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ro ent sch land. Berlin/ 23. März. Die Finanzcommission der I. Kammer hat Be. richt erstattet über die Verordnung wegen Ermäßigung der Rheinzölle vom 21. Juli 1831. Die II. Kammer hat dieser Verordnung die darin Vor behalten« Genehmigung bereit» nachträglich ertheilt, auch anerkannt, daß de ren Verkündigung ohne vorherige Berathung in den Kammern nach den ob- waltenden Umständen gerechtfertigt sei. In gleichem Sinne trägt die Com mission der I. Kammer einstimmig auf nachträgliche Genehmigung der Ver ordnung an. — Dieselbe Commission hat ferner Bericht erstattet über den mit der niederländischen Regierung abgeschlossenen Handels- und SchiffahrtSvertrag vom 31. Dec. 1851, welchen die II. Kammer be reit- genehmigt hat, und trägt einstimmig darauf an, „die Kammer wolle beschließen: dem zufolge allerhöchster Ermächtigung vom 4. Jan. d. I. ihr vorgelegten, zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseits und dem Königreich der Niederlande andererseits abgeschlossenen HaUdelS- und SchiffährtSvertrage vom 31. Dec. 1851 und den Stipula tionen deS dazu gehörigen Protokolls von demselben Tage ihre verfassungs mäßige Zustimmung zu ertheilen". Das Präsidium der II. Kammer hat dem der I. die Mittheilung zugehen lassen, daß die II. Kammer in ihrer Sitzung vom 18. März beschlossen hat, zu der von der königlichen Staatsregierung unterM 23. Febr. d. I. vorgelegten zwischen dem Deutschen Z oll- und Han- delSverein und der belgischen Regierung abgeschlossenen Additionalcon vention vom 18. Febr. d. I. zu dem Handels-und Schiffahrtsvertrage vom 1. Sept. 1844 und den Stipulationen des Protokolls vom 18. Febr. d. I. die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. Dem Text der Convention und des Protokolls ist eine erläuternde Denkschrift beigefügt. — Die Vertagung der Kammern zu den Osterfeiertagcn wäre an sich ohne besondere Bedeutung, wenn nicht Umstände mitwirkten, ihr eine solche beizulegen. Es ist dies namentlich die auf allen Seiten hervortre tende Utberzeugung, daß die gegenwärtige Session nicht mehr ausreicht, um alle die vorliegenden wichligern Gesetze zu erledigen. Nimmt man an, daß die Kammern noch bis Ende Mai zusammenblieben und daß zu Ostern eine Vertagung von nur 14 Tagen eintrete, so würden überhaupt noch sieben Machen den Plenarbrrathungen verbleiben. In diesen sieben Wochen sollen nun beispielsweise in der II. Kammer, noch erledigt werden: ein Theil des Etats, die VerfassungsabänderungSanträge (Pairiefrage), das Gemeindegesetz, die Gesetzentwürfe in Betreff der Grundsteuer, der Rüben- und Zeitungs- steuer, ferner daS DiSciplinargesetz, das Postgesetz rc. Ein großer und wol auch der wichtigste Theil der genannten Gesetzvorlagen ist noch nicht ein mal in den Commissionen berathen, wie z. B. die Gemeindeordnung, Grund steuervorlage rc. - — Die II. Kammer hat gestern abermals über das Militärbudget verhandelt und hierbei eine erneute Auflage der persönlichen Streitigkeiten einzelner Abgeordneten geliefert. Die Anträge der Opposition blieben auch heute in der Minderheit, während sich eine sehr überwiegende Majorität für die mit den RegierungSpropositionen übereinstimmenden Commissionsanträge erklärte. Vorher hob die Kammer einen früher gefaßten Beschluß aus und erklärte sich mit 138 gegen 13V Stimmen für die sofortige Berathung der Gemeindeordnung durch die verstärkte Gemeindeordnungscommission. Das Ministerium legte einen mit Hannover abgeschlossenen Eisenbahnvcrtrag zur schleunigen Berathung vor. - — In den Motiven zu der vom Minister des Innern der I. Kammer vorge legten Kreisordnung wird besonders der Versuch, eine Kreisvertretung nach Standesinteressen zu bilden, gerechtfertigt. Es wird zu dem Zwecke angeführt, daß die Organisation die natürliche der Landesgeschichte entsprechende Gliederung der vorhandenen Stände, wie sie in dem Kerne deS Volks eine tiefe Anhänglich keit besitze und sich als vollkommen lebensfähig erwiesen habe, zur Geltung brin gen werde. Es erscheine aber um so begründeter, an die Verhältnisse der älter», im Allgemeinen sehr populären, des besten Einvernehmens der verschiedenen Stände sich erfreuenden Kreistage bei dem Erlasse der neuen Kreisordnung an zuknüpfen, als das historische Recht dazu nöthige und sonst nur mehr oder min- der Willkür die neue Organisation der Kreisvertretungen bestimmen würde. Das Institut der Kreisausschüsse, welches die sistirte Kreisordnung von 1850 für gewisse VerwaltungSzwecke geschaffen hatte, ist in den neuen Ent- Wurf nicht ausgenommen. An deren Stelle würden, wo ein Bedürfniß eine solche Awischenvertretung fodert, die altern Kreiscommissionen treten. X Berlin, 23. März. Morgen steht auf der Tagesordnung der II. Kam mer der bereits von der I. Kammer angenommene Antrag auf Streichung der Art. 40 und 41 der Verfaffungsurkunde, betreffend die Bestimmung über Lehen und Fideicommisse. Der Abg. Geppert hat folgenden Zusatz- antrag gestellt. Statt des von der I. Kammer angenommenen Antrags fol gendes Gesetz zu erlassen: „Art. I. Die Art. 40 und 41 der Verfassung»- urkunde vom 31. Jan. 1850 werben aufgehoben. An ihre Stelle treten fol gende Bestimmungen. Art. II. Die Errichtung von Lehen ist untersagt. Der in Bezug auf die vorhandenen Lehen bestehende Lehn-verband soll durch ge setzliche Anordnung aufgelöst werden. Art. III. Die Bestimmungen deS Art. II finden auf Thronlehen und auf die außerhalb des Staat» liegenden Lehen keine Anwendung." — Für die zu erwartende Ankunft des russischen Herrscherpaars werden bereits Vorkehrungen getroffen; so wird da» PalaiS des Kaisers unter den Linden Nr. 5 von außen und innen neu ausgestattet. Königsberg, 19. März. Dem Vernehmen nach ist die schwebende Differenz zwischen dem königlichen Consistorium und dem Prediger der fran- zösisch-reformirten Gemeinde, Detroit, in ein neues Stadium getreten. Bald nach der bekannten Erklärung mehrer Mitglieder der französisch-refor- mirten Gemeinde hatte der königliche Oberkirchenrath die im Jahre 1848 ohne allen Vorbehalt erfolgte Einsetzung des Predigers Detroit in sein Amt als nicht hinlänglich gerechtfertigt anerkannt und die frühern Foderungen, wozu namentlich die Abhaltung der Liturgie gehört, erneuert. Am 16. März war Prediger Detroit vor das Consistorium beschieden und zur Abgabe einer definitiven Erklärung aufgefodert. Wie cs heißt* hat derselbe erklärt, bei seinen frühern Auslassungen beharren und die gestellten Foderungen daher ablehnen zu müssen. Gleichzeitig soll Hr. Detroit den Antrag gestellt haben, seine Amtssuspension so lange zu beanstanden, bis «S entschieden sei, ob dem Gesuche des Gemeindevorstandes rücksichtlich der Anstellung eines zwei ten Predigers gewillfahrt werde, in welchem Falle die Abhaltung der Li turgie letzterm übertragen und somit ein wesentlicher Streitpunkt beseitigt werden könnte. »München, 22. März. Das Ministerium hat die ihm gewährte Frist, die Verwaltung bis zum Schlüsse des Landtags fortzuführen, sicherm Vernehmen zufolge angenommen; da ihm nun daran gelegen ist, den Landtag so lange als möglich auszudchnen — man nimmt hier wenig stens allgemein an, daß einige der Minister nur sehr ungern aus dem Amte scheiden — so glaubt man, daß dem heute bekanntgegebenen allerhöchsten Er lasse über die Verlängerung des Landtags bis zum letzten April noch ein anderer folgen werde, wenn derselbe diesmal auch die bekannte Clausel enthielt, daß man es sich von dem Eifer der Kammern versehe, daß sie bis zu diesem Termine die ihnen von der Krone bereits zugekommenen und noch zu machenden Vorlagen erledigt haben werden. Schon der letzte bisher nicht herkömmliche Beisatz läßt auf eine weitere Dauer des Landtags schließen, da der April mit seiner vierzehntägigen Ostervacanz kaum hinreicht, um nur die schon gemachten Vorlagen zu erledigen. In der heutigen Sitzung wurde der Weis'sche Antrag auf Abkürzung der Finanzperioden ohne Be rathung zum zweiten male verlesen und die dritte Verlesung mit 105 gegen 12 Stimmen zugelasscn. Eine weitere Berathung fand nicht statt. — Vor«- gestern sind hier der Punsch (wegen eines Artikels über die Ministerkrise) und der Katholische Volksfreund des Pfarrer» Westermayer dem ge meinsamen Loose der Confiscation verfallen. Karlsruhe, 20. März. Heute hielt die II. Kammer ihre letzte Sitzung ab. Es wurde über verschiedene Petitionsberichte verhandelt, dar unter über eine Eingabe der Deutsch-Katholiken des Amtsbezirks Stockach (im Seekreis) in Betreff der Schwierigkeiten, welche ihnen bezüglich der Bestellung eines Geistlichen in den Weg gelegt worden, und eines Erlasses des außerordentlichen Landescommiffars, welcher denselben jede Versammlung während der Dauer des Kriegszustands untersagt. Wegen Mangels an Ent- hörung wurde zur Tagesordnung übergegangen. »Die Petitionen wegen aus gedehnterer Anwendung des Begnadigungsrechts kA milderer Maßregeln gegen bereits bestrafte politische Verbrecher (von welchen Manche in ihrem Gewerbsbetricbc gestört wurden) sind auf Antrag des Abg. Prestinari dem Staatsministerium „zu geeigneter Berücksichtigung" überwiesen worden. Der Schluß des Landtags durch den Minister des Innern erfolgte heute Abend 5 Uhr. — Aus zuverlässiger Quelle erfährt man, daß die evangelische Kirche Badens dieses Jahr eine Generalsynode abhalten wird. Bereits sind die crfoderlichen Mittel im Staatsbudget ausgenommen und die Bestimmung der Einberufung der noch zu wählenden Vertreter der einzelne» Wahlbezirke hängt von der Genehmigung des Großherzogs ab. Unter den Gegenstän den, welche zur Berathung kommen, werden wol die Bekenntnißschristen einen der wichtigsten auSmachcn, wennschon auch ein großer Theil der Geistlichkeit nach größerer Autonomie strebt. — Gera, 23. März. In unserm Landtage kam dieser Tage die Vor lage der Regierung wegen eines neuen Wahlgesetzes zur Berathung, da 24. März L8S2 Mittwoch Deutsche Allgemeine Zeitung Wahrheit und Recht, Freiheit »nd Gesetz!» gnserttonlgebühr für dm Raum einer Zelle r Ngr. Zu beziehen durch »Ne Post ämter de« Zn- und Auilande», sowie durch die Srpeditio- nen in Leipzig (Ouerstraße Nr. 8) und D««»de« (bei B. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. I). Drei« für da« Vierteljahr I'^THlr.; jede einzelne Num mer 1 Ngr. LsiPGt». DlrZntuug e»- t mit Uuäntchm« de« «tag« täglich zwei mal ürd auägegebcn l» Leip- «g Vormittag« I» Uhr «dend, 8 Uhr; ln awrnd« i Uhr, Vormittag» 8 Uhr. Erst Ausgabe. TnmittagS II Uhr —- Nr 140