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AtO. 8^. Dienstags den 15. Februar 18T4V« Mauhmer W Aachrichten, kreis blatt fiir de« Kreis-Directions-SeM kanhen. Amtsblatt für die Berichts- und Vermattungsbezirke Rautzen, Schirgiswatda, Rönigsmartho, Weißenberg, Herrnhut u«ö Ostritz. Redacteur und Verleger: E. M. Moust in Lautzt«. Bekanntmachung. Ergangener Ministcrialanordnung gemäß wird den Amtshauptmannschaften und Polizeiobrigkeiten des hiesigen Regierungsbezirks hiermit eröffnet, daß bei der Rotz- und Wurmkrankheit der Pferde in gleicher Weise, wie dies bei der Lungcnseuche der Rinder nach § 26 der neuerlich publicirten Verordnung vom 14. Decembcr 1869 der Fall ist, dem betreffenden Pferdebcsitzer für die im öffentlichen Interesse angeordneten veterinärpolizeilichen Maaßrcgcln Kosten nicht anzusinnen sind und die Königlichen Bezirksthicrärzte die ihnen für die Ucberwachung des Heil verfahrens (§ 6), sowie für die denselben nach 8 8 der Verordnung vom 30. März 1835 obliegende Controle taxmäßig zukommenden Ge bühren bei Ler Bezirksamtshauptmannschast, bei welcher sie ihre Liquidation cinzurcichcn haben, ausgezahlt erhalten sollen. Die Bezirksthicrärzte werden durch die Commission für das Veterinärwcsen mit entsprechender Weisung versehen werden. Bautzen, den 7. Februar 1870. Königliche Kreiö-Di rection. P. Freiherr von Gutschmid. von Zezschwitz. Betanntmä ch H g der königlichen Brandversicherungs-Com Mission. Nachdem die Brandversicherungsbank für Deutschland in Leipzig bereits im Jahre 1867 die Einstellung ihres Geschäftsbetriebes innerhalb des Königreichs Sachsen beschlossen hat, ist neuerlich bei der unterzeichneten königlichen Brandversicherungs - Commission angezeigt worden, daß die noch jausenden Versicherungsverträge der genannten Feuerversicherungs-Anstalt im gegenseitigen Einverständnisse beider Vertragscontrahente» nunmehr sämmt- lich gelöst seien. In Gemäßheit der Bestimmungen in 8 30 der zum VI. Abschnitte des Brandversicherungsgeseßes gehörigen Ausführungsverordnung vom 20. October 1862 wird dies vor Zurücknahme der ertheilten Concession mit der Aufforderung öffentlich bekannt gemacht, die etwa noch ungelöst gebliebenen Versicherungsverträge und Entschädigungsansprüche binnen sechs Wochen bei der Brandversicherungs-Commission anzumelden, indem unterbleibenden Falls dergleichen Ansprüche gegen die Versicherungsanstalt im Verwaltungswege nicht werden berücksichtigt werden. Dresden, den 7.Februar 1870. Königliche Brandversicherungs-Commission. Schmidt. Rudolph. B e k ä n n t m ach un g. Am 30. vorigen Monats ist aus einer Hausflur allhier ein wollenes, braun mit grau und weiß gemustertes Doppel-Shawltuch mit ungefähr 4 Zoll breiter dunkelbrauner Kante und schmalen weißseidencn Streifen entwendet worden, was hiermit zur Wiedererlangung des gestohlenen Tuches und Entdeckung des Diebes bekannt gemacht wird. Der Stadtrath zu Bautzen, am 11. Februar 1870. Heerklotz, Stadtrath. Vom Stadtrathe zu Zittau soll die in Folge Emeritirung de« bisherigen Inhabers zur Erledigung gelangende Lückendorfer Kirchen schulstelle, welche außer freier Wohnung im Schulgebäude mit einem jährlichen Einkommen von circa'263 Thlr. verbunden ist, von welcher jedoch der Nachfolger auf die ersten drei Jahre zur Lehrerpenflonscasse 50 Thlr. jährlich beizutragcn hat, wiederbesetzt werden. Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche mit Yen erforderlichen Zeugnissen ehebaldigst anher einzureichen. Zittau, am 4. Februar 1870. Der Stadtrath. Haupt. Koch Beka n n t m achun g. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 23. Februar 187« Las dem Steinbrechermeister Peter Ackermann in Auritz zugehörige Feld mit Steinbruch No. 42i> des Flurbuchs-Nachtrages und Fol. 2l des Grund- und Hypothekenbuches für Auritz, welches am 30. August 1869 ohne Berücksichtigung der Oblaste» auf 1500 Thlr. — Ngr. — Pf. gcwürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstellc und in der Schänke zu Auritz aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bautzen, den 17. December 1869. Königliches Gerichtsamt. Bodel. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben weil, des Gartennahrungsbesitzers George Stucke in Quatitz sollen die zu dessen Nachlasse gehörigen, aus der Kleingartennahrung No. 22 des Brandcatastcrs und Fol. 8 des Grund- und Hypothekenbuchs für Quatitz, sowie b) dem Felde und der Hutung No. 176 und 249 des Flurbuchs, Fol. 52 des Grund- und Hypothckenbuch« für genannten Ort bestehenden, ohne Berücksichtigung der Oblasten zusammen auf 4680 Thlr. gewürderten Grundstücke