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für Arsch, tägl. Mora. 7U. Inserat», b.Epaltzeile 5 Pf., werde« b.Ab.7 (Gounr. btSLU) angenömmen tndershPMtton: Johanne«.Alle« und Waistnhau«straßt S. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Ritrrdacteur: ÄheoÄor Arobisch. Rr^12. «dünn, vierteljährlich »0 Ng». bei uneittgeldl. Lieferung in'« Hau«. Durch dir Kgl. Post vierteljährlich 7» Rgr. Einzelne Nummern , N«. 1861. Dresden, den 12. Januar. — Se. k. Hoh. der Kronprinz ist gestern früh 1 Uhr von Berlin wieder hier eingetroffen. — Die Erste Kammer berieth gestern über das Capi „Bon der Synode" in dem Entwurf einer Kirchenordnung, Sie ertheilte dabei dem in der Vorlage enthaltenen Principe für die Zusammensetzung der Synode zur Hälfte aus Geistli chen, zur Hälfte aus Laien ihre Zustimmung und nahm bei §. 7V einhellig einen vom Oberhosprediger I). Liebner gestellten Zusatz an, mit dem sich auch die Regierung einverstanden er klärte und wonach »allgemeine Kirchengesetze, welche Lehre, Cul tuS und Verfassung betreffen, nur mit Zustimmung der Sy- node erlaffen oder abgeändert werden können. — Die Zweite Kammer hat gestern die Regierungsvor lage über die Regulirung de- Elbstroms mit den von der De putation gestellten Anträgen einstimmig angenommen. — Die »H. N." berichten aus Sachsen: Das Gutachten der Deputation der zweiten Kammer in der Kirchensrage hat in der ganzen evangelischen Bevölkerung noch mehr Unwillen erregt, als das der Deputation der ersten Kammer, von der man sich nichts Besseres gewärtigte. Diese Deputation empfiehlt den Regierung- entwurf (zu welchem sie einige Abänderungen vorgeschlagen) im Ganzen zur Annahme, diScutirt über den unerhörten Glaubens zwang, welchen derselbe in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts dem sächsischen Volke aufbürden, und über das In quifitionS-Tribunal, welches er durch eidliche Verpflichtung auf die Glaubenssätze des sechszehnten Jahrhunderts einführen will, geht aber doch schließlich darüber hinweg, und überbietet sogar den hie rarchischen Regierungs-Entwurf noch darin, daß sie, mit Ausnahme der Schul-Angelegenheiten, dem Ober-Eonfistorium auch die äuße ren kirchlichen Angelegenheiten, welche der Entwurf dem CultuS Ministerium reservirt, zuweist. — Der hiesige Oberrabbiner. Herr I). Landau, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht: „Im Sabbathgottesdienste, den 12. d. M., nach Vorlesung des Vivelab schnitte«, wird in der Syna goge für die Genesung Sr. M. des König- und des königlichen Hauses rin Dankgrbet verrichtet und Halleluja gesungen, worauf die Mitglieder der israelitischen Religion«gemeinde hiermit auf- merksam gemacht werden. ^ — In der gestrigen nicht öffentlichen Einspruch-Verhandlung wurde der vom k. Gerichtsamte Sladeberg »wegen Majestätsbelei digung' zu r Monaten Gefängniß verurtheilte Redakteur des Ra deberger Wochenblattes »Echo", Buchdruckereibefitzer Willner, vom k. Bezirksgericht klagfrei gesprochen. — Da« „L. I." bringt folgende- Inserat: »Der §. 47 der Statuten der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt lautet: „Sollte ein JahreS-Abschluß den Verlust de- vierten oder tine größeren TheileS des eingezahlten Actien-Capitals ergeben, so muß der Verwaltungs-Hlath der zunächst zu haltenden General- Versammlung dir Trage vorlegen und sie schon bei der Einla dung öffentlich ankündigen, ob fie dir Auslösung und Li- quidation der Anstalt (ß. 50) beschließt." Da nun die Actien der Allgemeinen Deutschen Eredit-Anstalt seit 4 Wochen von 63 aus 56 heruntergegangen find, und die neue Leitung des Directoriums, wie man sieht, nicht vermocht hat, den Eurs derselben zu heben, so kann man wohl mit Recht fra- gen, wie wird es erst im Frühjahr,' wo fast alle Welt Krieg fürchtet, mit den Geschäften genannter An stalt stehen? Welche Verluste wird fie dann erst (und wllche schon jetzt? —) an den besitzenden Staat-papieren, an Ser österr. Valuta im Portefeuille und an den vielen mißglückten industriellen und anderen Unternehmungen erleiden? Wäre es daher nicht sehr zweckmäßig, wenn die hohe Staatsregierung von dem ihr zustehenden Rechte sofort Gebrauch machte, die Liquidation in einer von ihr zu bestimmenden Frist anzube- fehlen und so den Actionären einen größeren Thril ihres «in- gezahlten Capital- zu sichern?" — Folgendes beachtenSwerthc Wort finden wir im »Leipz. Journ.": »Die Rücksichtslosigkeit vieler Hausbesitzer, welche so wenig ihre Verbindlichkeit gegen das Publikum erfüllen, daß sie nicht einmal die Trottoirs von Tis frei machen, während sie das Einnehmen und Erhöhen der Miethzinsen doch meistens vortrefflich verstehen, muß ein Ende nehmen. Die Wohlfahrts polizei kann und muß streng sein; fie hat die allgemeine Bil ligung für sich, wenn sie das Interesse des Publikums gegen die stumpfsinnige Gleichgiltigkeit und den Geldschmutz Einzelner schützt. Es liegen bereits 900 Anzeigen von Kontraventionen vor. Es ist Pflicht des Rathes, auch nicht Einen straflos zu lassen, und wenn er Jeden dieser Säumigen mit 5 Thlrn, die Kosten nicht gezählt, bestraft, so hat die Stadtkaffe eine Einnahme von 4500 Thlrn., die sie zur Straßenverbefferung und anderen öffentlichen nützlichen Werken verwenden kann. Jeder Hausbesitzer, der vom Rathhause oder dem Polizeiamtc herunterkommt, durch wohlverdiente, rasche, unbeugsame, bün- dige Strafe um 5 Thlr. und 1—2 Thlr. Kosten erleichtert, kann de- vergnügten und befriedigten Hinblickes de- Publikums auf ihn sich versichert halten. Je rascher und strsnger der Rath verfährt, desto mehr wird er den Applaus des Publi- kum- ernten. In den Tagen de- Froste- und der? Kürze des Lichtes ist ' Arbeit gejucht, ist Arbeit rin« Wohlthat für unser« ärmeren Mitbürger, welche keine Häuser haben.- Der Rath biete, gebe den Arbeitern ein gutes Tagelohn von 1 Thlr. 10 Rgr. für da- Abeistn der Wege vor den Häusern der Hausbesitzer auf deren Kosten, wrnn diese nicht binnen sechs