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Co." Jm- gegen und Mutz ci. o- 7» mfs. ht, üb 'er Pfd. lgäu. :rden, ff- » )iene- ltt sen. n. W ieorg, !r. Nv. 8. Freitag, den 27. Januar 1888. Bekanntmachung. Nachstehende Bestimmungen des in hiesiger Stadt am 21. Juni 1886 in Kraft getretenen Regulativs, die Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen betreffend, werden andurch wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 8 1. Alle Schweine, welche an hiesigem Orte geschlachtet werden, sind, gleichviel ob das Fleisch oder die aus demselben herzustellenden Eßwaaren zum Verkauf oder für den Privatgebrauch bestimmt sind, vor ihrer Zerlegung mikroskopisch auf Trichinen zu untersuchen. Diese Untersuchung hat durch einen verpflichteten Trichinenschauer zu erfolgen. 8 2. Das zum Verkauf bestimmte Fleisch auswärts geschlachteter Schweine, welches in den Ort eingeführt wird, ist ebenfalls, und zwar vor dem Feilbieten desselben, von einem verpflichteten Trichinenschauer auf Trichinen zu untersuchen. Dasselbe gilt auch in Betreff der von auswärts eingeführten Schinken, die zum Verkaufe bestimmt sind. Eine Ausnahme von den vorstehenden Bestimmungen ist nur dann statthaft, wenn durch glaubwürdiges Zeugniß belegt wird, daß das von auswärts eingeführte Schweinefleisch oder die von auswärts eingeführten Schinken von einem verpflichteten Trichinenschauer in^einem, dem deutschen Reiche angehörigen Orte bereits untersucht und als trichinenfrei befunden worden sind. 8 3. Wer ein Schwein schlachtet oder schlachten läßt, hat hiervon vor dem Schlachten, wer Schweinefleisch oder Schinken zum Verkaufe von auswärts eingeführt, hat davon vor dem Verkaufe dem verpflichteten Trichinenschauer Anzeige zu machen. 8 15. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Regulativs werden mit Geldstrafe bis zu SS Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet. Wilsdruff, am 25. Januar 1888. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. In der Zeit vom 1. bis spätestens den 15. Februar ds. I. ist der 1. Termin Grundsteuer, nach 2 Pf. für die Einheit, der S. Termin städtische Anlage, nach Maßgabe des aufgestellten Jndividual-Catasters, und der 1 Termin .Hundesteuer gegen Entnahme der Marken an die Stadtkämmerei abzucntrichten. Hierbei werden alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche noch mit Abgaben und Schulgeld aus vorigem Jahre sich in Rückstand befinden, gemahnt, diese Gefälle bei Vermeidung von Weiterungen ebenfalls bis spätestens den 15. Februar ds. I. an vorbezeichnete Cassenstelle abzuführen. Wilsdruff, am 25. Januar 1888. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. uichM MMss WrM, Wn, Meckh» und die NWMdci. Amtsblatt für die Kgl. UmtsbauptmariiMaft zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den Aadtratb zv Wilsdruff. TageSgeschichte. Das Wehrpflichtgesetz ist in der Reichstagskommission in zwei ! Sitzungen in erster Lesung erledigt und ohne wesentliche Veränderungen angenommen worden, die meisten Paragraphen einstimmig. Nach dem Ver lauf der Kommissionsberathung wird man wohl auch im Plenum so gut wie einstimmige Annahme der Vorlage erwAten dürfen. In den nächsten Tagen wird nun freilich die Rechnung für oas Gesetz präsentirt werden, und man ist schon darauf vorbereitet, daß sie eine sehr ansehnliche Höhe erreichen wird. Die „Nat.-Lib. Korresp." bemerkt dazu: die Anforderung ist freilich, zumal nachdem erst im vorigen Frühjahr 176 Millionen für außerordentliche militärische Zwecke, Festungsbauten, strategische Bahnen, Ergänzung des Kriegsmaterials u. dergl. aufgewendet worden, eine sehr bedeutende, aber nur die selbstverständliche Folge des neuen Wehrpflichtge setzes und der durch die heutige Weltlage auferlegten Nothwendigkeit, für den Ernstfall die äußerste Wehrkraft aufzubieten und rechtzeitig die Vorbe reitungen hierfür zu treffen. Mit dieser neuen Aufwendung wird man dann aber die Vervollständigung und Ausrüstung unserer Wehrkraft für absehbare Zeit als abgeschlossen ansehen dürfen. Wenn uns der Frieden erhalten bleibt, so dürfte daran die Entschlossenheit und Energie womit das Deutsche Reich seine Wehrkraft allen Gefahren gegenüber in volle Be reitschaft gesetzt hat, zum großen Theil das Verdienst haben. Das „Berl. Tgbl." erfährt aus San Remo, 23. Januar: Es steht jetzt endgiltig fest, daß Sir Morell Mackenzie Ende nächster Woche wieder von London hierher reisen wird. Es befindet sich nämlich, wieschon angedeutct, im Kehlkopfe des Kronprinzen ein abgestorbener Knorbel, der beseitigt werden muß und dessen Entfernung Mackenzie wahrscheinlich dann vornehmen wird; auch ist cs sehr wahrscheinlich, daß eine abermalige Kon sultation von bedeutenden Autoritäten um dieselbe Zeit in San Remo statt finden wird, damit ein definitives Urtheil über den Charakter des Leidens abgegeben werde. Ein solches Gutachten wird neben anderen Gründen auch deshalb gewünscht, damit festgestellt werden kann, ob und wann der Kron prinz nach Deutschland zurückkehren kann. Die Persönlichkeiten der Au toritäten selbst sind noch nicht sestgestellt, doch sind Unterhandlungen im Gange; jedenfalls wird Mackenzie's Besuch Ende nächster Woche eine sehr wichtige Epoche in der Krankheit des Kronprinzen bilden, da es für mehr als wahrscheinlich gilt, daß das auf Krebs lautende Gutachten vom letzten November umgestoßen werden dürfte. Die „Nordd. Allg. Ztg." feiert den 25. Januar, den Tag, an welchem vor 30. Jahren der Bund der Ehe zwischen dem Deutschen Kronprinzen und seiner hohen Gemahlin geschlossen worden ist, mit folgenden, warm gefühlten Worten: „Der heutige Tag lenkt wiederum die Blicke und das Empfinden der Nation nach den Gestaden des Mittelmeeres und nach jenem Hause, in welchem das Andenken an den vor 30 Jahren geschlossenen Ehebund wohl heute lebendiger als je aufleben wird. — Weit über den kleinen Familienkreis hinaus, der in diesen Stunden in dem Heime, welches ihm das befreundete ferne Land geboten, versammelt ist, sind die Herzen erwärmt, die Hände dankbar erhoben bei dem Gedanken daß das kronprinzliche Paar sich der Erinnerung an drei Jahrzehnte reichen häuslichen und ehelichen Glücks erfreuen und Zeuge sein darf der reichen Ernte an Liebe, Dankbarkeit und Verehrung, die aus den von ihm ge streuten Saaten aufgegangen ist. Wo, wie bei uns, das Leben des Fürsten hauses so innig mit der Nation verwachsen ist, da wird Alles, was dem Fürsten beschieden ist, zum Mitbesitz des Volkes, ja zum eigenen Familien erlebniß. Und vor unserem geistigen Blick taucht das Bild des hohen Paares auf als ein leuchtendes Symbol der Tugenden des Hauses und des Familien lebens. Ausgestattet mit der Gabe, sich die Herzen von Hoch und Nied rig, Fern und Nah zu gewinnen, ein Schutz und Hort freier schaffender Geistesthätigkcit, ein gütiger Helfer in Noth und Gefahr, so tritt das hohe Jubelpaar, umgeben von einem blühenden Kranz von Kindern und Kindes kindern, nunmehr in das vierte Jahrzehnt seiner Ehe. Wer vermöchte an so denkwürdigem Abschnitt sich nicht die beziehungsreichen Begebenheiten in die Erinnerung zurückzurufen, welche die erlauchten Gatten in einer für die Geschichte unserer nationalen Entwickelung und für den engeren Kreis des preußischen Volkes und Königshauses so unvergeßlichen Epoche mit einander durchlebt! Möge das Bewußtsein, die Liebe und Verehrung der Zeitgenossen in so hohem Maße zu besitzen, dem hohen fürstlichen Paare heute von Neuem ein Trost in ernster, schwerer Zeit sein, möge dasselbe dem Erben der Deutschen Kaiserkrone von Neuem ein Unterpfand dafür gewähren, daß er sich in den Herzen seines Volkes ein Denkmal gesetzt, welches alle Denkmäler von Erz und Stein überdauem wird. Die am 9. d. in Berlin zusammengetretene Kommission zur Prüf ung der verschiedenen eingegangenen Sattelmodelle unter Vorsitz des Generalmajors v. Rosenberg, Commandeur der 30. Kavalleriebrigade, hat ihre Arbeit beendet und wird wahrscheinlich nach ihrem Anträge, wie die „N. Pr. Ztg." vernimmt, in diesem Sommer eine Escadron formirt wer den, um auf längere Zeit währenden Uebungsmärschen die aus der Prüfung dieser Kommission als besten erkannten Sattelmodelle einer gründlichen Probe zu unterziehen. Nach hinreichend gemachten Erfahrungen wird dann diese Kommission die definitive Entscheidung über den demnächst einzuführenden Einheitssattel statt des Bocksattels fassen. Russen und Franzosen ist das Bündniß Deutschlands, Oesterreichs und Italiens ein scharfer Dorn im Auge und sie sind heimlich und öffent lich darauf aus, das Bündniß zu lockern und zu sprengen. Da an Bis marck alle solche Versuche abprallen, so versuchen sie ihr Glück bei Oester reich. Ein französischer Stabsoffizier, Oberstlieutenant Hennebert, fordert in einer Flugschrift „Oesterreich im Jahre 1888" Oesterreich rund heraus auf, sich von Deutschland loszusagen und sich mit Frankreich und Ruß land zu verbünden. Er sucht Oesterreich einzureden, Bismarck meine es mit Oesterreich nicht ehrlich und werde es bei guter Gelegenheit im Stich lassen und stellt ihm die angeblichen Vortheile eines Bundes mit Frank reich und Rußland vor, kurz, er spielt die Rolle des Fuchses in der Fabel. Diese Lockungen aber scheinen in Wien, obgleich es dort einflußreich«