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Großenhainer UMHMmW- M AizcigMitt. Amtsblatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. X>. 122 Dienstag, den 16. October 188« Großenhain, den 15. October 1866. Der Stadtrath. Kunze. worden ist. Alle Beurlaubten oder von der activen Armee seit Ausbruch des Kriegs Entlassenen, einschließlich Derjenigen, welche sich bereits bei der Königlichen Landescommission angemeldet haben, werden daher aufgefordert, ihre Legitimationen, Urlaubspässe rc. unverweilt an die Königliche Landescommission einzusenden, damit solche dem Königlich Preußischen General-Gouvernement der sächsischen Lande vorgelegt werden können. Dresden, den 12. October 1866. Königliche Land es-Com Mission. Königliche Land es - Commission. v. Falkenstein. vr. Schneider. v. Engel Nachdem die Behufs der Ergänzungswahl des Stadtverordneten- Collegiums und des größeren Bürgerausschusses aufgestellte Wahlliste an hiesiger Rathsstelle ausgelegt worden , wird dies mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß dieselbe 14 Tage lang zu Jedermanns Ansicht bereit liegt, und daß Einsprüche dagegen, sie mögen die nachträgliche Aufnahme darin weggelassener Bürger, oder die Ausschließung darin auf- geführter Personen, oder eine Abänderung in der Classification der Ansässigen zum Zwecke haben, spätestens acht Tage vor dem auf Donnerstag, den 8. November a, e., Nachmittags 2 Uhr anberaumten Wahltag zur Kenntniß und Entscheidung des Stadtraths zu bringen sind. Nachträglich zu der Bekanntmachung der Königlichen Landes-Commission vom 5 d. M. wegen der Anmeldung der Offiziere und andern Militair- personen der Königlich Sächsischen Armee, welche aus Gesundheitsrücksichten oder andern Gründen nach Sachsen beurlaubt rc. sind, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Seiten des Königlich Preußischen Generalgouvernements der sächsischen Lande die Einsendung der Legitimationen, Urlaubspässe rc. verlangt Bekanntmachung. dem unterzeichneten^^ o oen Deeemver MNRrRD die Johann Gottfried Broschwitzen zugehörigen Grundstücke, als: 1) das Gasthofsgrundstück Nr. 2 des Brand - Katasters, Folium 1 des Grund - und Hypotheken buchs für Gohrisch; 2) das Landgut Nr. 3 des Brand - Katasters, Folium 2 des Grund - und Hypothekenbuchs für Gohrisch, und endlich 3) das Feldgrundstück, Nr. 13 und 14 des Flurbuchs und Folium 3 des Grund- und Hypo thekenbuchs für Gohrisch, welche ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar aä 1. und 2. auf 4900 Thlr. — Ngr. — Pf., aä 3. auf 2050 Thlr. — Ngr. — Pf. gemindert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 4. October 1866. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Auf Grund dazu erhaltener Ministerial - Ermächtigung wird die Hauptcollection der Königlich Sächsischen Landeslotterie des Herrn Theodor Zeidler in Riesa andurch autorisirt, sich der Vermittelung von 6 o/^ Handdarlehnen zwischen den Darleihern und der Königlichen Finanz-Hauptkasse zu unterziehen. Nächstkommenden 18. Oktober I. sollen die mit den 44/444! Nummern 1 und 2 bezeichneten, vormals Bölkel'schen Feld- be ziehendlich Wiesen-Parzellen auf 2^ Jahr bis mit ultimo December 1868 öffentlich, jedoch vorbe hältlich der Auswahl unter den Licitanten und unter den üblichen Bedingungen verpachtet werden. Pachtlustige werden daher aufgefordert, an gedachtem Tage Vormittags 9 Uhr sich an Rathsstelle einzufinden und des Weiteren gewärtig zu halten. Der Stadtratb. Großenhain, den 11. October 1866. Kunze. Sr