnehmer werden hinsichtlich der Zeit dauer des Darlehens bei den Darlehenskassen das größte Entgegenkommen finden, gegebenenfalls im Wege der Ver längerung des gewährten Darlehens, so daß eine Kündi gung zu ungelegener Zeit nicht zu besorgen ist. Die am 1. Mai d. I. zur Rückzahlung fäl ligen 4prozentigen Deutschen Reichsschatzanwei- snngen von 1912 Serie II werden — ohne Zinsschein — bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug der Stückzinsen bis 30. April in Zahlung genommen. Der Einreicher erlangt damit zugleich einen Zinsvorteil, da die ihm zugutekömmenden Stück zinsen der Kriegsanleihe 5°/o oder 41/2 0/0 betragen, wäh rend die von dem Nennwert der Schatzanweisungen abzu ziehenden Stückzinsen nur 40/y ausmachen. Wer für die Reichsanleihe SchuldbuchzeichNttNgen wählt, genießt neben einer Kursvergünstigung von 20 Pfennig für je 100 Mark alle Vorteile des Schuldbuchs, die hauptsächlich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem Verlust durch Diebstahl, Feuer oder sonstiges Ab handenkommen der Schuldverschreibungen schützt, mithin die Sorge der Aufbewahrung beseitigt und außerdem alle sonstigen Kosten der Vermögensverwaltung erspart, da die Eintragungen in das Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebührenfrei erfolgen. Die Zinsen kön nen insbesondere auf Antrag auch regelmäßig und kosten los einer bestimmten Sparkasse oder Genossenschaft über wiesen oder übersandt werden. Nur die spätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die jedoch nicht vor dem 15. April 1917 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen Gebühr. Angesichts der großen Vorzüge, welche das Schuldbuch ge währt, ist eine möglichst lange Beibehaltung der Eintragung dringend zu raten. Der dargelegte Anleiheplan läßt erkennen, daß sowohl in den auslosvaren 4/2 prozentigen Schatzanweisuugen als auch in den ö prozentigen Schuldverschreibungen der Reichsanleihe sichere und gewinnbringende Bermögensanlagen dar geboten werden. Es ist die Pflicht eines jeden Deutschen, nach seinen Verhältnissen und Kräf ten durch möglichst umfangreiche Zeichnung zu einem vollen Erfolg der Anleihe beizntragen, der demjenigen der früheren Anleihen nicht nachsteht. Das deutsche Bolk hat bei diesen Anleihen glänzende Beweise seiner Finanzkraft und des unbeugsamen Willens zum Siege ge geben. Es darf daher bestimmt erwartet wer den daß jeder für diese Kriegsanleihe auch die letzte freie Mark bereitstellt. Im Wege der Sammelzeichuungen (Schulen, gewerbliche und sonstige Betriebe) können auch geringe Beträge des Einzelnen versügbar gemacht werden. Auch auf die kleinste Zeichnung kommt es an. Ge denke jeder der Dankesschuld gegenüber den draußen kämpfenden Getrenen, die für die Da heimgebliebenen täglich ihr Leben einsetzen. Jeder steuere bei, damit das große Ziel eines ehrenvollen und dauernden Friedens bald er reicht werde. Zu solcher Krönung des Werkes beizntragen, ist die dringende Forderung des Vaterlandes.