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2 ocheMatt für Reichcnimnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. - «zeigen werden in der Expedition tReichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen, genommen und pro tspaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Mr Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Nereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. Sonnabend, den 20. Januar 13,7 Brot- mit FleiWartrmsBe in RMMbrM. Die Ausgabe der Brot- und Fleischkarten auf die Zeit vom 28. Januar bis 24. Februar 1917 an Üe Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Freitag, den 26. Januar 1917, im hiesigen Rathause und zwar an die Haushaltungen des I. Bezirks II. Bezirks III. Bezirks IV. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1— 150 nachm. 151— 300 f, 301— 450 // 451— 600 601— 750 ff ff 751— 900 901—1050 f, „ 1051—1200 f, von 2 — 3 , 3-4 „ 2-3 , 3-4 . 2-3 . 3-4 „ 2-3 „ 3-4 jm Meldeamt " im Meldeamt „ ) im Sparkassen- „ / zimmer „ l im Gemeindekassen- „ / zimmer. Zur Inempfangnahme haben die Hanshaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- raum) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als olche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs oorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot- und Fleischkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot und Fleischkarten nicht rusgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — in die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 20. Januar 19 l 7. Der Gemekndevorstand. Waffergeld betr. Der am 15. d. M. fällig gewesene 4. Termin Wassergeld und Wasserzins 1916 ist bis längstens den 3l. Januar 1917 an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Siegmar, 18 Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Hundesteuer betr. Die Hundesteuer ist bis längstens den 31. Januar 1917 an unsere Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Siegmar, 19 Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Rechnungseinreichung betr. Diejmigen Lieferanten re., welche für Lieferungen im verflossenen Jahre noch Forderungen an die hiesige Gemeindekasse einschl. Schulkasse haben, wollen des Rechnungsabschlusses halber ihre Forderungen nunmehr bis 25. Januar 1917 durch Einreichung von Rechnungen geltend machen. Siegmar, 17 Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Männliche Jugend — Siegmar. Sonntag, am 21. Januar, Worgenwanderung. Abmarsch Punkt 7 Uhr Schulturnhalle. Rück kehr 12 Uhr mittags. Ziel wird beim Abmarsch bekannt gegeben. Führer: Herr Lehrer Bahl. Siegmar, am 19. Januar 1917. Ortsausschuß für Jugendpflege. Schuldir. Spindler, 1. Bors. Rechnungs-Einreichung. Diejenigen Lieferanten, welche vom Jahre 1916 noch Forderungen an die hiesigen Gemeindckassen (einschließlich der Schulkasse) haben, werden hiermit aufgefordert, die Rechnungen bis spätestens Ende dieses Monats anher einzureichen. Neustadt, am 17. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Schulanmeldung. Die Anmeldung der Ostern 1917 schulpflichtig werdenden Kinder in der Gemeinde Neustadt hat Mittwoch, Sen 24. Januar 1917, nachmittags von 4—5 Uhr in hiesiger Schule zu erfolgen. Für sämtliche Kinder sind die Impfscheine und für auswärts geborene außerdem die Geburtsurkunden und die Taufbescheinigungen mitzuvringen. Neustadt, am 17. Januar 1917. Der Schulvorstand, Geißler, Vorsitzender. Adreßbuch der Stadt Chemnitz. Das Adreßbuch der Fabrik- und Handelsstadt Chemnitz für das Jahr 1917 liegt für die hiesige Einwohnerschaft im hiesigen Gemeindeamte — Kassenzimmer — zur unentgeltlichen Ein sichtnahme aus. Rottluff, am 13. Januar 1917. Der Gemekndevorstand. Brotkartenausgabe in Neustadt. Die Ausgabe der Brot- ic. Karten auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Sonnabend, den 27. Januar 1917, im hiesigen Rathause und zwar an die Haushaltungen der Brotkartenhefte Nr. 1—100 vormittags von ^O— Ahr, „ „ 101-200 „ „ -/<9-Vt10 „ , „ „ 201-300 „ „ V4IO--/4IO „ , „ „ 301-400 „ „ »/4IO--/4H „ , „ „ 401-520 „ „ V4II-S/4II „ . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgesteltten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen. Die obengenannten Zeiten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brotkartenhefte maßgebend sind, was bei etwa stattgefundenen Umzügen besonders zu beachten ist. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- rc. Karten zu erinnern. Neustadt, am 17. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Brot- re. Kartenausgabe in Rabenstein. Die Ausgabe der neuen Brot- rc. Karten auf die Zeit vom 28. Januar bis 24. Februar 1917 erfolgt Freitag, den 26. Januar 1917, von 6—Vs8 Uhr nachmittags in den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvarstände oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Karten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot- und Fleischkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 19. Januar 1917. Waffergeld und Wafferzins. Der am 15. d. M. fällige 4. Termin Wassergeld und Wasserzins 1916 ist bis längstens den 30. Januar 1917 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gegen Säumige wird nach Ablauf dieser Frist das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 18. Januar 1917. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 28. Januar bis 24. Februar 1917 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonnabend, den 27. Januar 1917, nachmittags zu den nachstehenden Zeiten, in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schule, und zwar an die Haushaltungen der Brotkartenhefte Nr. 1 bis mit 125, nachmittags 2 Ahr, „ „ 126 „ „ 259, „ Vs3 „ , „ „ 251 „ „ 375, „ 3 „ , „ „ 376 und mehr, „ Vs4 „ . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsoorstande ausge stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brotkarten nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten sind mitzubringen. Den Haushaltungsvorständen liegt die Verpflichtung ob, eintretende Veränderungen im Personenbestande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamte — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brothefte sowie der Brotkarten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs vorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Unpünktliche Einwohner werden erst an einem späteren Zeitpunkte abgefertigt. Rottluff, am 17. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Aus dem kirchlichen Jahresoeiicht für Rcichcnbrand- Siegmar aus das Jahr 1916 wird Folgendes bekannt gegeben: Geboren wurden 103 Kinder, 100 weniger als 1915, in Reichen brand 46, in Siegmar 57, und zwar 58 Knaben und 45 Mädchen, 86 ehelich und 17 unehelich geborene, 5 totgeborene, 3 Zwillingspaare. Getraut wurden 40 Paare, 15 weniger als 1915, davon 23 in Reichenbrand, 17 in Siegmar; aufgeboten wurden 25 Paare, 32 weniger als 1915. Gestorben sind 105 Personen, 12 weniger als 1915, und zwar 53 männliche und 52 weibliche Personen, 36 Kinder und 69 Erwachsene, von letzteren 25 Ehemänner, 18 Ehe stauen, 10 Witwer, 13 Witwen, 3 Ledige. Kommunikanten wurden 1928 gezählt, 173 weniger als 1915, Hauskommunionen waren 32. An den je 5 kirchlichen Unterredungen nahmen teil seitens der männlichen Jugend durchschnittlich 26, seitens der weiblichen Jugend durchschnittlich 50 Die Zahl der im Kriege Gefallenen betrug in Reichenbrand 26, in Siegmar 24. Der Ertrag der vorgeschriebenen Landeskollekten belief sich auf 323,70 M., der sonntäglichen Kollekte aus 627,60 M. Es wurden 14 unehelich geborene Kinder durch nach folgende Eheschließung anerkannt. 3 Personen endeten durch Selbstmord. Beim stellv. Generalkommando gehen häufig Privat-Telegramme für das Feldheer ein. Die Piüfungsstelle dackr befindet sich nicht dort, sondern im Gebäude des Telegraphenamtes Leipzig. Um dadurch entstehende Verzögerungen künftig zu vermeiden, sind derartige Tele gramme nicht an das stellv. Generalkommando zu richten, sondern unmittelbar an die Prüfungsstelle für den Privattelegramm verkehr zwischen Feldheer und Heimat, Leipzig Telegraphenamt, zu senden. Vaterländischer Hilfsdienst. Rach § 11 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 sind für alle im vaterländischen Hilfsdienste tätigen Betriebe, die über 50 Arbeiter oder Angestellte beschäftigen, ständige Arbeitsausschüsse, soweit solche nicht schon bestehen, zu errichten. Zu diesem Zwecke hat das Ministerium des Innern durch die unteren Verwaltungsbehörden Listen aller in Betracht kommenden Betriebe aufstellen lassen und den Krtegsamts- stellen des Generalkommandos übermittelt, die nach Prüfung der Listen die darin verzeichneten Betriebe dahin verständigen werden, daß sie vorbehältlich einer etwaigen späteren Entscheidung der nach 8 4 des Gesetzes zu bildenden Ausschusses vorläufig als im vaterländischen Hilfsdienst tätig angesehen werden, falls sie nicht binnen einer Woche nach Zustellung dieser Mitteilung dagegen Einspruch erheben und Entscheidung des genannten Ausschusses beantragen. lieber diesen Einspruch entscheidet der Ausschuß nach 8 4 des Gesetzes endgültig. Die Betriebe, die ihrer vorläufigen Anerkennung als vaterländischen Hilfsdienst nicht widersprechen, werden vom Königlichen Ministerium des Innern dann zur Bildung der Arbeiter- bezw. Angestelltenaus schüsse — soweit solche nicht schon bestehen — aufgefordert werden. Es ist dringend erwünscht, daß Anträge an den Ausschuß nach 8 4 des Gesetzes zwecks Feststellung der Eigenschaft als Hilfsdienst betrieb vorläufig nur in den wirklich wichtigsten Fällen gestellt weiden. Im übrigen ist die Kriegsamtsstelle des stellv. Generalkommandos XIX. A -K -Leipzig, Döllnitzer Straße 3,1. (Fernsprecher Nr. 2047/48) jederzeit gern bereit, auf schriftliche, mündliche und telephonische An fragen Auskunft zu erteilen. Rabenstein. Bet der hiesigen Gemeinde-Sparkasse wurden an Monat Dezember 1916 212 Einzahlungen im Bettage von 32155 Mk. 07 Pf. geleistet; dagegen erfolgten 149 Rückzahlungen im Betrage von 61456 Mk. 01 Pfg. Eröffnet wurden 19 neue Konten. Zuisbar angelegt wurden einschl. bei Banken 15287,20 Mk. Die Gesamteiunahme betrug 84519 Mk. 16 Pfg., die Gesamtausgabe 79031 Mk. 95 Pfg. und der bare Kassenbestand am Schlüsse des Monats 11390 Mk. 87 Pfg Der gesamte Geldumsatz im Monat Dezember beziffert sich auf 163551 Mk. 11 Pf. Die Sparkasse ist an jedem Wochentage von 8—12 Uhr Vorm und 2—6 Uhr nachm., Sonnabends von 8—3 Uhr durchgehend, geöffnet und expediert auch schriftlich. Alle Einlagen werden mit 3Vz»/„ »er zinst und streng geheim behandelt. Postscheck-Konto Leipzig Nr. 21862.