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.llt/ noistws-I rrif stilnnäm LtstrK 'äuE Mchilginü? lk stwÄürZ c-ginsA --V, EisUeint kiigsich stühS^Utzr-mtt'Auenahme der Soüü- und Fesistge. r- Prett'haMhrach' M/.SM Freitag, den 23» August ME ss-ü str. unB>> - Utftrt^ d«e üesps-li. Zeile » W L : —- -s --> Verütttwvrtl. Redacteur: Karl Julius Frotscher in Freiberg. : T-igcblatl rfüü UI!» mU U! -lllV urüsürW ! U2L I!Ä^!« ü-Ä äN riräKrr «Hs reiberger Anzeiger Die NechtSverletzuugen Dänemark s gegen SehkrÄvig Holstein. In Nr,. 189 dieses Blattes haben wir die Landesrechte der bei den Herzogthümer Schleswig-Holstein, wie sic von König Christian I. im Jahre 1460 beschworen und besiegelt und von jedem seiner Nach folger bis auf Christian VIII; herab nicht nnr anerkannt/ sondern auch bestätigt, von Einzelnen sogar in einzelnen Stücken erweitert und vermehrt worden sind, unseren Lesern mitgeiheilt. Um das gute Recht der beiden Herzogthümer zum Vertheidigungskampfe gegen Dänemark nachzuweisen, wird es noch nöthigsein, die Rechtsver letzung kN Dänemark'^ gegen die sonnenklaren-Rechte SchleÄvig- Holstcins darzulegeu:. -....'...:L Laut der Staatsverträge und nach dem Zeugnisse der-Gcschichke sind die Herzogthümer selbstständige Staaten, welche ein.e'beson dere Regierung, eine besondere Staatskasse für sich allein zu beanspruchen das Recht haben , und der König von Dänemark ist nur Herzog in Schleswig-Holstein. Nun.ist aber Dänemark ein kleiner Staat ohne bedeutMde Colonien, der mit seinem prunkenden absoluten Königthume jederzeit so viel Ausgaben gemacht hak, daß sie außer allem Verhältniß zur Einnahme standen. Um die von Jahr zu Jahr wachsende Schuldenlast nur einigermaßen -decken zu können, wurden die beiden Herzogthümer gezwungen, die dänischen Staatsschulden, die ihnen gar nichts angingen, mit aufzübringen. Ans den früher von Dänemark gesonderten Finanzen Schleswig- Holsteins wurde eine gemeinschaftliche Staatskasse.in Kopenhagen; Dänemark übte also im Großen einen sonst so arg verpöntm Com- munismns gegen die Herzogthümer und der Druck der Abgaben, welche in die dänische Kasse sloffew, wurde immer schlimmer. — Die Landtage der Herzogthümer, welche ihnen nach Recht und Her kommen verbürgt waren, gingen seit 1721 ganz ein. Das Heer wesen, welches Schleswig-Holstein für sich allem, abgesondert von der dänischen Armce,'- ein Recht zu halten hatte, und das ohne Be willigung der Landstände der Herzogthümer nicht in den Krieg geführt werd-^sollte, wurde mit dem dänischen verbunden, die Truppen bekamen dänische Feldzeichen und wurden in dänischer Sprach« comMandirt; ja im Jahre 1813 mußten die SchlKwig- Holstekner mit dm Franzosen im Wunde — geg en Dentschwand kätichfen, Svkche'Früchw tMt eS- wen» deutsche Prövitizen' vvn- au s wärt igelt Staaten- beherrsche Werden. Die S chi-fsd. der; H«e zogchümkr tragen: gcMtttM- bie^Jnschristsr -Mnifthe»-Eigmchumt5 (vansk.kiäem). Das MünzstsHt diw Httzö^th^ä' .gehoben, die alte schteswig-h^stemffche Coürantrcchüüüg'cherMHK und dagegen dänisches Getd^ ejngefüM. Um dänischen Staate unabhängige. Leider aÜmahlich '.^ästisch'd .chen, wurden die einträglichsten. Stellen mstHÜständern^M n en besetzt; wer eine östeytlj^e Anstellung suchti,,chDte^Ät dNstDe .Sprache sprechen können. Kit deutsche CH Rendsburg nach Kopenhagen verlegt ; ebenso ÄW? dlt dtukschb^är^ schule in Kiel aufgehoben und eine dänische dafür in Köprnhägckr gegründet. In den höheren SchuleU Schleswig-Hvlstesnsi.Mußte neben der deutschen die därt^chd Sprache- tzebmüllWeÄttvlsl.W müßte dänisches Examen für die höherü dÄtschnr iSchüLnutMgtkM üct ünd alle B estallungsnrkundenm d änäs chrr Sprache crthtüt wsrhM Von einem dänischen RegierüügÄ!athe tvutde -Äldlich.MchföffMlich< Hreisftäge ausgestellt: „Md üian es Stachemmüsstek Dänische' zur a l lg e m e i n e w K a n Vr-sspr«ch,e. iist Mch seKtos- zu erheben?"' Ist es nün schöü M schrrieatstr MgaS-ÜgHO Men ein Volk, ihm seine Stanstnes», seine Matterspr«^- WvaU«Wl zu raüben, so Iritk zu dieser Rtchtsüerletzung noch die/den Staats^ Verträgen entgegmstehende Tendenz-hinzu, auf solcheWeise die selbK ständigen Provinzen mit Dänemark zu verschmelzen. D : ul Ein tveiteres Recht SchleMz-HDtiNs ist; daß iü^ dleMPk^ vinzen der Mäd»nesststm«i des oldrnburgischtÄ-'-H'Lusd» herrscht — Im Jahre 1450 war der von Schleswkg-HolstM imstM verehrte Graf Adolph VIII, ddt Regent beider ProMzen.'iÄr, ge-c sterben. Durch mancherlei Mühe gelang es dem damaligen Kötä^ von Dänemark, Christian I., die Stimmen des mächtigen Adels d«l Herzogthümer zu gewinnen, und so wurde er denn als Schleswig-Holstein gewählt mit der Bedingung, daß -nur die männ lichen Nachkommen des oldenburger Königshauses., ^vrpjü Christian der erste gehörte, das Recht zur Regierung. i^Mhle^ haben sollten. Das war einer, von den woltgeWchtlichen Aeten^ welche in ihren inhaltsschweren Folgen das Schicksal ganzer BMA auf Jahrhunderte Hinausbestimmen. Wer mag schgeu^ wse A Folgen jenes Vertrags in die Zukunft reichen werdend Im Jahre 1839 kam in Dänemark König Ehristsaw VM. zur, Regierung, em tüchtiger StaatsmäUU mit «neTischM- M^tt, hatte Uur einen. einzigen Schv,-.^zM rich VL. StKbt nun Friedlich VI^ .MäpnsichkKr^ so-, fiel Dänemark nach -dem Waatstzruudgesetz-,^ Linie, an den Prinzen Friedrich von Hessen, den Sohn der