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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.09.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-09-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188609156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18860915
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18860915
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1886
-
Monat
1886-09
- Tag 1886-09-15
-
Monat
1886-09
-
Jahr
1886
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.09.1886
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Nrdartion und Lkpeditio« JohanneSgasse 8. Sprechstunden -er Nedactu>a: Vormittag« 10—12 Uhr. Nachmittags ü—6 Uhr. ßlll li« k»nj,eiandier M-nuIcript« «acht -ch t>« Rlticusn nicht »cidinrlich. Annalime der für die ni»stfol,e«d« Nunttuer deftiiumten Inserate an Wochcntagrii bi» S Uhr Nachmitka»«, an So» »- und Festtage» früh bi» V,v Uhr. 3» den /Malen für Inf.-Ännahme: Otto Alemiii, UniversiiätSstrabe 1. Louis Lösche, Kathariiienstr. 23, p. nur bis '/,S Uhr. 258. Amtlicher Theil. VrkannlMllchu»-. Nachdem cS mit Rücksicht aus da- von der königlichen KrciShauptmannschast hier genehmigte OrtSstatut vom 8. März lausenLen JahrcS, betreffend den Nachweis de« Bedürfnisses bei Erlheilung von Gast- und SchankwirthschastSconeessionen, wünschenSwerth erschienen ist, da» Regulativ für Gast- und Schänkwirthe, Conditoren, Wein- und Kaffeeschänken zu er gänzen. beziehentlich in einigen Theilen abzuänvern, so wird das ausgestellte Regulativ in der neuen Fassung mit dem Bemerken veröffentlicht, daß von jetzt ab bei der Uebrr- wachung der genannten Gewerbe, auch der bereit- concessio- nirten. nach demselben verfahren werden wird. Leipzig, am 27. August 1886. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Fröhlich Tageblatt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels' nnd Geschäftsverkehr. Auflage LS,«SV. Alionnemrnlspreis vicrtelj. 4'/, Mil. iiicl. Brmgcrlolm ö Mk.. durch die Post bezogen ü Mk. Jede einzelne Nummer 20 Pj. Belegexemplar 10 Ps. Gebünren für Extrabeilagen lin Tageblatt-Format gesalzt) «hne Posldejürderung 50 Mk. mit Postbrsörderung 60 Mk. Inserate 6gespaltme Petitzeile SO Pf. Gröbere Schliffe» laut uns. Preisverzeichmn Tabellarischer u.Ziffernsatz nach höhermTarif Kerlamen unter dem Red actio ns strich die -aespalt. Zeile 50Pf., vor den Familieiinachrichten die 6getpallene Zeile -tO Pf. Inserate sind stets an die Krpevtttau zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praenumerruuko oder durch Post- nachnahmc. Mittwoch den 15. September 1886. 80. Jahrgang. Regulativ für Saft- und echänkwirthe, E-nditorete«, Sein- «u» Kaffeeschänken. 1s Z»m Betriebe von Gast- oder Schankwlrthschaft, tlnschließlich des Wcmschanks und des Conditorei- und KaffeeschankgcwerbeS, sofern letztere- mit dem Verkaufe von Spirituosen verknüpft sein soll, ist Concession ersorderlich. Dieselbe wird lediglich für die Person de» Toncesstonars und nur für daS angemeldete Local ertheilt und wird versagt: a) wenn gegen den Nachsuchenden Thatsachen vorliegeo, welche die Annahme rechtfertigen, daß er da« Gewerbe znr För derung der Völlerci, de« verbotenen Spiel«, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit mchbrauchen werde; b) wenn das zum Betriebe de- Gewerbes bestimmte Local wegen seiner Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen An forderungen nicht genügt; e) wegen mangelnde» Bedürfnisses. Ein Wechsel in der Person de- Loncessionar» oder eia Wechsel de» Local- erfordert eine neu« Loncesfion. 2) Der aus Grund der Loncession gestattete Gewerbebetrieb bars erst nach Empsangnahm» des Lvncessioaöscheine- und de- Gewerbe- Aninelbi scheine- begonnen werden. 3) Gaslwirlhe, Schöiikwirthe, Wcinschünken, Kaffeeschänken und Lonbitoren dürfen lüderliche, dem ProstilutionSregulativ unter worfene Frauenzimmer weder in Dienst noch sonst aufnehmen oder beherbergen; auch ist dergleichen Frauenzimmern und solchen Per- sone», von denen e< bekannt ist, dass sie öffentliche Unterstützung geniesten oder von denen ihrer sich äußerlich tundacbenden Persön» lichkcil »ach sich vermulhen läßt, daß sie dem Müßiggänge obliegen und vom Bctlelngehen oder anderem »nrechlmäßigcn Gewerbe leben, der Zutritt in Schanklocale nicht zu gestatten; Kmder», Schulknabe» und Lehrlingen aber nur dann, wenn sie sich in Begleitung Erwach sener. denen sie angekörcn, befinden. 4) Schulpflichtigen Kindern darf da» Hauflren mit Maaren jeder Art, sowie die Production von Künsten und Schaustellungen, sowohl allein als in Begleitung Erwachsener, von den Wirthen in deren Localen nicht gestattet werden; nicht minder ist Schulkindern und Lehrlingen die Anwesenheit bei öffeutlichen Taazverguügungen schlechterdings zu verweigern. 5) Zu musikalüchen Aufführungen jeder Art ln öffentlichen Localen, gleichviel ob dieselben vor oder nach 10 Uhr de« Abend- slatlflnden, einschließlich der Musik bei Tanzstunden, bedarf der Localinhabrr einer jedesmaligen obrigkeitlichen Erlaubniß. Dieselbe ist bis Abends 5 Uhr des der Ausführung vorangehenden Werk tage« nachzusuchen, sie ist auch bann ersorderlich, wenn eine ge schloffene oder Privat-Gefellschast zur Abbaltuug von Tanz-, Toncer», oder Ballmusik sich eines öffentlichen LocalS bedient. Die unter Beschränkung aus eine bestimmte Zeit zur Abhaltung von Musik cnbeille Erlaubniß darf in keinem Falle überschritten werden. Zur gcwerbmäßigeii Veranstaltung von Singspielen rc. bedarf eö nach ß. 33 der Reichs-Gewerbe-Ordnung besonderer Loncession. Während der Messen ist hiesigen und auswärtigen Musikanten die Ausübung ihres Gewerbe» nur dann gestattet, wenn sie den Nach, weis feste» Engagements beibringe» und daher da« Musiciren solcher Personen, welche mit bezüglichen Erlaubnißschrinen nicht versahen sind, nicht zu dulden. 6) Die Inhaber der Gast- und Schanklocale haben bei eigener Verantwortlichkeit daraus zu achten, daß vor ihren GeschästSlocalen auf der Straße weder leere noch beladene Geschirre, soweit dieselben nichl zur augenblicklichen Benutzung dienen, stehen bleiben, oder daß dergleichen Gefährte unbeaussichiigt gelassen werden. 7) An Sonn-, Fest, und Bußtage» ist aller lärmende Verkehr, sowie Karten-, Billard- und Kegeijpiel in Gast- und Schankhäuser« oder in den dazu gehörigen Vorplätzen und Gärten vor beendigtem BormiltagSgotleSdicnste ('/, 11 Uhr) verboten. 8> Bezüglich des Verabreichen- von Spirituosen ist darauf zu sehen, daß solche nicht im Uebcrmaße genossen werden, wie auch die wegen der geordneten Polizeistunde, wegen de« nächtlichen Gäste- setzen«, de« HazardspielS, der Revision der Schankstätten und die sonst in Bezug aus de» betreffenden Gewerbebetrieb bestehenden oder „och zu erlassenden sichcrheitS- und wohlsahrtSpolizeiiichen Vorschriften genau zu beiolgen siud. 9) Andere Gewerbe, namentlich der Materlalwaaren- und Liclualienbaiidel sowie die Destillation und der Verkauf von Spiri tuose» in Flasche» dürfen in den sür die Ausübung der Schank wirt!,schaff bestimmten in der beigesüglen Zeichnung näher angegebenen Räumen nicht betrieben werden. 10) Die zu den SchankwirtbschafiSrSumen gehörigen Pissoir« und Aborte sind für die ganze Zeit de« Wirthschast-betriebS zugönglich »u erhallen und insofern nicht der Rath, wie ihm vorbehallea bleibt, bei Erthcilung der Concession oder später die Zeiten, für welche Veleuchtung nöthig erscheint, vorschreib», bei einlretender Dunkelheit, jedenfalls aber, spätestens von dem Beginne der Beleuchtung der «trabe, an welcher die Schankwirthschast gelegen ist, ab zu beleuchten, auch muß diele Beleuchtung bi- zum Schluffe der Schankwirthschast rrbalien werden, »»gleichen sind die sür die Schankräume vor- geschricbene» BentilationSeinrichiungen, sowie alle baulichen Ein richtungen, welche der Raid der Stad» Leipzig au« gesundheitt- oder BcrkedrS- bez. sittenpolizeilichen Rücksichten sür Schankwlrthschosten im Allgemeinen oder in einzelnen Fälle» vorschreibt, herzustellen und jeder Zeit in gutem Zustande zu erhalten. Derjenige, welcher den betreffs der Beleuchtung der Pissoir- und Aborte erlassenen vpr- schriffen, oder sonst den Bestimmungen diese« Regulativ« zuwider, handelt, wird, dasern nicht gesetzlich eine höhere Strafe Platz zu greisen hat, mit Geldstrafe bis zu 60 ^l oder mit Haft blö i» 14 Tagen bestrai». 11) Alle rücksichtlich vorstebenden Regulativ- vom Rath« der Stad» Leipzig beschlossenen Abänderungen gelten von Zelt ihrer Berössenilichung auch sür die bereit« vorhandenen Bast- und Schüak- wirthe, Lonbitoren. Wein- und Kaffeeschünken. 12) Die ertdeilte Loncession kann zurückgenommen werden, ». wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargelhan wird, an deren Grund jene ertheilt worden ist, o. wenn der LouceisioaSlahaber die ihm nachträglich vor- geschriebeoen baulichen Einrichtungen nicht hcrgestellt und darnach da- Local al« geeignet nicht mehr betrachtet werden kann. Für erledigt ist die Loncession zu erachten, wenn Loncelsionar nicht binnen Jahresfrist den Gewerbebetrieb in dem dafür bezeichnet«» Locale beginnt oder denselbr» während eine- dreijährigen Zeitraum« daselbst nicht au-geübt Hot. Leipzig, am 27. August 1886. Ter Rat» tzer Stadt Leipzig- vr. Tröndlio. Vekaimtmachlmg. Der officielle Anfang der diesjährigen MtchaeliSmeffe fällt auf deu 27. September und e- endigt dieselbe mit dem 1ü. Oktober. Während dieser drei Wochen können alle tu» und auS- ltkudtfche» Handel-leule, Fabrikanten und Gewerbtreibende ihre Äaaren hier öffentlich scilbieten. Doch kann der Großhandel in der bisher üblichen Weise bereit- in der zum AuSpacken bestimmten Borwoche vom 2V. September an betrieben werden. DaS AuSpacken der Maaren ist den Inhabern der Meßlocale in den Häusern ebenso wie in den Buden nnd aus Ständen seilhaltenden Verkäufern in der Woche vor der Böttcherwocbe gestattet. Zum Einpacken ist da» Offenhalten der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche erlaubt. Jede frühere Eröffnung, sowie jedes längere Offenbalten eine« solchen VerkausölocaleS, ebenso das vorzeitige AuS- »acken an den Ständen und in den Buden wird außer der osortigen Schließung jedeSmal, selbst bei der ersten Zuwider handlung, mit einer Geldstrafe bis zu 78 Mark oder ent sprechender Hast geahndet werden. Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung deS Waarenverschluffe» an bi- mit Ende der Woche nach der Zahlwoche da« Speditionsgeschäft hier gestattet. Leipzig, am 27. Juli 1886. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Hennig. Vekamitmachnng, die städtische Einkommensteuer detrestend. Der zweite Termin der städtischen Einkommensteuer ist am IS. September ». «. mit dem fuufsachen Betrage de- einfachen Steuer sätze» fällig. Die Beitragspflichtigen werden deshalb aufgesordcrt, ihre Steuerbeträge spätesten- binnen 3 Wochen, vou dem Termine ab gerechnet, an unsere Stadt-Stcuereinnahme, Stadthaus, Obstmarkt Nr. 3 parterre, bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen eintretenden gesetzlichen Maß nahmen abzuführen. Leipzig, den 13. September 1886. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Koch. Vckanll1um>tlinig, die persönliche Anlage für die evanaelisch» lutherischen Kirchen tu Leipzig betreffend Der mit dem ans den IS. September ». «. fallenden zweiten städtische» Emkommensteuertermine emzu- bebende Betrag der persönlichen lutherischen Kirchenanlage ist mit dreißig Procent de- au- der Einschätzung znr staatlichen Einkommensteuer sich ergebenden ein fachen städtischen Steuersätze- fällig. Es werden deshalb die Beitragspflichtigen ausgesordert, ihre Beiträge binnen 3 Wochen, von dem Termine ab ge rechnet, an die Stadt-Steuereinnahme zu entrichten, widrigen falls nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen daS Bei» treibuugSversahrcn eiugelettel werden wird. Leipzig, den 13. S^tember 1886. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Koch. Wegen Reinigung der Lokalitäten de- Unterzeichneten Amte- wird Dienstag, den 14. und Mittwoch, den 13. d. MtS. nur Vormittag- von 8 bi- 11 Uhr rxpedirt. Die in de« Stande-amt-localitäten befindliche Ariedhof-» expedttton und Easse ist auch nur während vorgevachter «t geöffoet. Leipzig, den 12. September 1886. Für den Termin Michaelis d«. Js^ sind vier A«S- . n Da-Königl.Lächs. Stand^«mt. stattungs-Ttipendi-^ Königliche Vaugkwerkenschnle zu Leipzig. 45 und zweimal 40 47 an hiesige arme, unbescholtene ^ ^ - - - .... Bürger-töcktcr. deren Verheirathung in die Zeit von Michaeli- vorigen Jahre- bi« Michaeli- dieses Jahre- fällt, von unS zu vergeben und sind schriftliche Gesuche darum unter Bei fügung der EbeschließungSbescheinigung. eine« von zwei hiesigen Bürgern bei BürgcrSpslicht au-gcstellten Zeugnisse- über die Unbescholtenheit und Bedürftigkeit der Bewerberin, sewie, waS daS eine nur an ehelich Geborene zu vergebende Wicder- kehrer'sche Stipendium von 40 47 H anlangt, einer Gc- burtSbescheimgung bi- zum 6. October lausenden Jahre- aus dem Rathhause. 1. Etage. Zimmer Nr. 15, einzureicheu. Leipzig, den 18. August 1886. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Krumbiegel. Anctions-Vekinnttmachung. Donnerstag, den 1«. September 188«, Vormittag« von 9 Ubr an sollen auf dem Bauplatze Schenkendorsstraße Nr. 33allhier 1 Bretterbude mit 2 Fenstern, 2 Brettertischen und 1 lange Brettertasel. 85 Stück 6ellige Scbaalbretler, 3 Scheck eiserne Mauerklammern, 1 Waagescheit, 2 mit Blech beschlagene. 4 bez. 5 Meter lange Stäbe, 5 neue Leitern mit 19, 23, 25. 32 und bez. 33 Sprossen, 1 hölzerner Bauwinkel, 3 große und 3 kleine Bau- schnurrn, 1 Wasserschlauch, 1 Vergl. zum Wiegen nebst zwei Gläsern. 1 großer Mauerhammer mit Stiel (genannt Buffekel), 1 großes, hölzerne- Wafferfaß mit eisernen Reisen. 1 zweirädriger Kalkwagen. 3 Kasten- karren, 1 Steinbock. 3 Essenklötze, 1 große und 1 kleine Kalkbucht, 1 Kalkkrücke, 207 Stück neue, kieferne Pfosten, 58 Stück neue, kieferne Schoßriegel, 2 Mauerböcke, je 1 Meter hoch, 67 Stück gebrauchte Mauerpsosten, 20 Stück Stempel mit Strickhölzern, 48 Slück ae- branchte halbe Schoßriegel, 36 Bogen, 11,450 Stück Mauersteine. 6 Stück Matzlattrn, 32—34 Hektoliter Baukalk, 18 Meter Bauplanke, l.50 Meter hoch, mit Schnellen und Klammern, und 2 Fuhren Mauersanv an den Meistbietenden gegen sofortig« baare Bezahlung öffentlich versteigert werden. Leipzig, den 11. September 1886. Der Roth der Stabt Leipzig, kck. 23177. vr. Georgi. Christoph oder wer wenn au- den Handlungen ober Unterlassungen de« In- Hader« der Mangel derjenigen Eigenschaften, welche bei der Ertdeilung der Genehmigung »ach der gesetzlichen Vorschrift vorauögeletzt werde» mußten, klar erhellt, Mit Rücksicht auf die hier und an den anderen Orten der diesigen Umgebung jetzt stattsindende allgemeine Revision der Maaßc und Meßwerkzeuge sowie Gewichte und Waagen rc. und den in Folge dessen vermehrten GeschästSumfang sehen wir unS veranlaßt, behusS sorgfältiger Ausführung der AichungS- und sonst damit zusammenhängende« Arbeiten den Verkehr mit dem Publicum zu beschränken. Auf Grund von tz l9 der Miuisterialverordnung vom 11. August 1871 machen wir babcr bekannt, daß von jetzt ab bi« auf Weitere« da« Unterzeichnete Atehaint für den Verkehr mit dem Pabltcum nar «ährend der Vormittagsstunden voa 8 bi- 12 Uhr zum Bringen und Abbolen voa Gegenständen geöffnet ist, sür die RaehmtttagSstunden aber geschloffen bleibt. Leipzig, am 6. September 1886 Da- Atchamt. Winter. Aühnel. Vekanntmachung. Von dem Unterzeichneten Armcuamle sollen im Stadt hanse Montag, den 2«. September ». Vormittag- »oa » Uhr aa eine Partie getragene Kleidungsstücke, Möbel. Hau«- uuv Küchengerälbc. Betten und dergleichen mehr mcist- bielend versteigert werke». Leipzig, am 14. September 1886. Da- Nrmenarmt. Winter. Junghähnel. Der Unterricht im kommenden Wintersemester beginnt Montag, den 4. vrtoher. früh 8 Uhr. Die Anmeldung Neneintretender kann jederzeit schriftlich oder mündlich beim Unterzeichneten bewirkt werden. Die Aufnahmeprüfung findet am 1. October früh 8 Uhr statt. Durch Zeugniß hat der Neueinlretcnde «achzuweiseu: 1) Das erfüllte 16. Lebensjahr. 2) eine mindestens auf zwei Halbjahre ausgedehnte praktische TliLtigkeit im Baugewerbe, 3) eine Borbildung, wie sie al- Ziel der Volksschule fest- gesetzt ist. Außerdem ist ela Zeugniß über gute Führung und ein Impfschein beizubringen. Be, höherer Vorbildung können Dispensationen vou den beiden ersten Bedingungen einlreten. Frühere Schüler haben sich spätesten» am 1. October zwischen 9 und 11 Uhr im Schullocal zu melden. Bezüglich der Nachprüfungen ist der Bescheid bei der Anmeldung einzuholen. Da« Schullocal befindet sich Nicolaikirchplatz Nr. 11—12. Leipzig, den 1b. Juli 1886. Tie Direktion. Wllb. Hey, Leibaizstr. 6. Steuer-Zuschlag zur Störung des Aufwandes der Handelskammer. Die Handelskammer hat beschlossen, zur Deckung ihre» Berwal- tungS-AuiwandeS, einschließlich de- Aufwandes der Börse, von ihren Wahlberechtigten, d. i. von densenigea Kausleuten und Fabrikanten in Leipzig und im Bezirke der AmiShouptmannschast Leipzig, welche in Spall« ä de« Einkommensteuer-Kotasterö (Einkommen aus Handel, Gewerbe u. s. w.) mit mindesten« 1900 ^l eingcschötzt sind, für da« lausende Jahr einen Dtr»er-8»schlag »o« »irr Pfennig aus iehe Mark desjenigen Steuersatzes, welcher nach der in 8- 12 de« Einkommensteuergesetze« enthaltenen Scala aus da» in Spalte ä te« Emkommenstener-Katasterö eingestellte Einkommen jede- Beitrag», pflichtigen entfallen würde, mit dem ans den SV. Gepte«her d. A. anstehenden Hebetermin erheben zu lassen, und e- wird dieser Zu schlag hiermit ausgeschrieben. Leipzig, den 26. August 1886. Der Vorsitzende der vandel-kammer. vr. WachSmuth. vr. Gensel. S Logisvermiethung. Zuristenfacultüt in der UntverfitLt Leipzig ge- e PeterSstraße Nr. 36 ist im ersten Lichthole link eine Mansardewohnung. bestehend aus Torridor» 2 Etüden, 2 Kammern, Küche, Keller- und vodenranm vom 1. Januar 1887 ab auf 3 Javre und darnach einhalbjähriger Aufkündigung an den Meistbietenden, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl uitter den Licilanten, zu vermlethen. Reflektanten werden ersucht, Montag, den 2<». Septemder ds». I«., vorwtttag» 1t vhr im UniversitätS-RentamIe, woselbst auch die VersteigerungSbedingungen »inzulehen sind» ihre Beboie persönlich obzugeben. Leipzig, am 9. September 1886. vnidersitit»-«enta«t. Gebhardt, Kreltag, den 17. Eeptr«der 1886, Rach«. - Uhr. sollen im Gasthof zu Probstheida - grotze Kastenwagen. 7 Pserd« »ad 7 Pferde,»schirr» meistbietend gegen soforlige Baarzablung versteigert werden. Leipzig, am 13. September 1886. Der «rricht-dollzietzer de- K»ut,k. «»tdgericht« das. Nichtamtlicher Theil. Sulgarien unter der Regentschaft. Trob ver Ränke der russischen Partei in Sofia, welche den Zusammentritt der Sobranje auf jede Weise zu verhin dern suckle, ist dieselbe dennoch am 13. September eröffnet worden und dadurch ein wichtige- Zeugniß für die Lebens fähigkeit der gegenwärtigen Regierung abgelegt. Die russische Partei hat ein Interesse daran, daß Bulgarien nicht zur Ruhe kommt, damit Rußland Gelegenheit zum Einschreiten erhält, de-hald wird dir Recht-befiändigkeit der Regentschaft von der Partei angezwcifelt. Stambulow und Mutkurow sollen an deren Personen Platz macke», weil angeblich nur ehemalige Minister oder Mitglieder de» höchste» Gerichtshöfe- zu Mit gliedern der Regenlscbaft berufen werden können. Auch in Philippopcl rühren sich die Ruffensreunde, um Unruhen hervor« zurusen, bi- jetzt aber ist eS der Energie der Regierung ge lungen, ihre Bemühungen zu vereiteln. Der NamenStag de« Kaisers von Rußland und de- Fürsten Alexander bot beiden Parteien den Anlaß zu Kuudgcbungc». Die russische Partei sandte ein Glückwunschtelegramm an den Zaren und die bulgarische Partei beglückwünschte den Fürsten unv drückte die Hoffnnng auS, den heldcn- müthige» Vertheidiger der nationalen Freiheit und Unab hängigkeit bald wieder in ihrer Mitte zu sehen. Die Aut- worl des Kaisers ist nichtssagend; sie spricht die Erwartung au«, daß eö Bulgarien gelingen werde» Ruhe und Ordnung ausrecht zu erhalten. Wenn daS die aufrichtige Meinung deS Kaisers wäre, dann würde er den Fürsten Alexander nicht genöthigt haben, abrudanken, denn unter der Regierung de- Fürsten waren Ruhe und Ordnung wesentlich sicherer ver bürgt. als unter einer Regentschaft, welcher geringere Autorität zur Seite steht. Die russische Partei wird eS nicht an Eifer fehlen lassen, um die Ncgieruugösähigkeit der Regentschaft auf harte Proben zu stellen, daS zeigen die Vorgänge, welche den Zusammentritt der Sobranje einleiteten. Der EröffnungSaet ist am 13. September in würdiger Form voll;ogcn worden -Stambulow stand auf der Höhe seiner Aufgabe und fand den Ton, welcher selbst den Stuffcnsreunden keinen Anlaß zum Widerspruch bieten konnte. Er erinnerte zunächst an die AbschiedSproclamation de- Fürsten, in welcher die Ueberzeugnng auSgcdrückt ist. daß die Unab hängigkeit 'und die Rechte deS Lande- nicht verletzt werden würden, und als Grund der Abdankung der Wunsch angegeben ist, die guten Beziehungen zwischen Bulgarien und Rußland, welchem jene- seine Befreiung verdanke, wieverherzu- stellcn. Der daraus folgende Mahnruf an die Einigkeit und die Vaterlandsliebe aller Bulgare» ist meisterhaft gefaßt, kein Abgeordneter kann daran Anstoß nehmen, wenn der Vor sitzende der Regentschaft die Vertreter de- Volkes ersucht, die Regierung in der Wahrung von Ruhe, Ordnung unvSicherheit im Land« zu unterstützen, damit Bulgarien die gegenwärtige Krisis ohne Preisgabe der Interessen des Lande- glücklich Überstehe. Stambulow schloß seine eindrucksvolle Rede mit der Ankündigung, daß die Regierung der Verfassung gemäß in kürzester Zeit die große Sobranje zur Wahl de» Fürsten cinberusen werde. Bor dem Eintritt in die Geschäfte brachte die Versammlung dem Fürsten Alexander ein Hoch au». Angesicht- dieser Gesammtstimmnng sah sich die Opposition zum Schweigen verurtheilt; der Telegraph weiß von keinem Mißton zu melden, welcher den harmonischen Gcsammt-Ein- druck der Eröffnungssitzung beeinträchtigt hätte. Ob die Opposition ihren Antrag gegen die Legalität der Regentschaft und mit welchen, Erfolge cinbringcn wird, bleibt abzuwarten. Man erkennt auS der Haltung der Regentschaft und der großen Mehrzahl der Bevölkerung, daß beide noch vollständig unter dem Einfluß de» Fürsten Alexander stehen, sie betrachten die Entfernung deS Fürsten nur atS eine zeitweise, denn sein Versprechen ist ja vorhanden, daß er Bulgarien seine Dienste widmen werde, wenn eS seiner bedürfe. Rußland hat jetzt seine Behauptung zu beweisen, daß nur der Fürst dem guten Einvernehmen zwischen Rußland und Bulgarien im Wege stand und daß Alles gut gehen werde, wenn er dem Lande den Rücken gewandt habe. Vorläufig wollen die Bulgaren in ihrer großen Mehrheit von den Segnungen der russischen Freundschaft nichts wissen, ihnen ist eS hauptsächlich um Aus rechthaltung ihrer Unabhängigkeit zu thun. Sie sind sich wohl bewußt, daß es dazu großer Geduld und Geschicklichkeit bedürfen wird, aber so leicht wie sich Rußland den Verlauf der Sache gedacht zu haben scheint, wird er sich nicht ent wickeln, dafür wird schon England Sorge tragen, welche- jeven Versuch Rußlands, sich unbefugter Weise »n die bulga rischen Angelegenheiten einzumischen, energisch zurückwcisen wird. Auch in Oesterreich ist man nicht geneigt. Alle» zu billigen. waS Rußland thun wird. Die österreichische Interessensphäre wird durch russische Gcwaltschrikte in Bulgarien berührt, und bevor nicht volle- Eiiiverständniß über die Abgrenzung de- beiderseitigen ZukuustSgebieteS ans der Balkanhalbinsel gewonnen ist, hat Rußland in Bulgarien auch mcht freie Hand in Bezug auf Oesterreich. ES hat in neuester Zeit wieder eine Annäherung zwischen England und der Türkei stattgrsunden. Die Türkei befürchtet eine russische Vcsetzuna Bulgarien- und hat deshalb eine Note an die europäischen Mächte gerichtet, in welcher sie um Ver hinderung einer fremden Intervention in Bulgarien ersucht. Für England war da» eine sehr erwünschte Gelegenheit, um seinen Standpunkt möglichst scharf zur Geltung zu bringen. Die „Mvrning Post" kündigt mit besonderer Feierlichkeit a», daß England die Sicherung eine» dauerhasien Friedens an- strede, der den ganzen Eoniinent von den Befürchtungen und Bürden erlöse, welche durch die gegenwärtigen Zustände er zeugt würben. Ein Londoner Telegramm der „Neuen Freien Presse" bemüht sich L>chl in diese orakelhafte Ankündigung zu bringen, indem e« meldet, daß ein englischer Ministerrath be schlossen habe, eine große Actio» vorzubcrcitcn, um durch Be setzung einer Insel iinweit der Tardanellcn und durch Errich tung einer Flotteiistation daselbst daS Vorgehen einer anderen Macht au-zugleichen. Vorläufig haben wir eS hier noch nicht mit Thatsachen, sondern nur mit Plänen zu tbu», aber so viel läßt sich er kennen, daß die Entthronung deS Fürsten Alexander sehr kritische Zustände in Europa geschaffen hat, unv daß England entschlösse» ist, mit größerer Fettigkeit gegen Rußland auszu treten. al< man allgemein erwartet hat. E« ist bereit- darauf bingewiesen worden, daß im Falle der Wiederwahl de-Fürsten Alexander durch die große Sobranje aus sein« Bestätigung durch die Mächte nickt zu rechnen ist. DaS ist nicht» Neue-, denn es ist selbstverständlich, daß Rußland den Fürsten nicht wieder bestätigen wird. Der englische UnterstaatSsrcrrtair de- Auswärtigen bat aber nicht ohne Grund im Unterhaus« erklärt, daß zur Einsetzung veS neuen Fürsten von Bulgarien Einstimmigkeit der Vertrag-Mächte erforderlich sei, und e» ist damit ziemlich deutlich erklärt, daß ein Rußland aeuehmer Eandidat sür den bulgarischen Tbron aus die Zustimmung England- nicht zu rechnen bat. Wie sich die anderen Mächte z» der Wahl de» Fürsten stellen werden, kommt erst in zweiter 'inie in Betracht, maßgebend ist zunächst nur die Meinung».
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