Volltext Seite (XML)
Wochenblatt für Ml'sniLz, Königsbrück, Aadeberg, Kadeburg, Moritzburg und Umgegend. Erschein! Mittwochs u. Sonnabends. Abonnementspreis: Lierteljäbrlich 1l> Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 8 Ps. für den Raum einer gespaltenen ii orp»«-Zeile be rechnet und find bi« spatesten» Dienstag«und Freitag« früh »Uhr hier auszngeben. Htmtsbla-t der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. DreiundriMMBrr Jahrgang. Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. Moritz Tschersich, Dresden: An noncenburau von Max Ruschpter, Leipzig: H. Engler, Leonhard u. Somp. daselbst Haasenstei» und Vogler daselbst und Eugen Forl daselbst. Sonnabend 70. den 2. September 1871. "" . .. ------ B" 771"». .B-B... . , — ' Von rem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll -eu SS. September 1871 das dem Stammgutsbesitzer Carl Gottlieb Guhr in Oberlichtenau zugehörige Stammgut Nr. 95 des Katasters für Oberlichtenau Mß. Sts., Nr. 55 des Grund- und Hvpotbekenbuchs für denselben Ort, welches Grundstück am 17. Juli 1871 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1524 Thlr. 6 Ngr. - - gewürdert morden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, am 18. Juli 1871. Königliches Gerichtsamt. Fellmer. Nach der Bestimmung in 8 9 des Gesetzes, die Bildung der Gcschwornen-Listen und der Geschwornen-Bank betreffend, vom 14. September 1868, sind nach Ablauf des dreijährigen Zeitraumes, für welchen die Urlisten vom Jahre 1868 bestimmt waren, in jedem Orte von dem Gemeinve- vorstande neue Urlisten über alle, zu dem Amte eines Geschworenen befähigten Ortseinwobners für die nächsten drei Jahre anzufertigen. Die Gemeindevorstände der Ortschaften des hiesigen Gerichtsamtsbezirks werden auf diese ihnen obliegende Verpflichtung aufmerksam gemacht und veranlaßt, diese Listen, zu welchen von hier aus Schemata werden mitgelheilt werden, rechtzeitig und dergestalt anzufertigen, daß sie dieselben noch im Monate October vieses Jahres zu Jedermanns Einsicht 14 Tage lang öffentlich auslegen können. Daß und wo diese Listen zur Einsicht bereit liegen, ist öffentlich bekannt zu machen und ist hierbei zugleich darauf hinzuweisen, daß diejenigen, welche nach 8 5 des Gesetzes vom Geschwornenamte besreit zu werden wünschen, ihre Gesuche — bei deren Verlust — innerhalb der gedachten 14 tägigen Frist schriftlich einzureichen haben. Nach Ablauf des Termins Und jedenfalls längstens den 30. Oktober dieses Kahres sind diese Listen nebst den eingereichten Be freiungsgesuchen und Necursen bei Vermeidung von Fünf Thalern Strafe behufs deren sofortigen Durchgehunz von den Gemeindevorständen persönlich anher einzureichen. Pulßnitz, am 29. August 1871. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Rcke. Der Bäckergeselle Moritz Schaaf aus Boderitz, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wird hiermit anderweit geladen, Behufs seiner Vernehmung über eine wider ihn erstattete Anzeige, bei Vermeidung von 5 Thlr. —- —- Strafe Dienstag, den 12. September L87I, Vormittags 9 Uhr an Amtsstelle des unterzeichneten Königl. GerichlöamteS sich einzufinden und anzumelden. Alle Criminal- und Polizeibehörden werden ersucht, Schaapn im BetretungSfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen. Pulßnitz, am 29. August 1871. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Der Kürschner Friedrich Eduard Wagner aus Pulßnitz, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist und der eine ihm zuerkannte Strafe hier zu verbüßen hat, wird hiermit geladen, sich bei Vermeidung von 5 Thlr. —- —- Strafe ungesäumt und spätestens bis zum 15. September dieses Jahres an Amtsstelle des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes einzufinden und anzumelden. Alle Criminal- und Polizeibehörden werden ersucht, den Wagner im BetretungSfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen. Pulßnitz, am 30. August 1871. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Erledigt hat sich die auf den 19. October diese« Jahres anberaumle anrcrweite Subhastaiion des zu dem überschuldeten Nachlaß Carl Wilhelm Zeidlers in Oberlichtenau gehörigen Hausgrundstücks 9to. 143 des Brand-Catasters. Pulßnitz, am 31. August 1871. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Bekanntmachung. Mit Rücksicht aus die hohe Gefahr, welche das Herannahen -er asiatischen Cholera für Leben und Gesundheit der Menschen im Gefolge hat, wirb Seiten des Königlichen Bezirksarztes in ttebcreinstimmung mit unterzeichneter Behörde Folgendes für hiesigen Stadtbezirk un geordnet: a > Es sind alle Düngergruben, welche nicht erst vor Kurzem geräumt worden sind, innerhalb der nächsten Wochen und zwar längstens bis zum I I. September d. I. ohne Berücksichtigung der Tageszeit und unter Beobachtung der bestehende» polizeilichen Borschriften zu räumen und möglichst zu verdecken. b) Große Anhäufungen von Düngemitteln, Guano, Knochenmehl rc., sowie das Aüfbewahreii großer Borräthe von Knochen und Lumpen innerhalb der Stadt sind möglichst zu vermeiden. G Das Aushängen rohen Fleisches in offenen Läden und Schaufenstern wird nur in den Morgenstunden bis 8 Ahr früh gestattet.