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MMenNM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch« u Sonnabend» früh 8 Uhr. Rbonnementspreis: Vierteljährlich 12j Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 1 Ngr. für den Raum einer gespaltenen Corpus-Zcile berechnet und sind bis spätestens Dienslags und Freitags Vormittags II Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. ScchgundMÄlyigsttr Jahrgang. - s - Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. Auswärtige Annoncen-Austräge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonvme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls aufgenommen, mag der Betrag veiliegen oder nicht. LxpvÄ. Mittwoch 40. 2V. Mai 1874. In einer heutigen anderweiten nachträglichen Auslvosung ward an die Stelle eines dispensirten Geschwornen Nr. 154 der Jahresliste, Weitzmann, Karl Gottfried, Gutsbesitzer in Pulßnitz Meißn. Seits zum Geschwornen für die 2te diesjährige Sitzungsperiode des Schwurgerichts allhier ernannt. Bautzen, am 18. Mai 1874. Der Präsident des Königlichen Geschwornengerichts daselbst. " Gareis.'Tpl. Die Abtragung des Pfarrhauses in Großnaundorf soll dem Meistbietenden, und der Auf- und Ausbau eines neuen Pfarrhauses daselbst dein Mindestfordernden übertragen werden, vorbehältlich der Auswahl unter den Licitanten. ' Diejenigen, welche die Abtragung des vorbezeichneten Pfarrhauses, oder den Auf- und Ausbau eines neuen Pfarrhauses in Großnaundorf, beziehendlich Beides übernehmen wollen, werden demnach hiermit aufgefordert, ihre Gebote und zwar gesondert je für die Abtragung des vorhandenen Pfarrhauses in Großnaundorf oder für den Auf- uns Ausbau des neuen Pfarrhauses daselbst, oder für jene Abtragung und diesen Auf- und Ausbau schriftlich bis längstens den 25. laufenden Monats, beim Königl. Gerichtsamte zu Pulßnitz einzureichen und den 27. laufenden Monats, Vormittags 11 Uhr, persönlich in der Lunze'schen Schänke zu Großnaundorf zur Verhandlung sich einzufinden. Die Bauzeichnung, der Kostenanschlag und die Baubestimmungen für den Auf- und Ausbau eines neuen Pfarrhauses in Großnaundorf sind an Gerichtsamtsstelle zu Pulßnitz und bei dem Kirchenvorstandsmitgliede und Gemeindevorstände Brückner in Großnaundorf einzusehen. Radeberg und Pultznitz, den 13. Mai 1874 Die Königliche Kircheninspection von Großnaundorf durch Fellmer, Gerichts-Amtmann. Bekanntmachung. Es soll eine zum hiesigen Feuerlöschwesen gehörige Fahrspritze, welche durch Ankauf einer neuen Land-Spritze hier entbehrlich geworden, im Wege des Meist gebotes Veräußert werden. Reflectanten ersucht man, sich Dienstag, -en 26. Mai -. I., Vormittags 11 Uhr, im Sessionszimmer des hiesigen Rathhauses cinzustndcn und daselbst ihre Gebote zu eröffnen. Behufs Besichtigung fraglicher Spritze, die jederzeit erfolgen kann, wolle man sich auf hiesiger Rathsexpedition Weisung einholen. Pulsnitz, am 24. April 1874. Der Stadtrat h. Lotze, Brgrmstr. Bekanntmachung. Nach Vollendung des hiesigen Schulhaus-Neubaues sollen 31 Stück noch in gutem Stande befindliche Subsellien verkauft werden. Interessenten wollen sich wegen des Weiteren, insbesondere deren Inaugenscheinnahme, innerhalb 14 Tagen und spätestens bis zum 2«. Mai -Les. I., «n den unterzeichneten Stadtrath wenden. , , Königsbrück, am 5. Mai 1874. Der Stadtrath. Reusner, Bürgermstr. Deutsches Reich. Dresden. An die Spitze des neu zu orgauisirenden ^andesgcfängnisses für Frauen, in Schloß Voigtsberg der Oelsnitz i. V., welches die jetzigen Insassen von Hoheneck demnächst aufnehmen wird, "tritt der bisherige Dirigent jener Anstalt, Pastor Beßler, der nach Vollend ung seiner Studien längere Zeit in dein bekannten Rauhen Hanse bei Hamburg, und hierauf mehrere Jahre als Anstaltsgeistlicher bei dem Landesgefängnisse zu Zwickau thätig, bereits seit 2 Jahren selbstständig die jugendlichen männlichen Gefangenen, die von Zwickau nach Voigtsberg abgegeben wurden, zu überwachen ge habt, und in dieser Stellung mit Erfolg gewirkt hat. Es fit dies der erste Fall in Sachsen, daß "die Leitung eines größeren Gefängnisses nicht einem Militair, sondern einem Geistlichen übertragen wird. Die Veranlassung zu den bevorstehenden Umänderungen in den Strafan stalten lou, dem Vernehmen nach, darin liegen, daß die Strafanstalt Hoheneck seit Einführung der neuen Staf- gesetze m ihrem Bestände immer mehr gesunken ist, so daß die vorhandenen höchst zweckmäßig eingerichteten Localitäten dieser Anstalt nicht genügend ausgenutzt werden konnten, und daß es zweckmäßiger erschien, Männer und Frauen nicht mehr m ein und derselben Anstalt wie in Waldheim gefangen zu halten. — In Dresden begmnt in diesem Jahre die Aus führung großartiger inilitairischer Neubauten, welche leicht 8 bis 10 Jahre in Anspruch nehmen und gegen 6 Millionen Thaler kosten dürften. Es sollen bekanntlich sämmtliche Casernen und andere Militairgcbäude außer halb der Stadt verlegt werden, um auf der Ostseitc der Residenz einen besonderen Stadttheil zu bilden. — Während der beendigten Leipziger Ostermesse sind den bei der Polizeibehörde daselbst ergangenen An zeigen zufolge 40 Taschendiebstähle verübt und ist dabei die Summe von 2355 Thlr. 21 Ngr. 4 Pf. gestohlen worden. Berlin. Zur Beiwohnung der Hebungen der Garde- Cavalerie-Division sind folgende königlich sächsische Cavalerie- Offiziere hierher commandirt worden nnd zu diesem Zweck hier eiugeiroffcn: der Oberst von Walther, Commandeur deS königl. sächs. 3. Reiter-Reg., der Major und etatsmäßige Stabsoffizier im königl. sächs. Garde-Reiter-Reg. von Kirchbach welcher dein Garde-Kürassier-Regiment attachirt woGen, und der Major und etalsmäßige Stabsoffizier iw königl. sächs. 2. Ulanen-Reg. Nr. 18 Edler von der Planitz, welcher dem I. Garde-Dragoner-Reg. attachirt worden ist. Berlin. Die enorme Steigerung der Materialienpreise und der Arbeitslöhne, unter welcher der Zeitungsverlag mehr als jeder andere Geschäftszweig seit Jahr und Tag zu leiden hat, scheint nachgerade erdrückend auf die Presse zu wirken. So führt der 6. Nachlrag deS Preisconrantes des kaiserlichen Hauptzeitungsamtes in Berlin wieder 36 Zeitungen auf, die seit dem I. April d. I. aufgehört haben, zn erscheinen. Seit dem 1. Januar d. I. sind gegen 200 deutsche Zeituugeu allem, also die ausländischen Zeitschriften gar nicht gerechnet, eingegangen. Berlin. Aus der »Denkschrift des NeichScanzlers, die Erhöhung der Gütertarife betreffend "(über lOO Seiten stark), geh! hervor, daß die Tariferhöhung vom l. Juli ab eiutreten soll, die Einführung des einheitlichen Tarifsystems spätestens um l. Januar 187si. Die Denkschrift empfiehlt in erste 2mie das »natürliche" Tarifsystem, d. h. den Wagenranm- tarif, wie derselbe auf den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lolh- ringen und seitdem mit einigen Modifikationen auf mehreren süddeutschen Bahnen eingeführt ist j da die sofortige Einführ ung desselben indessen nicht wohl möglich sei, wird als »Etappe" zu diesem Ziele die Annahme" der Vorschläge be zeichnet, welche auf der im März dieses Jahres in Braun schweig abgehalteneu Conferenz von Bevollmächtigten etwa 40 deutscher Eisenbahnverwaltungen sormulirt und von der Majorität im Princip angenommen worden sind. Berlin. Nach 8 7 des Gesetzes über die Rechtsver hältnisse der Reichsbeamten gebührt den Hinterbliebenen ver storbener Reichsbeamten noch das volle Gehalt für die auf den Sterbemonat zunächst folgenden drei Monate als Gnaden- competenz. Aus Anlaß eines Falles in welchem ein Beamter mit Hinterlassung eines Cassendefectes sich selbst entleibt hat, ist kürzlich die Frage entstanden, ob auch den Hinterbliebenen solcher Neichsbeamten, welche sich selbst getödtet haben, die Competenzenfürdas Gnadenquartal zu bewilligen sind. Diese Frage ist von der obersten NeichSbehörde in bejahendem Sinne entschieden worden. Der Zweck des Gnadenquartals ist eine Unterstützung der Hinterbliebenen für den Fall der Noth, welcher unabhängig ist von der Todesart des Ver storbenen. Da ferner in der gesetzlichen Bestimmung, daß auch den Hinterbliebenen der während der Amtssuspension verstorbenen Beamten das Gnadenquartal zusteht, der humane Grundsatz zu erkennen ist, daß die Hinterbliebenen nicht durch die Schuld des Verstorbenen leiden sollen, so liegt kein Grnnd vor, den Hinterbliebenen von Selbstmördern den Genuß des Guadenquartales zu versagen. Berlin. Die »Times" vom 13 d. M. bringt folgendes Telegramm ihres Pariser Korrespondenten: »Die römische osficielle Zeitung sagt, sie sei autorisirt, zu erklären, daß die Angaben der »Times" über die Konversation des Fürsten Bismarck mit Victor Emanuel aus der Luft gegriffen seien. Trotz dieses Widerspruchs, welcher von Anfang an vorher gesehen war, ist die Nachricht in der , Times * vom 5. aus