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WaLenauerAnzeiger ZeiW smHmA Seismdms, Sch, Sb«mW, ÄU, SBch U Amtsblatt für den Stadtrat zu Rabenau. Erscheint Montag, Mittwoch und Freitag nachmittags. Abonnementspreis 1,rrO Mark vierteljährlich. — Inserate kosten die Spaltenzeile oder deren Raum 15 Pfg., für auswärtige Inserenten 20 Pfg., Reklamen 30 Pfg., im amtlichen Teil 35 Pfg., tabellarischer Satz entsprechend höher. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenü der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch ausgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Verantwortung. Redaktion, Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau. Ammer 22. Fernsprecher: Amt Deuben 212« Dienstag, den 19. KhlM 1918. Drahtanschrift- Anzeiger 31. Jahrgang. Bekanntmachung. Zur Vermeidung von Nachteilen, insbesondere des Zerspringens der Rohre der Hausleitungen wird hier durch den Herren Hausbesitzern dringend empfohlen: 1- frei oder kalt liegende Teile der Wasserleitung, als Leitungen nach den Waschhäusern usw. von Wasser zu entleeren und gänzlich abzustellen: 2- die Keller vor Eindringen des Frostes durch gu ten Verschluß der Kellerfenster zur Vermeidung des Gefrierens der Hausleitungsrohre zu verwahren; 3. die Hausleitung für die Zeit, während welcher regel mäßige Wasserentnahme nicht erfolgt, insbesondere zur Nachtzeit, von dem im Keller befindlichen Haupthahn ab gänzlich zu entleeren und Amtlicher Teil. BWMhW m SihMM. l. Sämtliche im Bezirke der Königlichen Amtshaupt mannschaft Dresden-Alstadt befindlichen Schweine mit einem Lebendgewicht von 35 Kilo und darüber, sowie diejenigen, welche bis zum Aufheben dieser Bekannt machung vorstehendes Gewicht erreichen, werden hiermit für den Kommunalverband beschlagnahmt. Dem Besitzer wird das freie Verfügungsrecht über diese Tiere entzogen. Ausgeschlossen von der Beschlagnahme sind nur Zuchteber und Zuchtsauen, die nachweisbar gedeckt sind, sowie Schweine, deren Schlachtung auf Grund einer vom Kö niglichen Ministerium des Innern erteilten Ausnahme bewilligung für einen späteren Zeitpunkt oder deren Weiterfütterung ausdrücklich genehmigt worden ist. 2. Jeder Besitzer von beschlagnahmten Schweinen ist verpflichtet, diese sofort, spätestens jedoch bis zum 23. Februar 1918 einem Fleischer oder Viehhändler des Bezirks zum Kaufe anzubieten. 3. Als Übernahm epreis gilt der reichsgesetzlich fest gesetzte Höchstpreis für Schlachtschweine. 4. Soweit den Besitzern von Schweinen über 35 Kilo Lebendgewicht eine besondere llberlassungsaufforde- rung durch den Ausschuß zur Vorbereitung der Enteig nung nicht zugeht, gilt gegenwärtige Bekanntmachung als Üeberlassungsaufforderung im Sinne von 8 2 des Höchstpreisgesetzes vom 4. August 1914. 5. Den von der Königlichen Amtshauptmannschaft bestellten Revisoren und den Ausschüssen zur Vorberei tung der Enteignung darf der Zutritt zu den Stallungen nicht versagt werden. 6. Das aus Notschlachtungen gewonnene Fleisch wird, soweit es ohne Beschränkung zum menschlichen Genuß freigegeben wird, hiermit gleichfalls beschlagnahmt; es darf von dem Notschlachtenden nicht zur Versorgung sei nes Haushaltes zurückbehalten werden, sondern ist dem Vertrauensmann des zuständigen Fleischversorgungsbezirks zu überweisen. 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden bis zu 10 000 Mark oder Gefängnis bis zu einem Jahre geahndet. Dresden-A., am 14. Februar 1918. Königliche Amtshauptmannschaft. Leöensmittetakgaöe in der Woche vom 18. bis 24. Februar 1918. Margarine am Dienstag, den 19. Februar in den Geschäften, wo die Eintragung zur Kundenliste erfolgt ist, gegen Abgabe des Abschnittes Nr. 34 der Lebens mittelkarte und Abschnittes V der alten Landes fettkarte 80 Gramm für 32 Pfg. Polnischer Landkäst am gleichen Tage in den Butterverkaufsstellen gegen Abgabe des Abschnittes Nr. 35 der Lebens mittelkarte und eines Februar-Abschnittes der Landessperrkarte 100 Gramm für 76 Pfg- Teigwaren am Donnerstag, den 21. Februar auf Abschnitt I' /^^ittelkarte X */, Pfund, 6, L und v je /« Pfd. zum Preise von 82 Pfg. für 1 Pfd. Rabenau, am 18. Februar 1918 Der Stadtrat. 4. die vor den Hausgrundstücken befindlichen eisernen Kappen schneefrei zu halten, damit bei etwaigen Vorkommnissen (Rohrbrüchen oder dergleichen) das Wasser leicht abgestellt werden kann. Schlüssel sind für solche Fälle bei Herren Klempner meister und Stadtverordneten Kittner, Stadtverordneten Hermann Schmieder, Straßenmeister Schnür und im Rathause niedergelegt. Rabenau, am 18. Februar 1918. Der Bürgermeister. Von den Kriegsschauplätzen. (Amtlich) Großes Hauptquartier, 16. Februar 1918. Westlicher Kriegsschauplatz. In einzelnen Abschnitten Artillerietätigkeit, die sich in der Champagne zwischen Tahure und Ripont am Abend verschärf e. Kleinere Unternehmungen unserer Infanterie in Flandern und östlich von St. Mihiel hatten Erfolg. Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. (Amtlich) Großes Hauptquartier, 17. Februar 1918. Westlicher Kriegsschauplatz Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht In Flandern und im Artois vielfach auslebender Feuerkampf. In kleineren Infanteriegefechten bei Cherisy und südlich von Marcoing wurden Gefangene gemacht. Heeresgruppen deutscher Kronprinz und Herzog Albrecht Bei Tahure und Ripont, auf dem östlichen Maas ufer und im Sundgau zeitweilig erhöhte Gesechtstätigkeit. Unsere Flieger haben in der letzten Nacht London, Dover, Dünkirchen, sowie feindliche Seestreitkräfte an der französischen Nordküste mit Bomben angegriffen. Oestlicher Kriegsschauplatz Großrussische Front Der Waffenstillstand läuft am 18. Februar 12 Uhr mittags ab. Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. . Lokales unö MchMes. Rabenau, 18. Februar 1918. * Silberankauf. Um den derzeitigen hohen Stand des Silberpreises auf dem Weltmärkte für die Hebung der deutschen Valuta im Auslande nutzbar zu machen, hat sich die Reichsbank entschlossen, den Ankauf von Silbersachen aufzunehmen. Erwünscht sind entbehr liche Gebrauchsgegenftände, Schmucksachen, Salznäpfe, Zuckerschalen, Tafelaufsätze usw., nicht aber bloß versilberte Sachen, diese nimmt der Heimatdank als Geschenk an. Bezahlt wird für ein Gramm reines Silbermetall 13 Pfg. Zur Annahme sind bereit die Mitglieder der hiesigen Goldankaufsstelle: Herren Pfarrer Sturm, Schuldirektor Reinicke, Fabrikant Anton Hamann und Lehr/r Klaus in Obernaundorf. * Eingetroffene Vorhersage. Die Trotzkische Er klärung der Beendigung des Kriegszustandes bedeutet, wie ein astronomischer Mitarbeiter me det, eine der son derbarsten Bestätigungen von Vorhersagen aus der ersten Zeit dieses Krieges, die sich auf eine Bibelstelle: Daniel 12, II beziehen. Sie lautet: Und von der Zeit an, wenn das tägliche Opfer abgetan und ein Greuel der Verwüstung aufgerichtet wird, sind 1290 Tage. Rechnet man nun den Unterschied vom I. August 1914 bis Hum I I. Februar 1918 aus, ergeben sich genau 1290 Tage. * über die zurückgekehrten deutschen und österreichisch ungarischen Zivilgefangenen aus der Moldau (Rumänien) sind die ersten fünf Listen erschienen; sie können bei der Öffentlichen Auskunftsstelle für Auswanderer in Dresden, Kanzleigäßchen I, eingesehen werden. Lübau. Eines außerordentlich zahlreichen Besuchs hatte sich das Zither-Konzert zu erfreuen, welches die Zitherlehrerin Frl. Wella Dietrich mit ihrer Gesellschaft am Sonntag abend im hiesigen Gasthof veranstaltete. Die Darbietungen der Gesellschaft fanden den lebhaftesten Beifall der aufmerksam lauschenden Zuhörer. Die Lei stungen der Gesellschaft waren aber auch sowohl im Einzel- wie im Gesamtspiel gleich vorzüglich, so daß der Gesellschaft bei ihrem Wiederkommen ein volles Haus sicher ist. Dippoldiswalde. Die Einführung einer Ledigen steuer ist vom hiesigen Stadtgemeinderat beschlossen wor den. Hiernach wird von unverheirateten' Steuerzahlern (also auch von geschiedenen und verwitweten Personen ohne Rücksicht auf das Geschlecht) ein Steuerzuschlag er hoben, der beträgt bei einem Einkommen von mehr als 1400 bis 1900 Mark 5 Proz., mehr als 1900 bis zu 3100 Mark 10 Proz., mehr als 3100 bis zu 4800 Mk. 15 Prozent, mehr als 4800 bis zu 6300 M. 20 Proz. mehr als 6300 bis zu 7800 Mark 25 Proz., mehr als 7800 30 Proz. der zu entrichtenden Einkommensteuer. Befreit von ihr sind ledige Personen mit weniger als 3500 Mark Einkommen, wenn sie hiervon mehr als 10 Prozent für den Unterhalt anderer Personen aufwenden müssen; verwitwete und geschiedene Personen mit einem Einkommen bis 4000 Mark überhaupt, bei höherem Einkommen dann, wenn mehr als 20 Prozent davon für den Unterhalt anderer aufgewendet werden müssen, oder auch dann, wenn sie beim Ableben des Ehegatten oder bei der Scheidung das 55. Lebensjahr überschritten hatten. kinig im Innern sina wir unberiegiicb. Var unerschütterliche Lusammendatten aller Sränae bal uns Sie bisherigen grossen Erfolge gebracht unü sichert uns üen knüsieg. (Mnaenburg.) Dresden. In einer Fabrik für chemische und kosmetische Artikel, Zwickauer Straße 130, brach ein umfangreicher Brand aus, durch den die Vorräte und die Einrichtung der Fabrik samt Dachstuhl vom Feuer vernichtet wurden. Dresden. Die Glocken, die dem Vaterlande ge opfert wurden, sollen wiederkommen in neuer Form als Friedensglocken und an schwere Zeiten gemahnen. Gar viele Fragen wirtschaftlicher, technischer, musikalischer und künstlerischer Art entstehen hierdurch für die Gemeinden. Die Sächsische Landesstelle für Kunstgewerbe in Dresden hat daher eine besondere Glockenberatungsstelle eingerich tet, der Vertreter der obersten Kirchenbehörde, Techniker, musikalische und künstlerische Sachverständige angehören. Pirna. War's Kohlrübe oder Mist? In einem hiesigen Geschäft soll eine Frau ein Pfund „Kohlrüben" für 10 Pfg. gekauft und zu Hause gefunden haben, daß es ausgesprochen Mist war. Der Händler nahm die Ware nicht zurück. Auf dem Rathaus dagegen besteht die Ansicht, daß der Händler den Mist gegen wirkliche Kohlrüben umtauschen muß. Wie wird die Frau zu ihrem Rechte kommen. Meißen. Eine städtische Champignonzüchterei ist hier in den Kellerräumen der sogennannten Teichmühle angelegt worden. Der Plan war bereits im vorigen Jahre angeregt worden, doch waren keine entsprechenden Räumlichkeiten dazu vorhanden. Man hofft, durch die Zucht dieser Edelpilze die^Lebensmitteloersorgung er gänzen zu können. Zittau. Der Brudermord, der am 19. Dezember v. I. die Einwohnerschaft der Sommerfrische Bertsdorf bei Zittau in Aufregung versetzte, beschäftigte jetzt das Landgericht Bautzen. Angeklagt war der noch nicht ganz 18 Jahre alte Eisendreher Richard Oskar Schwarz. Er war im vollen Umfange geständig. Der medizinische Sachverständige erklärte den Angeklagten für völlig normal. Der Staatsanwalt beantragte die Höchststrafe gegen Jugendliche, d. h. 15 Jahre Gefängnis, doch ging der Gerichtshof nicht so weit und verurteilte den Ange klagten wegen Mordes zu 10 Jahren Gefängnis. Bischdorf (Lausitz.) Im hiesigen Kretscham stürzte, wahrscheinlich infolge Morschwerdens des Gebälks, die Decke der Gaststube ein. Glücklicherweise waren nur drei Gäste da, von denen zwei schwer verletzt wurden. Bad Elster. Mißglückter Schleichhandel. Auf dem hiesigen Bahnhofe wurde eine ganze Ladung verschiedener Lebensmittel beschlagnahmt, welche in großen, festen Kisten verpackt und als Seifenpulver deklariert waren.