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»Meit rank, (weder mentgeltlich »ich und viele mbeschwerden, Verdauung be- eyer, tenhoffstr. 3. ruft bis Ende Komme! lngebot glnch M, piekel, Es- 8vkuppsn- ründlich — Retour marke IM S. v., . Harnleiden. le ich Haupt« lfleisch, groß« cherten Speck, 5 K, 65 h Johne. mdtheilen lt. ersuchsstation t. ben, verkauft raße 108. 1* z/cken l, nhof. uussren > rd während xsdsn ge- t öoknv. a ' letzten ir uoosi wunätvn 8otwN6ll Rlroioüs i Herrn kür üie Amts Blatt des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes UuLVnih Abonnements < Preis Mertel! -hrl. 1 M. 25 Pf. Äuf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. AIS Beiblätter: I, JllustrirteS Sonntagsblatl (wöchentlich); 2. ^andwirthschaftliche Beilage (monatlich). Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Vorm. 9 Uhr aufzugrben. Preis für dir einspaltige Tor puSzeile (oder deren Raum) 1V Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königkbrück, C. S. Krausch«, Kamenz, CarlDaberkow, Sroß- röhrSdors. Annoncen-BureauS vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidmdank, Rudolph Mosse und V. Daube t Tomp. i o ch eil ü Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend. sns-rat« —r» sind bis Dienstag und Freitag Mittwoch. Ur. ZE. 21>. April 18S8. Bekanntmachung. Aus Anlaß der 7V jährigen Geburtstags und 25 jährigen Regierungsjubiläums-Feier Sr. Majestät des Königs soll am 23. d. M. Mittags 1 Uhr, im Saale des Hotels zum grauen Wolf ein JestnraHt stattfinden, zu welchem die Herren aus der Stadt und Umgegend hiermit eingeladen werden. Preis des Gedecks 1 Mark 75 Pfennige. Listm zur Einzeichnung, die spätestens bis 20. d. M. zu bewirken ist, liegen inderRathsschreiberei, im Anmeldezimmer des König l. Amtsgerichts und im Hotel zum grauen Wolf aus. Pulsnitz, am 10. April 1898. v. Weber, A.-R. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die Vereine, Corporationen und sonstigen Theilnehmer an dem Sonnabend, den 23. d. M. s'tattfindenden Jaekel'- und Lampionzug werden ersucht, sich gedachten Tages Abends V28 Uhr im Gasthof zum Herrnhaus einzufinden, woselbst llnter den Linden die Aufstellung des Zuges erfolgen wird. Pulsnitz, am 18. April 1898. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bela nn t m a ch u n g. Wegen Reinigung der Raths-, Cassen- und Standesamts-Localitäten Montag, den 25. nnd Dienstag, den 26. April 1898 werden an diesen Tagen nur ganz dringliche Sachen erledigt und in Standesamtsangelegenheilen nur Vormittags 8 bis 10 Uhr expedirt. Pulsnitz, am 15. April 1898. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die von der Land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen anher abgegebene Heberolle über die für das Jahr 1897 nach 2,55 Pfg. für jede Einheit einzuhebenden Beiträge für die Stadt mit dem Rittergute Pulsnitz liegt nebst dem Unternehmer-Verzeichnisse und der Übrtgeu Unterlagen auf die Dauer von 2 Wochen jur Einsicht der Betheiligten bei uns aus. Die nach genannter Heberolle ausgeworfenen Beiträge wird in den nächsten Tagen Herr Stadtwachtmeister Weber einholen. Einsprüche der Unternehmer gegen die Höhe der Beiträge, sowie gegen Veranlagung der Betriebe im Unternehmerverzeichnisse sind direct an die Geschäftsstelle der Genossen schaft (Dresden, A. Wienerstraße 13) zu richten, der ausgeworfene Beitrag jedoch ist trotzdem vom Unternehmer ungeachtet des Einspruchs in voller Summe zu zahlen. Pulsnitz, am 19. April 1898. Der Stadtrat h. ' - Schubert, Brgrmstr. Den Nahr ungs mitte lverkehr betreffend. Nachdem mit dem I. April dss. Js. die Bestimmungen des Gesetzes betreffend de« Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz uud deren Ersatzmittel«, vom 15. Jlmi 1897 (Reichs-Gesetz-Blatt Seite 475), soweit sie bis jetzt noch nicht in Geltung waren, ebenfalls in Kraft getreten sind, nimmt die Kömgl. Amtshauptmannschaft Veranlassung, die Herren Bürgermeister, Gemeindevorständc und Gutsvorstände des Bezirks nochmals darauf hinzuweisen, daß den auf dem Gebiete des Nahrungsmittelwesens herrschenden Uebelständen "Ur dann wirksam begegnet werden kann, wenn die gesetzlichen Vorschriften, besonders die des angezogenen Gesetzes und die des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 (Reichs- ^esetz-Blatt) Seite 145)mit größter Strenge gehandhabt werden. Die Polizeibeamten haben nicht blos dann einzuschreiten, wenn Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Bestimm ungen zu ihrer Kenntniß gelangen, sondern den Verkehr im Allgemeinen dauernd zu überwachen. Sie sind nach Z 8 des Gesetzes vom 15. Juni 1897 befugt, in die Räume, in denen Butter, Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett gewerbsmäßig hergestellt wird, jederzeit, in die Räume, in denen Butter, Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett uufbewahrt, feilgehalten oder verpackt wird, während der Geschäftszeit einzutreten und daselbst Revisionen vorzunehmen, auch nach ihrer Auswahl Proben zum Zwecke der Untersu- Hung gegen Empfangsbescheinigung zu entnehmen. Das durch die Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft vom 25. September 1896 angeordnete zeitweilige Aufsuchen beziehentlich Revidiren der Geschäftsstellen U 2 und 3 des Nahrungsmittelgesetzes) hat auch ferner stattzusinden, jedoch haben die nach dieser Verfügung halbjährlich bis zum 15. Jun» und 15. Dezember jeden Jahres zu ^stattenden Anzeigen über das Ergebniß der vorgenommcnen Revision bis auf Weiteres wegzufallen. Die Controls hat sich auch auf etwaige aus dem Auslande in den Jnlandsconsum übergehende Waaren zu erstrecken. Zu diesem Behufe werden die Zollbehörden den Po« "Pibehörden des deutschen B.'stimmungsorts über das Eintreffen von Sendungen Nachricht geben, soweit diese nicht mit der Post oder im kleinen Ärenzverkehr oder im Reiseverkehr Agehen. Proben zum Zwecke der Untersuchung sind von derartigen Sendungen, wie auch im Uebrigen thunlichst oft zu entnehmen. Die Kosten der Untersuchungen sind von den Gemeinden oder Gutsbezirken als Polizeiaufwand zu tragen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, den 6. April 1898. vou Erdmannsdorff. Schulinfpektionsbezirk Kamenz betreffend. Die noch rückständigen Stundenpläne sind nunmehr umgehend einzusenden. Sollte in einzelnen Fällen die Rücksendung der geprüften bezw. genehmigten Stundenpläne Hst nach Beginn des neuen Schuljahres erfolgen können, so ist vorläufig nach den eingesandten Entwürfen zu unterrichten. Kamenz, den 15. April 1898. Der Königliche Bezirksschulinspektor. vr. Hartmann. Mittwoch, den 27. April s o: Roß- und Biehmarkt in Radeburg. Vivdvl