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Großenhainer Unterh Mngs- und AnzcheülaL «mtSvlatt des Königlichen GcrichtsamtS und Stadtraths z« Großenhain Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 37. Dienstag, den 28. März 18 VI. Bekanntmachung. Nach Mittheilung des hiesigen Militärkommandos werden vom 28. dieses Monats an, Nachmittags 2 bis 6 Uhr, täglich die Schließübungen hiesiger Ersatzescadron auf dem auf Wilden- Hainer Flur gelegenen Schießstande wiederum stattfinden. Man hat daher anderweit darauf hinzuweisen, daß die Weg strecke zwischen dem Kleinraschütz-Scassaer und dem Großen hain-Wildenhainer Communicationswege zuweilen durch darüber fliegende Kugeln gefährdet wird, und vor dem Betreten dieser Wegstrecke zur Zeit der stattfindenden Schießübungen mit dem Bemerken zu verwarnen, daß die fragliche Wegstrecke, sobald sie nicht passirbar, Seiten des Militär - Commandos mit deutlichen Warnungszeichen versehen wird. Großenhain, am 27. März 1871. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll -en 1. Juni 1871 das dem Schmiedemeister Karl Friedrich Richter in Wülknitz zugehörige Feld- und Wiesengrundstück 8ud Nr. 453 des Flur buchs, Folium 7 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Wülknitz (sonst Amtsantheil), welches am 18. dieses Monats ohne Berück sichtigung der Oblasten 500 Thaler — - — - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezug nahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Gasthause zu Wülknitz aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 22. März 1871. Königlich Sächsisches Gerichtsamt. Pechmann. P1. Bekanntmachung für die communlichen Wiesen- und Feldpächter. Nach § 9 der gedruckten Pachtcontracte über communliche Feld- und Wiesenparcellen ist jeder Pächter verpflichtet, die an seinen Pachtstücken sich hinziehenden Abzugs- und Grenzgräben zu heben und in gutem Stande zu halten, beziehendlich hat jeder Pächter nach 8 5 der Contracte den durch Hebung und Räu mung der Gräben gewonnenen Auswurf in Composthaufen zu bringen und letztere nur zu Düngung der communlichen Grund stücke zu benutzen. Wenn nun nach Anzeige unserer Cutturdeputation ein großer Theil der communlichen Pächter, namentlich von den rechts der Röder gelegenen Parcellen, seiner Verpflichtung zu Hebung und Räumung der Abzugs- und Grenzgräben bisher nicht nach gekommen, so werden diese Pächter hiermit veranlaßt, ihre Ob liegenheiten binnen längstens vierzehntägiger Frist zu erfüllen und zwar zu Vermeidung des sie außerdem nach 8 5 der Pacht contracte treffenden Nachtheiles. Gleichzeitig wird den communlichen Wiesenpächtern hiermit, und zwar in ihrem eigenen Interesse, aufgegeben, für das Ein rechen von Maulwurfaufstößen auf den von ihnen erpachteten Wiesenparcellen besorgt zu sein. Großenhain, den 24. März 1871. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. In der Nacht vom 8. zum 9. d. M. ist von einem, in einem verschlossenen Gehöfte hiesiger Stadt gestandenen Wagen eine Holzkiste mit verschiedenen Effecten gestohlen, am folgenden Tage aber hinter einem Scheunengebäude in Naundorf wieder auf gefunden worden. Wir bitten etwaige Wahrnehmungen, welche zu Entdeckung des Diebes führen könnten, uns anzeigen zu wollen. Großenhain, am 21. März 1871. Stadtpolizeibehörde. Kunze. Wßschl. Bekanntmachung. Gestohlen wurde am 18. d. Mts. aus der unverschlossenen Wohnstube eines Hausgrundstücks in der äußeren Stadt allhier 1) eine schwarze Ledertasche, enthaltend 2 Dienstbücher eine- Chausseewärters, 2) ein Portemonnaie von schwarzem Leder, roth gefüttert, enthaltend einen Silberthaler und 21 Ngr. in verschiede nen Münzsorten und 3) eine Haarbürste mit Spiegel, was wir behufs Ermittelung des Diebes und bez. Wiederer langung des Gestohlenen hiermit bekannt machen. Großenhain, am 23. März 1871. Stadtpolizeibehörde. Kunze. Wtzschl. Tagesnachrichten. Sachsen. Se. Majestät der deutsche Kaiser hat, wie das „Dr. I." meldet, Sr. königl. Hoheit unserm Kronprinzen am 22. März das Großkreuz des eisernen Kreuzes verliehen. Infolge des von Sr. Majestät dem König für diese hohe und seltene Auszeichnung nach Berlin gerichteten Dankes ist von Sr. kaiserl. und königl. Majestät an unsers Königs Majestät das folgende Telegramm gelangt: „Herzlichsten Dank! Dem Kronprinzen habe Ich nur gewährt, was Er verdient. Wilhelm." — Die Beerdigung des Generalmajors a. D. v. Reitzenstein hat am 25. März unter großer Theilnahme in Dresden stattgefunden. Preußen. Se. Majestät der Kaiser hat nicht nur, wie bereits gemeldet, dem General v. Moltke, sondern auch dem Kronprinzen, dem Prinzen Friedrich Karl, dem Kronprinzen von Sachsen und den Generälen v. Manteuffel, v. Göben und v. Werder das Großkreuz des eisernen Kreuzes verliehen. — Der Thronsessel, vor welchem der deutsche Kaiser am 21. März den