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für Libenfto», Larks«!», hunbrhübü, ^ÜUkvlUlt Nmhei»«,GberMengrün,Schönheide, Schönhüderhammer, Sosa, UnterstVtzengrSn, MIdenchal «sw. ISIS ^/27S Stadl 10 kein Oskar Schieck. Dr. Wimmer. der Zeit von in Uhr vorm, nachm, Dev Stadtvat 1918. F e i l h a u e r. Weickert. ttchen Bitte, mitzuhelfen, datz der «res Gotteshauses, den Das ev.-luth. Pfarramt Der Kirchenvorstand London, 27. November. Reuter.) TieFrie- at di? eutsch- Höhe i, geget» tgig ist, Berlin r „Ger- itaujend Äeweh >en De- dgra.^ berliner en Teil nmlung lNd UN' tschlüsse badische mblätter ie stark« ur des Sräst- arbettet. rjamm welches a m in - : ein- Lehrer hre«- g aus lt ge- sericht« mng. Hute. en uckerei h«. ch bm- ills sie wm acht ge, der lt, »vir Stabs- Haupt- Miß- 8—10 10—12 1-3 3—5 einem baldigen Zusammentritt der Frieden >t.'«s)- renz zu rechnen: ,-ige- mber bei ' bei ddrief- u. V L «U. 8 SerantWorU. «christleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebehn in «ibenstock. . 65. Jahrgang, Somabeud, dm 30. November Abgabe von Magermilch, Quark und Kiise. Vom 1. Dezember 1918 an wird das durch die LandeS-Eperrkarte für Magermilch, Quark und Käse gewährte Bezugsrecht auf monatlich höchstens 3 Liter Magermilch oder 300 g Quark oder 160 x Käse herabgesetzt, damit die Sandbeztrk« die zu dem erforderlichen Ausgleich der Versorgung nötigen Quarklieferungen nach den Großstädten und sonstigen Bedarfsverbänden auf bringen können. Auf die jetzt laufende Landes-Sperrkarte dürfen deshalb vom 1. Dezember 1918 an für jede Ler 4 Monatsmarken abweichend von ihrem Aufdruck nur Liter Mager milch oder 75 Quark oder 40 § Käse abgegeben werden. Dresden, den 25. November 1918. 2632 Vl. -XV Arbeits- und Wirtschastsminiftenum. ^82 Schwarz. Bekannt m a ch « ng. Die bisher zum 3. eines jeden Monats einzureichenden Meldekarten für Keeresaufträge an Referat W. K ? der KriegSamtstelle Leipzig fallen vom Monat Dezember ab weg. Leipzig, den 27. November 1918. Im Auftrage des Arbeiter- und Soldatenrates XIX. A.-K. Die Kriegsami Kelte Leipzig. Amts- und Änzeigeblatt Mr -en Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung Städtischer Fleischverkaus. Sonnabend, den 30. dss. Mts., verkaufen die Fleischer der zweiten Gruppe. Kopfmenge 180 x. Urlauber erhalten Attisch bei Metchtzner^ Verkaufsordnung: «nzetgrnpkei»: die kletnlpaltiae Zeil« 20 Pi- Im Rellameteil die Zeile tv Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile V0 P1-. Annahme der Anzeigen bi« spätesten« oonniNag« 10 Uhr, für größere Lag» vorher. Etn« Gewähr für die Ausnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag» sowie an bestimmter Stell« wird nicht gegeben, ebensowenig sür di« Richtigkeit der durch Fern, sprech«! aufgegeoenen Anzeigen. Mnasprecher Ar. il0. .mier- , daß sen ist, ngen zen i Ver se ist. " dem' r Ber n hat iziellen Gr und 9 Züschen o l ab. e) Militärpersonen, die-besonders anstrengenden Dienst verrichten und deswegen von der zuständigen militärischen Dienststelle dem BezirkSverband der AmtS- hauptmannschaf; Schwarzenberg als zulageberechttgt bezeichnet sind, Marten über wöchentlich 5', Pfund Brot oder 1650 x Mehl, k) die Schwerstarbeiter zu der unter cl) festgesetzten Menge bis auf weiteres einen Zuschlag von wöchentlich höchstens 2 Vollmarken, sodaß sie vorbehält lich einer anderweiten durch die Betriebsleitung und den Arbeiterausschuß des betreffenden Betriebes festgesetzten Regelung Anspruch haben auf höchstens Wöchentlich 7 Bollmarten über insgesamt 7 Pfund Brot oder 2100 « Mehl. Schwerarbeiter, werdende und stillende Mütter sowie jugendliche Personen erhalten keinen besonderen Zuschlag mehr, sondern lediglich die unter ci) festgesetzte Nation. II. Die Brotmarken werden, mit Ausnahme dec Brotmarken für den Schwerstarbeiter zuschlag, durch die Ortsbehörden auSgegeben. Die Brotmarken für den Schwerstarbeiterzuschlag werden vom Bezirksoerband Schwarzenberg denjenigen Arbeitgebern ausgehändigt, für deren Betriebe von der hierfür gebildeten Kommission Schwerstarbeit» anerkannt sind. III. Um den Bezug der erhöhten Ration in der laufenden Brotmarkenpertode i17. No vember bis 14. Dezember 1918) zu ermöglichen, werden von den OrtSbehörden auf die Wochen vom 1. bis 14 Dezember 1918 an solche Personen, die nach dem Vorstehenden vom 1. Dezember 1918 ab eine erhöhte Brotration zu beanspruchen haben, Zuschlags- brotmarken ausgegeben. Schwarzenberg, am 27. November 1918. Der Mezirksveröand der Amts- Der Arbeiter- u. Solsatenrat der yauptmannschaft Schwarzenberg. Amtsttäuptmannschaft Schwarzenberg. Die Bekanntmachung des Beztrksverbandes der Amtshauptmannschaft Schwarzen berg vom 6. September 1918, zulässige Saatgutmenge» betreffend, (abgedruckt in Nr. 210 des Erzgeb Volksfreundes vom 8. September 1918) wird hinsichtlich der Saat gutmenge für Gerste zufolge Ermächtigung des Ministeriums des Innern, Landes lebensmittelamt, vom 1.8. Nooember 1918, wie folgt abgeändert: Bei der diesjährigen Herbstbestellung dürfen im Bezirke Schwarzen berg als Saatgutmenge für Gerste auf das Hektar verwendet werden. I. Bei Höhenlagen über 350 m: 250 kß (5 Ztr ), tl Bel Höhenlagen unter 350 ni: 200 Kx (4 Ztr ). Zuwiderhandlungen werden nach 8 80 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Schwarzenberg, am 28. November 1918. Der Uezirksveröand der Amts- Der Arbeiter- u. .Soldalenrat der üauptmannschaft Schwarzenberg. Amtsbauptmannschatt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. I. V: Nagler. Brot- und Mehlration Unter Aufhebung der Bekanntmachung des BezirksoerbandS der AmtShauptmann- schaft Schwarzenberg vom 26. September 1918 — Erzgeb. Volksfreund Nr. 227 vom 28. September 1918 — wird folgendes bestimmt: I. _ ES haben vom 1. Dezember 1918 ab zu erhalten. u) Kinder im 1. Lebensjahre wie bisher 1 Bollmarke über wöchentlich 1 Pfund Brot -der 300 « Mehl, b) Kinder im 2., 3. und 4. Lebensjahre wie bisher 3 Bollmarken über ins gesamt wöchentlich 3 Pfund »rot oder 90« « Mehl, «) Kinder im b. und 6. Lebensjahre statt bisher wöchentlich 3 Vollmarken über insgesamt 3 Pfund Brot oder 900 Mehl künftig 4 Bollmarken über insgesamt wöchentlich 4 Pfund Brot oder 120« x Mehl, ck) all, übrigen Personen statt bisher wöchentlich 4 Vollmarken über insgesamt 4 Pfund Brot oder 1200 A Mehl künftig 5 Bollmarken über insge samt wöchentlich 5 Pfund »rot oder 150« x Mehl. Die gleiche Menge erhalten auch die nach den Vorschriften der RetchSgetreidestelle oom BezirkSverband der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg mit Brot zu versorgenden Mtlitärpersonen sowie Milttärurlauber. Ausführungsverordnung u, 8 12 der Verordnung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamtes über den Verkehr mit Getreide, Hülseufrüchte«, Buchweizen und Hirse aus der Grnte 1918 zu Saatzwecken vom 27. Juli 1918 (RGBl. S. 677). «ns Gottes Gnade erleben läßt, in würdiger Weise begangen werde. Der Herr der Kirche aber möge geben, daß wir «ns znm Segen Ihm die Ghre geben, die Ihm gebührt. Eibenstock, den 24. November 1918. Am kommenden Sonnabend, den 30. November, vollendet sich ein Zeitraum von 50 Jahren, seit unsere liebe Kirche geweiht und ihrer heiligen Bestimmung übergeben worden ist. Pfarramt und Kirchenvorstand haben im Blick auf den Ernst der Tage, in denen wir leben, beschlossen, von einer größeren Feier des Jubeltages abzusehen. Es wird aber gewiß in allen Kreisen der Gemeinde verstanden und gebilligt werden, daß der Tag nicht sang- und klanglos vorüber geht. Es soll deshalb der Gottesdienst des nächsten Sonntages zu einem Kestgottesdienst gestaltet werden. Ferner soll am Nachmittag ein Kestktndergottesdttnst und abends '/,8 Uhr im „Deutschen Hause" etn KamtlttnabenS stattfinden. In letzterem werden außer musikalischen Vorträgen und Lichtbildern 3 Vorträge geboten werden. (Von Oberlehrer Findeisen: „Die alte Kirche": Pastor Wagner: „Der Bau und die Weihe der neuen Kirche" : Pfarrer Starke: „Die Erneuerung unserer Kirche"). Wir wenden «ns an alle Glieder der Kirchgemeinde mit der herz- rei« vl«rtelj»hrl. Ml. 2.70 «tnschUetzU d«, Unterhaltung»!»!««««' tn d« Geschäft«, i unser«« Voten sowie bei allen R«ichr» PSstanftaUen. — Erscheint täglich abeud« mit »««nähme d«r Sonn- und Feiertag« sär den solgrnden Tag. «» g-UU YNenr »<wa!l — «Ne, odor lonfnoir »'s »etrUt»« der «Ävia, der Lieferanren s»er »«, UsBrHenmetetnrlchtim-m — hat »er Br»»-er keinen Anspruch ^ieMmn, oder «aqiklenma der tjeltun- »der »u> »S«. I<ÜUm« de« Ne,u,IyreNe«. iUel. »dr.r -»1»«««. Saatstelle für da« Gebiet Sachsen ist der Landeskulturrat. II Landwirte, die selbsterbautes Saatgut von Buchweizen, Hirse und Hülsenfrüchten prüfen lassen wollen, haben ein Durchschntttsmuster von mindestens 250 Gramm an die Geschäftsstelle des Landeskulturrats in Dresden-A., Sidonienstraße 14, einzusenden. Die durch die Untersuchung entstebenden Koste,! fallen den, Antragsteller zur Last. Die eingesandten Muster verbleiben beim Landeskulturrat und sind maßgebend für alle auf Grund der Anerkennung erfolgenden Saatgutlieferungen. Hinsichtlich der Prüfung des an die Aufkäufer der Reichsgetreidestelle zur Ablie ferung gelangenden Saatguts von Buchweizen, Hirse und Hülsenfrüchten bewendet eS bei den von der Geschäftsabteilung der RetchSgetreidestelle getroffenen Anweisungen. Dresden, am 27. November 1918. 2607 a V 6 1 Arteits- und Wirtsihaftsministcrium. Die Bekanntmachungen des stessvertretenden Generalkommandos XIX A.-K. betreffend a) Beschlagnahme und VestandSerhebung von Lokomobilen Nr. 592 4. 17. 8. II. 4e vom 20. Juni 1917, d) Beschlagnahme und Bestandserhebung für elektrische Maschinen, Trans formatoren und Apparate Nr. 9090 3. 17. st. III. 1 vom 15. Juni 1917, werden aufgehoben. Leipzig, den 27. November 1918. Im Auftrage des ArSeiter- und Sotdatenrates xix. A.-K. Die KriegsamtKeLe Leipzig. Ernst Schäfer. Arthur Lieberasch. Feilhauer. Eibenstock, am 29. November ten, als angenommen wurde, da viele Borber^i- lungen beendet sind. Tie englischen FrievriiSdele > gierten und ihre Stäbe werden zusammen 150 bis 500 Mann stark sein Die Unterkünfte für sie wer- Bor dm Friedellsverhaudlmigen Keine Aufhebung bsr Blockade» v v Heute vorliegenden Nachrichten zusolge ist mit oenskonferenz kann eher zusammentr«