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WtMmtr Tageblatt ird im Sa> Z6 zten Arbeit 8sWkükrg, ^lktNs NcjnÄorf, WDcübrizirlS, W»ch, UrGtrß, ÜlMüW, Vmlsöölf, RMtübg^ DrslkihtM, KiihschnGtl, HüttengkW!) kl. Amtsblatt für dsn BerwalLungsbezirk des Stadtraths zn. Hohertfiem. dir. 242. Mittwoch, den 1. December 1886 36. Jahrgang easser. traße 25.s hlag gegcn dic Stirn crhalten hat, dergestalt, das; er Ilig betäubt zusaniincngcsunke» ist, ScincrErinncrnng stichle! )t, >o- in Betreff der bei der riesenhaften Zahl von Sendungen nicht immer vorbestrafte Ziegler Hermann Steinbach, welcher ig zu Tagc- !asst. t. ! >g- udcr. rG« » rs rk udige dem i zwei iglich enen. e v. Nu- ein- !Sg, OO, n. Inserat« nelmikn die Expedilion bis Vormittag II Uhr, jowie die Aaülrägcr, desgleichen alle Ämumcen-Lxpedilionen zu Origmaipreisen entgegen. -ZK S olche tut jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Expedition und durch die Träger Mk. ISS, durch die Post Mk. I.»c> frei ins HanS. enüber est wiede mhl für Ntt. linken Auges davongetragcn, zum Augenarzt I)r. Nobis in Chemnitz begeben. Glücklicherweise ist Krämer vollständig wieder hergestellt nnd das Seh vermögen auf dem linken Auge nur um ein ritlges vernlindcrr. Der Messerheld aber - war damals gestochen worden —, der 1844 in Hohenstein geborene, " durch ihre Vorsitzenden: Zimmermann, Pf., .Hermann Matthesius, S'., A. E. Laube, Pi„ Eugen Ponickau, Pi., G. Mey, Pi. Ortsstatu t. 1. Die Ehrcuprädikatc „Jungfrau" und „Junggesell" werden bei dem kirchlichen Aufgebot wieder in Anwendung gebracht. 2. Diese Prädikate werden den Brautpaaren beigelegt, welche beim Bestellen des Aufgebots aus eignem Antrieb dieselben iür sich beanspruchen. 8. Nur solchen ehrsamen Bräuten ist das Tragen des Brautkranzes mit Schleier, gleichviel in welcher Form oder Gestalt gestattet. 4. Sind diese Ehrcuprädikatc jammt Schmuck unrechtmäßig geführt bcz. getragen worden, so wird solches, wenn auch unter Vermeidung der Namensnennung von der Kanzel in der Ncujahrsabkündigung gerügt. völlig „ , „ , , zufolge, hat den Schlag ein außerhalb der offenen Hausthüre auf der obersten Stnfc der nach dem Hose führenden Treppe stehender, ihm unbekannter, langer, ziemlich starker Mann geführt. Krämer ist am frag lichen Abend von Dölling mit in seine Wohnung ge nommen worden. Am anderen Tage hat er sich auf Anrathen des vr. meck Schneider in Hohenstein, da cs sich herausgcstcllt, daß cr durch dic ihn wider fahrene Mißhandlung eine schwere Verletzung des Sächsisches. Hohenstein, 80. November. In der Nacht zum 22. Februar d. I. ist in; Gast hofe zur Zeche bei Hohenstein Tanzmusik gewesen. Der Strumpfwirker Friedrich Otto Krämer aus Gers dorf, der an dem Tanze mit Theil genommen, ist nach Beendigung desselben, etwa nach zwölf Uhr, her unter in die Gaststube gegangen, dort hat cr mit an gehört, wie einige ihm von Person nicht bekannte Leute Lärm gemacht haben und deswegen von dem Wirthc zur Thür hinausgestcckt worden sind. Er selbst ist in einen Streit mit diesen Leuten nicht verwickelt worden. Daraui ist cr einmal aus der Gaststube herausgcgaugeu. Als cr in dic Hausflur gelaugt, hnt er unmittelbar an der Hnusthür, dic cr passircn mnßtc, 4 oder ü Männer stehen sehen, von denen cr nnr den Webcr Carl Wilhelm Finsterbusch aus Hohenstein und den Weber August Robert Dölling daher erkannt hat. Krämer hat sich durch diese Personen gedrängt und ist eben in; Begriff ge wesen, durch die Hausthür hindurch zu gehen', als cr plötzlich mit einem harten Gegenstand einen wuchtigen Ings ist der finstere Ernst zum Kuckuck! Hoffentlich wird auch den Geschäftsleuten noch ihr Recht, dic auf dic Härte des Winters speknliren. Nur wenig Wochen noch und cs entfaltet sich wieder der gewaltige Verkehr, welcher dem Weihuachts- cchcw ver- 4. so ohne allen Anlaß auf Krämer n losgcstochen hatte, wurde am 27. November vom Landgericht zu Zwickau zu der Strafe von 1 Jahr Gefüngniß verurtheilt. — Der 28 Jahre alte, je zweimal wegen D ebstahls und Betrugs vorbestrafte Kellner Friedrich Rudolf Hiusch aus Rausdorf bei Hamburg, war wegen Unter schlagung zn einer Gefängnißstrafe von 9 Monaten zu verurtheilen und der bürgerlichen Ehrenrechte auf 2 Jahre für verlustig zu erklären. Als Verletzter kam der Haudschuhfabikant F. E. Herold in Grüna in Frage. Diesen hatte Hinsch, wie trotz seines Leugnens erwiesen wurde, zwei Packcte seidene Jacken und Hand schuhe im Werthe von 267 Mk. 80 Pfg. veruntreut. Unter der nnnatürlichcn Milde der Witterung leiden alle Geschäfte, denn nnr Wenige denken daran, wie nahe das Wcihnnchtsfcst ist, für das sonst nm diese Zeit schon zahlreiche Einkäufe besorgt werden. Bei den kurz vor dem Fest erst gemachten Einkäufen ist eine sorgfältige Wahl der Geschenke unmöglich nnd dies verursacht wieder nach dem Feste einen umfang reichen Umtausch, bei dem Käufer und Verkäufer oft großen Nnchtheil haben. Der Handel mit Brenn materialien leioet durch das flaue Wetter ebenfalls und wenn es jetzt heißt: „Mutter, der Mau» mit dem Koaks ist da!" dann hält man es höchstens für ein Scherzlied. Statt, daß man jetzt schon Aepfel für den Wcihnachtsbaum vergoldete, bringen in ge schützten Lagen dic Sträucher und Blumen sogar noch zum zweiten Male frische Blüthcn. Dic Zeit scheint wirklich ans den Fugen, kaum macht der Winter Miene, wie gestern früh, endlich Ernst zu zeigen, so 'trcicht der Himmel mit den wärmenden Sonnen- lrahleu über die gefurchte Stirn des Winters und ccunerciei Cigarreu- tadt 28. Getränk Hätzter Solo sche Kirchen eladen. Pf- in sehr ge- feste voraugcht. Im Interesse des Publikums st — Krämer wohl, als auch der an diesem Geschäfte am meisten bl - . >cr am 24. Nov. theiligten Verkchrsbcamten mögen i " ' 1844 in Hohenstein geborene, in Ernstthal wohn- Packctscndungen folgende Winke beherzigt werden: hafte, wegen groben Unfugs und Sachbeschädigung Bor allen sorgfältige und dauerhafte Verpackung, da Geschäfts-Anzeiger für , allznzart verfahren werden kann. Und daß Sendungen : mit zerrissener Umhüllung, so daß der Inhalt hcraus- . bröckelt, für den Beamten sowohl, als auch für den : Absender nnd Empfänger große Umständlichkeiten, wo- ' möglich auch Verluste verursachen, dürfte Jedem cin- lenchten. Dic größte Sorgfalt wolle auch auf dic Aufschrift verwendet werden. Dic Adresse mnß in großen, mit ticfschwarzcr Tinte geschriebenen Schrift- zcichen Name nnd Wohnort der Empfänger genau angcbcu. Bei gleichlautende» Orten ist auf den Zu satz zu achten z. B. Freiburg imjBreisgau, Freiburg a. d. Elbe, Freiburg i. Schl., Frcpbura a. d. Unstrut re. Packctadresscn dürfen »ich: auf die Sendungen geklebt werden. Eine große Erleichterung für den Auflieferer und mich für den Beamten gewährt die Verwendung von Postfreimarkcn. Nach Ermittelung des Gewichtes dürfte cs Jedem leicht werde», a» der Hand der in jedem Taschcnkaleiidcr enthaltene» Porto taxe die richtige Markcazahl aufzuklcbc» und so das Aufgabegcschüft zu erleichtern. Der heutige 80. November ist ein Gedenktag für unsere sächsische Armee, vorzüglich aber für dic Krieger von 1870/71, welche au der Belagerung von Paris thcilgeuoinmcn. Am 80. November unternahmen gegen 100 000 Mann der französischen Armcc aus Paris einen Ausfall gegen ein Häuflein Sachsen und Württem berger, wobei unsere Sachsen allein I000 Mann Tvdte oder Schwcrverwundetc hatten. Mit dem 1. December treten dic Rebhühner, welche nach sächsischem Jagdgesetz seit dem 1. Scpcmbcr abgeschosscn werden durften, nicht nur bei uns, sondern auch in Preußen in die Schonzeit. In Oesterreich, wo die Rebhuhnjagd bereits nm 1. August aufgeht, dauert dieselbe noch volle zwei Monate. Ueberall war Heuer dic Ausbeute eine so geringe, daß man bei Ausgang der Jagd durchschnittlich 85 Pf., von Anfang Oetobcr ab 1 M. 20 Pfg. und iu den letzten Wochen 1 M. 50 Pfg.. bis 1 M. 80 Pfg. für ein gutes starkes Rebhuhn zahlen mußte. Junge und besonders feiste Exemplare galten oft noch darüber. Im Frübjahr des nächsten Jahres werden cs zweihundert Jahre, daß Ernstthal gegründet worden st. Anfang 1687 erhielt der Handelsmann Johann Simon, der im Jahre 1681 wegen der Pest ans Die vereinigten Kirchenvorstände der Nachbargemcittde» Hohenstein, Ernstthal, Oberlungwitz, GerSdorf, Abtei Oberlungwitz, an ihrem Theil mit berufen, zur Aufrechterhaltung, Pflege und Wiederbelebung kirchlicher Zucht und Ordnung in den Gemeinde» bcizulragc», habe» sich vereinigt damit eine Sitte nicht nbkommc, welche dem deutschen Volke seit Jahrhunderte langem Gebrauch ehrwürdig, iu ihrer Bedeutung sinnig und durch dic Weihe gött lichen Wortes geheiligt ist: die Ehrenprädikate „Jungfrau" und „Junggesell" bei kirchlichen Aufgeboten wicdcranfzurichtc», sowie über das Tragen von Brautkranz und Schleier vor Sem Altäre Bestimmung zu treffen. Nachdem das gleichlautende Ortsstatut, welches gegen mißbräuchliche Amnaßnug bräutlicher Ehre» i» Wort u»d Schmuck zugleich cm Hilfsmittel kirch licher Zucht ist, die Geuchmignug des evangelisch-lutherische» Landcsconsiftoriums gefunden hat, wird dasselbe andurch mit dem Wuusche bekam» ge macht, daß es dazu beitragen möge, der vielfach ciiigcrissciicn Zuchtlosigkeit zn wehre», dagegen das Gefühl für wahre Ehre unter der Jugend zu heben. Das OrtSstatut tritt mit dem neuen Jahre in Kraft. Die vereinigten Kirchenvorstände der Nachbargemeinden Hohenstein, Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Abtei - Oberlungwitz, Witterungs-Aussicht aus Mittwoch, den l. December: Böige Westwinde, trübes und regnerisches Wetter mit Aufklärung wechselnd, wenig veräudcrtc Wärmeverhältuisse.