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Dresdner Journal : 01.12.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-12-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189712011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18971201
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18971201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1897
-
Monat
1897-12
- Tag 1897-12-01
-
Monat
1897-12
-
Jahr
1897
- Titel
- Dresdner Journal : 01.12.1897
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Dresdner Zouma! Erscheinen: Füglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage abend«. Fcrnspr.-Anschluß: Nr. 12SL KNr Dresden vierteljährlich: 2 Mark KOPf, bei den Kaiser lich deutschen Postanstalte» vierteljährlich »Mark-, außer halb de« Deutschen Reiches Poft- und Etempelzuschlag. EnktnfttsnnssstdAhre» r Für den Naum einer gespal tenen Zeile kleiner Schrift so Pf. Unter „Ein-rs-ndt" die Zeile so Pf. Bei Tabellen- und Ziffernsatz entsprechender Aufschlag. Hrransgeder: Königliche Expedition des Dresdner Journals Dresden, Znnngerstr 20 Fernspr.-Anschluß: Nr. 12-5- WMWWWWWWWWrdWMvWq«MNAWM^VW «Preis: ^279. Mittwoch, den 1. Dezember abends. 1897. Amtlicher Teil. Ansage. Allerhöchster Bestimmung zu Folge werden am Königlichen Hofe an dem bevorstehenden NcujahrStage die üblichen Beglückwünschung» - Couren und die Assemdl,-«, am 12. Januar und 22. Februar große Hofbälle abgehalten werden, bei welchen Gelegenheiten Vorstellungen angemeldeter Damen und Herren er folgen können. Außerdem finden zwei Kammerbälle statt, und zwar am 19. Januar und 9. Februar. Ueber den Zeitpunkt der übrigen Hoffestlichkeiten sind noch keine Bestimmungen getroffen. Diejenigen am Königlichen Hofe vorgestellten Damen und Herren — sowohl die in Dresden als die außerhalb der Residenzstadt wohnenden, — welche den Wunsch hegen, mit Einladungen zu den großen Hofbällen und Hofconcerten bedacht zu werden, wollen ihre Karten mir eincm bezüglichen Vermerk an da» Königliche Oberhofmarschallamt gelangen, oder ihre Namen in eine zu diesem Zwecke daselbst von vor mittags 9 Uhr bis abends 0 Uhr ausliegende Liste eintrogen lassen. Dresden, den I December 1897. Königliches Oberhofmarschallamt. Se Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, dem Vortragenden Rath im Ministerium des Innern, Geheimrn Regierungsrath Oertel, den Titel und Rang als Geheimer Rath zu verleihen. Se. Majestät der König Haden Allergnädigst ge ruht, dem vortragenden Rath im Ministerium des Innern, Geh. Regierungsrath vr. ^ur. Kunze das Ritterkreuz l. Klasse vom Verdienstorden zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die verwi twete Generalkonsul Wehner zu Dresden den ihr verliehenen päpstlichen Orden des heiligen Grabes 3. Klosse annehme und trag-. Wekcrnntrnachung. Der zum Geschäftsbetriebe im Königreiche Sachsen zugelassene Bayerische Lloyd, Transport-Versicher- ungs-Aktien-Gesellschaft in München hat neben dem bisherigen Sitze in Leipzig auch Dresden als Sitz erwählt. Gemäß 8 0 der Verordnung vom 16. September 1856 wird dies hierin.t zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Ministerium des Innern, Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. 10761 vr. Vodtl. Etelmann. WekannLrncrchung, die Stellung der Direktoren der Kcniglichen Sammlungen innerhalb der Hofrangerdnung betreffend: vom 9. November 1897. Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs ist sämmtlichen Direktoren der König! Samm lungen der Rang zwischen Gruppe 14 und 1.5 in Klasse IV der Hosrangordnung, unter Streichung der Nr. 23 der IV. Hofrangklasse, zugewiesen worden. Dresden, den 9. November 1897. Die Generaldircktion der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft. v. Watzdorf. Rßbg. Kunst und Wissenschaft. Die Lungenschwindsucht ist heilbar. Man sollte meinen, daß über die Heilbarkeit der Lungen schwindsucht Zweifel nicht mehr beständen. Die Gelehrten aller Länder bemühen sich seit Jahren, die ebenso nieder ziehende wie gefährliche Vorstellung zu bekämpfen, daß man dieser verheerenden Krankheit machtlos gegenübcr- stände Die Heilerfolge in den Privatheilanstalten und den in immer größerer Zahl entstehenden Volk-Heilstätten bestätigen ständig von neuem, daß man sich in diesem Punkte keiner Täuschung hingiebt Auf Grund sorgfältig geprüfter, medizinalstatistischcr Nachweise hat vor zwci Jahren das Kaiser! Gesundheitsamt in einer Denkschrift die Verhältnisse betreffs der Heilbarkeit der Tuberkulose und ihrer auSsichtsoollen Bekämpfung klargelegt Trotz alledem liest man in dem amtlichen Bericht über die Sitzung der Berliner Stadtverordnetenversamm lung vom 4. November d I., wie in dem Ausschußprotokoll die Ansicht vertreten werden konnte, „daß von wirklichen Heilungen nach allem was darüber bekannt geworden sei, wohl kaum die Rede sein könne". Der Neubau einer Heilstätte für Lungenkranke wurde von der Versammlung abgelehnt Das Vorkommnis ist nicht unbedenklich Der Nichteingeweihte könnte die Stelle, an welcher derartige Auffafsungm da« Feld behaupten konnten, hinsichtlich der Beurteilung medizinischer Anschauungen für autoritativ . genug halten, und so wäre es nicht ausgeschlossen, daß zum Schaden der erfolgreich eingeleiteten Schwindsuchts bekämpfung neue Zweifel angeregt würden Die Redaktion der „Heilstätten-Korrespondenz" hat deshalb einen der ersten und anerkanntesten Sachverständigen auf diesem Gebiete, dm Geh Medizinalrat Prof vr. v Leyden (Berlin) um seine Meinung befragen lassen. Der um die Heilstättensache besonders verdiente Gelehrte, Srueunusge«, Versetzungen re. im Affeutlichev Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums Ser Atuauzen. Bei der Verwaltung der StaatSeisenbahnen sind ernannt worden: Köhler und Thierfelder, zeither HilssweichcnwLrter, als Weichenwärter II. Kl. in Wüftenbrand; Oettel, Schramm und Seifert, zeither Hilf-weichen- Wärter, als Weichenwärter II. Kl. in Obergrüna, Ralhen und Drecden-Fr; Beyer, ZaSpcl, Müller und Heymann, zeither Stellvertreter, als Bahnwärter für die Linie Limbach- Wüstcnbrand nichtamtlicher Teil. Tie Thronrede ist in dem sachlichen ruhigen Tone gehalten, der diese Kundgebungen anSzvzeichnen pflegt. Auch inhaltlich bringt, sie keine Überiaschungen; das Arbeit-Pensum, welches dem Reichstage vorgclegt wird, ist ganz da» erwartete. An erster Stelle hat die Marinevorlage Erwähn ung gesunden. In knapper Weise wird auf die Be deutung des Gesetzentwurfs, auf die Notwendigkeit der Flottenvermehrung zum Schutz der Heimat wie der überseeischen deutschen Interessen hingewiesen. Den Eindruck dieses Abschnitts, dem sich kein national fühlender und politisch einsichtiger Mann entziehen kann, haben Se. Majestät der Kaiser noch verstärkt durch die Mahnung, die Allerhöchstderselbe der Thron rede anfügten. Der Kaiserliche Appell zeigt, wie sehr dem obersten Schirmherrn des Reiche» diese Sorge am Herzen liegt und erhöht die Verantwortlichkeit der Volksvertretung, welche hier in einer Deutschlands Größe und Ehre berührenden Frage zu entscheiden hat. An zweiter Stelle ist die Reform des Militär strasverfahrens erwähnt, worauf wir weiter unten ein gehen. Danach ist die Rede von mehreren Justiz - vorlagen zur Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie von dcr gesetzlichen Regelung der Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochcnen Per sonen. Weiterhin wird der günstigen Finanzlage ge dacht, was gerade jetzt einen sehr vorteilhaften Ein druck macht und den Gegnern dcS Flottengesetzcs eine Waffe mehr entwindet. Auch des Wirtschaftlicher. Ausschussc», welcher die künftige Gestaltung unserer Handelsbeziehungen zum Auslande vorbereiten helfen soll, wird gedacht uno an seine Thätigkeit die Hoffnung geknüpft, daß sich damit ein Ausgleich zwischen len verschiedenartigen Ansprüchen des Erwerbslebens verbinden werde. Nach einem der Kolonialpolilik gewidmeten Passus erwähnt die Thronrede sodann die deutsche Aktion in Chino, durch welche volle Sühne für das Geschehene und Sicherheit gegen eine Wiederkehr solcher beklagenkwerter Ereignisse erlangt werden soll. Wie die Vor bcreitnng dcs Unternehmens, ze'gt auch die Sprache der Thronrede, daß hier dem Ansehen des Reiches entsprechend gehandelt werden wird Zuletzt ist der politischen Beziehungen zu den fremden Staaten ge dacht und wiederum haben der Kaiser, die ver bündeten Regierungen die schöie Genngthuung, dem deutschen Volke einen friedlichen Ausblick in d e nächste Zukunft eröffnen zu können. In der Piesse fpiegelt sich die Thronrede sehr mannigfach ab. Wie könnte cs bei unseren Partei- Verhältnissen auch anders sein! Zunälst wird einiges vermißt, von diesem die Postreform, von jenem der Hinweis auf Hain; sodann werden verschiedene Stellen für dunkel befunden, woran sich das übliche „Trehn und Deuteln" anschließt. Der Abschnitt von dcr Marine- 6) Abstimmung der Richter nach dem nicht einwandS- frcien Nlassenfystcm. 5) Formale gesetzliche Beweis thcorie. des Entwurfs fo'gen: ES gelten im sächsischen Militär- strasversahren: 1) «christlicher, geheim« Untersuchungsprozeß. n) Ständigkeit dcr Gerichte in allen Instanzen in erheblichem Umsange 4) Unbeschränkte Ver teidigung in Fallen dcr höheren Gerichtsbar keit, bei bürgerlichen Ver gehungen auch durch zu- gclasscnc Rechtsanwälte. 5) Freie Beweiswürdig ung aus Grund der in mündlicher Verhandlung von dem Richter gemachte» Wahrnehmungen. 6 Gleicher Wert sür jede Richtcrstimme. 2) Jnquisitiousmaxime Ver bindung des Untersuch- ungSsahrerS, des An kläger- und des Verteidi gers in einer Person. 8) Kommandierung der Richler von Fall zu Fall 4) Beschränkung dcr Ver- tcidigung durch Dritte. ES wird dagegen sürdaS ordent liche Versahreu vorgcschlagen irn Entwurf: 1) Weitestgehende Durchführ ung des mündlichen, un mittelbaren Verfahrens, unter bedingter Zulassung dcrOffentlichkeit der Haupt - verhandluug. 2) Anklagesorm. Scharfe Trennung der Auf gaben des Richters, An klägers und Verteidigers. Vorlage ruft hier Billigung, dort teilweise oder gänzliche Ablehnung hervor, entsprechend der bisher durch die Zeitungen angedeuteten Stellungnahme. Gegen die Militärstrasprozeßreform wird auch schon verschiedenes Geschütz ausgefahren, auf freisinniger und sozialdemo kratischer Seite wendet man sich so ziemlich gegen alles und selbst aus der Charakteristik unserer aus wärtigen Beziehungen lesen demokratische Blätter, die nun einmal aus jeder Blume Gift saugen müssen, allerlei Bedenkliches heraus. Kurzum, es bieten sich Wahrnehmungen dar, welche die Hoffnung auf ein durchweg ersprießliches Zusammenwirken des Reichstags mit den Regierungen, auf eine unbefangene Erledig ung aller aufgestellten bedeutsamen Aufgaben zur Sache eines ziemlich stark entwickelten Optimismus machen. Jedenfalls aber ist dem Reichstage auch diesmal Ge legenheit geboten, wieder eine Höhe nationalen und politischen Schaffens zu erreichen, welche dem Gedeihen und dem Ansehen Deutschlands wie seiner selbst ent spricht, und die auf einem anderen Wege als in der Richtung nach dem Treigestirn Lieber-Richter Bebel unschwer zu gewinnen ist. Am Schlüsse kommen wir auf die Reorganisa tion des Mllitärstrafprozesses zurück, da diese, schon seit langem der Gegenstand von Wünschen, Er örterungen und politischen Kombinationen, sofort eine sehr lebhafte Besprechung Hervorrufen wird. Mit dem jetzt dem Reichstage vorgeleqten Entwürfe bat die viel besprochene Frage eine vorläufige Lösung gefunden. E n gestern zur Ausgabe gelangtes Beiheft des „Militär- wochenblatteL" (Verlag von Mittler n Sohn) bringt eine DarstellungdeSJnbaltsdergeplantenResormdeSMilitär- strafveifahrens, die mit einer Vergleichung des heutigen Rechtszustandes anit dem künftige r abschließt. In kurzer, klarer Weise nietet sie einen zuverlässigen Überblick über den Aufbau des Entwurfs und dessen Begründung, sodaß sic allen, welche sich rasch mit dem Gesetzentwürfe vertraut machen wollen, empfohlen w:rdi n kann.ZurBeantwortung der Frage, welche wesent lichen Verbesserungen gegenüber dem heutigen RechtS- zustande seine Vorschläge enthalten, lassen wir eine Gegenüberstellung der Hauptgrundsätze des gegen wärtigen sächsischen, mit dem preußischen im wesent lichen übereinstimmenden Militärstrafverfahrens und der vor Kurzem auf dem internationalen medizinischen Kongreß in Moskau unter allgemeinem Beifall über die Notwendigkeit der Errichtung von Heilstätten für Lungen kranke sprach, und dessen Ansichten, wie in einer aus gezeichneten Diskussion der Sektionssitzung für innere Medizin ersichtlich war, mit denjenigen aller übrigen Autoritäten im Einklang stehen, äußerte sich etwa wie folgt: Die Lungenschwindsucht ist heilbar, und Anstalten, welche nach der hygieinisch-diätetischen Behandlungsmethode geleitet werden, sind als Heilstätten für Lungenkranke an zusehen. Das sind unumstößliche Wahrheiten, sind Grund sätze, auf welche man unbedenklich die für Schwindsuchts bekämpfung erforderlichen Maßregeln aufbauen kann Zum Beweis erinnere ich an die Thatsache, daß am Seziertisch so oft geheilte oder in Heilung begriffene tuberkulöse Pro zeße sich vorfinden bei Personen, die mitten in anscheinen der Gesundheit stehend, von einem Unglücksfall betroffen wurden oder an irgend einer anderen Krankheit gestorben sind; an die wissenschaftliche Beobachtung, daß man über haupt etwa in jeder dritten bis vierten Leiche geheilte Prozesse der in Rede stehenden Art nachweisen kann. Was klinische Beobachtungen betrifft, so wird jeder einigermaßen erfahrene Arzt Fälle gesehen haben, die als unzweifel hafte Heilungen von Lungenschwindsucht angesprochen werden müssen Heutzutage, wo die Diagnose durch die Untersuchung de« AuSwurs« auf Tuberkelbacillen voll kommen gesichert ist, können dergleichen Beobachtungen auf etwaige Fehler in dcr Diagnostik nicht zurückgeführt werden Für diese Fälle der privaten Praxis läßt sich nun frei lich keine Statistik erbringen; daraus gestützte Beweise müßen wir den Anstaltsberichten erfahrener und angesehener Leiter von Lungenheilstätten entnehmen. Ich verweise in dieser Hinsicht u a. auf Dettweiler in Falkenstein und Koeniger in Lippspringe, non denen der erstere über 72, der letztere über 192 Fälle von geheilter Lungenschwind sucht berichtet, die während längerer Jahre in ständiger Beobachlung sich als definitiv geheilt erwiesen Auch m der sitzten Veröffentlichung dcr König! Akademie der Medizin in Belgien macht der Generalsekretär des Kon greßes für Tuberkulose in Paris, I>r. Loms-Henry Petit, Mitteilung über Fälle langjähriger Heilung von Tuber kulose, bei denen da« spätere Wiederauftrelen durch In fluenza veranlaßt wurde Ich verweise außerdem auf die Erfahrungen in den länger bestehenden Volksheilstätten, in deren Berichten sich immer wieder bestätigt findet, daß ein erheblicher Prozentsatz von Lungcnschwindsüchtigcn ge heilt oder wesentlich gebessert wird und sich bei nachträg licher Untersuchung als in diesem Zustande geblieben erweist Wie sollten alle diese erfahrenen Arzte sich derart täuschen, daß man ihnen mit Recht entgegenhalten könnte, von einer Heilung der Schwindsucht könne nicht die Rede sein! Ihre Berichte beruhen auf genauer Kenntnis der Krankheit und ihre« Verlaufs und gewissen hafter, zum Teil sehr langer Beobachtung ihrer Patienten Als treffenden Beweis sür die nachhaltige Heilung der Lungenschwindsucht führe ich ferner die Erfahrungen unter der Arbeiterschaft der Badischen Anilin- und Sodafabrik in Ludwigshafen an Das etwa LOOO Arbeiter be schäftigende Werk besitzt neben anderen mustergiltigen WohlfahrtSeinrichtungen seit 1892 eine gut eingerichtete Heilstätte sür Lungenkranke Trotz der wenig günstigen Auslese, nach welcher manch' ungeeigneter Fall der Anstalt überwiesen wurde, standen drei bis vier Jahre nach der Entlastung noch 24 Proz der Behandelten in Arbeit und Verdienst Also nochmals: An dcr Heilbarkeit der Schwindsucht ist nicht zu zweifeln, und e« wird gelingen, diese Krankheit wesentlich einzuschränken, wenn wir auf dem Wege der Heilstäiirnfürsorge unbeirrt fortschreiten Sie fragen, wie es kommt, daß trotzdem gegenteilige Ansichten Bestand behalten können Mir ist da« auü der Veränderung der allgemeinen medizinischen Anschauungen bi« zu einem gewissen Grade verständlich Man hat früher fast ausschließlich von der Heilung einer Krankheit 7) Versagung ausreichender ordentlicher Rechtemittel an den Angeklagten. 8) Abhängigkeit der Recht» krast de- richterlichen Spruch» von der Bestä tigung. 9) Bielgestaltetheit dcr Mili. tärgertchte und de- Ver fahren« bei den ocr- schiedenen Kontingenten, mit den daraus sich sür da« Feld und sür gemein schaftliche Garnisonen er gebenden Befahren 7) GcwährungdcrRecht»- mittel nach dem Bor bilde der bürgerlichen Strafprozeß ordnung Zulasiung der Beschwerde, der Berufung, der Revi sion; dcr Berusurig in wciterem Umfange al- im bürgerlichen Verfahren Einrichtung eine- voll ständigen Jnstanzenzug». 8> Endgiltiar Entscheid ung de«Richter- über ThatsrageundStrafe. Uneingeschränkte Selbständigkeitderer- krnnenden Gerichte BestätigungSordreim Frie den kein die Rccht-lraft de- Urteils berührender Rechtsakt, vielmehr eine aus dem Gnadenrechte be- rudcndeWeisungzurStraf- vollslreckung. 9) Ein einheitliches RechtS- versahren für das ganze deutsche Heer und Ire Marine. Eine gemein same Spitze tr«selben, da- Reichsmilitärgericht, wel che» die übereinstimmende Auslegung und Anwend ung der Gesetze sichert, wodurch das Gefühl der Zusammengehörigkeit und Einigkeit in allen Teilen des Heeres nur gcfestigt werden kann. io) Schließlich wird beabsich tigt auch hinsichtlich brr Entschädigung unschuldig Verurteilter die Militär strafgerichtsordnung in voller Uebereinstimmnng mit dem bürgerlichen Straf- vrozesse zu halten, sodaß, sobald der zu dem letzteren vorliegende Entwurf Besetz wird, d ssrn Bestimmungen in die Militärstrasgerichts- ordnung übernommen werden Aus dieser Gegenüberstellung erhellt, daß die Hauptaufgabe der Reform: die grundsätzliche Um Wandlung des bisherigen heimlichen und schriftlichen Prozesses in den öffentlichen und mündlichen An- klageprozrß, erfüllt ist, sie zeigt aber auch die in die Augen springenden Verbesserungen, welche der Entwurf gegen den heutigen RrchtSzustand vorschlägt. Man sieht, daß die Heeresleitung mit Erfolg.bemüht gewesen ist, einen Gesetzentwurf aufzustellen, der den modernen Rechtsausfassungen entspricht, aber in einer Weise, die gleichzeitig den Lebensinteressen des Heeres Rechnung trägt. „Das Schicksal der Vorlage steht nun", schließt das „Militär-Wochenblatt", „nachdem die verbündeten Regierungen sich übcr die Reform geeinigt haben, beim Reichstage. Bei einer so umfassenden und durchgreifenden Umgestaltung, wie sie in dem Gesetz entwürfe vorgeschlagen wird, läßt sich zwar annehmen, daß die Vorlage für den einen oder den andern und auch wohl für manche politischen Parteicn Be stimmungen enthalten wird, denen sie nicht von vornherein rückhaltlos zustimmen können. Wir glauben aber, es wird allgemein anerkannt werden, daß die Heeresleitung ailcn berechtigten Forder ungen insofern nachgekommcn ist, als es die eigenartigen militärischen Verhältnisse und die wohl bewährten Überlieferungen, in denen die preußische Armee groß geworden ist, nur irgend gestatten, wie anderseits wir uns auch der Hoffnung hingeben, daß, wenn der Entwurf Gesetz wird, in der Armee jede Abneigung gegen diese Reform verschwinden und das gesprochen, wenn man über Medikamente gebot, die mit mehr oder weniger Sicherheit die Krankheit zum Erlöschen brachten. Es war also die Meinung verbreitet, die ärzt liche Kunst könne nur dann eine Krankheit heilen, wenn ihr ein spezifisches Heilmittel zu Gebote stände Nach den neuen medizinischen Anschauungen würde das in Bezug auf die Tuberkulose so auszudrücken zu sein, die ärztliche Kunst könne nur dann die Tuberkulose heilen, wenn sie mit einem sicheren Mittel die Erreger, d h die Tuberkel bazillen, im kranken Körper zum Verschwinden zu bringen im stände sei. Dann erst wäre die Krankheit geheilt Nun hat allerdings auch die heutige Medizin trotz der großen Fortschritte, welche sie gemacht hat, noch kein solche« Spezifikum gesunden. Wie bekannt, haben sich die größten Hoffnungen an das von Koch entdeckte Tuberkulin geknüpft; aber auch diese Hoffnungen haben sich nicht in dem erwünschten Grade verwirklicht Noch viel weniger haben sich andere Medikamente bewährt, welche von weniger bedeutenden Männern als spezifische Heilmittel empfohlen wurden. Insofern könnte man also sagen, daß auch die heutige Medizin noch nicht eine „aktive" Heilung zu stände bringen könne, daß sie nicht über ein Mittel gebiete, welches die Tuberkulose aktiv, d. h direkt zum Erlöschen bringe. Allein dieser Standpunkt muß gegenwärtig al» ein einseitiger betrachtet werden Wir können eine Krankheit auch dadurch heilen, daß wir die Mittel und Wege unterstützen, welche die Natur selbst dem menschlichen Organismus verliehen hat, um die Krankheit zu überwinden und die Erreger der Krankheit zu beseitigen Wir können täglich sehen, daß der eine, wenn er von dcr Tuberkulös« ergriffen wird, ihr unter liegt, daß aber der andere, der einen kräftigeren Körper hat und unter besseren Verhältnissen lebt, der Krankheit wiedersteht. Wenn e« uns gelingt, die geringen Kräfte in dem Körper de« ersteren so zu unterstützen, daß er das Maß der Kräfte dcs zweiten erreicht, so haben wir ihm damit die Fähigkeit gegeben, d» Krankheit zu über-
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