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sseln Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 7<0. 92 1868 Dienstag, den 7. August «fik lichst »nz- zur rder- -Pf. 31 irük und D v. rntree wozu ; und «rfk- )r an >orf. »fik n Der Stadtrath. Heerklotz. Strafe nicht entgehe. Großenhain, am 3. August 1866. Großenhain, am 23. Juni 1866. Edictalladung. Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte ist zu dem überschuldeten Vermögen des unter der Firma BrücknerLZanther in Großraschütz bestehenden Spinnerei - und Weberei - Geschäfts der Con- eursproceß eröffnet worden. Aufforderung zu Einzahlung der Grundsteuern auf den dritten Termin 1866. Nach einer Verordnung der Königlichen Landescommission vom 7. Juli d§. Js. sind die auf den dritten Termin, den 1. August ds. Js., zahlbaren Grundsteuern, anstatt der in der Ausfüh rungsverordnung zum Finanzgesetze auf die Jahre 1864 bis 1866 vom 24. August 1864 ausge schriebenen zwei Pfennige, nach -rei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten, so daß für den vierten Termin, d. h. am 1. November ds. Js., anstatt der ausgeschriebenen zwei Pfennige nur ein Pfennig von jeder Steuereinheit zu verrechten bleibt. — Indem wir dieses zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir zugleich auf, die den 1. August laufenden Jahres fälligen Grundsteuern spätestens bis zum IS. Mugust 1886 bei Vermeidung von Execution an die hiesige Stadtsteuer - Einnahme abzuführen. Der Stadtrath. Großenhain, am 20. Juli 1866. Heerklotz. Königliches Gerichtsamt. Pechmann. v. Soeben. Am Abende des 28. vor. Mon. ist an dem auf hiesigem Haupt- LO4^4444444^44^^/44444H* markte stehenden Kandelaber durch boshafte Hand der das Bildniß Sr. Majestät unseres allverehrten Königs umgebende Kranz gewaltmäßig zerstört worden. Demjenigen, welcher den Lhäter uns in einer Weise namhaft macht, daß wir dessen schmachvolle Handlung criminalrechtlich ahnden lassen können, sichern wir eine Belohnung von zwanzig Dha» lern zu, und ersuchen Jedermann dazu beitragen zu helfen, daß der Schuldige der wohlverdienten Großenhainer UMHMW-M Anzkigckck Amtsblatt des König!. Gcrichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Igust a. mit Be- Diejenigen hiesigen Ortseknwohner, welche mit Abentrichtung von Landes- oder Gemeindcabgaben langer als ein Jahr im Rückstände sind, werden hierdurch aufgesordert, diese Reste sofort abzuführen, oder sich zu gewärtigen, daß sie in der von uns zum Zwecke der Landtagswahlen aufzustellenden Liste ihres Stimm- und Wahl- rechtt werden verlustig --achtes Der Stadtrath. Großenharn, am 31. Jult 1866. Heerklotz. Subhästatiöns^MedigungT Hann Gotthelf Bahri sch in Kmehlen gehörigen Hausgrundstücks, Folium 67 des dasigen Grund- und Hypothekenbuchs, wird hiermit wieder aufgehoben. Großenhain, am 4. August 1866. Das Königliche Gerichtsamt. !. v. Aktuar von Loeben. Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte soll «orrunnrmtrwung. -e« 17 September 18«» das dem Gutsbesitzer Johann Gottlieb Müller zugehörige Halbhufengut Nr. 7 des Brand- Eatasters, Fol. 20 des Grund- und Hypothekenbuches für Adelsdorf, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4000 Thlr. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird.