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Amts- und Ünzeigeblatt für den amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung str Eibenstock, Lmlrfeld, hunörhübel, ^UgvvlUll Neuheibe,GberMeugrün,Schönheide, Schönheiöerhammer, Sosa, UnterMengrün, wiibenthal usw. Fernsprecher Nr. NO. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ,, , «3. Jahrgang. . Visa Dolluerstag, deu 1. Juni ISIS. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn-und Feiertage für den folgendenTag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichenTeile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Bezugspreis Vierteljahr!. M. 1.80 einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der kumoristischen8eilage„Seifenblasen"inder Expedition, beiunserenVotensowiebei allen Ueichspostanslalten. Tel.-Kdr.r Amtsblatt. Verordnung üver den Kandet mit Aerkeln und Läuferschweinen. Der Auflauf von Forkeln und Läuferschweinen zum Weiterverkauf ist im König reich Sachsen nur den mit Ausweiskarte versehenen Mitgliedern des ViehhandelSver- bande» für dar Königreich Sachsen gestattet. Der nicht gewerbsmäßige Auflauf von Ferkeln und Läuferschw einen zur Mast steht Personen, die die zu erwerbenden Tiere selbst mästen wollen, frei und bedingt nicht du Mitgliedschaft im MehhandelSverbande. Züchter, di« ihre Ferkel und Läuferschweine nicht an solche absetzen können, wer den diese daher zweckmäßig dem ViehhandelSverband zum Kaufe anbieten. Soweit Schweinemäster sich hiernach die zur Mast benötigten Ferkel und Läufer schweine nicht selbst beschaffen können, haben sie ihren Bedarf der unteren Verwaltungs behörde ihres Wohnorts (AmtShauptmannschasten, in den bezirksfreien Städten Stadt rat) anzuzeigen, die den Bezug vermitteln wird. Wer entgegen dieser Anordnung im Königreich Sachsen unbefugt Ferkel oder Läuferschweine kaust oder an eine zum Kaufe nicht berechtigte Person verkauft, wird nach 8 17 der Bekanntmachung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Ver- wrgungSregelung vom 25. September 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 607) mit Gefäng nis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 25. Mai 1916. Ministerinm des I » nrrn. Viehzwischeuzählung. Die für den 15. Juni dS. IS. vorgesehene Viehzwischenzählung fällt entsprechend neuerer Bestimmung der Reichsfleischstelle aus. Dresden, den 29. Mai 1916. Ministerium des Innern. Zur Vermeidung irrtümlicher Ansichten in Jägerkreisen wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Allerhöchste Verordnung vom 7. Mai 1915, wonach unter Aufhebung von tz 3 Ziffer 2, 3 und 7 des Schonzeitgesetzes der Abschuß von weiblichem Edel- und Damwild sowie Kälbern beider Wildarlen schon vom 1. August an, von Rehböcken vom 1. Juni an, von Fasanen vom 1. September an gestattet war, nur für daS Jahr 1915 Geltung hatte. Für "bas Jahr 1916 ist nach dem Gesetze vom 30. April 1916, betr. die zeit weilige Abänderung de- Schonzettgesetzes vom 22. Juli 1876 und des Kaninchengesetzes vom 25. Juni 1902 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 299 ff.) der Abschuß von weiblichem Edel- oder Damwild sowie Kälbern beider Wildarten vom 15. August an gestattet. Die Abschußzeit für Rehböcke und Fasanen beginnt in diesem Jahre wie früher am 1. Juli bezw. am 1. Oktober. 8 4 Absatz 6 deS Schonzeitgesetzes, wonach die AmtShauptmannschasten ermächtigt sind, aus begründete Beschwerden der beteiligten Grundstücksbesitzer über einen allzugro- ßen Wildstand an Schwarz-, Edel-, Dam- und Rehwild Anordnungen zu angemessener Verminderung, zunächst durch die Jagdberechtigten, innerhalb der Jagdzeit zu treffen, findet im Jahre 1916 auch auf Kafanen Anwendung Dem 8 3 des Gesetzes, die wilden Kaninchen betreffend, vom 25. Juni 1902 (Gesetz- und Verordnungsblatt Sette 246) ist folgender Absatz 4 eingefügt worben: Die Grundbesitzer sind zudem ermächtigt, die auf ihren Grundstücken auftretenden wilden Kaninchen selbst zu erlegen oder zuverlässige Personen mit ihrer Erlegung zu beauftragen. Du Verwendung von Gist und von Schlingen bleibt ausgeschlossen. Zur Benutzung von Schießgewehr bedarf eS der ausdrücklichen Zustimmung deS Jagdberech tigten, dem auch das Verfügungsrecht über die erlegten Kaninchen verbleibt. Auf Grundstücken, auf denen die Jagd in Gemäßheit des 8-10 Abs. 5, 7 oder 8 deS Jagd gesetzes ruht, ist die Benutzung deS Schießgewehrs an die Erlaubnis der Jagdpolizei, behörde gebunden. Diese Bestimmung verliert ihre Gültigkeit am 31. Dezember des ersten vollen Jahres nach dem endgültigen Friedensschlüsse im gegenwärtigen Kriege. Schwarzenberg, am 16. Mai 1916. Die Königliche AmtshaWtimimschast. Pfiichtfeuerwehrübung. Freitag, den 2. Juni er., abends 8 Uhr Pflichtfettcrwchrübung. ES haben zu erscheinen: die Mannschaften der Jahrgänge 1896 und t897 auf dem Schul hofe, deS Jahrganges 1898 vor dem Rathanse. Unentschuldigtes Fernbleiben wird besttast. Schönheide, am 27. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Der Feuerlöschdirektor. Bekanntmachung. Die Bekanntgabe des Ergebnisses der diesjährigen GemeinVe-Grundsteuer, und -Einkommensteuer-Einschätzung an di« Beitragspflichtigen ist erfolgt. Außer- dem wird den Steuerpflichtigen der eigene Katastereintrag innerhalb der nächsten 14 Tage während der üblichen GeschüftSstunden zur Einsichtnahme vorgelegt. Gleichzeitig werden hiermit alle die Personen aufgefordert, die hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, sich sofort bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Carlsfeld, den 30. Mai 1916. Der Gememdelwrstand. I. V.: B. Sommer, 1. Gemeindeältester. Bezirks-Arbeitsnachweis. Junge Mädchen, die sich bis 1. Dezember nach Ostpreußen für land wirtschaftliche Arbeiten verpflichten wollen (Mk. 20.— MonatSlohn, freie Station, bei zugesagter reichlicher Verpflegung und freier Hinfahrt), können sich melden in der Mg. Ortskrankenkasse tzivenkock. Nntzholmrsteigcrmg. Schönheidcr Staatssorstrcvier. Gasthaus „Zur Post" i« Schönheide, Donnerstag, de» 8. Juni 1916, vorm. 9 Nhr: 210 w. Stämme bm. 15 cm stark, 169 w. Stämme 16—19 cm stark, 91 „ „ 20-39 „ „ 151 „ Klötze 16-22 „ „ 103 „ Klötze 23-46 „ „ 108 „ Derbstangen 10-15 „ , in Abt. 60 (Kahlschlag). Kgl. Forstrevierverwaltung Schönheide. Kgl. Forstrentamt Eibenstock. Das Paazerwerk Punta Corbin genommen. Ein unerhörter englischer Gewaltakt. Durch die gestern gemeldete Erstürmung der französischen Stellungen zwischen der Südgruppe des „Toten Mannes" und CumiSres ist das Gerede von der Lahmlegung unseres Angriffs auf Verdun, das fortwährend in der feindlichen Presse nicht ohne Absicht verbreitet wird, abermals schlagend wider legt worden. Daß man auch im Auslanoe die Lage richtig zu beurteilen beginnt, besagt eine schweizer Meldung: Basel, 29. Mai. Die militärische Lage, schreibt der „Basler Anzeiger", seh? wenig hoff nungsvoll für die Vterverbandsmächtv aus. Es sei nicht recht zu verstehen, wo die Staats männer des Bierverbandes immer wieder die Zu versicht hernehmen, mit der sie noch einen Umschlag erwarten. An allen Fronten seien die Kräfte der Entente teils ganz mattgssetzt, teils rm Schach ge halten; es bleib« schließlich die einzige Westfront, wo der Bierverband noch etwas zu erwarten hab? oder noch zu erwarten vermeine. Auch hier sei zwar der eine Kämpfer, Frankreich, durch schwere vlutopfer aufs äußerste geschwächt, aber tue Hoff nung auf England halte Frankreich aufrecht. Immerhin werde man sagen müssen, daß d e großen Anstrengungen Englands den schon entstandenen Ausfall durch da- Stilliegen Rußlands, durch die ungünstige Entwicklung auf dem Balkan, durch di? Bindung Italiens nicht mehr zu ersetzen vermögen, um so weniger, als die Schlacht bei Verdun dem französischen Verbündeten ans Mark zu greisen be ginne. - Vom italienischen Kriegsschauplatz meldet der neueste österreichisch-ungarische Heeresbericht die Wegnahme eines weiteren italie nischen Panzerwerkes: Wien, 30. Mai. Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Lebhaftere Artilleriskämpfe namentlich an der beß arabischen Front und in Wol hynien. Sonst keine besonderen Ereignisse. Italienischer Kriegsschauplatz. Gestern siel das P a n z o rwerkPunta Cor - bin in unsere Hand. Westlich von Arsiero er rangen unsere Truppen den Uebergang über den Posinabach und bemächtigten sich der süd licheu Userhöhen. Bier hestige Angriff? der Italiener auf unsere Stellung südlich Bet ts le wurden abgeschlagen. Südöstlicher Kriegsschauplatz Ruhe. ver Stellvertreter deS Thes» deS »eneralstabk«: von Hoefer, Feldmarschalleutnant. Ucber den bisherigen Erfolg der österreichischen Offensive liegt aus Wien folgende Auslassung vor: Frankfurt a. M., 30. Mat. Die „Franks. Ztg." meldet aus Wien: Nur noch wenig» Ki lometer sind unsere Truppen von der italieni schen Ebene entfernt. Tie Bedrohung der rückwärtigen Verbindungen jener italieni schen Heeresgruppen, die gegen Kärnten und an der Jsonzosront' kämpfen, ist der Erfolg der nun als beendet anzusehenden ersten Offen sive. Außerdem wurden dis Italiener verhindert, ihre Reserven an dieser Front sinzufetzen und ge zwungen, aus eine eventuell in diesem Raum ge plante Offensive zu verzichten. Vom Balkan wird über einen neuen empörenden Gewaltakt ge gen Griechenland sowie über das Vorgehen der Bul garen noch folgendes berichtet: Saloniki, 30. Mai. (Meldung des Reutec- schen Bureaus.) Die Bulgaren haben (wie auch im deutschen Heeresbericht erwähnt) oas griechische Fort an der Mündung der Struma in die Gorje, sowie Station und Brücke von Demir Hissarbesetzt. Deutsche und bulgarische Offizier? erklärten am Donnerstag dem griechischen Komman danten von Rüpel, daß sie Befehl hätten, die bulga rische linke Flanke gegen einen Angriff der Ver bündeten zu decken. Sie schlugen vor, das Fort in Ucbcreinstimmung mit den Grundsätzen der Neutra lität, wie sie in Athen ausgelegt worden seien, zu besetzen und verlangten den Abzug der Griechen binnen 24 Stunden. Der Kommandant telegraphiert? nach Athen. In einem Protokoll verpflichteten sich Li? deutschen und bulgarischen Offiziere, das Fort zu räumen, sobald die Ursachen dieser Okkupation aushören. Hierauf zogen die Griechen, mit Aus-