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«ri.vcnik laqli» Adcnri unr ui durch alle Pest, aniialrcn de- In- iuit Auslände« zu beziehen. Dresdner Journal. Brei« fitt »a« rvierlellechr I^r Ldlr. Znsertion-Hedüh. ren für denZia»» einer gespaltene» Zeil« « Vk- Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für da- Abends erscheinende Blatt werden bis 12 Uhr Mittags angenommen. Inhalt. Urber die Fixirung der Geistlichen und übrigen Kirchendiener. — Verhandlungen der Stadtverordneten in Dresden. — La-eS- geschichtet Dresden: Sitzung der ersten und zweiten Kammer. Berlin. Frankfurt. Wiesbaden. Wien. Pesth. Paris. — GeschäftSkalea- der. — Ortkalender. — Angekommene Reisende Ueber die Fixirung der Geistlichen und übrigen Kirchendiener. Die Fixirung der Geistlichen und übrigen Kirchendiener, welche n unfern Lagen so laut und allgemein und in so vielen Landtag-peti- tio.ren begehrt wird, worunter aber im gegenwärtigen Aufsatze die Fixirung de- BeichtgeldeS und der Gebühren für Taufen, Trauungen und Begräbnisse verstanden sein soll, ist ebenfalls ein Gegenstand, worin ein Bedürfniß der Zeit sich vor Augen legt, welche- die Re- gierung-männer de- bisherigen System- nicht erkennen wollten und nur allzu lange unberücksichtigt gelassen haben. Denn schon seit lan ger Zeit, schon bei den sächsischen Landtagen, feit mehr als 30 Jahren ist dieser Wunsch in den ständischen Kammern ausgesprochen worden, und die Regierung ging nicht darauf ein. Die Justizbeamten, die Oderoffiziere, die Forstbedienten, die Zvllvffizianten, da- Kanzleiperso- nal bei den obern LandeSbehörden, welche alle früher auf Sporteln gesetzt waren, sind längst fixirt, weil e- die Regierung theilS au- eig nem politischen Interesse, theilS zur Hebung der amtlichen Stellung der gedachten Beamten ohne weitere- anordnete. Nur der einzige Stand der Geistlichen blieb vergessen, weil dessen Wirksamkeit den Regierung-zwecken nicht so nahe zu liegen schien. Und doch ist e- gewiß, daß der Staat und die Regiemng nicht prosperiren und auf die Dauer sich halten kann, wenn nicht die Religiosität und Moralität de- B-lke-ihre Stützen sind, wenn nicht da- Gefühl der Pflicht, der Sinn für moralische Kinderzucht, die Ehrfurcht vor dem Eide und der reli giöse Glaube in den Familien und in den Herzen der Einzelnen leben dig echalien wird. Wie soll Da- aber erreicht werden, wenn die dazu vorzüglich berufenen Männer, die Lehrer der Religion, in ihrer Wirk samkeit gehindert und gelähmt sind? Ihr Wirken ist aber in un ser Zeit gelähmt, wenn da- Bolk jede ihrer speeiellen Amt-ver- richtungen mit Gelde aufwiegen muß, wenn der Geldpunkt die seelsorglichen Geschäfte, wobei nur da- Herz zum Herzen sprechen soll, verwettlicht und in den Schlamm der materiellen Interessen her- abzieht, wenn um die geistlichen Gebühren sogar wie um eine Maare gehandelt und durch die große Verschiedenheit ihres Betrag- in den verschiedenen Kirchspielen immerwährend die Meinung erzeugt wird, daß von den Geistlichen Willkür und Uebertheuerung gehandhabt werde. Nicht zu gedenken, daß Viele um de- Beichtgelde- willen der Abendmahl-feier und allmälig auch dem Gottesdienste sich entziehen, und daß der Geistlich« in Kirchspielen, wo man gewohnt ist, di, Ge bühren lange schuldig zu bleiben, schon beim Einmahnen derselben — an Einklagen wird er nicht denken dürfen — sich gehässig macht. E- liegt am Tage, daß all, diese Verhältnisse, deren noch viele andere auf- znführen wären, darauf gleichsam geflissentlich hinarbeiten, die amt liche Wirksamkeit her Geistlichen zu erlödlen und ihnen beim Volke die Lieb« und da- Vertrauen zu entziehen, dessen sie ungleich mehr, al- jeder andere Beamte, bedürfen. Die Stimme der Zeit pflichtet selbst den Rittergutsbesitzern bei, welche jetzt nicht länger Abgaben von ih ren Bauern empfangen wollen, weil sie darin mit Recht eine zwischen ihnen und dem Volke bestehende schädliche Scheidewand erblick». Darf man nun säumen, die geistlichen Gebühren zu fixiren ? E-würde aber offenbar em langer und unnützer Umweg zu dem gewünschte» Ziele sein, wenn man diese Fixirung erst den Berathungen der für spätere Zeit in Au-sicht gestellten Kirchensyuode zuschiebe» wollte. Denn diese Synode wird und kann nicht- Andere- «Men, al- was da- ganze Volk schon jetzt will; und sie kann die Entschädigung der Geistlichen nicht selbst dekretiren, sondern sie wird solche- der Regia- rung und Ständeversammlung anheimzuftellen haben, welche ebenso gut schon jetzt da- Erforderliche beschließen können. E- handett sich nämlich, wenn man einmal da- Zeitgemäße und Dringlich« dieser Fixirung erkannt hat, bloS noch um di« Art und Weise der Entschä digung. Niemand wird e- für zweckmäßig halten können, dieselbe durch Anlagen der Kirchengemeinden aufbringen zu lassen. Den« alle solche Anlagen werden mit Widerwillen entrichtet, und »ran würde dadurch im Volk, nur neue und noch stärkere Abneigung wider di« Geistlichen Hervorrufen; abgesehen davon, daß diese Anlagen viel mit Resten zu kämpfen haben und besondere Einnehmer und Regiekosten in großer Menge nöthig machen würden. Ebenso wenig kau« «i« allgemeine lediglich zur Fixirung der Geistlichen bestimmt« Abgabe, etwa unter dem Namen Kirchensteuer, zum gewünschten Ziele führe». Denn auch diese Steuer würde gleich vom Anfänge an eine gehässige sein und namentlich von Denen angefeindet werden, welche längere Zett hindurch keinen Tauf-, Trauung-- und Begräbnißakt bedürfen. Da- her bleibt nur der Weg übrig, die Entschädigung, insoweit nicht di« Einkünfte der unnütz gewordenen und zu religiösen Zwecken bestimm ten Domftifter sich herbeiziehen lassen, durch einen Zuschlag zu de» allgemeinen Lande-steuern zu bewirken, worauf die Geistliche» ihr« zugetheilten Quoten direkt au- den Bezilk-steuereinnahmen erheben könnten. Auf diesem Wege werden alle besondere, Regiekosten ver mieden; für da- Volk, welche- die fraglichen Gebühren zu entrichte» hat, macht e- keinen Unterschied, ob e- dieselben an die Geistlichen od«r an die Steuereinnehmer abführt; für jeden Einzelnen wird e- leichter sein, fortlaufend etwa- Wenige-, al- auf einmal, z. B. für ein Be- gräbniß, eine größere Summ« zu entrichten; die Geistlichen sind nicht mehr direkt an den Geldbeutel ihrer Parvchianen gewiesen, und beide Theile werden hinfort nur gleiche Interessen haben und sich immer enger an einander anschließen. Man wende nicht ein, daß ein allge meiner Zuschlag zu den Lande-steuern unausführbar sei, weil die nicht lutherisch,n Glaubensgenossen befreit bleib,n müßt,n. Sie können gleichmäßig zugezogen werden, sobald ermittelt ist, wie viel jeder Kopf der lutherischen Bevölkerung durchschnittlich zur Entschädigung der lutherischen Geistlichen auf dem Steuerwege beitragen muß. Hier nach richtet sich der durchschnittliche Beitrag von jedem nichtlutherischen Kopfe, und die hieraus sich ergebende Summe wird durch dieselbe Steuer aufgebracht, aber nach ihrer Einziehung an die nichtlutherischen Ge- meindm zur Verwendung für ihre Geistliche» oder an diese selbst ab-