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7^— ErMkbDolksfrmnÄ xsnäe» Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. "X ... .. für die königl.und städtischen Lehördm i«A«e, Grünhain, Hartenstein, Iohann- ^vffNövMN georgenstadt, Lößnitz, Uenstädtel, Schneeberg, SchwarMberg bW. Wildenfels. Telegramm »Adr.ssr: volkefreond Schneederg. Fernsprecher: Schneeberg »4. Aue r». Schwarzenberg, St». > nickt Lahrzaug. Freitag, dm 5 Oktober lSV) P»st-Z«ltung»list« Nr. 2212. Jnseraten-Annahme slir die am Nachmittag erickklnrnd« Nummer ti» Boe- mittag 11 Uhr. Line Bürgschaft für oie nüchstlügiae Aufnahme der Anzeigen bez. an den voraeschriebenen Tagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben. Auswärtige Aufträge nur gegen BorauSbezahlung. Für Rür, elngesandter Manuskripte macht sich die Redaktion nicht verantwortlii Der .«rzgebirgifche Boltsfreund» «scheint täglich mit Ausnahme der Tag« nach den Tonn- und Festtagen. Abonnement vterteljährltch 1 Mart 80 Ma. Inserate wrrdrn pro kgespaltrneZeile mttlvPfg., im amtlichen Theil dl« Melk» LSL 2,est>alteneZ«tle mit SO Psg.,»ölamendi« 8gefallen« Zeile mit SSPsg. berechnet; tabellarischer, außergewöhnlicher Ta» nach erhöhtem Tarts. sauere aus. uoä. errn iorte Ent» uge- yra' Ver- >eber rma »en- »leit. g. October. rte«a«-- Ludwig. aa«do. »«Wer, lle«Z»cker king^Usber enfach be- ratiS von ireberg. scheu ndlung, rße. kfeft uatioa zu l. Grünhain. -t Themnttz, 107. 3087. LML Ha«-^ 'S» cher Rhein r Ml«. SchMdt. iler ReuMdtel. Bürgerverpflichtuvg vr Richter. B. I. 8. WWMr Demnächst soll eine Verpflichtung derjenigen zur Erwerbung de» Bürgerrechts berechtigten hiesigen Einwohner, welche sich hierzu gemeldet haben, und der zum Erwerbe de» Bürgerrechts verpflichteten Gemeindemitglieder statlfind-n. An alle diejenigen Berechtigten, welche sich noch nicht gemeldet haben, jedoch gleichfalls in diesem Jahre noch das Bürgerrecht zu erlangen wünschen, ergeht hiermit die Aufforderung, sich zum Zwecke ihrer Verpflichtung ««gesäumt bei dem unterzeichnete» Stadtrathe zu melden. Auf die Vorschriften in 8 17 Abs. I und 8 der revidtrten Städteordnung (siehe unter zu O) wird noch htnaewiesen. N-ustädtel, am 1. Oetober 1900. 1 ., Die Pfandvermittler, Gekndevermiether oder Stellenvermittler bedürfen vom Oetober e. ab zum B triebe ihres Geschäftes der Erlaubniß. (Z 75a) Die Gestndevermi.ther und Stellens«mittler find verpflichtet, da» Ver- zetchniß der von ihnen für ihre gewerblichen Leistungen ausgestellten Taxen der Polizei behörde einzureichen und in ihren Geschäftsräumen an einer in die Augen fallenden Stelle anzuschlagen. Diese Tax n dürfen zwar jederzeit abgeändert werden, bleiben aber solange in Kraft, bis die Abänderung der Polizeibehörde angezrtgt und da» abgeänderte Verzeichniß in den Geschäftsräumen angeschlagen ist. Die Gestndevermiether und Stellen vermittler find ferner verpflichtet, dem Stellesuchenden vor Abschluß de» Vermittlungs geschäfte» die für ihn zur Anwendung kommende Taxe mitzutheilen. 8 , Ausgeschlossen vom Gewerbebetrieb im Umherztehen find außer den in 8 58, Abs. 8 der Gewerbeordnung untrr 1—11 angeführten Gegenständen auch Bruchbänder. 3 ., (8 114a) Für bestimmte Gewerbe kann der BundeSrath Lohnbücher oder Arbeit»zettel vorschretben. (8 134, Abs. 3.) In Fabriken, für welche solche besondere Bestimmungen nicht erlassen find, ist auf Kosten der Arbeitgeber» für jeden minderjährigen Arbeiter ein Lohn- zahlungSbuch etnzurichten. In dasselbe ist bei j der Lohnzahlung der Betrag de» ver dienten Lohne» einzutragen; e» ist bei der Lohnzahlung dem Minderjährigen oder seinem gesetzlichen Vertreter auSzuhändigen und von dem Empfänger vor der nächsten Lohn zahlung zurückzureichen. 4 ., (8 139«) In offenen Verkaufsstellen und den dazu gehörenden Schreib stuben und Lagerräumen ist den Gehülfen, Lehrlingen und Arbeitern nach Beendigung der tägliche» Arbeitszeit «ine ununterbrochene Ruhepause von mindesten» 10 Stunden zu gewähren. Diese Bestimmungen de» 8 13do finden keine Anwendung 1., für unvorhergesehen« Nothfälle " an höchsten» 40 von der Polizeibehörde noch zu bestimmenden Tagen, jedoch bi» spätesten» 10 Uhr abend». 1 ., auf Arbeiten, die zur Verhütung de» Verderben» von Waaren unverzüg lich vorgenommen werden müssen, 8 ., für die Aufnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur, sowie bet Neueinrichtungen und Umzügen, 3 ., außerdem an jährlich höchsten» 30 von der Polizeibehörde allgemein oder für einzelne Geschäftszweige noch zu bestimmenden Tagen. Während d«r Zett, wo di« Verkaufsst«ll«n g«schloss«n s«in müssen, ist auch da» F«ilbt«ten von Waaren auf öffentliche« Wegen, Straßen und Plätzen oder an ander«» öffentlich«« Ort«« sd«r ohne vorherig« vestrlluna von Han» zu Hau» im st«h«nden Gr- werbrbetritbe, sowie im Sewrrbrbrtrt«b« im Umh«rztrhen verbot«». Ausnahm«» könne» zugrlassen wnden. 5., <8 139«) Don 9 Uhr abend» bi» 5 Uhr morgen» müssen offene Verkaufs stellen für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein. Die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunde« dürfen noch bedient werden. Ueb«r 9 Uhr abends dürfen VerkehrSstrllen für den geschäftlichen Verkehr ge öffnet sein 8 17. Zum Erwerbe de» Bürgerrecht» berechtigt sind alle Gemeindemitglieder, w«lche 1 ., die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 3 , das fünfundzwanzigste L-benSjahr erfüllt haben, 3 ., öffentliche Armrnunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzt«« zwei Jahre bezogen haben, 4 ., unbescholten find, 5 , eine direkte StaatSsteuer von mindestens drei Mark entrichten, 6 ., auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemetndrabgaben, Arm««- und Schul-Anlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt Haden, 7 ., entweder ») im Gemeindebezirk ansässig find, oder d) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder o) in einer anderen Stadtgemeind« de» Königreich» Sachsen b s zur Auf gabe ihre» bisherigen Wohnsitze- stimmberechtigt« Bürger waren. Dagegen find zum Erwerbe des Bürgerrecht» verpflichtet diejenige« zur Bürger- rechtSerwsrbung b»«chtigt«» S«vwiud,Mitglieder, welche ——. 4) männlichen Geschlecht» find, L) seit drei Jahren im Gemeindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben u«d 6) mindesten» neun Mark an directen StaatSfieuern jährlich zu entrückten haben. Auf di« nachfolgenden, am 1. October c. in Kraft getretenen B«- fiimmungen de« Reichsgesetze» vom 30. Juni d. I»., die Ab änderung der Gewerbeordnung berr., wird hiermit besonders aufmerksam gemacht. Aue, den 8. October 1900. Der Rath der Stadt. Polizeiabtheilung. Rudolph, Stadtrarh. Ficker. Der zweite diesjährig« Bezirkstag wird Donnerstag, den 11. Oktober 1900 Mittag- 12'/, Uhr im Sitzungssaal« der unterzeichneten Behörde abgehalten werden. Die Verhandlungen sind öffentlich. Schwarzenberg, am 86. September 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. Kmq von Nidda. Konkursverfahren. Ueber doS Vermögen de» Schlosser« Adolf Albin Schneider in Neuwelt wird heute, am 8. Oktober 1900, Nachmittag» 4 Uhr da» Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt vr K-ymer in Schwarzenberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen find bi» zum 8. November 1900 bei dem Gerichte anzumelden. E» wird zur Beschlußfassung über die Wahl eine» anderen Verwalter», sowie über die Bestellung eine» GläubigerauSschuffe» und eintretenden Falle» über die in 8 133 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf dm 27. October 1900, Vormittags 10 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 23. November 1900, Vormittags 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anderaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig find, wird aufgegeben, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz« der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 1. November 1900 An- zeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Schwarzenberg. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber r S-kr. Oeser. Ochse« r u. 63,80 61,— 0 Bulle« 65,50 61,50 57,50 53,50 53,50 53,50 50,50 46,50 L. Mibe« Kühe 57,- 53,- 48,- ?o,- 60,50 57,50 64,- 1) vol fl ischige, auSgemästete, höchsten Schlachtwerther bis zu 6 Jahren 8) junge fleischige, nicht auSgemästete — ältere auSgemästete 3) mäßig genährte junge — gut genährte ältere 4) gering genährte jede» Alter» 1) vollste,schige, autgemLstele Kalben höchsten Schlacht- werthtS 8) vollfleischige, auSgemästete Kühe höchsten Schlachtwerthes bi« zu 7 Jahren 3) ältere aisgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Küte und Kalben 4) mäßig genährte Kühe und Kalben - 5) germg genährte Kühe und Kalben 6) länger kranke, bez. durch Krankheit abgemagerte Thiere 1) vollfleischige höchsten SchlachtwerrheS 3) gering entwickelte, sowie Sauen Dre»den, am 86. September 1900. Der Verwaltungs-Ausschuß der Anstalt sür staatliche Schlachtviehverficherung I. V.: Teubert. Sonnabend, den 6. Oktober 1900, Vormittags 10 Uhr, soll im Gasthofe zum grünen Baum in Bernsbach 1 g«te- Pia«r«- meistbietend gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung gelangen. Schwarzenberg, am 8. Oktober 1900. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Sekr. Roth. Gemäß 8 1^ de« Gcfttze», tue strailtche Schlachtviehverficherung betreffend, vom 2. Juni 1898 find von dem Verwaltung-ausschvsse der Anstalt für staatliche Schlachtvieh- Versicherung für die Zeit vom 1. Oetober bi- 31. Dezember diese- Jahre- die der Ermittelung der Entschädigungen nach 8 2 de« angeführten Gesetzes zu Grunde zu legen de« Durchschnittspreise» für die einzelnen Fleischgatlungen für je 50 Kgl Schlachtgewicht wie folgt festgesetzt worden: 8) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere 3) gering genährte v. Schweine: 1a) vollfieischige der feineren Raffen und deren Kreuzungen im Alter bi» zu 1V« Jahre« 1d) Fettschweine (nur in Dresden notirt) 2) fleischige Sonnabend, den 6. Oktober 1900, Vormittags 10 Uhr solle« in L--«itz 27 Stück Eorfett-, 2 Stück Kleiderstoff gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Viet«, sammrln sich im Hotel zum Sächs. Hof. Lößnitz, am S. Oktober 1900. Der Gerichtsvollzieher beim König!. Amtsgerichte. Jllina Oeffentliche Sitz««- der Stadtverordnete« zu Schneeberg Donnerstag, dm 4. Oktober 1900, abends 6 Uhr.