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WMWMWW Telephon: Dresden, Amt II. Nr. 57S. Dresden, Dienstag, den 3. Januar 1905. 67. Jahrgang Ur. 2 Bezugsbedingungen: vt« .Vorfzrttuxg' erscheint f«d«, Wochentag m»ch«Uttag, v Uhr mit d«« vo,u« der folgend«« r«0« vt» vejug^edühr drirätjt IH0 Mark «chrteljLhrltch oder bv Pta für jede« Monat, vir .Oorfzettuog- tft z» beziehen durch die kaiserlichen poftanftalten, di« Landbrieftrüaer und durch «ufere voten^ Sei freier Lieferung in» hau, erhebt üi» poft «och di« LufteUung^ebühr von « pfg. Lelegramm-Ndr.: vorfzeitung Dresden, j i'—r- »Uohltn broda, wtt» WW Leudnitz-Neuoltra, Noll au In Serkowih, Pud. Anzeiger für Stadt und Land ' mit der Beilage: „Illustriertes Sonntags-Blatt" Amtsblatt für die Rgl. Llmtshauptmannschasten Dresden-NÜstadt und Dresden-Neustadt, für das Ugl. Amtsgericht Dresden, die Ügl. Zorstrentärnter Dresden, Moritzburg, Tharandt und die Gemeinde Gberlößnitz barer Vertrag, welcher die Meistbegünstigung beschränkt auf die England, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz, Oesterreich und Rußland gewährten Begünstigungen. Monaco gehört zum französischen Zollgebiet; wegen Tunis erfolgte eine gegenseitige Erklärung am l8. No vember 1896, gültig btS zum 31« Dezember 1903, von da Ablauf ein Jahr nach Kündigung; 6. Vertrag mit Guatemala vom 20. September 1887, beendet am 22. Juni 1903 infolge Kündigung seitens Guatemalas; 7. Vertrag mit Honduras vom 12. Dezember 1887, Ablauf ein Jahr nach Kündigung; 8. Vertrag mit Japan vom 4. April 1896 mit Nachtragskonvention vom 26. Dezember 1898, fest bis zum 16. Juli 1911; 9. Vertrag mit Liberia vom 31. Oktober 1867, Ablauf ein Jahr nach Kündigung; 10. Vertrag mit Marokko vom 1. Juni 1890, Ablauf ein Jahr nach Kündigung, kann jederzeit revidiert werden; 11. Vertrag mit Mexiko vom 5. Dezember 1882, Ablauf ein Jahr nach Kündigung; 12. Vertrag mit Nicaragua vom 4 Februar 1896, fest bis 6 April 1907; 13. Vertrag mit den Niederlanden und Kolonien vom 31. Dezember 1851, Ablauf ein Jahr nach Kündigung; 14. Vertrag mit Paraguay vom 21. Juli 1887, Ablauf ein Jahr nach Kündigung; 15. Vertrag mit Persien vom 11. Juni 1873 nebst Zusatz akte vom 6 Juli 1873, Ablauf ein Jahr nach Kündigung; 16. Vertrag mit Salvador vom 13. Juni 1870, beendet am 23. Mai 1902, als 17. und 18. Vertrag bestanden solche mit den früheren beiden Burenrepubliken. Es . folgen 19. die Bortvätz» mit Schweden uud NorwLM«. HeschwLigL bis M.den Februar, hinein. Also entweder welche Hamburg und Bremen am 1. Mai 1841 ab- .. schlosien, Oldenburg am 1. April 1843, Mecklenburg- Schwerin am 10. Oktober 1846, Lübeck am 14. Sep tember 1852. Diese Verträge, die aufs Deutsche Reich übergingen, laufen ein Jahr nach Kündigung ab Unter 20. steht der Vertrag mit Spanien, durch Notenaus tausch vom 12. Februar 1899 geschlossen, fest bis 30. Juni 1904, von da Ablauf em Jahr nach Kün digung. Sehr alte Verträge verbinden uns 21. mit der Türkei. Der Hauptvertrag datiert vom 22. März (alten Stiles) 1761, der letzte Nachvertrag vom 26. August 1890. Die Verträge sind fest bis 12. März 1912. Am 12. März 1905 kann ein Revision be antragt werden. Es folgen: 22. der Vertrag mit Bulgarien einschließlich Ostrumelien, für welchen maß ¬ gebend sind die Verträge Deutschlands mit der Türkei vom 22. März 1761, 20. März 1862, 26 August 1890, sowie der Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878, Ar tikel 8 und 20; 23 der Vertrag mit Aegypten vom 19. Juli 1892, fest bis 12. März 1912; am 1 April 1907 kann eine Revision beantragt werden; 24. der Vertrag mit Uruguay vom 20. Juni 1892 nebst Ueber- einkunft vom 5. Juni 1899, Ablauf ein Jahr nach Kündigung; 25. Vertrag mit Sansibar vom 20. De zember 1885, bis 4. Juli 1911 gültig; 26. die Ver träge mit den Vereinigten Staaten. Es bestehen ältere Verträge mit Preußen vom U Mai 1828, mit den Hansastädten vom 20. Dezember 1827 nebst ^Zusatz artikel vom 4. Juni 1828, mit Oldenburg vom 10. März 1847, Mecklenburg-Schwerin vom 9. De zember 1847. Diese Verträge, die ein Jahr nach Kündigung ablaufen, sind auf das Reich übergegangen. — Politische Weltscdau. * Deutsches Reich. Am Käisethofe ist das Neujahrsfest in herkömmlicher Weise begangen worden. Um 10 Uhr fand in der Berliner Schloßkapelle feier licher Gottesdienst statt, dem dann die übliche Cour folgte. Nachmittags 1 Uhr folgte die Parole-AuSgabe tm Lichthofe deS Zeughauses und dann um 2 Uhr Familientafel im Königl. Schlöffe. Der Prinz-Regent von Bayern hat mittels Handschreibens vom gestrigen Tage den Generalobersten der Kavallerie Prinzen Leopold zum Generalfeldmarfchall ernannt.H Der deutsch-österreichische Handelsvertrag ist am Sonnabend nicht gekündigt worden, was als günstiges Zeichen für die Neugestaltung der Handels beziehungen gelten kann. Graf Bülow hat im Reichstage erklärt, daß er die Schaffung eines ReichSkolonialamteS als selbst ständige Reichsbehörde für unumgänglich notwendig halte. Das bedeutet also praktisch die Errichtung einer Behörde, deren Leiter nicht wie bisher zur Behandlung Deutschlands handelspolitische Be ziehungen. Jetzt, da wir dicht vor der Neuregelung unserer handelspolitischen Beziehungen sdhen und vor der Be ratung der neuen Handelsverträge im Reichstage, dürste eine Üebersicht über die handelspolitischen Beziehungen des Reiches ganz angebracht sein. Deutschland halte in den Jahren 1891 bis Anfang 1894 mit 7 Staaten Verträge abgeschlossen, m welchen Zolltarifzugestäi dnisse gemocht waren und die Meistbegünstigung eingeräumt. Im November 1891 konnten dem Reichstage vier dieser Handelsverträge vorgelegt werden, der mit Belgien, Italien, Oesterreich-Ungarn und der Schweiz. Die ersten drei Verträge wurden am 6. Dezember 1891 ab geschlossen, der mit der Schweiz am io. Dezember 1891; diese Verträge tiefen fest bis zum 31. Dezember 1903 und sind von da ab ein Jahr nach Kündigung zu Ende, Am 21. August 1892 kam dann ein Handelsvertrag mit Serbien zustande, dem am 21. Oktober 1893 der Vertrag mit Rumänien folgte und am io Februar 1894 der Beitrag mit Rußland. Auch diese drei Verträge liefen fest bis 31. Dezember 1903 und sind von da ab ein Jahr nach Kündigung zu Ende. Außer diesen sieben Staaten hatte Deutschland schon im Vertrage vom 9. Juli 1884 Griechenland Zolltarifzugeständniffe und die Meistbegünstigung eingeräumt; dieser Vertrag lief aber nicht auf eine Reihe von Jahren, sondern konnte jederzeit mit einjähriger Frist gekündigt werden. Der Bertragsstaaten sind also eigentlich nur 7; es sind das dieselben sieben Staaten, von denen sechs mit uns bereits neue Tarifverträge vereinbart haben, während die Verhandlungen mit Oesterreich-Ungarn noch schweben. Außer mit den vorgenannten 8 Staaten verknüpfen unS Handelsbeziehungen mit einer ganzen Reihe anderer Mächte; die Meistbegünstigung hatte Deutschland noch 26 weiteren größeren und kleineren Staaten eingeräumt. Diese Meistbegünstigungsverträge unterscheiden sich aber sehr wesentlich von den Tarifverträgen; sie werden lange nicht so oft wie diese erneuert, sondern laufen — manche schon seit mehr als einem Jahrhundert — immer wieder fort Die meistbegünstigten Staaten erhalten für ihren Handel teilweise dieselben Erleichterungen wie die Ver- IragSstaaten. Es bestehen (oder bestanden) die folgen den Meistbegünstigungsverträge: ' l.^Mit der Argentinischen Republik, Vertrag vom 19. September 1857 (mit Preußen), Ablapf ein Jahr nach Kündigung; 2. Mit Chile, Vertrag vom 1. Februar 1862 (mit Preußen), Ablauf 3 Monate nach Kündigung; 3. Mit Dänemark und Kolonien, Vertrag vgm 17. Jun: 1818 mit Preußen, Ablauf 6 Monate nach Kündigung, mit Oldenburg vom'81. März Ir»41, mit Mecklenburg- Schwerin vom 25« November 1845, Ablauf ein Jahr nach Kündigung, mit Preußen vom 26. Mai 1846. Maßgebend für den Handelsverkehr ist auch der Wiener Friedensvertrag vom 30. Oktober 1864, welcher die Wiederinkraftsetzung der Vertrüge von 1818 und 1846 bestimmte, - Weiter sind Verträge abgeschlossen: 4. mit Ecuador, Vertrag vom 28. März I8«7, Ablauf 1 Jahr nach Kündigung; 5. mit Frankreich durch Artikel 11 de- Friedensvertrages vom 10. Mai 1871 ein unkünd- von Fragen, die die Kolonien mit auswärtigen Re gierungen zu erledigen haben, dem Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amts, sondern dem Reichskanzler selbst Vortrag zu halten haben. Zu den deutschen Schutzgebieten pflegt man auch Aiautschou zu rechnen, das unter der Verwaltung der Mannebehörde steht und sich bekanntlich eines anerkennenswerten Auf schwunges erfreut. Ueber die Frage, ob dies Gebiet bei der Errichtung eines ReichSkolonialamts gleichfalls dieser Behörde unterstellt werden wird, erfahren wir von gut unterrichteter Seite, daß voraussichtlich eine Aenderung in dem bisherigen Unterstellungsverhältnis nicht stattfinden wird. Für die Reichstagsersatzwahl in Kalbe- Aschersleben hat der Obermeister Rahardt-Berlin die ihm von der Mittelstandsvereinigung angebotene Kan didatur angenommen. - -« Ueber die handelspolitische Geschäftslage verlautet hochosfiziös in der „Südd. Reichskorresp.": Die Entscheidung muß in den ersten Tagen des Januar fallen. Man wird dann wissen, ob der Vertrag mit Oesterreich-Ungarn schon jetzt kommt oder nicht. Kommt er nicht, so tritt für die Einbringung der sechs fertigen Verträge ein Aufschub überhaupt nicht ein Kommt er, so kann durch sein Fertigmachen für den Reichstag die Vorlegung der Verträge nicht wesentlich verzögert werden, vielleicht bis Mitte Januar, nach aller Voraussicht aber nicht, wie noch immer behauptet wird, bis Ende Januar, ", , beim Zusammentritt deS Reichstages Vorlegung der sechs fertigen Verträge ohne den österreichisch-ungarischen oder, nicht viel später, Vorlegung von sieden Verträgen, einschließlich des österreichisch-ungarischen. Genauer läßt sich der Zeitpunkt für das Bekanntweichen der Handels verträge bis auf weiteres nicht angeben. Die Börsen steuer hat in den ersten zwei Dritteln des eben abqelaufenen Finanzjahres einen Ertrag von 23,3 Mill. M abgeworfen. Sie verspricht demnach für das ganze Jahr eine Einnahme von nahezu 35 Mill. Mark. Da in den Etat für 1904 die Börsensteuer mit nahezu 30 Mill. M. eingestellt ist, so würde, immer vorausgesebt, daß die Verhältnisse im letzten Drittel deS Etatjahres sich ebenso wie in den beiden ersten ent wickeln, beim Finalabschluß ein Ueberschuß von rund 5 Mill. M. a s diesem Einnahmezweige zu erwarten sein. Die Börsensteuer hat nur zweimal, und zwar in den Jahren 1^95 und >900, mehr als 35 Mill. M. abgeworfen. Sie war bekanntlich durch das Gesetz vom 1 Juli 1881 geschaffen und ergab zuerst Beträge von unter 10 Mill. M. jährlich. : u.u Nach ein r in der „Franks. Zta." veröffentlichten Mitteilung traten im Jahre 1903 insgesamt 1,57 Lehrer (Volksschullehrer) in die Armee ein. Davon diente etwa der dritte Teil, nämlich etwa 600, einjährig freiwillig. — . , Der Gouverneur von Kiautschou v. Truppe! befindet sich auf einer Urlaubsreife nach Deutschland. Wie an jede solche Reise, knüpfen sich auch isvt an diese Gerügte, daß Kapitän v. Truppe! nicht auf seinen Posten zurückkehren werde. Aus f eutsch-Südwestafrika. Amtliche Meldung. An TyphuS gestorben: Unteroffizier Adam Wildert, geboren am 28 März 1881 zu Aachen, früher im Dragoner-Regiment Nr. 24, am 29. Dezember im Lazarett Windhuk. An Typhus und Malaria gestorben: ' Unteroffizier August Gerber, geb. am 19.- Dezember 1881 zu Rosenow, früher im Feldartillerie-Regimenk° Nr. 63, am 29. Dezember im Lazarett Waterberq. D-lsterrei'cd-Ungara. Die Wahl des Kaistr» ' bei der Suche nach einem geeigneten Ersatzmann für den Ministerpräsidenten von Körber ist schließlich auf Freiher.rn von Gautsch gefallen, einen Münir, - der bereits in den neunziger Jahren einmal die Bürde dieses Amtes getragen hat, ohne daß, er jedoch seiner ministeriellen Tätigkeit ein besonderes charakteristisches Gepräge hat geben können. Seine Wiederberufung an die Spitze der Regierung in der gegenwärtigen Krisis läßt aber darauf schließen, daß die Krone eine schärfere Stellungnahme gegen die deutschen Parteien nicht . wünscht, worauf die Tschechen allem Anschein nach schon stark spekuliert hatten. » Der ungarische Ministervräsident Graf TiSza erwiderte auf eine Ansprache, die im Namen der liberalen Partei aus Anlaß der Neujahrsgratulatiou kl P Anzeigen-Preise: va «tnfpatttg» s«n« iS pfg. unter.Ltngesandt- «o pfa. MyetgE-Nnnahm- "folgt Ul Mittag, 12 Utzr. — ä««ah»«tzell,n Und: Unk»« L-schästrstrlle, klein» Mrttznercha^e Nr «, > Waffe, -.M-; Zlchen. Spitzt« Das Neueste. Der Kaiser ernannte die Generalobersten mit dem Range von Feldmarschällen Graf Haeseler, von Hahnke und Freiherr von Lotz zu General feldmarschällen. In Südwestafrika ist ein Todesfall infolge Malaria vorgekommen. Als Nachfolger des zum österreichischen Minister' Präsidenten ernannten bisherigen Leiters des obersten Rechnungshofes zu Wien, Freiherrn von Gautsch, ist Baron Hauenschild Bauer ernannt worden. Der Dampfer .Friedrich der Große" mit der nach Abesiynien reisenden deutschen außerordentlichen Gesandtschaft an Bord ist in Port Said eingetroffen. D e Japaner haben das B-Fort und das Pan- lungschan Fort eingenommen. Tie Beschießung von Port Arrhur dauert fort. Admiral Togo hat neue Blockadebestimmungen für Port Arthur erlassen. 8ächMe Vorfzeitung