Volltext Seite (XML)
-— darnach iWebÄslksfreunö. Tageblatt uni Amtsblatt N Selststmmd-chNiMdttI. « für ök kal.und ÄMschenDchMe« mM.Grünhaia.KacknMn.VshaM» «gMMMÄM»itzL«u8Mrl.MMbLiLSchwavenberL bZmMörnM itttts Ämli!!, tk« lii. Anriß IM. 1. im 80k. Dresden, den 12. August 1914. Ministerium deS Inner» alt tt VN 1914 ng »Lt König». Amtsgericht. Schneeberg, den 15. August 1914. XII ISN ruä Der St atz trat. ^venä- sräen rrück« >lag. betr 2 Ab »e n. ii- Jmpfarzt ist Herr Or. mscl. Ritzeln adel Schneeberg, den 14. August 1914. ln- »n, lob »8- n- »n, ««Seeg -er» c. »bienst. Lotleü. viachnl. . 1944- .... 1914 NN- und Rückfahrt vom , 914. Ausweis unentgeltlichen Beförderung von Erntehelfern in Militär loka l z ü g e n. Der Inhaber dieses Beförderungsscheins ist berechtigt, zum Zwecke der Unterstützung bei Bergung der Ernte die Militärzüge Die Anerkenntnisse der Zivilkommission über dey Taxwert aus» gehobener Pferde, Fahrzeuge und Geschirre nebst Zubehör werden nach Ver einbarung mit dem Kriegsministerium den Forderungsberechtigten auf Wunsch von d«e Reichsbank diseontiert. 27K6 I L König!. Amtshauptmannschaft ZwiSau, den 14, August -"U Ans Blatt 362 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Marti»" WeinschsUr in Schneeberg betr., ist hente eingetragen-worden, daß der Frau Clara Verehrt. Weir» schenk geb. Lezius in Schneeberg Prokura erteilt worden ist. Bekanntmachung. Adnahmestelle für freiwillige Gaben im Königreich Sachsen Für den Bereich des XII. und XIX. (1 und 2. K. S.) Armeekorps werden je nahmestellen für freiwillige Gaben errichtet. Sie führen die Bezeichnung: „Abnahmestelle freiwilliger Gaben Nr. I (oder II) für das bezw. XIX. Armeekorps." von. . nach . über urtick in . . . Kl. zu benutzen. *) n) Hinfahrt am ... . d) Rückführt am ... . *) o) Gültig zu einer täglichen bis Stempel der Gemeindebehörde für die Rückreise. Stempel der Arbeitsnachweisanstalt. 1. Zu » und o. Die Eintragung der Zeiten hat durch die Arbeitsnachweisanstalten zu erfolgen. , 2. Der Tag der Rückfahrt ist von den Gemeindebehörden des Beschäftignngsorts einzu tragen und durch Stempel zu beglaubigen. 3. Fahrtunterbrechung ist ausgeschlossen. Der Beförderungsschxin ist bei Betreten nnd Verlassen des Bahnsteigs sowie auf Verlangen jederzeit während der Fahrt vorzu zeigen und nach Beendigung der Fahrt an den Zug- oder Bahnsteigschaffner abzugeben. *) Nichtzutreffendes ist zu durchstreichen. Aushebungsbezirk Zwickau-Stadt im „alten Schützenhause" in Zwickau am 1V., 2V. und 21. August, Aushebnngsbezirk Crimmitschau im „Schützenhause" in Crimmit schau am 22., 24. und 25. Angust, Aushebungsbezirk Zwickau-Land im „Tchützenhause" zu WilkaC am 26., 27. und 28. August. Aushebungsbezirk Wiefeuburg im Gasthofe „znm weißen Rost" in Hartenstein am 2S. und 31. August 1914. «oimn»»- miich xum» »«, «-» «ch de» So,,- „d Fefilo,,,. AdoMmmt ,«,uiiid « L»s,r»Ie: I» L»l,bIEch1»d der «oo» d» No. MiiM, ir-f« , »»» liuwirto ir ei,., t» „Uichm r«ii d«r «,ow d«r L»eo»«e<i, u m,., I» die Ziiik Zwickau, am 14. August 1914. 1 Der Zivilvorsitzende der Königlichen Ersatzkommission in den Aushebungsbezirke« Wiesenburg, Crimmitschau, Zwickau-Land und Zwickau - Stadt. Bekanntmachung. Während unsere Brüder draußen im Feindesland Gut und Blut für unsere Wohlfahrt einsetzen, tun sich halbwüchsige Burschen und Mädchen unserer Stadt darin etwa» zu Gute, bis spät in die Nacht hinein sich in einer dem Ernst der Zeiten durchaus unangemessenen, anstößige» und AergerniS erregenden soivie die Nachtruhe störenden Weise auf de» Straßen und Plätzen unserer Stadt herumzutrelben. T>ie Schutzmann-' schäft ist angewiesen, mit aller Schärfe rind allem Nachdrucke gegen solche» ungehörige Benehmen einzuschreiten. Sie darin zu unterstützen, werden alle ernsthaften und be sonnene» Einwohner unserer Stadt hiermit gebeten. Der Dr. Curt Geitner-Park wird hiermit für die Zeit von 9 Uhr abends an für den öffentlichen Verkehr geschlossen. Zuwiderhandlungen werden streng bestraft werden, Schneeberg, am 15. August 1914. Der Stobtrat» Oeffentliche Impfung in Schneeberg 1914. Die letzte öffentliche unentgeltliche Erstimpfung wird im Hotel „Goldene Sonne* iu Schneeberg Montag, de» 17. A»g»st IS 14, nachm. s Uhr vorgenommen. Jmpfpflichtig sind alle in Schneeberg wohnhaften im Jahre 1913 geborene» Kinder, soweit sie noch nicht mit Erfolg oder noch nicht 3 Mal geimpft sind. N Die Abnahmestellen Nr I sollen freiwillige Gaben für den Sanitätsdienst, die Abnahme stellen Nr. II freiwillige Gaben für die Truppen im Felde sammeln. Die Abnahmestellen treten sofort in Tätigkeit. Die Geschäftsstellen befinden sich für die Abnahmestellen des XII. Armeekorps in Drcsden-N. 15, Traindepot Tor L, Königsbrücker-Straße; für die Abnahmestetten des XIX. Armeekorps in Leipzig-Gohlis, und zwar: für Nr. I Feldfahrzeugschuppen des 7. Feldartillerie-Regimcnts Nr. 77 nnd für Nr. II Friedensgeräteschuppen der Trainabteilung Nr. 19. An diese Abnahmestellen sind alle im Lande gesammelten freiwilligen Gaben oder Einzclspenden zu senden; diese Stellen sorgen für die Weitersendung der Gaben nach dem Kriegsschauplatz. In Dresden und Leipzig empfiehlt es sich, die freiwilligen Gaben den in der Stadt errichteten Sammelstellen des Roten Kreuzes zuznweisen, von wo sie durch Beauftragte der Almahmestellen abgeholt werden. Es ist nicht tnnlich, Gaben mit Sonderbestimmung, z. B. für Angehörige eines Be zirks, einer Stadt, eines Truppenteils nsw. zu spenden. Derartigen Wünschen kann nicht entsprochen werden. Der Militärverwaltung und dem Kais. Kommissar bleibt es Vorbehalten, die einzelnen Gaben an die Stellen des größten Bedarfs zu leiten. Freiwillige Gaben sollen den Truppen im Felde und den Kranken Lebens- und Gennß- mittcl über das von der Heeresverwaltung zu gewährende Maß hinaus bieten oder sonst Erleichterungen und Erquickungen verschaffen. Der der Abnahmestelle vorstehende Delegierte der freiwilligen Krankenpflege ist befugt, diesen Zwecken nicht entsprechende Gaben abzulehnen. Der den Gaben beizufügende Frachtbrief mnß den Inhalt der Sendungen und die Ab nahmestelle (s. oben) genau angeben. Jedes Frachtstück muß mindestens auf zwei Seiten mit einer mit den Angaben des Frachtbriefes übereinstimmenden Aufschrift (aufgeklebtcr Zettel) ver sehen sein. Packgefäße müssen handlich und nicht zu schwer sein. Frachtbriefe, die mit der Bezeichnung „freiwillige Gaben" an die Abnahmestellen (s. oben) gerichtet sind, werden bis dahin auf allen Bahnen frachtfrei befördert Dresden, am 13. August 1914. Der Territorialdelegierte der freiwilligen Krankenpflege im Königreiche Sachsen. — . Bekanntmachung. Um die Grntearbeiten tunlichst zu fördern, hat das Königliche Finanzministerium qllen denen, die sich für diese Arbeiten zur Verfügung stellen, freie Fahrt nach und freie Rückfahrt von der Arbeitsstätte mit den Militärlokalzügen bewilligt. Den Be treffenden wird von einer der dem Verbände Deirtscher Arbeitsnachweise angehörigen öffent lichen oder gemeinnützigen Arbeitsnachweisanstalten der unter O abgeoruckte Attsweis zu gefertigt. Auf diesem ist der Tag der Rückfahrt von der Gemeindebehörde des Beschäftigungs ortes einzutragen und durch Stempel zu beglaubigen. Die Gemeindebehörden werden angewiesen, diese Eintragung und Beglaubigung vorzu nehmen. 4. „ Den Gestellungspflichtigen wird noch die nähere Zeit für ihr Erscheinen im Muster ungslokal durch die Ortsbehörde bekannt gegeben werden. - Trunkenheit, Ungebührlichkeiten, unsanberes Erscheinen zur Stellung und Ungehorsam der Militärpflichtigen gegen Anordnungen der Aussichtsorgane bei dem MusterungSgeschäft usw. werden, sofern nicht gerichtliche Bestrafung einzutreim hat, mit Geld bis zu 150 M. ober mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Leute, die durch Alkoholgenuß am Musternngstage ihre Herztätigkeit beeinträchtige^ werden abgewiesen und für einen anderen Tag bestellt. Militärpflichtige, die durch Krankheit am Erscheinen behindert sind, haben ein ärztliche! Zeugnis beizubringen, das durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist, sofern der auS- stelleude Arzt nicht amtlich angestellt ist. 2. „ 3. „ Bekanntmachung. Da» Kriegsersatzgeschäft im Landwehrbezirk Zwickau für die im Besitze de» Berrchtia- onaSscheine« zum einjährig-freiwilligen Dienst befindlichen und die wegen Untauglichkeit M Sahr zurückgtsteklten im Saht« 1894 und stich« gebvreUw Müttärppichti-m find» statt: lunivn. wereM. n- Krieg»« >, (Fest kapelle, diat in ! Ver- Lößnitz. Ws W Mmz kl WM Au» der Mitte der unterzeichneten Körperschaften und der Bürgerschaft hat sich hier ein Hilfsattsschutz zur Linderung der Kriegsuot gebildet. Seine Aufgabe soll e» sein, alle Bestrebungen in unserer Stadt zu vereinigen^ die darauf gerichtet sind, der durch den Krieg entstehenden Notlage zu steuern. Hunderte unserer Lieben stehen bereits im Felde, um da» teure Vaterland, HauS und Hof gegen eine Welt von Feinden zu schirmen. Da ist e» eine Ehrenpflicht für alle, die dazu in der Lage sind, dafür zu sorgen, daß nicht bitter« Met über dl« komme, deren Gatten, Väter nnd Söhne htnauSgezogen sind, um für old tu seiner Existenz bedrohte Vaterland, für un» alle ihr Herzblut zu opfern. Geb« «in jeder nach seinen Kräften! Auch die Netnsten Spenden werden dankbar angenommen. Geldspende» werden in der städtische» Sparkasse (Rathaus, Vrdg« link») während der üblichen Geschäftszeit (8—1 und 3—5, Sonnabend» 8—t Ar aegingeuom«««, sonstige Spettden in de« Geschäftsstelle das Hilft«» Rathaus, 2. Obergeschoß jede» Wochentag von S—11 Uhr, wo auch AusU Art erteilt werden. In der genannten Kassenstelle und der Geschäftsstelle könne» auch Liebesgaben aller Art «bgtliefelt werden, dl« dem „Rote» Are«-" zur «stellt werd,» und damit uns«,«, im Fach« stehend«» Lieben selbst zu Gute kdi sollen. «» Sachs» «tu pt« fi»b vor aflpm ««WLpjchsr slr dl« «» NochmMo, N«««« Ul . »UI«, UM. «i» «««,,».« Ar di«>»§,'» «4» d»^ ou diu »orzrltrirdriim sowie «» Mrd »Icht VWO «d»lo wir» Nr di« Ui„>,d«Il >,U»d,»i„ „,,««»«», »V'M »ichl «ouniirrl. Loiwiirliz« Lolirdor nor «izi» li«r»u>dr>«di»oi. FI« «dr «i»or!«°dl«r M,o«i»ri»I« «wjl di« »«»«dUo» ,>«> «««»UMM»- "