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V«t«lS»rrl-: FLr Dresden vierteljährlich: viart b0Ps, bei den Kaiser- bch dnüjchen Postanstaltru vrcrtrljährlich »Mark; außer- dald de» Deutschen Rn»,« Loft- und Stemprlzuschlaa. einzelne Nummern: lO Pf. Erfchetnen: Täglich mit Ausnahme der Sonu- und Feiertage abend». Fernspr -Anschluv: Rr 129S Dresdner Journal. Nukbudtgungrgetttzre« 7 Für den Raum einer gespal tener, Zeile kleiner Schrift ro Pf Unter „Eingesandt" die Zeil« LV Pf. vei Tabellen- und Zisfernsatz entsprechender Aufschlag Her»,»,eber: königliche Expedition de» Dresdner Journals Dresden, Zwingers!» so Fernspr.-«nschlub:Nr.irSL. ^263. 18S7 Donnerstag, dm 11. November abends. Amtlicher Teil. Tie feierliche Eröffnung des Landtags burch Se. Majestät den König hat heute mittag I Uhr im Thronsaale des König!. Residcnzschlosses statt- gesunden. Der Eröffnungsfeier war vormittags H10 Uhr ein öffentlicher Gottesdienst in der evangelischen Hof- und Sophienkirche vorausgegangen, welchen! die Herren StaatSminister vr. Schurig, v. Metzsch, v. d. Planitz, v. Seydewitz, v. Watzdorf, sowie die Direktorien und Mitglieder beider Kämmen, beiwohnten. Bei demselben hielt Herr Hosprediger, Oberkonsistorialrat I)i Löber die Predigt, in der er auf Grund des Textes „Thut Ehre jedermann, habt die Brüder lieb, fürchtet Gott, ehret den König!" (1. Petribrief 2, 17) den Gedanken ausführte: Unsere Gottesfurcht muß sich bewähren in der Ehrfurcht, die wir den Menschen erweisen, weil Gott sie nach seinem Bilde geschaffen, ihnen wichtige Ämter anvertraut und sie zu seinen Blutsverwandten gemacht hat. Die Eröffnungsfeierlichkeit ging im Thronsaale im 2.StockwerkdeSKönigl.Sch!ossesvorsich. EineCompagnie des König!. Schützen-(Füsilier--Regiments Nr. 108 erwies im Vestibüle des Treppenhauses den an kommenden Herren die militärischen Ehrenbezeigungen. Im Treppenhause selbst paradierten zahlreiche Livreediener in Gala und am Eingänge zu den Gemächern der II. Etage war eine Paradewache vom König!. Gardereiterregimente zur Ausführung der mili tärischen Üonneur8 aufgetreten. Zufolge Ansage des König! Lberhofmarschallamtes versammelten sich die Herren Staatsminister, die Herren des König!, großen Dienstes sowie die Herren der I. und II. Klasse der Hofrangordnung, ingleichen die nicht im Dienste befindlichen König!. Kammer- Herren nachmittags 4t 1 Uhr im Stucksaale, um beim feierlichen Zuge nach dem Thronsaale Sr. Majestät vorzutreten, bez. zu folgen; ferner die Herren des (!orps ckiplomatigue und die am König!. Hose vor- gestellten fremden Herren nachmittags UI Uhr im GobclinSfaale; die Herren der III., IV. und V Klaffe der Hofrangordnung sowie die übrigen am König!. Hofe vorgestellten einheimischen Herren nachm. HI Uhr und die Herren Mitglieder der beiden Stundekammern nachm. Ul rehr im Ballsaale. Nachdem die Herren mit Ausnahme der den Ortex« bildenden Herren in den Thronsaal einge- sührt worden waren, wurden die letzteren in folgender Weise daselbst placiert: Das Oorj'8 cliplomstique mit den fremden Herren links vom Throne, das Präsidium und die Mitglieder der I. Kammer vor dem Throne rechts, das Präsidium und die Mitglieder der II. Kammer vor dem Throne links und hinter diesen auf einer Estrade die Herren der III., IV. und V. Klasse der Hofrangordnung und die übrigen in dieser nichtt mit einbegrisienen einheimischen Herren. Hierauf wurde Sr. Majestät dem Könige Meldung von dem vollzogenen Placement durch Se. Excellenz Herrn Oberhofmarschall Grafen Vitzthum v. Eckstädt erstattet. Um 1 Uhr verkündete der Parademarsch des im Turmzimmer neben eiinr Ehrenwache ausgestellten TrompetercorvS des König!. Gardereiterregiments das Nahen Sr. Majestät des Königs in feierlichem Zuge. Die Zugordnnng hierbei war folgende: 5 Leib pagen, 1 Hofsourier, der Ceremonienmeister mit dem Stabe, die nicht diensthabenden König!. Flügeladjutanten und Kammerherren, die Herren der I!. Klasse der Hof rangordnung, die Herren der I. Klaffe der Hofrang- ordnuna, die StaatSminister, der Hauptmann und der Rittmeister vom Schloßdienste, der Kammerherr vom Dienste Sr. Majestät des Königs, der Hofmarschall mit dem Stabe, der HauSmarschall mit dem Stabe, der Oberhofmarschall mit dem Stabe, Se. Majestät der König, der übrige König!, große Dienst, Ihre König!. Hoheiten die Prinzen Friedrich August, Johanu Georg und Albert und Höchstderen Dienst. Beim Eintritte in den Thronsaal brachte der Präsident der I. Kammer, Sc. Excellenz Hr. Wirkt. Geh. Rat Gras Könneritz, ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den König aus, in das die Versammlung begeistert einstimmte. Se. Majestät nahmen, umgeben von dem großen Dienste, vor dem Thronsessel, Ihre König!. Hoheiten die Prinzen rechts und links vom Monarchen, die Herren Staatsminister rechts vom Throne und der übrige Cortez neben den Mitgliedern der I. Kammer Aufstellung. Hierauf begrüßten Se. Majestät die Versammlung durch eine Verneigung, bedeckten das Haupt mit dem Helme und ließen Allerhöchstsich auf dem Thronsessel nieder. Alsdann verlasen der Monarch die von dem Vorsitzenden des Gcsamt- ministeriumS,Hrn.StaatSminister I)r Schurig, Excellenz, überreichte Thronrede: Meine Herren Stände! Ich habe Sie zur Wiederaufnahme Ihrer ver fassungsmäßigen Thätigkcit berufen und heiße Sie herzlich willkommen. Ihr diesmaliger Zusammentritt erfolgt noch unter dem Eindrücke der verheerenden Hrimsuchungen, von welchen verschiedene Landet theile durch die Ueber- schwemmungen im Monat Juli dieses Jahres betroffen worden sind. Habe Ich es zu jener Zeit mit tiefer Betrübniß zu empfinden gehabt, daß durch die verhängnißvolle Katastrophe, welche auch Opfer von Menschenleben ge fordert hat, ein beträchtlicher Theil der Bevölkerung jener LandeStheile durch Verlust an Hab und Gut schwer geschädigt worden ist, so gereicht eS Mir nun mehr zur lebhaften Befriedigung, daß, unter wirk samer Theilnahme opferreicher Wohlthätigkeit, die erlittenen Schäden zum Theil schon haben ausgeglichen werden können. ES ist Mir Bedürfniß, angesichts deS in allen Kreisen und insonderheit auch außerhalb der Grenzen des engeren Vaterlandes zu Gunsten der Bedrängten bethätigten WohlthätigkeitSsinneS Meinen Königlichen Dank zum Ausdruck zu bringen. In der Erkenntniß, daß zur Behebung deS in den heimgesuchten Gegenden entstandenen Schadens die unverzügliche Gewährung außerordentlicher StaatS- beihülfe dringend geboten sei, hat Meine Regierung, in der Voraussicht Ihrer späteren Gutheißung, die hierzu nöthigen Schritte bereits eingeleitet und auch aus den vorhandenen verfügbaren Beständen größere Beträge angewiesen, um insonderheit den in ihrem Besitze Geschädigten vorläufig die nöthige Hülfe zur Sicherung ihrer Existenz und ihres EigenthumS on- gedeihcn zu lassen. lieber die zu diesem Behufe bereits gemachten und ferner noch erforderlichen Aufwendungen sind Ihnen von Meiner Regierung in einem Nachtragsetat auf die laufende Finanzperiode die nöthigen Anträge unterbreitet worden, und Ich darf erwarten, daß die selben bei Ihnen eine wohlwollende Aufnahme finden werden. Hat nun auch die über ein verhältnißmäßig weites Gebiet verbreitet gewesene Katastrophe beklagenS- werlhe Störungen im Erwerbsleben verursacht und ist ferner die trotz augenblicklicher Preissteigerungen noch immer unter einem beengenden Drucke stehende Landwirlhschast obendrein durch die Unbilden der Witterung während der diesjährigen Erntezeit in ihren Erträgnissen erheblich geschädigt worden, so kann doch die wirthschaftliche Lage des Landes, angesichts der aus den» Gebiete des Handels und der Industrie zu verzeichnenden Stetigkeit des Wachstums im Allgemeinen, als eine günstige be zeichnet ^werden, wenngleich einzelne Industriezweige unter dem Zusammenwirken verschiedener ungünstiger Umstände, insbesondere aber unter der durch Zoll maßnahmen im Auslande herbeigesührten Störung der Ausfuhr ihrer Erzeugnisse zu leiden haben. Es soll und wird das eifrigste Bestreben Meiner Regierung sein, für die Förderung der Interessen der in ihrer Fortentwickelung und Ausdehnung gegen wärtig beengten Berufs- und Erwerbsstände nach Möglichkeit Sorge zu tragen. Die Landesfinanzen gewähren zur Zeit ein er freuliches Bild günstiger Entwickelung. Auf allen finanziell wesentlich in Betracht kommenden Gebieten der Staatswirthschaft zeigen sich Mehrerträgnisse gegen den Voranschlag im Etat, namentlich auch bei dem Staatseisenbahnbetriebe, welcher infolge un erwarteter Steigerung des Verkehrs überaus günstige Ergebnisse geliefert hat und noch liefert. Es ist daher auch möglich gewesen, beim Voranschlag für die nächste Finanzperiode, ungeachtet mannigfacher Mehr erfordernisse, das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben ohne Steuererhöhung zu erreichen. Allerdings hat dies nur geschehen können unter theilweiser Zurückstellung der von Mir und Meiner Regierung gehegten und auch von Ihnen getheiltcn Wünsche bezüglich der Wiederaufnahme erhöhter Schuldentilgung und der Wiedereinstellung aller Aus Wendungen für Bauten zu unproduktiven Zwecken in den ordentlichen Etat. Muß dieses Ziel fortdauernd im Auge behalten und kann andererseits auf eine un begrenzte Fortdauer der dermaligen günstigen Ver hältnisse nicht mit Sicherheit gerechnet werden, so gilt es, in Zeiten Vorkehrungen dahin zu treffen, daß der Staatskasse in Zukunft ohne Schwierigkeit er höhte Mittel zugeführt werden können, soweit es das Bedürfniß erfordert Dieser Aufgabe sollen die Ihnen von Meiner Re gierung unterbreiteten Vorschläge zur Weiterführung der vor 20 Jahren begonnenen Reform der direkten Steuern dienen. Die bezügliche Vorlage folgt den auf den letzten Landtagen und auch schon früher aus Ihrer Mitte gegebenen Anregungen, indem sie, behufs gerechterer Vertheilung der Steuerlast nach der wirk lichen Leistungsfähigkeit, von der übernächsten Finanz Periode ab eine erhöhte Heranziehung deS fundirten Einkommens in Aussicht nimmt. Dieses Ziel wird zu erreichen gesucht durch Beschreitung des Wegs der Vermögensbesteuerung nach den beiden Richtungen der fortlaufenden Besteuerung des VermögensbesitzeS und der einmaligen Besteller ung des lukrativen VermögenSerwerbS durch Erb schäften, Vermächtnisse und Schenkungen. Die fort laufende Brstluerung deS Vermögensbesitzes wird durch den Vorschlag der Einführung einer allgemeinen, allenthalben nach gleichen Grundsätzen zu veranlagen den, neben der Einkommensteuer alljährlich zu ent richtenden Vermögenssteuer angestrebt. Die ein malige Besteuerung des lukrativen VermögenSerwerbS erfordert einen weiteren Ausbau der bestehenden Erbschaftssteuer unter deren progressiver Ausgestaltung und unter Einbeziehung der gegenwärtig befreiten Verwandtschaftsgrade in den Kreis der Steuer pflichtigen, unbeschadet der schonenden Rücksichtnahme auf die bei diesen Graden in Betracht kommende, auch das wirthschaftliche Gebiet erfassende Intimität der in der Familiengemeinschast begründeten Beziehungen zum Erblasser. Wenn der zur Neuemführung vorgeschlagenen all gemeinen Vermögenssteuer auch das im Grundbesitz angelegte Vermögen zu unterwerfen sein wird, so er scheint die gegenwärtig in der Grundsteuer ersolgende Präzipualbesteuerung deS Grundbesitzes, welche von dessen Vertreten! immer als eine Ungerechtigkeit empfunden worden ist, nicht länger angängig. Es wird Ihnen daher vorgeschlagen, die Grundsteuer aus dem StaatSsteuer- systemc auSzuscheiden und sie, unter voller Aufrechterhalt ung der bestehenden Gruudsteuerversassung und der Ver waltung dieser Steuer durch den Staat, ausschließlich für Rechnung der Schulgemeinden forterheben zu lassen. Hierdurch findet zugleich die den letzteren zeither nach Höhe der Hälfte der Grundsteuereinnahme gewährte und bis zum Schlüsse der nächsten Finanzperiode noch fortzngewährende Dotation aus der Staatskasse von! Anfänge der übernächsten Finanzperiode an ihre Erledigung. Neben der Steuerreform werden Ihnen, und zwar mit Wirkung bereits vom Jahre 1899 ab, auch einige Abänderungen des Einkommensteuergesetzes vor- geschlagen, um diese in ihren Grundlagen unverändert zu erhaltende Steuer von einigen ihr noch anhaften den Härten zu befreien und zugleich den von Ihnen auf dem vorigen Landtage geäußerten Wünschen nach Steuerbefreiung der Gemeinden und sonstigen juristi schen Personen des öffentlichen Rechts, sowie der milden Stiftungen und der gleichen Zwecken dienen den Personenvereine Rechnung zu tragen. Die finanziellen Beziehungen der Bundesstaaten zum Reiche entbehren zur Zeit leider noch immer der von den verbündeten Regierungen angestrebten grund sätzlichen festen Regelung, ohne welche die Finanz wirthschast der Bundesstaaten immer empfindlichen Störungen ausgesetzt bleiben muß. Meine Regierung wird die endliche Erreichung der ersehnten Reichs finanzreform fortgesetzt im Auge behalten und die auf dasselbe Ziel gerichteten Bestrebungen der anderen Bundesregierungen ihrerseits stets nachdrücklich unter stützen. Für die Förderung der landwirthschaftlichen Inter essen dürften die auf veterinärpolizeilichem Gebiete geplanten Maßnahmen zweckdienlich erscheinen, welche durch die Ihnen zugehenden Gesetzentwürfe über Ein führung einer allgemeinen obligatorischen Fleischbeschau und einer Schlachtviehversicherung, sowie über die Bekämpfung der Tuberkulose der Rinder in Vorschlag gebracht werden. Hiernächst wird Ihnen, in Entsprechung der wieder holt zum Ausdruck gebrachten Wünsche, ein Gesetz entwurf über die Verwaltungsrechtspflege, sowie eine Gesetzesvorlage zugehen, welche die Aufhebung der im Gesetze vom 22. November 1850, das Vereins und Versammlung-recht betreffend, über den Verkehr der Vereine untereinander getroffenen einschränkenden Be stimmungen bezweckt. Im neuen Etat macht sich die Bereitstellung von Geldmitteln für Verbesserung der Eisendahnanlagen und für Vermehrung der Betriebsmittel in außer gewöhnlich hohem Maße nöthig, um den Anforder ungen des über Erwarten gestiegenen Verkehrs allent halben genügen und dabei die Sicherheit und Ordnung der Betriebes aufrecht erhalten zu können. Auch ist zu diesem Zwecke eine in mehrfacher Hinsicht ver änderte Organisation sowie eine Vermehrung des BetriebSpersonalS bei der Staatseisenbahnverwaltung beabsichtigt. Gleichzeitig wird eine Verbesserung der Gehalte der unteren Staatseisenbahnbeamten in Vor schlag gebracht, deren Einkommen zu den in den letzten Jahren gestiegenen Arbeitslöhnen sowie zu den Beamtengehalten in anderen Staatsverwaltungszweigen nicht mehr durchgängig im richtigen Verhältnisse steht. Die Umgestaltung der Dresdner Bahnhöfe nimmt ihren planmäßigen Fortgang und nähert sich links der Elbe ihrer Vollendung. Für die kommende Etatperiode ist auch der weitere Ausbau unseres Eisenbahnnetzes durch Anlage einer Anzahl neuer Linien vorgesehen, bezüglich deren Ihnen die Anträge Meiner Regierung zugehen werden. Das am 1. Januar 1900 in Wirksamkeit tretende Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich und die damit in Verbindung stehenden weiteren Reichs gesetze erfordern zu ihrer Ausführung in Sachsen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen. Die entsprechenden Entwürfe werden Ihnen zur verfassungsmäßigen Be- rathung vorgelegt werden. Dasselbe wird geschehen mit zwei Kirchengesetzen über die Ausübung des KirchenpatronatS und über die Besetzung geistlicher Stellen in der evangelisch lutherischen Kirche, soweit darin das Gebiet der staat lichen Gesetzgebung berührt wird. Die von der Landessynode seit längerer Zeit erstrebte Erhöhung des Minimaleinkommens der evangelisch-lutherischen Geistlichen soll durch eine Erhöhung des StaatS- zuschusseS zu den Zulagen an Geistliche und geistliche Stellen ermöglicht werden. Auch die Besoldungsverhältnisse der Lehrer an den höheren UnterrichtSanstalten Haden sich in den letzten Jahren als der Besserung bedürftig erwiesen. Diese wird sich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Einführung von DienstalterSzulagen und der Er höhung der Anfangs- und Endgehalte in kräftiger und nachhaltiger Weise erreichen lassen. Die in Aussicht genommene Steuerreform wird auch die willkommene Füglichkeit schaffen, die Dieast alterSzulagen der Volksschullehrer in dem durch das nothwendige Bedürfniß gegebenen Umfange auf die Staatskasse zu übernehmen und eine sehr wünschens- werthe Erhöhung der Gehalte der Volksschullehrer ohne Mehrbelastung der kleineren und ärmeren Schul gemeinden durchzuführen. So mögen denn die Verhandlungen auch diese» Landtags zum Heil und Segen des Landes gereichen. Nachdem Se. Excellenz Hr. StaatSminister I)r Schurig die Thronrede aus den Händen Sr. Majestät wieder in Empfang genommen hatte, verlas der vor tragende Rat im Gesamtministerium Hr. Geh Rat Meusel nachstehende „Übersichtliche Mitteilung" zur Eröffnung des 27 ordentlichen Landtags: „Über die Ausführung der auf dem letzten ordent lichen Landtage 1895 und 1896 von den Ständen gefaßten Beschlüsse hat die StaatSregierung der Stände- versammlung folgendes zu eröffnen. Den Ständischen Anträgen gemäß sind erlaßen morden: das Gesetz, die ärztlichen Bezirks-Vereine betreffend, unter dem 23. März 1896; das Gesetz, eine Abänderung von tz 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 1868, die Wahlen für den Landtag betreffend, unter dem 27. März 1896; das Gesetz, die Wahlen für die zweite Kammer der Ständeversammlung betreffend, unter dem 28. März 1896; das Gesetz, die Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Grund stücke vom 23. Juli 1861 betreffend, unter dem 15. April 1896; das Gesetz zur Ergänzung des Gesetze- voui 9 April 1888, die Aufbringung der Kosten bei Zusammenlegung der Grundstücke betreffend, unter demselben Tage; das Gesetz, die Aufnahme einer dreiprozentigen Rentenanleihe betreffend, unter dem 15. Mai 1896 und das Gesetz, die Sicherung der Baugewerken und der Bauhandwerker betreffend, unter dem 18. Mai 1896. Der ertheilten Zusage entsprechend wird den Ständen ein Gesetzentwurf, betreffend eine Abänderung des Gesetzes über die Landes BrandversicherungS- anstalt in der Fassung vom 15. Oktober 1886, zu gehen, in welchem die Beilegung der StaatSdiener- eigenschast an alle technische Beamte der genannten Anstalt vorgesehen ist. Die in Betreff der Petition des Brandversicher ungsinspektors Damm und Genossen zugesagte Er wägung hat zu einer entsprechenden Erhöhung der den Petenten ausgesetzt gewesenen Pensionen vom 1. Januar 1896 ab gestihrt. In Verfolg der Petition, die Wiedcraufrichtung der Superintendentur Auerbach betreffend, welche mittel- Ständischer Schrift vom 27. März vorigen Jahre» der StaatSregierung zur Erwägung überwiesen