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Vulsmher Fayeblatl G-ichäftsstelle: Pulsnitz, Albertstrabe Nr. 2 Anzeigen-Grundzahlen in Ä-/: Die 41 mm breite Zeise (Mosse'S Zeilenmesser 14) 1 mm Höhe 10 öh/, in der AmtShauptmannschaft Kamenz 8 amtlich 1 mm 80 Ä// und 24 H,/; Reklame 25 Tabellarischer Satz 50 "/« Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebührcn durch Klage oder in KonkurSfällen gelaugt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis V-10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weihbach behördlicherseits bestimmte Blatt Haupiblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften d-S Pulsnitzer AmtSgerichtsbezirkS: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwaldc, Ohorn, Obersteina, Niederstem«, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kleindittmannsdorf Bank.Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und V dUst Commerz- und Pnvat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Schriftleiter, I. W. Motz» ltz Druck und Verlag von E. L. F »r sterS Erben (Inh. I. W. Mohr) — - Erscheint an jedem Werktag Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Bcfördcrungscinrichtungcn, hat der Bezieher feine» Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Riick- :ahlnng des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.60 E bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.50 E; durch die Post monatlich 2.40 E freibleibend Fernsprecher 18. Tel. - Adr Postscheck-Konto Dresden 2138. Guo-Konto 146 ^bgirRöUUge^Fer Nummer 160 Montag, den 11. Juli 1932 84. Jahrgang Amtlicher Teil Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Oskar Arthur Thomas in Pulsnitz, alleinigen Inhabers der unter der Firma August Brückner in Pulsnitz, Kamenzer Str. 252 b betriebenen Dampfseifenfabrik, wird heute, am 8. Juli 1932, nachmittags V-4 Uhr das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Der Syndikus Dr .Pleißner in Dresden°A., Wilsdruffer Str. 51 wird als Vertrauensperson bestellt. Lin Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Dergleichsoorschlag wird auf Freitag, de« 5. August 1S32, vormittags s Uhr vor dem Amtsgerichte Pulsnitz bestimmt. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Pulsnitz, den 8 Juli 1932 Der Zwangsversteigerungstermin, betr. das auf den Namen des Webers Fritz Artur Schöne in Obersteina eingetragende Grundstück, vom 22. Juli 1932 wird aufgehoben. Amtsgericht Pulsnitz, «m 9 Juli 1932 Ankündigungen aller Art in dieser Zeitung find immer von denkbar bestem Erfolg! Was kostet uns Lausanne? Die künftigen deutschen Zahlungsverpflichtungen Auf Grund des am Sonnabend in Lausanne unterzeich neten A 0 k 0 mmens entstehen Deutschland neue Zahlungs- Verpflichtungen, die in den einzelnen Ziffern nicht genau fest» gelegt werden können, weil es sich nicht um einen Plan mit Iahreszahiungen, sondern um die Auszahlung der Bonds handelt, die auf den Markt gebracht, verzinst und getilgt wer- den Müssen. Zunächst entstehen Deutschland drei Jahre lang wegen des Moratoriums aus dem unterzeichneten Ab- kommen keine neuen Verpflichtungen. Es lau- fen aber weiter die Verpflichtungen aus der Dawes-Anleihe, der Young-Anleihe, den belgischen Markforderungen und den Zahlungen an die Vereinigten Staaten. Wenn nach drei Jahren mit der Ausgabe der Bonds durch die Internationale Tributbank begonnen wird, kann das Höchstmaß der Bonds 3 Milliarden ausmachcn. Die Bonde werden ober wahrscheinlich nicht auf einmal vonr Markt ausgenommen werden, sondern in kleineren Beträgen im Laufe von zwölf Jahren, wobei nicht unbedingt sicher ist, daß sämtliche Bonds auf dem Markt untergebracht werden können. Man kann nur theoretisch über diese Verpflichtungen folgendes feststellen: Wenn die Ausgabe der Bonds bis zur Höchstsumme von 3 Milliarden erfolgt und diese Bonds nicht wieder von Deutschland zurückgekauft, sondern einfach getilgt werden, ent steht 37 Jahre lang die Verpflichtung von jährlich 180 Millionen. Im Durchschnitt entstehen für Verzinsung und Tilgung Ar je 100 Millionen 6 Millionen Kosten. Wenn aber die B»uds zurückgekauft werden, vermindert sich der Betrag, u>vl»ej zwar wieder das Reich die Summe für den baren Rück- der Bonds aufbringen muß. Mit üblicher Verzinsung und Tilgung gerechnet entsteht also im Höchstfälle bei einem gegenwärtigen Wert von 3 Milliarden eine ?^amtbelastung von 37 mal 180 Millionen oder "'"8 Milliarden. Daneben laufen die oben erwähnten in Lausanne nicht o^fgehobenenVerpflichtungen. Ihre Höhe und L^'tdauer hängt davon ab, inwieweit durch ein neues Moratorium mitdenVereinigtenStaaten diese Zah- 'UNgep aufgeschoben werden. Theoretisch und unter Ausschal, tung he? sehr komplizierten Bestimmungen über einen teil- lveisey Aufschub der Zahlungen lauten diese Verpflichtungen für das Jahr 1933: Daves-Anleihe. . 85,2 Millionen Poung-Anleihe ...... 63,8 „ belgisch« Markforderungen . . . 22,6 „ Zahlungen an die Vereinigten Staaten, sogenannte mixed Claims 40,8 Besatzungskosten an Amerika . . 25,3 „ zusammen 237,7 Millionen j Dadurch, daß sich die Verpflichtungen für die Dawes-Anleihe dauernd vermindern und die übrigen Ver- pflichtungen sich teils vermindern, teils erhöhen, jedenfalls nicht sämtlich immer den gleichen Iahreswert haben, ändern sich auch die jährlichen Gesamtverpflichtungen dieser Summe. Sie betrogen 1934: 233,1 Millionen; 1935: 231,8; 1936: 230,5; 1937: 229 2- 1938: 225,7; 1939: 224,4; 1940: 225,3; 1941: 222,6; 1S42.' 223,5 Millionen RM. Die Rückzah. lung der Dawes. Anleihe läuft bis 1949, die Rück- Zahlung der Nouna-Anleihe bis 1965, die belgischen Märkforderungen bis '1966, die Zählungen an die Vereinigten Staaten für mixed Claims bis 1981 und die Zahlung der Be- satzungslosten bis 1966. Warum unterzeichnete Deutschland? Erwähnt sei nochmals, daß das Lausanner Abkommen nicht nur die finanziellen Bestimmungen des Teiles VIII des Versailler Vertrages und den Poung-Plan beseitigt, sondern auch alle damit zusammenhängenden Auswirkungen, so die bisher noch bestehenden Sanktionsmöglichkei ten der Gläubigermächte; es stellt die Autonomie der Reichsbahn und der Reichsbank uneingeschränkt wieder her und macht somit eine Wiederaufnahme der Tri butfrage für die Zukunft endgültig unmöglich. Der ent scheidende Beweggrund für die Annahme des Lausanner Abkommens lag jedoch nach deutscher Auf fassung in der Erkenntnis der unvermeidlichen wirtschaft lichen Katastrophen, die im Falle eines Weiterbestehens der Tributfrage unvermeidlich für Deutschland und damit für Gesamteuropa eintreten würden. Aus diesem Grunde hat die deutsche Regierung geglaubt, die Verantwortung für ein Scheitern der Konferenz nicht auf sich nehmen zu können. Lausanne im Ltrieil -es Reichs-ankprasi-enien. Kiel. Im Institut für Seeverkehr und Weltwirtschaft der Universität Kiel sprach Reichsbankpräsident Or. Luther über das Ergebnis der Lausanner Konferenz. Anknüpfend an die Rundfunkrede des Reichskanzlers erklärte der Redner, daß die deutschen Ver treter in Lausanne das Bestmögliche herausgekämpft hätten. Hs handele sich nunmehr für das deutsche Volk darum, sich mit beiden Füßen auf diese Grundlage zu stellen und auf dieser Grundlage weiterzubauen. Wörtlich erklärte Or. Luther: „Wie die Zukunft sich gestalten wird, weiß niemand. Wir müssen uns als deutsche Menschen auch in diesem Punkt nur Klarheit darüber verschaffen, was unsere Auf gabe und was unser Wille ist/ Es wäre ebenso falsch, zu erklären, nun sei die Bahn frei, und wir würden nun mit beschleunigten Schritten aus der Weltwirtschaftskrise herauskommen. Es wäre aber auch falsch, den Blick nun gebannt auf die noch ungelösten Auf gaben zu richten. Die Ursachen für die Weltwirtschaftskrise sind vielleicht noch nicht völlig beseitigt, aber die Voraus setzungen sind geschaffen, um die Krise zu überwinden. Im zweiten Teil seiner Ausführungen beschäftigte sich der Reichsbankpräsident mit praktischen Problemen der deutschen Wirtschaft. Zum Goldproblem erklärte er, unsere Währung stehe fest. Es werde jetzt vielleicht ein neuer Geiste s k ampf um das Goldproblem einsetzen. Er hoffe nur, daß die Verantwortlichen genau prüfen, ob die Illusionen der Währungsreformatoren vor strengster Nach prüfung bestehen können. Eine Binnenmark würde zu nnem völligen Außenhandelsmonopol führen. Das Gold als 'Währungsgrundlage mache uns nicht abhängig 00m Ausland, sondern im Gegenteil unabhängig, weil es von fremden Regierungen nicht manipuliert werden könne. — Den Autarkiebestrebungen gegenüber betonte Vr. Luther, daß Autarkie in dem Sinne, daß man seinem Volk so viel wie möglich aus dem eigenen Boden geben wolle, notwendig sei. Wenn man sich jedoch vom Ausland mit Gewalt abspcrrte, so würde diese Autarkie zu einer be wußten und gewollten Herabsetzung der Lebenshaltung des deutschen Polkes und zur Vernichtung vieler vorhandener Werte führen. Der frühere Reichsbankpräsident Schacht hat an den Reichskanzler v. Papen folgendes Telegramm gerichtet: .Bravo! Schacht!" Mitte -er Woche Vortrag vor -em Heichspräsi-enten. Der Reichskanzler tritt mit den in Berlin gebliebenen Mitgliedern des Kabinetts zum erstenmal offiziell am Montagvormittag um 10 Uhr zu einer Sitzung zusammen. Am Sonntag hat nur eine persönliche Fühlung nahme mit einigen Mitgliedern des Kabinetts statt gesunden. Am Dienstag oder Mittwoch wird der Reichs kanzler dem Reichspräsidenten in Neudeck Bericht erstatten. Ratifizierung des Lausanne-Abkommens frühestens Ende August. Mit der Rückkehr des Reichskanzlers beginnen auch die Beratungen des Kabinetts über den sogenannten Auf bauplan. Das Abkommen von Lausanne wird zunächst, abgesehen von einer umfangreichen Berichterstat tung der Reichsregierung an die deutschen Vertreter im Aus lande über den Verlauf der Lausanner politischen Verhand lungen, die Reichsregierung nicht weiter beschäftigen. Eine Vorlage an den Reichstag über die Ratifizierung des Ab kommens kommt erst nach dem Zusammentreten des neuen Reichstages, also nicht vor Ende August oder Anfang September, in Betracht. Die Frage, ob der Vertrag von Lausanne ratifiziert wird, hängt nicht allein von Deutschland ab, sondern auch sehr wesentlich von Frankreich. Ob Herriot das Abkommen gegenüber einer Mehrheit der Kammer in Paris durchsetzen wird, läßt sich vielleicht schon nach der außenpolitischen Debatte übersehen, die die franzö sische Kammer Ende dieser Woche veranstalten will. Für Deutschland ist vorläufig mit einer Mehrheit des neuen Reichstages bei einem Anttag der Regierung auf Ratifizierung des Abkommens nicht zu rechnen, wenigstens nicht nach den Erklärungen, die von den Parteien vorliegen, die im neuen Reichstag zum mindesten den aus schlaggebenden Einfluß bei der Bildung von Mehr heiten haben. Es ist bereits der Gedanke ausgetaucht, daß der Vertrag in Berlin mit einem Vorbehalt genehmigt werden könnte, nämlich mit dem Vorbehalt, daß die in Lausanne auf geworfenen politischen Forderungen Deutschlands erfüllt fein müssen, um so eher, als der Reichskanzler diese politischen Forderungen noch einmal angemeldet hat. Lin derartiger Vorbehalt bei der Ratifizierung des Lausanner Abkommens wäre deshalb nicht ungewöhnlich, weil nach bisher unwider sprochen gebliebenen Behauptungen von französischer Seite in Lausanne auch die französische Regierung einen Vorbehalt machen wird. Das offizielle Echo des Abkommens von Lausanne im Weißen Hause von Washington entspricht nicht den Hoffnungen, die man in Lausanne bei der Unterzeichnung des Vertrages hatte. In einer amtlichen Erklärung des Weißen Hauses wird vor übertriebe nen Hoffnungen gewarnt. In der Frage der Kriegs schulden habe sich, so heißt es, an der Haltung der amerika nischen Negierung nichts geändert. In den Vereinigten Staa ten ist weiter die Behauptung aufgetaucht, daß das eng- lifch-französifche Abkommen sogar die Rück kehr des Joung-P lanes für den Fall vorsehe, daß