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Tageblatt. Amtsblatt des Kgl. Bezirksgericht- zu Freiberg, svwie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brand. Sonnabend, den 29. Juli UM. Trschkint j«»en.Wochentag früh 8 U. Inserate werden bi« Nachm. U Uhr für die nächste Nr. a^iMMinen, Preil vierteljährl. LV Ngr. Jns-rat« werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit !>. Pf. berechnet. 18A. Tagesgeschichle. Magdeburg, 26. Juli. Die „Magdeburger Presse" bringt eine Polizeiverfügung, durch ivelche der hiesige allgemeine deutsche Arbeiterverein aufgelöst wird, weil derselbe als politischer Verein zu betrachten und mit anderen Vereinen in Verbindung getreten ist. Wren, 25. Juli. Die Thronrede, womit am 27. Juli die Reichsrathssession geschlossen wird, soll in ihrem Haupttheile vom Grafen Belcredi, und nur bezüglich Ungarns vom Herrn v. Majlath verfaßt sein. Dieselbe lautet: „Geehrte Mitglieder des Reichsratyes I Es ist mir der ehren volle Auftrag zu Theil geworden, im Namen des Kaisers die gegen wärtige Reichsrathssession zu schließen. „Vorab liegt es Mir ob, eine mir angenehme Pflicht zu er füllen, indem ich für den patriotischen Eifer und für die unermüd liche Thätigkeit, welche bei den Berathungen so vieler wichtiger Gegenstände zu Tage getreten ist, die volle Anerkennung des Kaisers auszusprechen habe. „Wohl erkennend den Einfluß, welchen die Belebung des Ver kehrs und der Industrie auf die allgemeine Wohlfahrt hat, war ein großer Theil Ihrer Thätigkeit den Berathungen solcher Vorlagen gewidmet, welche die Beförderung der industriellen Thätigkeit im Jnlande, die Ausmittelung des für selbe, notwendigen gesetzlichen Schutzes und die hilfreiche Unterstützung seilen der Staatsgewalt für Unternehmen, die als wirksamste Förderungsmittel für Produetion, Handel und Gewerbe anzusehen sind, zum Ziele haben. „Die Gründe, welche Sie nach sorgfältiger Prüfung zur An nahme des neuen Zoll- und Handelsvertrages mit den Zollvereins staaten bewogen haben, leiteten auch den Entschluß Sr. Majestät des Kaisers bei der Unterzeichnung. Wir dürfen hoffen, daß bei frischer muthiger Spannung der industriellen Kraft und Intelligenz des Landes und bei rascher umsichtiger Benutzung der durch den Vertrag eröffneten Vortheile, dieses Werk wesentlich zur Vermehrung der Wohlfahrt des Reiches beitragen werde. „Unter anerkennenswerthem gegenseitigen Entgegenkommen beider Häuser sind mehrere zur Bestreitung der Staatshaushaltbe dürfnisse Nothwendige Gesetze, namentlich das Finanzgcsetz für 1865 zu Stande gekommen. „Bolle Würdigung verdient das bei Berathung dieses Gesetzes zu Tage getretene Streben, in der Verwendung der vorhandenen Mittel für die Staatshaushaltbedürfnisse eine bis zu jeder Grenze gehende Sparsamkeit zu beobachten, welche, ohne die innere Kraft der Monarchie ünd deren Machtstellung nach außen zu schwächen, nicht überschritten werden darf. „Die Erhaltung des allgemeinen europäischen Friedens, welche stets die Aufgabe der kaiserlichen Negierung war, wird anch fortan Gegenstand ihres ernsten Strebens sein. „In der schleswig-holsteinischen Frage wird der Kaiser im Ein vernehmen mit seinem erhabenen Bundesgenossen, dem Könige von Preußen, dieselbe einer Lösung entgegenzuführen trachten, wie sie den Interessen Gesammtdeutschlands und der Stellung Oesterreichs im Deutschen Bunde entspricht. „Gewichtige Gründe, welche das Gesammtinteresse der Monarchie berühren und eben deswegen im Schooße beider Häuser selbst patriotischen und beredten Ausdruck gefunden haben, rathen zur be schleunigten Einberufung der legalen Vertreter der Völker in den östlichen Theilen des Reichs und sühren die NothwendiMt mit sich, von der Berathung des Finanzgesetzes für 1866 in dieser Session abzusehen. Die Erfolge ihres einsichtsvollen und patriotischen Wirkens vermögen auch das tiefsinnige Streben nicht zu schwächen, es möge eine gemeinsame Behandlung der allen Königreichen und Ländern gemeinschaftlichen Rechte, Pflichten und Interessen in naher Zukunft ein festes Band der Einigung um alle Völker dieses Reiche- schlingen. Es wurzelt dieses Streben in dem Erkennen der Lebens bedingungen der Monarchie, es wurzelt in den edeln Gefühlen treuer Liebe und Anhänglichkeit an den Thron und das Gesammt- vaterland. Wo eine Hoffnung auf so festem Grunde ruht, wird, was jetzt als heißer Wunsch kräftigen Ausdruck findet, mit Hilfe Gottes wohl bald als gelungene That zur frohen Verkündigung heranreifen." Am 21. d. M. wurde in Krakau, wie dem „Neuen Fremden blatt" geschrieben wird, ein Individuum arretirt, das damit be- chäftigt war, die Festungswerke abzuzeichnen. Der Verhaftete gab ich für einen höheren preußischen Genieoffizier aus, welche Angabe ich auch vollkommen bestätigte. Man soll höheren Orts angefragt haben, was mit dem Verhafteten geschehen solle. Frankfurt, 27. Juli. In der heutigen Bundestagssitzung wurde von Bayern, Königreich Sachsen und Großherzogthum Hessen ein Antrag in Betreff der schleswig-holsteinischen Angelegenheit einzebracht. Derselbe wird ohne Diseussion an den holsteinischen Ausschuß verwiesen. Luxemburg enthielt sich der Abstimmung. Oldenburg bezog sich auf seine in der 14. diesjährigen Sitzung abgegebene Erklärung. Dieser Antrag lautet: Als die hohe Bundesversammlung am 7. Dec. v. I. beschloß: das Executionsverfahren in den Herzogthümern Holstein und Lauen burg als beendigt anzusehen und damit den Besitz und die Ver waltung dieser Herzogthümer tatsächlich an die höchsten Regierungen von Oesterreich und Preußen zu überlassen, geschah dieses unver kennbar in der dabei auch mehrseitig ausgesprochenen Hoffnung und Erwartung, es sei nunmehr der Zeitpunkt gekommen, in welchem die Herzogthümer einem geordneten, allseitig anerkannten Rechtszu stande und ihrer eigenen Selbstständigkeit unter ihrem angestamm ten Fürsten zurückzugeben seien, und es werde die Erreichung diese« Zieles durch jenen Beschluß erleichtert. Dieser Erwartung hat sodann die hohe Bundesversammlung durch ihren Beschluß vom 6. April d. I. bestimmten Ausdruck gegeben. Dieselbe ist jedoch bis jetzt nicht in Erfüllung gegangen, indem sich fortwährende Meinungsverschiedenheiten über das Erbrecht und übkr die künftigen Beziehungen dieser Länder zu dem Königreiche Preußen entgegen gestellt haben Es kann indessen nicht verkannt werden, daß die längere Dauer des provisorischen Zustandes sowohl für die Herzog- thümer selbst, als für deren Beziehungen zum Deutschen Bunde von den nachtheiligsten Wirkungen ist, in Welcker Hinsicht vorzüg lich darauf hinzuweisen sein wird, daß die verfassungsmäßige Thätig keit der Gesetzgebung in den Herzogthümern stille steht, daß die Stimme derselben in der Bundesversammlung suSpendirt ist und daß die von denselben zu stellenden BundeSeontingente nicht formirt sind. . - Bei dieser Sachlage erscheint es ebenso zweckmäßig als recht lich und politisch begründet, zur Lösung der noch schwebenden Fragen die Mitwirkung freigewählter Vertreter der Länder, um deren Wohl und Wehe es sich handelt, in Anspruch zu nehmen. Auf diesem Wege würde zugleich dasjenige Mittel, welches die Sicherstellung der geschichtlich begründeten untrennbaren Ver bindung des Herzogthums Schleswig mit Holstein und den Schutz beider gegen fremde Angriffe am Naturgemäßesten gewährt, nämlich die Aufnahme des Herzogthums Schleswig in den Deutschen Bund eingeleitet und verwirklicht werden können, insofern eine gemein schaftliche Vertretung dieser beiden Herzogthümer berufen würde. Zugleich würde damit die Möglichkeit geboten werden, daß die