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Nr. »O Jahrg. Mr»-d«n»A. »ü, Holbetnftratz« 4b SiicklMe Montag, 7. Februar 1921 Ftr-f»«qe»i «eballt«»» 213«S — «efchäjtsst»«» 1«bl« 'Unsi-chockillonto: Dreade» -rr.L4?V7 M«„1»t»»oi». »nt -au» »«»««», » mU Mustetnl« «ella^ »».V« M. «,»,a», » »I.»» » einschUeb«» »ost»«lt»llgelb DI« SLqM«ev»Mi»Itun» «rsq»I«1 an allen wintzenragen aaitzia. — Spreitzsiund» »«NebaMan, >» «»»Uhrdar» wuielgeni »nn atz in« »an Geschlftt-mielgen II» I» llhr, von Famillenanielgm bi- II Uhr dorm. Peel» >üe die Pettt-Spall-eil« 1.40 ^k. im «rtlameteil ».SO/». kiamMenanzelgen I.UV^t — Me uudeuMch,elchrieben«, sowie durch gernlpreche» aufgegeben« »nitigeu kSnnen wir dt« »er-mt«c>rrltchk«tt sü« dl« bitchtlglett de» »epe» nicht gdinietzmea Die „Heimstätte" in der Siedlung Von A. Dr « bs, Obersekretär beim LandeSkulturami i»r , Münster i. W. ' Die Heimstätte ist vom rechtlichen Standpunkts ein Ge- lehrtenprodukt. Mit ihr sollen Beschränkungen wieder einge führt werden, wie sie bei der früheren Teilung des Eigentums in „Obereigentum" und „nutzbares Eigentum" gegeben waren. Wer eine Heimstätte erwirbt, wird zwar als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, aber es werden nun «Gesetze und Rechte Dritter" geschaffen, die es ihm unmöglich machen, die Heinistätte frei zu vererben, zu veräußern und zu belasten. Die Rolle des Obereigentümers von damals ist dem HeiinstältenauSgeber zugeteilt, der ebenfalls im Grundbuche ein getragen wird. Er hat ein Vorkaufsrecht, einen Heimfallan- sprnch und zu allen Veränderungen (Vergrößerungen, Teilun gen) und Belastungen innerhalb einer gewissen Versetz ul- dnngsgrenze seine Genehmigung zu erteilen. Er hat das Vorkaufsrecht nur dann nicht, men» der Heimstätter seine Heim stätte an seinen Ehegatten oder eine Person veräußert, die mit ihm in gerader Linie oder bis zum dritten Grade der Seiten linie verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist. Ten H e i m fa l l S a n s p r u ch (Anspruch auf Rückgabe der Sielte) kann er geltend machen, wenn der Heimstätter die Heim stätte nicht dauernd selbst bewohnt oder bewirtschaftet oder wenn er große Mißwirtschaft treibt. Bei Ausübung des Vorkaufs rechtes oder des Heimfallanspruches hat der Ausgeber dem Heimstätter nur den ursprünglich festgelegte.i oder später ver minderten Bodenwert und den »och vorhandenen Gsbändewert zu erstatte». Ei« Gläubiger kann die Heimstätte wegen persön licher Schulden des Hetmstätiers nicht zur Zwangsversteigerung bringen. Das Erbrecht, der Heimfallsansprnch und die Ver- schnlknngSgrenze können durch die Länder noch näher geregelt werden. Es gibt nun Wohnheimstätten als Einfamilienhäuser mit und ohne Nutzgärten, und Wirtschaftsheimstätteu «IS An wesen. zu deren Bewirtschaftung eine Familie unter regelmäßi gen Verhältnissen keiner fremden Arbeitskraft bedarf. Aus nahmsweise können von der obersten Landesbehörde auch Faini- lienhäuser ohne Nutzgarten und Grundstücke, die für nicht ge werbsmäßige gärtnerische Stützung bestimmt sind, gugclasfen werden (Kleingärten, Lanbeuland). In daS wirtschaftliche Ge biet der Heimstätte spielt auch die rechtliche Bestimmung hinein, daß Hhpotheken und G r u n d sch uld e n nur in Form von unkündbaren Tiigungshppotheken eingetragen werden dür fen. Heimstättenausgeber dürfen sein das Reich, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, durch Zulassung von der obersten Landesbehörde auch andere öffentliche Verbände und gemeinnützige Unternehmungen, und als solche erwähnt die Be gründung des Gesetzes die Bersicherungsanstalien und vor allem gemeinnützige Uniernehmungcn. Das Ausgeber-sein-dürfen ist nun aber von weniger Wichtigkeit als das Ausgeber-scin-können. Vom wirtschaftlichen Standpunkte ist die Heimstätte nämlich ein Kvloiiiscttoreiiprodukt. Der Ausgeber (Kolonisator) wird sie stellen und feilbietcn müssen, und wenn er sie nicht auch gleich mit AbtragSdarlehcn finanzieren kann, wird seine Heimstätte wohl keine Zugkraft haben. Wer sich ein Anwesen selbst finan zieren kann, sei es mit eigenem oder fremdem Gelde, wird nach einer „Hcimfallsiätte" kein großes Verlangen haben. Die Fi nanzierung durch den Ausgeber wird, dem Heimstätter das «mindere Recht" erst annehmbar machen müssen. Der Aus geber wird also das Land erwerbe», die Häuser bauen und die Auslagen der Heimstätter als unkündbare Tilgungsdarlehen stehen lassen müssen. Bei dieser Gestellnngs- und Finanzierungs- Methode würde sich jeder Ausgeber in derselbe« Lage befinde», wie der preußische Staat in der sogenannten Ostmarkcn- siedkung; jeder Ausgeber muß seine eigene „Ansied- ln ng s ko m in i ssi o n " sein. Das besagt aber noch etwas awhr. Der Vorgang der Heimstätte,ibildung wird sich doch auch in Abweichung vom gewöhnlichen Rechtsverkehr abwickeln müssen. Bei der Rentengntsbildung braucht zum Beispiel kein Beteilig ter bei der grundbuchmäßigen Regelung mitzuwirken. Das Grnndbuchamt wird um lastenfreie Umschreibung der Grund stücke ersucht und die LandeSknlturbchörden übernehmen dann alle Veranlwortung »nd regeln nach bestimmten Vorschriften )>e Ansprüche der etwaigen Gläubiger und Berechtigten. Welchen Heimstättenausgeber wird man aber solche erleichternde Ver- 'ährenSvorschriften in die Hand legen, das heißt weichen Aus geber wird man so zum Herrn über da? Grundbuch machen können? Der Ausgeber wird also nicht nur Träger der Finan zierung, sondern auch Träger eines Verfahrens sein müsse». In erster Linie ist die Heimstätte wohl nur für Beamte und Arbeiter im Reichs-, Staats- und Kommunaldienste berechnet, w'e für die VersichernngSanstalten ja auch nur die eigenen Ver sicherten in Frage kommen werden. Das Reich und die Länder kämen Geld „machen", und vielleicht werden Behörden der ein- z»k»e.i Verwaltnngszweige (Post. Eisenbahn) auch mit Ver- Sächsischer Katholikentag 1921 Ans dem Katholikentage zu Leipzig wurde Bautzen als nächster Tagungsort bestimmt. Da der Veranstaltung an diesem Orte größere Schwierigkeiten im Wege stehen als in Dresden und Leipzig, so ist man bereits an die Juaugrisfnähme gegangen. Zunächst sei kurz bemerkt, daß als Zeitpunkt der Tagung wiederum der Herbst in Aussicht genommen ist. Die nötigen Ausschüsse sind gebildet. Ten Vorsitz de» Haupt- und Organisationsausschusses hat Herr Professor Franz Semank übernommen. ' ' "" —ehn—> fahrensvorschriften auSgestattet werden können Die Gemeinden und Gemeindeverbände könnten sich Abtragsdarlehen von einer Landesbank nehmen, die Kommune dafür haften lassen und die Verzinsung und Tilgung mit den Heimstättenrenien betreiben. Berfahrensbehörden werden sie aber nicht sein können. Die Versicherungsanstalten haben zwar auch Geld, aber es ist auch fremdes Geld zu anderen Zwecke», sie können eS nur dorihin verleihen, wo es absolut sicher steht und folglich werden sie eS nur bis zu einer mäßige» Höhe vergeben können. Die gemein nützigen Siedl'lngsgesellschaften kommen um deswillen nicht in Betracht, weil sie auf die Rentengutbilvnng eingestellt sind. Wo die Rentenbank beleiht, entsteht ein Rcnicngut, und ein Grund stück kann nicht Neniengnt und Heimstätte zu gleicher Zeit sein, j Man kann wohl ein Grundstück als Heimstätte gegen Rente > überiiagen, aber die Rente kann durch die Rcnienbank nicht av- gelöst werden. Provinzielle KleinsiedlungSgrselischasteii haben keine Kreditguelle. an? der sie Finanzier"ngsmittet schöpfen kön nen. und wo Reihen nun die Baugenossenschaften und Spar- nnd Banvereine, die doch in erster Linie berufen sein müssten, die Heimstätte an den Mann zu bringen, der keinen staatlichen oder kommunalen Brotherrn zum Ausgeber har? Sie sind keine Jett abschöpfenden Kolonisatorengesellschaften, sondern Kolo- nistenbereinignngen, und was man ihnen znwendel, kommt un vermittelt an die richtige Adresse; sie sind zwar eigennützig, aber doch gemeinnützig im besten Sinne des Wortes. Ob sie sich aber mit der Heimstätte aus der bisherigen Stiettindschaft hcrauS- heben lassen wollen, wird sehr fraglich sein, denn der Renten- gutskredit war schon für sie nichts, weil er mit einem Wiederauf- kanfSrecht verbunden war. Alle nicht staatlichen Ausgeber können aber mich eine Behörde nicht entbehren, die für sie die Regelung der rechtlichen und finanzielle» Verhältnisse in die Hand nimmt. DaS Heimstättengesetz ist ein Rahmengesetz, dient lediglich der Schaffung der neuen Recht-Sform „Heimstätte" und überläßt die Ausführung den Ländern. Die Ausführung is! aber die Lösung der Geldfrage. Man muß abwarten, was die UnsfnhrnngS- gesetze nocb bringen werden. Wenn eS mehr sei» sott als be drucktes Papier, so muß die Lösung der Geldfrage an erster Stelle sieben. HermmlN von Mnllmck- M Am Februar waren hundert Jahre verflösse» seit dem Tage, an dem^H.-rmanu b o n. M a l t i n ct r od 1, ein Sohn der roten Erde, gebaren wurde, Hermann bon Mallinckrodt gehört zu den Mitbegründern der Deutschen ZeittrnmSpartei, zu ihren, wie die „Kölnisch,- Vott-Feilmig" ganz richtig sagt, mutigsten Bekenner», ihren besten Führern und festesten Charakteren. Außerordentliches Aufsehen erregte er be reits ain 12. Mär; t> >7, als er im Norddeutschen Reichstage als einziger Altpr sie Bismarcksche Politik von 1868 ver urteilte. Er vertun den großdeulschen Standpunkt. Seine Reden waren Tate». Dadurch errang er, so schreibt die „Köl nische BolkSzeitnng," wem? die ZentcnmSpartei bei der Abstim mung auch in der Minderheit blieb, doch eine Kette moralischer Siege, den letzten am 10. Mai 1874 im Abgeordnetcmvanse, als er für eingekcrkerie Geistliche sich einsetzte, — acht Tage später hauchte er seine edle, reine Seele aus. Er hatte in aufopfernder parlamentarischer Tätigkeit alles, bis ans den letzten Bluts tropfen als Volksvertreter für seine Mitmenschen hnigegeben. Darum erregte sein nnerwaricter Tod nach so heiße«'. Debatten fast allgemeines aufrichtiges Bcdmnrn. Ter jähe Tod des furcht losen Kämpen, der im harte» und scharfen Geistesstreite eben noch in erster Linie gestanden, hatte für Freund und Gegner etwas Erschütterndes. In heimischer Erde wurde Hermann von Mallinckrodt in dem Familiengrabe zu Nordborchen bei Pader born beigcseht. Seitdem besuchen alljährlich Hunderte von Fremden, Verehrern. Glaubens- und Gesinnungsgenossen seine Grabstätte und schöpfen neuen Mut und neues Vertrauen im Gedanken an diesen „Audas Makkabäns unseres Israel, der als Opfer gefall«» mitten in der Hitze de» Kampfrs". Auch in der Not und dem Elend unserer Tage leuchtet un fein Name, stärkt unsere Kraft und mehret unsere Opferwillig« keil; und es ist uns oft, als rufe sein Geist uns mit oeu Wor ten des großen Florentiners (Purg. 3, 13): Mir folge nach und laß die Leute sagen: Steh fest gleich wie der Turm, der ohne Wanken Fm Sttirmessausen läßt die Zinnen ragen. Die Mobilmachung der Kommunisten Für die preußischen Landiagöwahlen, die am 20. Februar stattfinden sollen, ist als erste von allen Paricie» mit ihrer» Wahlaufruf die Vereinigte Kommunistische Partei Deutsch lands berauögetoinineu. Teil Eifer der VKPD, kann man ver stehen. Hal sie doch bereits auf dem BereinigungLpacceitage, Anfang Dezember 1920, der Nentominunisten vom linken Flügel der Unabhängigen und die Altkonnnnnislcn zusammen'ührte, de» Willen knndgegeben, zur „M a s s e n p a r t e i" werden zu wol len, der im Streite der sozialistischen Parteirichlmige» die Zu kunft gehöre. Am 20. Februar wird die VKPD. reichlich Ge legenheit habe», nach dieser Richtung hin ihren Befähigungs nachweis zu erbringen. — Ein »Sammelsurium der platteste n Agilatio n 4 p b r a s e n " und der „w ider lich sie u Demagogie" nennt das meürheiisiozialistische Hamburger „Echo" den kommunistischen Wahlaufruf. „Hundert mal und öfter widerlegte Bebaupttlugeii iverdcn naiürlich auch in diesen! Ausruf nicht wabrer. Selbstverständlich sind nach der Kundgebung nur die .»omniumsten gewillt, der Not des Vi'ikcö abznheisl.il,, »nd eiii'.jg und allein die Schüler Lenins im stande, das zerstörte Wir.stnas'Reben wieder zu höchster, gestei gerter Produktion zu bringen," — Nicht weniger unfreundlich beurteilt der „Vorwärts" den Ausruf. Nach ihm spiegelt dieser „die ganze prinzipielle Hilflosigkeit der Kommu nisten bei Wahlen wider. Erst wird betont, daß die Demokratie die VoikSmasien nur verdumme, darin beißt eS wörtlich: Ter Stimmzettel wird uns nie »ad nimmer den Sieg bringe!', und am Schluffe wird alles aufgeforderi, kommunistisch zu wäh len. Ein Mensch mit fünf gesunden Sinnen wird selbst unter der größten Ausbleiung kommunistischer Sophistik nicht begrei fen, warum man kommunistisch wählen soll, weil» das Wählen doch keinen Zweck t,ai." WaS aber die bon den Kommuniste» verbrochene praktische Hilfe an? allen Noten der heutigen Zeit aubelangt, so brauch« »na» für die tatsächliche ,.p r od n k t i o n Sf ö rdernd e" Wir kung des Kommunismus nur aus Sowjet r u ß la » d zu ver weisen, dem Vorbild des sozialistische» ZukunfiSsiaateS, den auch uns die Komnttiuisieu vermittels einer „rücksichtslos d u r ch g e s ü h r t e » Diktat ne des Proletariats" be scheren wollen. Diktatur des Proletariats is! der Trumpf, der im Wahlckufruf der kommunistischen Rcskanoe.'einer und Volks- beglncker mit anderen Krastansdrücken immer wiederkehrt. „Nur die Zeririiminerung des benttgen »«assenstaa«,' -. nur der Slnrz der Bourgeoisie, nur die proletarische Diktatur, nur die Kom munistische Internationale werden die Menschheit ans dem kapi talistischen Joch befreien. Vorbedingung ist aber: Rücksichtsloser Kampf gegen alle Feinde des- Volkes, gegen alle Feinde der ar beitenden Schichten": so versichert der Wahlaufruf jene, die im Leben nicht alle werde», oder wie das obengenannt« Hamburger „Echo" sich drastisch anSdrüctt: „die ganz Dummen!" Fm Versprechen ist der lommnnist-sche Wahlaufruf groß, in praktischen Leistungen haben aber die Kommunisten, nament lich auch in de» Gemeinden, wo sie doch am ehesten ihre Kunst hätten zeigen können, bisher nicht einen Schritt zuwege gebracht. Ihre Politik in den Porlamenle» war lediglich "7 ppositions- un d De >n vn st rai ion öpoli ti k. die den Massen auch nicht einen Bissen Brot verschaff«-,'. Dafür übt man sich um so eifriger in „tollen und veranuvonungsAktionen", die die inehrbeilSsoz ia!istis.ve Ru-ünis-he Zeiin. a nur „als- p errückt und «'erbcecherisch' «'-'zeichnen kann. Die Not der Studenten is! be'n s tick, unter den gegenwärtigen Verväikniffen ebenfalls vieisach stwr groß und die Verarmung unseres- ganzen Votlr» macht sich naturgemäß auch in diesen Kreisen bemerkbar. Viele Studenten haben nicht einmal ein Einkommen von "000 Mark, denen die hohen Lebensmittelpreise, die KoUegie»gelder in Höhe von 700 bis 1000 Mk. nsw. gegLnübersiebe». Fniolgedessen habe» die Studierenden der Technischen Hochschule zu Dresden aus- sich heraus eine Milderung der Lage zablreicher ihrer Kommiittonen angesirebt. Sie bähen zum Beisviei den .As:a" gegründet, der eine besondere Vereinigung in der Sliideniens-Haft darstellt und Klarheit über die studentische Arbeit nach anze» schassen soll. Ferner soll unter den Studierenden dns Zusammengehörigkeits- gesühl verbreitet und die sozialen Filieressen d r einzelnen Mit- glieder währgenoinmen werden. Parteipolitik wird innerbalb der Vereinigung nicht geduldet. Die Aemker sind im Allgemei nen SuidentenauSschuß etnenamilich verteilt, und werden durch den AuSgang von Wahlen bestimmt. Ans den Listen stehen so wohl Kocporierte als auch freie Studeiiien und zur Wahrung der geistigen und sozialen Inieresseii sind Ausschüsse eingesetzt Worden. So gibt eS einen PerwaltiingsanSsthnß. einen Woh- nungSausschnß, einen Prejscansschnß, ein VergünstigungSaint usw. Ein Ausschuß für geistige Interessen will den Studieren den Anregungen ans geistigem Gebiete durch i ie Veranstallnng von Zirkel» gebe». Das Programm dieses Ausschusses enthält Sinfoniekonzerte, aus-gesührt von einem Stndeiilcnorchester, Ver anstaltungen eines musikalischen und dramatischen Zirkels, fer ner Vorträge aus den verschiedenste» wissensch.istliche» Gebieten nsw. Das Presseamt soll in erster Linie Bestehungen zu den Zeitungen nnterbatten, di« die „Dresdner Hochschulnachiichien"