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MivergerKilMaex n«h ^nirefilnkk «nd Tageblatt Amtstlatt für die löinglichm md Wüschen Behörden zu Freiberg Md Brand. Berantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. ' 49. Jahrgang. — Sonntag, de« 7. Juni. "S K 1896 Außerhalb deS LandgerichtSbeztrkS 15 Pl8^ 4 4 erscheint jede» Wochentag Abends 7 Uhr für den ü ./V« LSV. °^«en Lag. Preis vierteljährlich 2 Mk. 2b Pfg. * i! zweimonatlich 1 Mk. 50 Psg. u. einmonatlich 7SPsg. ! Bekanntmachung. Freitag, den 19. Juni und «» .Tonnabend, den 20. Juni d. I. St2aEnmAk?d"L der Expedlkonsräume des Königüchen Landgerichts und der Kömglichen °» d-!« T---» Amt-g-schift-, «,ch- L,. ^^en wolle man sich in daS Dienerzimmer deS Landgerichts wenden. Freiberg, am 4. Juni 1896. Königliches Landgericht. — Vr v. - . Bekanntmachung. .. . ä der, jedem Wassersteuer-Quittungsbuche vorgehefteten „Bemerkung" vom 4. August 1893 Erhaltung der m den Grundstücken befindlichen Privatwasserleitungen, sowie die unverzügliche Ausbesserung jedwedes daran entstehenden Schadens den Besitzern der Grundstücke beziehentlich deren Stellvertretern auf eigene Kosten ob. Da dieser Anordnung nicht allenthalben sofort entsprochen worden ,st, so wird unter Hinweis auf 8 19 des Regulativs für die städtische Wasserversorgung vom 10. Dezember 1886 jene Bestimmung erneut in Erinnerung gebracht und gleichzeitig bekannt gegeben, daß alle Beschädigungen an den Wasserleitungen unver- zugltch und mit Ausnahme dringlicher Nothfälle vor deren Ausbesserung bei oer Wasserwerksverwaltung (Gasanstalt) anzuzeigen sind, widrigenfalls ein Gesuch um Allwelsen Erlaß der Steuer für die infolge des Schadens weggelaufene Wassermenge grund sätzlich ohne Weiteres abgelehnt wird. Unsere Wasserwerksverwaltung hat übrigens Anweisung, auf Antrag die Prüfung der Wassermesser gegen eine Vergütung von je Einer Mark vor zunehmen. Freiberg, deu 8. Juni 1896. Der Stadtrath. ——— Dr. BsvL. Wbr. Holzauktion. Freitag, den 12. Juni c., Vormittag von ^/,9 Uh.r an sollen im Gasthof zum „Gchützenhaus" in Brand nachverzeichnete, im „unter» Freiwald" aufbereitete Hölzer gegen sofortige Baarzahlung meistbietend versteigert tverden und zwar: 926 Stück fichtene Schleifklötzer von 8 bis 15 em Oberstärke und 8,5 m Länge, 334 „ weiche Klötzer von 16 bis 37 em Oberstärke und gleicher Länge, 150 „ fichtene Stangen von 4 und 5 em Stärke, 250 „ „ „ „ 8 his 10 „ , 130 rm weiche Scheite und Rollen, 26*/, „ „ Zacken, 120 „ „ Stöcke und 800 Gebunde weiches Abraumreisig. ' Freiberg, am 27. Mai 1896. Der Stadtrath. Abtheilung für Forstsachen. LSsster. Vgl. Swckholzverstetgermig im Freiberger'schen und Hospitalwald. Donnerstag, de« 11. Juni e., sollen die in den Schlägen: Abth. 16, 10, 12^, 4 und 1 des Hospitalwaldes und * 15, 17, 18 und 19 ves Freiberger'schen Waldes noch anstehenden Stöcke, »M Ort 8t»1I«, gegen Baarzahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen zur Rodung versteigert werden. Beginn im Hospitalwald früh 9 Uhr im Abth. 15 (an der Trinkhalle). Beginn im Freiberger'schen Wald nachmittags 3 Uhr in Abth. 18 (am Galgenwege). Freiberg, am 30. Mai 1896. Der Stadtrath. Abtheilung für Forstsachen. IWssIvr. Vgl. Bekanntmachung. Während der am Montag, den 1S. und Dienstag, den 16. Jnni im Rath- und Stadthause stattfindenden Reinigung der Geschäftszimmer ist Vas Standesamt nur Mon tag, den 15. Juni Vormittags von 9 bis 12 Uhr zur Anmeldung von Tterbesällen und bez. Tor tacburten geöffnet. ctt k--7, am 6. Juni 1896 Der Standesbeamte. In Vertretung: 4^r»o!S^Brgr Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Linst »lel»ar«l in Freiberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen nud zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögens stücke der Schlußtermin auf den 26. Juni 1896, -vormittags 10 «hr vor dem KSnigl. Amtsgericht hierselbst, Zimmer Nr. 33, bestimmt. Freiberg, den 27. Mai 1896. Sekr. Abth. I. Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgerichte, »ory i. Konkursverfahren. . , In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fleischermeister bevor» Schubert in Freiberg ist nach Annahme des von dem Gememschuldner se Verwalter zu rechtigten Gläubigern angebotenen Zwangsvergleichs zur Abnahme der von vem rv o legenden Schlußrechnung Termin auf Dte«Stag, den 16. Juni 1896, Bormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Freiberg, am 5. Juni 1896. Sekr NlaoI«-, U Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgerichte, Abth. Konkursverfahre«. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen deS Schuhmachers geschäftsinhabers Karl August Andreas in Freiberg ist nach Annahme des schuldner seinen nicht bevorrechtigten Gläubigern angebotenen Zwangsvergleuhs zur uonay von dem Verwalter zu legenden Schlußrechnung Termin auf Dienstag, de« 16. Jimi 1896, -vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Freiberg, am 5. Juni 1896. Sekr _ GerichtSschreiber beim Königlichen Amtsgerichte, «bth. - GrunSstücksversteigemng. ErbtheilungShalber soll das zum Nachlaß des Bergmanns EtMit Mr«M«n Niederlangenau gehörige, auf Folium 115 deS Grund- und Hypothekenbuchs für linder» laugenau eingetragene und mit Nr. 90 deS Brandversicherungskatasters für diesen QN oezruyueu Grundstück o Frettag, de« 12. Ju«i 1896, »/, 1<> Uhr BormtttaM^ im Schtrmersche« Gasthofe zu Niederlangens« öffentlich meistbietend versteigert werden. <. Das Grundstück, welches aus Wohngebäude mit Hofraum, Garten und Feld besteht, oie Parzellen Nr. 124», 124d und 436b des Flurbuchs für Nicderlangenau umfaßt, eme Fläche von 85,7 ar --D1 Acker 164 0R. enthält und mit 45,80 Steuereinheiten belegt ist, während die BrandVer» sicherungssumme des Gebäudes 2550 Mk. beträgt, ist ortsgerichtlich auf 4000 Mk. geschätzt. Die Versteigerungsbedingungen sind aus den an hiesiger Gerichtstafel, im Schirmerschen Gasthofe zu Nicdcrlangenau und im Dellingschen Gasthofe zu Oberlangenau aushängenden An schlägen ersichtlich. Brand, am 30. Mai 1896. Königliches Amtsgericht. »r. F Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des SchmiedemeisterS Ernst Emil Frosch in Brand ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Brand, den 4. Juni 1896. Aktuar ^ottlncklvr, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Aiiktio« i« M«lda. Dienstag, den 9. Jnni 1896, Vormitt. /,11 Uhr kommen in Mnlda 1 Roll wagen, 1 Sopha und 1 Schreibtisch gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Versammlungs lokal: Eggs Gasthos. Brand, am 6. Juni 1896. Der Gerichtsvollzieher beim König!. Amtsgericht das. Gllkvrm«»», Wachtmeister. Son-erzng nach -em Erzgebirge Sonntag, den 14. Juni 1896. 5^ vormittags d aus Dresden-Ältst, in -sc 12 b' vormittags 6°b „ I „ Freiberg „ >11« nachmittag- 9ib I in Annaberg aus I 9°° „ 10« „ „ Weipert „ t 7« Ermäßigte Fahrkartenpreise. Siebentägige Fahrkartengiltigkeit. Schluß deS FahrkartenverkaufS am 13. Juni abends 9 Uhr. Näheres ergiebt die bei den beteiligten Stationen unentgeltlich zu erhaltende „Uebersicht". Dresden, am 27. Mai 1896. Königliche Generaldirektlon der Sächsischen Staatseisenbahne«, l^r. 4602 0 I. Unttin«»». Das Gesetz zur Kekam-fung des vnlauterea Wettbewerbes, welches am 1. Julien Kraft tritt, lautet: Wir Wilhelm, von GotteS Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen u. f. w. verordnen im Namen des Reiches, nach erfolgter Zustimmung des BundeSraths und des Reichstags, was folgt: 8 1. Wer in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mit- theilungen, welche für einen größeren Kreis von Personen be stimmt sind, über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere über die Beschaffenheit, die Herstellungsart oder die Preisbemessung von Waaren oder gewerblichen Leistungen, über die Art des Bezuges oder die Bezugsquelle von Waaren, über den Besitz von Aus zeichnungen, über den Anlaß oder den Zweck des Vcrkanfs un richtige Angaben thatsächlicher Art macht, welche geeignet sind, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, kann auf Unterlassung der unrichtigen Angaben in Anspruch ge nommen werden. Dieser Anspruch kann von jedem - Gewerbe treibenden, der Waaren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder in den geschäftlichen Verkehr bringt, oder von Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen geltend gemacht werden, soweit die Verbände als solche in bürgerlichen Rechts streitigkeiten klagen können. Neben dem Anspruch auf Unterlassung der unrichtigen An gaben haben die vorerwähnten Gewerbetreibenden auch Anspruch auf Ersatz des durch die unrichtigen Angaben verursachten Schadens gegen denjenigen, der die Angaben gemacht hat, falls dieser ihre Unrichtigkeit kannte oder kennen mußte. Der Anspruch auf Schadenersatz kann gegen Redakteure, Verleger, Drucker oder Verbreiter von periodischen Drnckschriften nur geltend gemacht werden, wenn dieselben die Unrichtigkeit der Angab.cn kannten. Die Verwendung von Namen, welche nach dem Handelsge brauch zur Benennung gewisser Waaren dienen, ohne deren Her kunft bezeichnen zu sollen, fällt unter die vorstehenden Bestimm ungen nicht. Im Sinne der Bestimmungen des Absatzes 1 und 2 find den Angaben thatsächlicher Art bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen gleich zu achten, die darauf berechnet und geeign e sind, solche Angaben zu ersetzen. Unter Waaren im Sinne dieses Gesetzes sind auch landwirth- schaftliche Erzeugnisse, unter gewerblichen Leistungen auch lano- wirthschaftliche zu verstehen. 8 2 Für Klagen auf Grund des 8 1 ist ausschließlich zu ständig das Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte seine gewerb liche Niederlassung oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat. Für Personen, welche im Jnlande weder eine gewerbliche Niederlassung noch einen Wohnsitz haben, ist aus schließlich zuständig das Gericht des inländischen Aufenthaltsort-, oder wenn ein solcher nicht bekannt ist, das Gericht, in besten Bezirk die Handlung begangen ist. 83. Zur Sicherung des im 8 1 Absatz 1 bezeichneten An spruchs können einstweilige Verfügungen erlassen werden, auch wenn die in den 88 814, 819 der Civilprozeßordnung bezeichneten Voraussetzungen nicht zutreffen. Zuständig ist auch daS Amts gericht, m dessen Bezirk die den Anspruch begründende Handlung begangen ist: un übrigen finden die Vorschriften deS 8 820 der Civilprozeßordnung Anwendung.